Plötzlich fordert ein neuer Vermieter alte Miete – der Restaurantbetreiber im Leipziger Hauptbahnhof versteht die Welt nicht mehr. Der bisherige Vertragspartner hatte sein Unternehmen aufgespalten und die Forderungen an eine andere Gesellschaft übertragen – die Zustimmung des Mieters fehlt.
Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Gilt die Ausgliederung von Mietverträgen als wirksam?
- Redaktionelle Leitsätze
- Wann wirkt die Ausgliederung?
- Wann greift eine Anpassung wegen der Coronapandemie?
- Wer haftet für die Nebenkostennachzahlung im Gewerbemietrecht?
- Wie prüft das Gericht die Geltendmachung von Werbebeiträgen?
- Was folgt aus dem OLG-Urteil?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 178/25
Das Wichtigste im Überblick
OLG Dresden bestätigt Zahlungspflicht und Aktivlegitimation der Klägerin nach Ausgliederung.
- Das Gericht weist die Berufung zurück und hält die Zahlung an die Klägerin aufrecht.
- Die Ausgliederung übertrug die Verträge auf die Klägerin; der Stichtag begrenzt nur intern.
- Corona änderte die Zahlungspflichten nicht, weil die Beklagten nichts Konkretes vortrugen.
- Die Nebenkostenabrechnungen 2019 bis 2021 waren formell ordnungsgemäß und die Einwände zu pauschal.
- Gericht: OLG Dresden
- Datum: 18.09.2025
- Aktenzeichen: 12 U 178/25
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nebenkosten, Vertragsanpassung bei Corona
- Relevant für: Vermieter, Mieter, Unternehmen nach Ausgliederung
Gilt die Ausgliederung von Mietverträgen als wirksam?
Eine gerichtliche Ausgliederung von Unternehmensbereichen erfolgt auf der gesetzlichen Basis von § 123 Abs. 3 Nr. 1 und § 131 Abs. 1 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Wechseln durch diesen Vorgang die Vermieter, erfordert die rechtliche Übertragung der bestehenden Gewerbemietverträge keine separate Zustimmung der betroffenen Mieter nach den üblichen Schutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Normalerweise gilt im Mietrecht der Grundsatz, dass bei einem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer automatisch in den bestehenden Mietvertrag eintritt und der Mieter diesem Wechsel nicht zustimmen muss — das Gesetz schützt den Mieter hier also vor einem Vertragsverlust, gibt ihm aber kein Vetorecht gegen den neuen Vermieter. Der entscheidende rechtliche Moment für den Übergang aller Rechte und Pflichten ist der Tag, an dem die Ausgliederung offiziell in das Handelsregister eingetragen wird.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle relevanten Unternehmensdaten wie Gründungen, Umstrukturierungen und Auflösungen eingetragen werden. Für Außenstehende wie Mieter ist dieses Register maßgeblich: Erst mit der Eintragung wird der Rechtsübergang wirksam und für Dritte verbindlich.
Das bedeutet konkret: Bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz wird ein abgegrenzter Teil eines Unternehmens — mitsamt allen dazugehörigen Verträgen, Forderungen und Schulden — auf eine andere Gesellschaft übertragen. Das Gesetz ersetzt hier die otherwise nötige Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners durch einen automatischen Rechtsübergang.
Der Teilbetrieb MP wird unter E der Präambel des Ausgliederungs- und Umwandlungsvertrages vom 15.12.2020 dahin definiert, dass er die Vermarktung der Flächen der Geschäfts- und Einkaufszentren gegenüber potentiellen Mietern als auch Besuchern und das Objektmanagement mit eigenem Personal vor Ort umfasst. – so das Oberlandesgericht Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen 12 U 178/25) wandte diesen Mechanismus direkt auf einen massiven Streit um eine Gastronomiefläche im Leipziger Hauptbahnhof an. Ein neues Immobilienunternehmen hatte durch einen Vertrag vom 15. Dezember 2020 den kompletten Teilbetrieb für das Objektmanagement der vermieteten Flächen übernommen und forderte nach der Registereintragung am 12. Mai 2021 offene Beitragszahlungen von einer ansässigen Restaurantbetreiberin ein. Die Pächterin weigerte sich zu zahlen und berief sich darauf, dass ein Vermieterwechsel zwangsläufig das Einverständnis der Mieterin benötigt hätte. Die Richter in Dresden beendeten den Konflikt, indem sie die Berufung vollständig zurückgewiesen haben. Damit hat das Urteil des Landgericht Leipzig (Aktenzeichen 04 O 108/24) Bestand: Die Betreibergesellschaft und die beteiligten Gesellschafter müssen ihre Außenstände in voller Höhe abtragen.
Redaktionelle Leitsätze
- Geht ein gewerbliches Mietverhältnis im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz auf einen neuen Rechtsträger über, bedarf dieser rechtliche Vermieterwechsel keiner Zustimmung der mietenden Partei.
- Ein im Rahmen einer Ausgliederung vertraglich vereinbarter interner Stichtag entfaltet keine Außenwirkung gegenüber Dritten, sodass auch vor diesem Datum entstandene Forderungen auf den Rechtsnachfolger übergehen.
- Wird wegen behördlicher Pandemiemaßnahmen eine Vertragsanpassung im Rahmen der Störung der Geschäftsgrundlage gefordert, müssen die konkreten wirtschaftlichen Einbußen sowie der Umfang der begehrten Reduzierung detailliert und mathematisch nachvollziehbar dargelegt werden.
Wann wirkt die Ausgliederung?
Die Zuordnung von alten Verträgen zu einem abgetrennten Unternehmensteil ermitteln die Gerichte durch eine strenge Auslegung des Umwandlungsvertrages nach den Vorgaben der Paragrafen 133 und 157 BGB. Vereinbaren die umwandelnden Partner dabei einen Stichtag für die Abspaltung, regelt dieser Termin ausschließlich die interne Rechnungslegung der beteiligten Konzernteile. Für alle dritten Parteien im Außenverhältnis begrenzt ein solches Datum den Übergang offener Forderungen nicht.
Vielmehr bewirkt die Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers, hier im Handelsregister der E…… PM am 12.05.2021, den Vermögensübergang auf den übernehmenden Rechtsträger, hier die Klägerin, im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge, die lediglich partiell bezogen auf den ausgegliederten Teil des Vermögens wirkt. – so das Oberlandesgericht Dresden
Bei der detaillierten Untersuchung der Dokumente stellte der Dresdner Senat fest, dass zwei aus dem Jahr 2011 stammende Vereinbarungen über eine Werbegemeinschaft und über Nebenkosten des Centers unzweifelhaft zu dem separierten Verwaltungszweig gehörten.
Zugehörigkeit per Vertragswerk
Die Richter verwiesen darauf, dass der abgetrennte Betriebszweig die Flächenvermarktung und das Objektmanagement mit eigenem Personal bündelte. Zusätzlich waren die konkreten Gastronomieverträge in einem Anhang zum Ausgliederungsvertrag akribisch gelistet. Die angeklagte Pächterin hatte als Hilfsargument versucht, sich auf den intern fixierten Vertragstermin vom 1. Januar 2021 zu berufen, um ältere Nachforderungen abzuwehren. Solche Bestimmungen betreffen jedoch ausschließlich das interne Verhältnis der Unternehmensoberhäupter und verhinderten nicht, dass die schon vorher entstandenen Mietforderungen in den Besitz der Rechtsnachfolgerin übergingen.
Praxis-Hinweis: Vermieterwechsel durch Ausgliederung
Wenn Ihr Gewerbemietvertrag durch eine Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) auf ein neues Unternehmen übergeht, ist Ihre Zustimmung als Mieter nicht erforderlich. Der Übergang erfolgt automatisch mit der Handelsregistereintragung. Ein häufiger Irrtum betrifft interne Stichtage: Vereinbaren der alte und der neue Vermieter untereinander ein bestimmtes Datum für den Forderungsübergang, hat dies nur interne Wirkung. Der neue Vermieter darf trotzdem offene Forderungen aus der Zeit vor diesem Stichtag bei Ihnen eintreiben.
Wann greift eine Anpassung wegen der Coronapandemie?
Fordert eine Gewerbemieterin aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse eine Anpassung der Verträge, greift juristisch § 313 Abs. 1 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Das bedeutet konkret: Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags wurden, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert — etwa durch staatliche Schließungsanordnungen während der Pandemie — und wäre einer Partei das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zuzumuten, kann eine Anpassung der Vertragsbedingungen verlangt werden. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.11.2022, Aktenzeichen XII ZR 96/21) verlangt in derartigen Konstellationen nachvollziehbare Zahlen auf dem Tisch. Die Betroffenen müssen substantiiert vorrechnen, weshalb das Festhalten am Zahlungsplan unzumutbar ist und wie konkret die kalkulierte Mietreduzierung aussehen soll.
Die Verantwortlichen der Leipziger Betreibergesellschaft verweigerten die vorgeschriebenen Werbebeiträge und stützten sich dafür pauschal auf die damaligen staatlichen Gastronomieschließungen. Das Gericht ließ diesen Verteidigungsverlauf nicht zu, da die Pächterinnen weder einen exakten Zeitraum noch den notwendigen finanziellen Umfang der Störung darlegten. Um von den umstrittenen Beitragsrechnungen für die zweite Jahreshälfte 2020 verschont zu bleiben, hätten die Manager konkrete wirtschaftliche Einbußen belegen und eine mathematisch klare Vorstellung der Anpassung formulieren müssen. Für die noch späteren Zeiträume der Pandemie greife dieses pauschale Verweigerungsrecht ohnehin nicht.
Achtung Falle: Pauschale Corona-Verweigerung
Der pauschale Verweis auf behördliche Schließungen während der Pandemie genügt vor Gericht nicht, um Zahlungen zu verweigern oder anzupassen. Als Gewerbemieter müssen Sie Ihre konkreten wirtschaftlichen Einbußen für den streitigen Zeitraum exakt beziffern und mathematisch nachvollziehbar darlegen, welche Vertragsanpassung Sie fordern. Fehlt diese detaillierte Substantiierung, laufen Sie mit einer pauschalen Verweigerung ins Leere.
Wer haftet für die Nebenkostennachzahlung im Gewerbemietrecht?
Die formale Gültigkeit einer gewerblichen Betriebskostenabrechnung misst sich an den Transparenzregeln des § 259 BGB. Werden berechnete Quadratmeterzahlen und Schlüssel vor Gericht angezweifelt, ist dies nur von Bedeutung, wenn die zahlungspflichtige Partei nachweist, wie die Abweichungen das kalkulierte Endresultat verfälschen. Für die fälligen Verbindlichkeiten einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften deren Inhaber laut § 126 Satz 1 des Handelsgesetzbuches prinzipiell in vollem Umfänglich.
Die Liegenschaftsverwaltung verlangte im konkreten Prozess nach dem Fallenlassen einer Teilforderung aus dem Jahr 2016 verbleibende 33.597,08 Euro, primär für die restlichen Werbekosten und Endabrechnungen der Jahre 2019 bis 2021. Das Oberlandesgericht bestätigte, dass neben der verurteilten OHG auch deren persönlich haftende Führungsköpfe als Gesamtschuldner in voller Höhe für die Außenstände einstehen müssen. Das bedeutet konkret: Der Gläubiger kann sich jeden einzelnen Gesamtschuldner herausgreifen und von ihm die komplette Summe fordern — nicht nur einen anteiligen Betrag.
Als OHG-Gesellschafter haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Miet- und Nebenkostenforderungen — nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Wer einen Gewerbemietvertrag als OHG unterschreibt, sollte dieses Risiko kennen und prüfen, ob eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung (GmbH, UG) für den Betrieb sinnvoller ist.
Freiflächen auf der Abrechnung
Ein massiver Angriffspunkt der Pächterin war eine gebuchte Summe für eine sogenannte „Freifläche Querbahn“. Das Anwaltsteam wehrte sich gegen die Umwälzung der dortigen Kosten. Die Richter verwarfen diesen Protest der Betreiberseite rasch: Es handelte sich unstrittig um 12,5 Quadratmeter, die vertraglich fest verbrieft und in der Realität als Außenbereich für die Gastronomie gebunden waren, wodurch sie zur umlagefähigen Hauptfläche gehörten.
Wie prüft das Gericht die Geltendmachung von Werbebeiträgen?
Sollen Werbebeiträge vertragskonform fließen, setzt dies den Beleg voraus, dass die versprochenen Vermarktungsdienste in der Einkaufspassage auch erbracht wurden. Wird später im Gerichtssaal die Flächenkalkulation attackiert, reicht das simple Bestreiten mit Nichtwissen dann nicht aus, wenn es ohnehin nur um minimale Rechenabweichungen geht.
Die beklagte Partei bezweifelte systematisch die Werte verschiedenster Umlageschlüssel in der Centerbuchhaltung, darunter die Definitionen „CENT-BUERO“, „CENT_NK“ und „CENT-MUELL“. Ein Umlageschlüssel ist ein Verteilungsschlüssel, der festlegt, nach welchem Maßstab gemeinsame Kosten — etwa Centerverwaltung, Nebenkosten oder Müllentsorgung — auf die einzelnen Mieter im Einkaufszentrum umgelegt werden, meistens basierend auf deren Anteil an der Gesamtfläche. Der Senat arbeitete die Indizes durch und erklärte den Vorwurf für haltlos. Beim Schlüssel „LMFB_FAL_D“ fanden die Prüfer faktisch keine Abweichungstoleranz. Bei den übrigen Werten offenbarten sich lediglich marginale Abweichungen im Kommastellenbereich, welche die Immobilienbetreiberin nachvollziehend erklärt hatte, ohne das Abrechnungsergebnis zu verzerren.
In einem letzten Versuch zogen die Betreiber die Abrechnungsfrist zum Jahreswechsel ins Gefecht und erklärten, eventuelle Vorauszahlungen für das Rechnungsjahr 2022 seien längst verjährt und unmöglich einzufordern. Der Senat wischte das Argument aus formalen Gründen beiseite, da Vorauszahlungen aus jenem späteren Jahr ohnehin nicht Teil der Klageforderung der Vermieterin waren.
Was folgt aus dem OLG-Urteil?
Stehen Sie als Gewerbemieter vor einem Vermieterwechsel durch Ausgliederung oder Umwandlung? Prüfen Sie sofort das Handelsregister und notieren Sie das Eintragungsdatum — ab diesem Tag darf der neue Vermieter alle offenen Forderungen bei Ihnen eintreiben, auch solche aus der Zeit vor der Umstrukturierung. Wer bereits Zahlungsaufforderungen vom neuen Vermieter erhalten hat und überlegt, die Zahlung unter Verweis auf die fehlende eigene Zustimmung zu verweigern, sollte davon absehen: Diese Verteidigung scheitert vor Gericht.
Was bedeutet das für Gewerbemieter?
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit diesem Urteil die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesamtrechtsnachfolge bei Ausgliederungen nach dem Umwandlungsgesetz bestätigt. Die Entscheidung ist damit kein Einzelfall, sondern spiegelt die gefestigte Linie deutscher Obergerichte wider: Der Vermieterwechsel durch Ausgliederung erfordert keine Mieterzustimmung, und interne Stichtagsregelungen zwischen den Unternehmen entfalten keine Außenwirkung gegenüber dem Mieter. Für Leser in eigener Sache heißt das: Wenn Ihr Vermieter eine Ausgliederung plant oder bereits vollzogen hat, ist das Handelsregister die entscheidende Quelle — nicht das Schreiben Ihres Vermieters. Dokumentieren Sie das Eintragungsdatum, um Forderungen zeitlich korrekt zuordnen zu können, und lassen Sie sich von internen Stichtagen nicht irritieren.
Vermieterwechsel durch Ausgliederung? Lassen Sie Ihre Rechte prüfen
Bei einem Vermieterwechsel infolge einer Unternehmensausgliederung gehen Rechte und Pflichten aus Ihrem Gewerbemietvertrag automatisch und ohne Ihre Zustimmung auf den neuen Vermieter über. Interne Stichtage der Unternehmen schützen Sie nicht vor Forderungen. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie die Wirksamkeit und Höhe der Forderungen sowie die formelle Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung – und entwickeln die für Sie passende Strategie.
Experten Kommentar
Bei firmeninternen Umstrukturierungen von Großvermietern geht in der Praxis schockierend oft das organisatorische Gedächtnis verloren. Der neue Eigentümer übernimmt zwar rechtlich alle Verträge, hat aber meist keinerlei Kenntnis von jahrelang gelebten, informellen Absprachen oder geduldeten Sonderregelungen vor Ort.
Gewerbemieter sollten daher bei den ersten Anzeichen einer Ausgliederung sofort alle mündlichen Sondervereinbarungen und Gewohnheitsrechte schriftlich fixieren lassen. Wer hier nur auf das gute Einvernehmen mit dem alten Ansprechpartner vertraut, verliert später vor Gericht fast immer.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich dem Vermieterwechsel bei einer Ausgliederung überhaupt zustimmen?
Nein, Ihre Zustimmung ist bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz nicht erforderlich. Der Vermieterwechsel wirkt automatisch mit der Eintragung im Handelsregister, sodass Sie den Übergang des Mietvertrags nicht blockieren können.
Rechtlich beruht das auf der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz, bei der ein abgegrenzter Unternehmensteil mitsamt den zugehörigen Verträgen auf den neuen Rechtsträger übergeht. Für Gewerbemietverträge bedeutet das, dass der neue Vermieter an die Stelle des alten Vermieters tritt, ohne dass jede einzelne Mietpartei zustimmen muss. Das Gesetz schützt Sie damit davor, Ihren Vertrag zu verlieren, gibt Ihnen aber kein Vetorecht gegen den neuen Vertragspartner. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Handelsregistereintragung, weil erst dann der Übergang gegenüber Dritten wirksam wird.
Verweigern sollten Sie die Zahlung an den neuen Vermieter deshalb nicht allein mit dem Argument, Sie hätten nie zugestimmt oder der Name stehe nicht im ursprünglichen Mietvertrag. Sinnvoll ist vielmehr, sich die Handelsregistereintragung und den Umwandlungsvorgang nachweisen zu lassen, damit klar ist, ab wann der neue Vermieter berechtigt Forderungen geltend macht.
Ab wann muss ich an den neuen Vermieter zahlen?
Sie müssen ab dem Tag an den neuen Vermieter zahlen, an dem die Ausgliederung im Handelsregister eingetragen wurde. Erst dieses Datum macht den Vermieterwechsel für Sie als Mieter rechtlich verbindlich.
Der Grund ist, dass die Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz den Übergang von Rechten und Pflichten nicht schon mit dem Vertrag oder einem internen Stichtag auslöst, sondern erst mit der Eintragung im Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt stehen Mietforderungen und Nebenkostenforderungen dem neuen Rechtsträger zu, auch wenn sie wirtschaftlich aus einer früheren Zeit stammen. Für Sie zählt deshalb nicht, was die Unternehmen untereinander vereinbart haben, sondern nur der öffentliche Registerstand. So vermeiden Sie sowohl Doppelzahlungen als auch Zahlungen an den falschen Gläubiger.
Bis zur Registereintragung bleibt der alte Vermieter Ihr richtiger Zahlungsempfänger. Haben Sie Zweifel am genauen Wechselzeitpunkt, prüfen Sie das öffentliche Handelsregister und ordnen Sie Ihre Zahlungen strikt nach dem Eintragungsdatum zu.
Was tun, wenn der neue Vermieter alte Nachzahlungen fordert?
Der neue Vermieter darf alte Nachzahlungen fordern, wenn die Forderungen im Wege der Ausgliederung auf ihn übergegangen sind. Sie müssen also nicht allein deshalb nicht zahlen, weil die Forderung vor dem Eigentümer- oder Vermieterwechsel entstanden ist.
Bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz tritt der neue Rechtsträger in die Rechtsposition des alten ein; das ist eine partielle Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG. Zum übertragenen Betriebsteil gehören nicht nur laufende Verträge, sondern auch offene Forderungen und Verbindlichkeiten, die diesem Teil zuzuordnen sind. Deshalb kann der neue Vermieter rückständige Mieten oder Nebenkosten auch dann geltend machen, wenn sie aus einer Zeit vor der Registereintragung stammen. Entscheidend ist nicht der interne Stichtag zwischen den Gesellschaften, sondern die rechtliche Zuordnung der Forderung zum ausgegliederten Teil.
Prüfen sollten Sie daher nicht zuerst den Forderungsübergang, sondern die Abrechnung selbst. Sinnvoll ist vor allem, die alten Nachzahlungen rechnerisch, inhaltlich und hinsichtlich der Umlageschlüssel zu kontrollieren. Eine Einwendung gegen die Forderung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Nachforderung sachlich falsch, bereits erfüllt oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar ist.
Bin ich an interne Stichtage im Ausgliederungsvertrag gebunden?
Nein, interne Stichtage im Ausgliederungsvertrag binden Sie als Mieter nicht. Solche Termine regeln nur das Innenverhältnis zwischen den beteiligten Unternehmen und entfalten gegenüber Dritten keine Außenwirkung.
Rechtlich maßgeblich ist bei der Ausgliederung die Eintragung im Handelsregister, weil erst damit der Vermögensübergang nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG für Sie wirksam wird. Ein vertraglich vorgelagerter wirtschaftlicher Stichtag kann daher nicht verhindern, dass der neue Vermieter Forderungen geltend macht, die zwischen diesem Stichtag und der Registereintragung entstanden sind. Für Sie zählt also nicht, was die Unternehmen untereinander intern vereinbart haben, sondern wann der Rechtsübergang nach außen eintritt.
Nur wenn der neue Vermieter Ihnen gegenüber ausdrücklich auf eine Forderung verzichtet oder sie aus anderen Gründen nicht besteht, kann er sie nicht durchsetzen. Ein bloß günstiger interner Stichtag im Ausgliederungsvertrag reicht dafür nicht aus und sollte Zahlungen nicht abwehren.
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Das vorliegende Urteil
OLG Dresden – Az.: 12 U 178/25 – Urteil vom 18.09.2025
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