Eine Vermietung über Airbnb ohne vorherige Zustimmung des Vermieters kann – je nach Schwere und Umständen des Einzelfalls – bis hin zur fristlosen Kündigung führen. Wer die Wohnung oder einzelne Zimmer an Touristen gewinnbringend untervermietet, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Genehmigung und riskiert zumindest die ordentliche, bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Übersicht
- Airbnb in der Mietwohnung: Kernpunkte
- Warum ist Airbnb in der Mietwohnung ohne Erlaubnis ein Kündigungsgrund?
- Wann hat ein Mieter Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung?
- Die zweite Hürde: Das Zweckentfremdungsverbot der Städte
- Was sind die Folgen einer Airbnb-Vermietung ohne Erlaubnis des Vermieters?
- Was tun bei Abmahnung oder Kündigung wegen Airbnb-Vermietung?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Brauche ich für Airbnb immer die ausdrückliche Erlaubnis meines Vermieters?
- Gilt mein Untervermietungsrecht auch, wenn ich mit Airbnb Gewinn erzielen will?
- Kann mein Vermieter wegen eines Airbnb-Inserats fristlos kündigen, ohne Gäste nachzuweisen?
- Was muss ich nach einer Abmahnung wegen Airbnb sofort unternehmen?

Airbnb in der Mietwohnung: Kernpunkte
- Ohne Erlaubnis kann eine Airbnb-Vermietung bis zur fristlosen Kündigung führen – die Wohnung steht auf dem Spiel.
- Airbnb heißt: Die Wohnung oder ein Zimmer wird kurzfristig an wechselnde Gäste vermietet, etwa für ein Wochenende oder wenige Tage.
- Betroffen sind Mieter, die ihre Wohnung an Touristen weitergeben oder öffentlich anbieten; eine normale Untervermietung ist etwas anderes.
- Stoppen Sie sofort alle Inserate und neuen Buchungen, sobald der Vermieter reagiert.
- Die wichtigste Verteidigung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Streit zählt oft auch das Inserat als Beleg.
- Realistisch sind je nach Lage eine Abmahnung, eine Kündigung oder im besten Fall die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Warum ist Airbnb in der Mietwohnung ohne Erlaubnis ein Kündigungsgrund?
Die eigene Mietwohnung während des Urlaubs über Airbnb zu vermieten, klingt nach leicht verdientem Geld. Doch für Mieter endet dieses Experiment oft mit dem Verlust der eigenen vier Wände. Wenn Sie Feriengäste beherbergen, ohne dass der Wohnungseigentümer dem vorab ausdrücklich zugestimmt hat, begehen Sie einen schwerwiegenden Vertragsbruch.
Das Gesetz formuliert dies klar: Nach § 540 Abs. 1 BGB dürfen Sie die gemieteten Räume nur mit einer expliziten Einwilligung des Vermieters an Dritte weitergeben. Ein weitverbreiteter Irrglaube bringt viele Mieter hier in ernsthafte Gefahr: Die Annahme, dass eine bereits im Mietvertrag erteilte allgemeine Zustimmung zur Untervermietung automatisch auch für die Aufnahme von Airbnb-Gästen greift. Die Rechtsprechung sieht das anders. Eine klassische Genehmigung für einen regulären Untermieter deckt den ständigen, kurzzeitigen Wechsel von Touristen nicht ab. Ohne eine spezifische Erlaubnis für exakt diese Nutzungsart ist Ihre Vermietung illegal. Wer dieses Risiko ignoriert und die Wohnung ungefragt vermietet, liefert dem Vermieter den Grund für eine Kündigung.

Abmahnung erhalten oder Vermieter verweigert die Zustimmung?
Eine Kündigung wegen Airbnb-Vermietung gefährdet Ihren Lebensmittelpunkt. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung und helfen Ihnen dabei, die nächsten strategischen Schritte einzuleiten, um den Erhalt Ihrer Wohnung zu sichern.
Wann hat ein Mieter Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung?
Sie möchten einen Teil der eigenen Mietkosten abfedern und überlegen, Ihre Wohnung für die Dauer Ihrer Abwesenheit rechtssicher unterzuvermieten. Ob der Eigentümer diesem Vorhaben zustimmen muss, hängt stark von Ihren Zielen und der konkreten Ausgestaltung der Untervermietung ab. Der Gesetzgeber schützt Mieter in echten, nachweisbaren Lebenslagen, eröffnet aber keinen Anspruch auf ein eigenes Geschäftsmodell mit der Wohnung.
Für einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Erteilung der Untervermietungserlaubnis verlangt § 553 Abs. 1 BGB bestimmte Voraussetzungen. Zunächst müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, das nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist. Typische Beispiele können etwa ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine unerwartete finanzielle Belastung sein, um die Wohnung zu halten. Zudem betrifft der gesetzliche Schutz im Regelfall die teilweise Überlassung der Wohnung. Sie behalten die rechtliche Verfügungsgewalt über einen Teil der Räume – etwa indem Sie einzelne Räume weiterhin selbst nutzen oder nur einen Teil der Wohnung überlassen. Wer seine Wohnung hingegen dauerhaft vollständig an einen Dritten abgibt und selbst nicht mehr dort wohnt, kann sich regelmäßig nicht auf § 553 BGB berufen.
„Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.“ (§ 553 Abs. 1 BGB)
Wer bei der Untervermietung deutlich mehr Geld verlangt, als die eigene anteilige Miete samt Nebenkosten ausmacht, riskiert die Ablehnung seines Antrags – und im Ernstfall auch kündigungsrelevante Auseinandersetzungen. Nach der aktuellen Rechtsprechung dient die Erlaubnis zur Untervermietung nach § 553 BGB in erster Linie der Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Kosten; ein auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Untermietmodell begründet regelmäßig kein berechtigtes Interesse.
Wo genau die Grenze verläuft, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie die Konditionen deshalb immer offen mit Ihrem Vermieter, bevor Sie unterschreiten oder überschreiten, was noch als Kostenbeteiligung gilt.

Was sagt der BGH zur Gewinnerzielung bei Airbnb?
Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 228/23) hat den rechtlichen Rahmen für gewinnorientierte Untervermietungsmodelle – einschließlich solcher, die über Plattformen wie Airbnb laufen – deutlich geschärft.
Die zentrale Aussage: Ein berechtigtes Interesse des Mieters nach § 553 BGB besteht in der Regel nicht, wenn er durch die Überlassung der Räume Einnahmen erzielt, die seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten deutlich übersteigen.
Die Kurzzeitvermietung an Touristen als dauerhaftes Geschäftsmodell ist damit für Mieter rechtlich hoch riskant. Setzen Sie solche gewinnorientierten Modelle trotzdem ohne Zustimmung um, kann dies – je nach Ausmaß und Umständen des Einzelfalls – eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen und eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags tragen – eine fristlose Kündigung setzt darüber hinausgehende
Umstände voraus.

Die zweite Hürde: Das Zweckentfremdungsverbot der Städte
Ein schwerwiegender Fehler vieler Mieter ist der Glaube, dass mit der Zustimmung des Vermieters alle rechtlichen Hürden für Airbnb aus dem Weg geräumt sind. In vielen deutschen Kommunen (darunter etwa Berlin, München, Hamburg, Köln und zahlreiche weitere Groß- und Universitätsstädte) kann zusätzlich ein Zweckentfremdungsverbot der Stadt gelten, das die kurzzeitige Vermietung an Touristen stark einschränkt.
Dieses öffentliche Recht soll knappen Wohnraum vor der Umwandlung in Ferienwohnungen schützen und gilt neben dem Mietrecht. In zahlreichen Städten mit Zweckentfremdungsverbot müssen Gastgeber ihre Unterkunft beim zuständigen Wohnungs- oder Bezirksamt registrieren und erhalten eine Registriernummer, die – sofern eine entsprechende Pflicht besteht – im Online-Inserat angegeben werden muss.
Fehlt diese Nummer trotz bestehender Registrierungspflicht, drohen je nach örtlicher Regelung Bußgelder, und Plattformen können Inserate sperren oder löschen. Zusätzlich begrenzen manche Städte die zulässige Vermietungsdauer im Jahr oder machen die Vermietung von der Erteilung einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung abhängig.
Selbst wer die schriftliche Erlaubnis seines Vermieters besitzt und nur seine eigenen Kosten deckt, kann ohne die erforderliche behördliche Genehmigung gegen Zweckentfremdungsvorschriften verstoßen. Viele Städte werten Daten von Buchungsportalen aus; bei erheblichen oder wiederholten Verstößen drohen – je nach Landesrecht und kommunaler Satzung – empfindliche Bußgelder, die in einzelnen Bundesländern und Großstädten im Extremfall bis zu 500.000 Euro reichen können und grundsätzlich vom jeweiligen Verantwortlichen selbst zu tragen sind.
Was sind die Folgen einer Airbnb-Vermietung ohne Erlaubnis des Vermieters?
Erfährt Ihr Vermieter von der unbefugten Gebrauchsüberlassung an Dritte, setzt in aller Regel eine rechtliche Eskalationskette ein. Häufig erhalten Sie zunächst eine Abmahnung. Dieses Schreiben dient als juristischer Warnschuss und ist bei vielen Fällen einer außerordentlichen Kündigung wegen unerlaubter Airbnb‑Vermietung nach der Rechtsprechung Voraussetzung, kann in besonders gravierenden Konstellationen aber ausnahmsweise entbehrlich sein.
Eine vorherige Abmahnung ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen – etwa wenn Sie die Wohnung nahezu vollständig und über längere Zeiträume an ständig wechselnde Touristen überlassen oder trotz ausdrücklichen Verbots unbeirrt weitermachen – kann der Vermieter das Mietverhältnis nach der Rechtsprechung unter Umständen auch ohne vorherigen Warnschuss fristlos oder ordentlichen beenden. Die Gerichte prüfen dann im Einzelfall, ob dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertrags selbst für die Dauer einer Abmahnfrist oder der regulären Kündigungsfrist unzumutbar war.
Das Landgericht Berlin (Az. 67 T 29/15) hat entschieden, dass die entgeltliche Airbnb‑Vermietung nach einer vorherigen Abmahnung einen so massiven Pflichtverstoß darstellen kann, dass dem Eigentümer die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden muss. In einem solchen Fall kann die fristlose Kündigung des Mietvertrags nach § 543 Abs. 1 BGB gerechtfertigt sein. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die Ihnen gemäß § 573c BGB in der Regel noch eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten gewährt, führt eine wirksame fristlose Kündigung grundsätzlich dazu, dass Sie die Wohnung kurzfristig – typischerweise innerhalb weniger Wochen – räumen müssen.
„Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“ (§ 543 Abs. 1 BGB)
Es ist ein gefährlicher Denkfehler zu glauben, dass Sie ohne Gästebuchungen oder Aussagen von Nachbarn vor Gericht sicher sind. Die formale Beweiskraft von Screenshots Ihrer Inserate auf Buchungsplattformen kann – neben weiteren Umständen – ausreichen, um eine Abmahnung zu begründen und eine Kündigung zu stützen. Schon das wiederholte Anbieten der Wohnung über Portale wie Airbnb entgegen dem erklärten Willen des Vermieters kann von Gerichten als erheblicher Pflichtverstoß gewertet werden. Welche Beweise im Einzelfall genügen und ob eine Kündigung trägt, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen des Falles ab.

Was tun bei Abmahnung oder Kündigung wegen Airbnb-Vermietung?
Sobald das offizielle Vorgehen Ihres Vermieters beginnt, kann sorgfältiges und rechtzeitiges Handeln entscheidend dafür sein, ob Sie Ihre Wohnung behalten.
Der Sofort-Stopp der Anzeige nach einer Abmahnung ist in der Regel eine zentrale Maßnahme zur Schadensbegrenzung. Deaktivieren Sie umgehend alle aktiven Inserate, rufen Sie keine neuen Buchungen von Plattformen mehr ab und stoppen Sie die Vermietung. Jeder weitere Tag, an dem das Angebot online sichtbar bleibt, kann als Fortsetzung der Vertragsverletzung gewertet werden.
Studieren Sie das zugestellte Schreiben Ihres Vermieters genau, insbesondere die darin genannten Fristen, und lassen Sie prüfen, ob die Differenzierung zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung rechtlich trägt. Ein schwerwiegender Fehler in dieser Phase ist es, eine vom Vermieter gesetzte Frist zur Räumung oder Stellungnahme tatenlos verstreichen zu lassen. Reagieren Sie nicht auf den Brief, droht eine kostspielige Räumungsklage und jede weitere juristische Gegenwehr wird erfahrungsgemäß schwieriger.
Bleiben Sie bei der Bewertung der eigenen Erfolgsaussichten realistisch. Eine erfolgversprechende juristische Verteidigung hängt von vielen Faktoren des Einzelfalls ab, etwa davon, ob der Vermieter vor der außerordentlichen Kündigung abgemahnt hat, ob ein nachvollziehbares berechtigtes Interesse an einer Untervermietung bestand und ob die Vermietung überwiegend dem Kostenausgleich diente oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet war. Je deutlicher Sie mit der Airbnb-Vermietung Gewinne erzielt haben, desto größer ist das Risiko, dass Gerichte einen Anspruch auf Erlaubnis und Einwände gegen die Kündigung verneinen.
Eine individuelle Prüfung ist erforderlich, sobald eine Abmahnung oder Kündigung vorliegt oder der Vermieter die Genehmigung trotz vermeintlich berechtigten Interesses verweigert. Holen Sie sich möglichst frühzeitig professionelle Hilfe, um zu bewerten, ob formale oder inhaltliche Angriffsflächen im Kündigungsschreiben bestehen und ob sich damit der Auszug noch hinauszögern oder ganz vermeiden lässt.
Was müssen Sie nach einer Abmahnung sofort unternehmen?
- Inserate sofort deaktivieren: Entfernen Sie so schnell wie möglich alle aktiven Airbnb-Anzeigen und stoppen Sie neue Buchungen. Jede Fortsetzung des Angebots kann als weiterer Verstoß gewertet werden.
- Fristen im Schreiben prüfen: Unterscheiden Sie ordentliche Kündigungen (mit Kündigungsfrist, regelmäßig mindestens drei Monate) von fristlosen Kündigungen (ohne gesetzliche Kündigungsfrist). Lassen Sie vom Vermieter gesetzte Fristen zur Räumung oder Stellungnahme keinesfalls tatenlos verstreichen, da sonst schnell eine Klage drohen kann.
- Erfolgsaussichten bewerten: Prüfen Sie realistisch, ob sich ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachvollziehbar darlegen lässt (vor allem Kostenausgleich statt überwiegender Gewinnerzielung) und ob die Kündigung formell und inhaltlich angreifbar ist. Je stärker die Vermietung auf Gewinn ausgerichtet war, desto schwieriger wird es in der Regel, Argumente gegen die Kündigung durchzusetzen.
- Professionelle Hilfe suchen: Lassen Sie das Kündigungsschreiben zeitnah anwaltlich auf formale und materielle Fehler prüfen, um Chancen und Risiken einschätzen und den Auszug gegebenenfalls noch abwenden zu können.
- Keine weiteren Gäste beherbergen: Setzen Sie die Vermietung keinesfalls fort – fortlaufende Verstöße nach einer Abmahnung erhöhen das Risiko einer wirksamen Kündigung deutlich.
Ersparen Sie sich diesen rechtlichen Absturz, indem Sie vor der ersten Gästebuchung proaktiv vorgehen. Arbeiten Sie unsere strikte Checkliste für die Einholung einer rechtssicheren Erlaubnis ab, bevor Sie ein Angebot überhaupt planen:
- Holen Sie vor der Veröffentlichung jeglichen Inserats eine explizite, schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers ein.
- Fragen Sie konkret und wörtlich nach der Kurzzeitvermietung an Touristen und berufen Sie sich nicht nur auf eine allgemeine Formulierung zur „Untervermietung“.
- Schildern Sie dem Eigentümer möglichst konkret den Grund Ihres berechtigten Interesses, etwa die Vermeidung einer Mietlücke bei einem Jobwechsel ins Ausland oder einer vorübergehenden finanziellen Belastung.
- Legen Sie Ihre Kostenstrukturen transparent dar, um zu belegen, dass die Vermietung im Wesentlichen der Deckung der eigenen Wohnkosten dient und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Experten Kommentar
Was oft völlig übersehen wird, ist das massive finanzielle Risiko bei einem Wasserschaden oder Brand durch die Feriengäste. Die klassische private Haftpflichtversicherung kann bei einer unerlaubten Untervermietung im Einzelfall den Versicherungsschutz weitgehend einschränken oder ganz ablehnen. In der Praxis besteht dann das Risiko, dass Sie für erhebliche Schäden an der Mietsache persönlich einstehen müssen und im schlimmsten Fall mit Ihrem Privatvermögen haften.
Auch die Entdeckung der Buchungen läuft häufig unspektakulär ab und startet nicht zwingend durch gezielte Internetrecherchen des Eigentümers. Sehr oft sind es vielmehr wiederholter Lärm, ständiges Kommen und Gehen oder auffälliger Kofferbetrieb im Treppenhaus, der genervte Nachbarn zum Vermieter greifen lässt. Wenn diese sich dann beschweren, kann der rechtliche Dominoeffekt bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses schnell in Gang kommen.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich für Airbnb immer die ausdrückliche Erlaubnis meines Vermieters?
JA, für Airbnb brauchen Sie grundsätzlich die ausdrückliche und möglichst konkrete Erlaubnis Ihres Vermieters für die Kurzzeitvermietung an Touristen. Eine pauschale Untermieterlaubnis reicht dafür regelmäßig nicht aus.
Rechtlich gilt nach § 540 Abs. 1 BGB, dass Sie die gemieteten Räume nur mit Einwilligung des Vermieters an Dritte überlassen dürfen. Bei Airbnb liegt gerade kein normaler, längerfristiger Untermieter vor, sondern ein häufiger Wechsel kurzfristiger Gäste, was rechtlich anders bewertet wird. Deshalb deckt eine allgemeine Zustimmung zur Untervermietung diesen Nutzungszweck normalerweise nicht ab. Wer sich nur auf eine vage Untervermieterlaubnis stützt, riskiert einen Vertragsverstoß und damit auch eine Abmahnung oder Kündigung.
Gilt mein Untervermietungsrecht auch, wenn ich mit Airbnb Gewinn erzielen will?
NEIN, ein Untervermietungsrecht nach § 553 BGB gibt es für Airbnb nicht, wenn Sie damit einen Gewinn über Ihre eigenen laufenden Kosten hinaus erzielen wollen. Das berechtigte Interesse des Mieters trägt nur eine kostendeckende, nicht aber eine gewinnorientierte Untervermietung.
§ 553 Abs. 1 BGB schützt Mieter nur, wenn sie nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der teilweisen Gebrauchsüberlassung haben und der Vermieter dadurch nicht unzumutbar belastet wird. Bei Airbnb bedeutet das rechtlich: Erlaubt ist allenfalls eine Untervermietung zur Deckung der eigenen Miet- und Nebenkosten, nicht aber ein Geschäftsmodell mit Gewinnaufschlag. Verlangen Sie mehr als Ihre anteiligen laufenden Aufwendungen, entfällt dieses schutzwürdige Interesse nach der BGH-Linie, sodass der Vermieter die Erlaubnis verweigern darf. Die Nutzung als kurzfristige Touristenvermietung bleibt außerdem zustimmungspflichtig und fällt nicht automatisch unter eine allgemeine Untervermietungserlaubnis.
Ein Vermieter kann die Erlaubnis nicht mit dem Argument verweigern, wenn nur eine kleine, nachvollziehbare Kostendeckung vorliegt; die Grenze liegt aber dort, wo aus der Vermietung ein profitables Nebenbusiness wird. Sobald Sie also einen Überschuss als Einnahmeziel ansetzen, fehlt die Grundlage für den gesetzlichen Anspruch.
Kann mein Vermieter wegen eines Airbnb-Inserats fristlos kündigen, ohne Gäste nachzuweisen?
Ja, schon ein veröffentlichtes Airbnb-Inserat kann für eine Abmahnung und bei Fortsetzung auch für eine fristlose Kündigung ausreichen, selbst wenn noch kein Gast eingezogen ist. Der Vermieter muss also nicht erst Besucher an der Tür oder Buchungen im Kalender nachweisen.
Rechtlich genügt oft bereits die öffentliche Ankündigung, weil Sie damit nach außen zeigen, dass Sie die Wohnung ohne Erlaubnis Dritten überlassen wollen. Nach § 540 Abs. 1 BGB brauchen Sie für die Gebrauchsüberlassung an Dritte die Zustimmung des Vermieters; bei Verstößen ist eine Abmahnung regelmäßig der erste Schritt. Screenshots oder andere Sicherungen des Inserats können den Verstoß belegen, weil das Angebot selbst schon die unbefugte Nutzung vorbereitet und den Pflichtverstoß dokumentiert.
Ein bloßer Hinweis, es habe sich nur um einen „Test“ gehandelt oder es seien noch keine Buchungen erfolgt, hilft meist nicht, wenn das Inserat öffentlich sichtbar war. Anders kann es nur liegen, wenn das Angebot tatsächlich nie veröffentlicht wurde oder der Vermieter die konkrete Kurzzeitvermietung ausdrücklich erlaubt hat.
Was muss ich nach einer Abmahnung wegen Airbnb sofort unternehmen?
Deaktivieren Sie so schnell wie möglich alle Airbnb-Inserate, stoppen Sie neue Buchungen und beachten Sie die gesetzte Frist für Ihre Stellungnahme. Nach einer Abmahnung kann jeder weitere Tag mit sichtbarer Anzeige als Fortsetzung des Verstoßes gewertet werden und Ihre Lage deutlich verschlechtern.
Rechtlich ist die Abmahnung der Warnschuss vor einer Kündigung, weil der Vermieter Ihnen damit eine Vertragsverletzung vorhält und Abhilfe verlangt. Bleibt das Inserat online, kann dies als fortgesetzter Pflichtverstoß gewertet werden und eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB erleichtern. Deshalb sollten Sie umgehend alle Profile, Kalender und Buchungswege schließen und das Schreiben genau auf die genannte Frist prüfen. Wird eine Stellungnahme erwartet, sollten Sie innerhalb dieser Frist reagieren, damit Ihnen kein zusätzlicher Nachteil entsteht.
Ob und welche Frist Ihnen für eine Reaktion eingeräumt wird, hängt vom konkreten Schreiben ab; häufig findet sich in Kündigungsschreiben eine kurze Frist – zum Beispiel von bis zu zwei Wochen – zur Stellungnahme oder Räumung. Die Abmahnung selbst löst dagegen nicht automatisch eine formelle Antwortpflicht aus. Wenn Sie unsicher sind, ob das Schreiben formell wirksam ist oder ob noch eine Erlaubnislage besteht, sollte die Prüfung sofort erfolgen, bevor von Vermieterseite weitere Schritte eingeleitet werden.

