Skip to content
Menü

Mietminderungsgründe – A

Beschreibung MietmangelMietminderungQuelle/Urteil
Aussicht - beeinträchtigt durch eine Mauer 10 %LG Hamburg, WuM 91, 90
Außenlage einer Wohnung stellt allein keinen Mangel darAG Steinfurt, WuM 83, 235
Ausfall einzelner Heizkörper ist ein Mangel LG Köln, WuM 80, 137; AG Friedberg, WuM 80, 259
Ausfall  Warmwasserboiler im Bad15 %AG München, Az.: 232 C 3727/90
Ausfall des Aufzugs (5.Stock)7.5 %AG Bremen, Az.: 10 C 300/86
Aufzugsanlagen müssen so schallisoliert sein, dass der Grenzwert von 30 dB(A) nicht überschritten wirdAz.:AG Schöneberg, WuM 82, 183
Asylbewerber in der Nachbarschaft - kein Minderungsgrund, wenn keine konkrete Störung vorliegt; ein baurechtlicher Milieuschutz besteht nicht0 %AG Gronau, NJW 1991, 2494 (WuM 91, 161)
Asbestfasergefahr - bei Betrieb des Elekro-Speicherofens38 % LG Dortmund, Az.: 11 S 197/93
Eine Anzeige des Mangels kann unterbleiben, wenn der Vermieter von dem Mangel weiß. Das Wissen seiner Handwerker und Angestellten wird ihm zugerechnetLG Berlin, Jurist 86, 399
Altlasten - Untergrund des Miethauses ist durch giftige Chemikalien verseucht, der Mieter ist zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt, ohne dass er einen konkreten Schaden erlitten haben mussOLG Hamm, RE WuM 87, 248
Abwasserstau - aus der Toilette und der Badewanne tritt übelriechendes Wasser38 %AG Groß-Gerau, WuM 80, 128
Fließt das gesamte Abwasser aus einer darüber gelegenen Nachbarwohnung in die Toilette20 %AG Berlin-Neukölln, Az.: BC 473/81
Wird ein Abkürzungsweg zum Haus entgegen jahrelanger „Übung“ vom Vermieter abgesperrt10 %AG Münster, WuM 82, 70

Mietmängel A-Z

A B C D E F G H I J
K L M N O P Q R S T
U V W X Y Z

*) Wichtiger Hinweis:
Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte  in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns -> Kontakt. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.

Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Mietrecht

Urteile aus dem Mietrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!