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Eigenbedarfskündigung – Was ist erlaubt was nicht?

Bei einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf ist Streit oft vorprogrammiert. Für die Mieter ist es sehr häufig eine schwierige Situation, wenn man das eigene Zuhause auf diese Weise verliert. Aus diesem Grund sollte gerade der Mieter genau wissen, wann eine Kündigung wegen Eigenbedarf überhaupt legitim ist und wie man sich gegebenenfalls dagegen wehren kann.

Die berechtigten Angehörigen

Eigenbedarfskündigung erhalten? Wenden Sie sich an uns. Wir prüfen die die Rechtmäßigkeit der Kündigung!
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Da sich Mieter gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genauso auf die Eigentumsgarantie wie der Vermieter selbst berufen dürfen, kann ein Vermieter nur kündigen, wenn er einen triftigen Grund hat. Ein solch triftiger Grund kann beispielsweise sein, dass er die Räume für sich selbst nutzen will. Eine Eigenbedarfskündigung ist ebenso möglich, falls der Vermieter die Wohnung für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Hier stellt sich bereits die Frage, wer zu diesem Personenkreis gehört. Eine Eigenbedarfskündigung ist zweifelsfrei wirksam, wenn der Vermieter die Räume für seine Eltern, Geschwister oder Kinder braucht. Ehe- und Lebenspartner fallen ebenfalls in diesem Zusammenhang unter die Familienangehörigen. Bei weiter entfernten Verwandten wie etwa Neffen und Nichten, Onkel oder Cousinen kann bereits ein sogenannter Nachweis zur besonderen Bindung an den Vermieter nötig werden. Oftmals erachten die Gerichte Eigenbedarfskündigungen für diese Personengruppe als rechtmäßig. Soll die Wohnung für Pflegepersonal oder Haushaltshilfen geräumt werden, sind die Maßstäbe noch strenger anzulegen.

Die Rechte des Mieters

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur erlaubt, wenn der Vermieter im Kündigungsschreiben vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennt. Ist die Begründung des Vermieters nicht überzeugend oder fehlen entscheidende Informationen, bleibt die Kündigung unwirksam. In der Begründung muss die Person, welche die Räume benötigt, angegeben werden. Darüber hinaus muss der Vermieter begründen, warum gerade diese Person die Wohnung braucht. Im Zuge dessen muss auch das persönliche Verhältnis zum Angehörigen sowie dessen aktuelle Wohnsituation dargelegt werden. Diese und noch weitere Grenzen wurden der Eigenbedarfskündigung gesetzt, damit sich der Vermieter nicht durch vorgeschobenen Eigenbedarf von unliebsamen Mietern trennen kann. Hat der Vermieter den Eigenbedarf tatsächlich nur vorgetäuscht, kann der getäuschte Mieter Schadensersatz verlangen. Der Vermieter muss dann sämtliche Kosten inklusive einer möglichen Mietdifferenz ersetzen, die durch den Umzug entstanden sind. Sollten Sie als Mieter an der Gültigkeit einer Eigenbedarfskündigung Zweifel haben, sprechen Sie zunächst Ihren Vermieter an. Bleibt dies ohne Erfolg, sollten Sie sich Rat bei einem Experten einholen. Räumen Sie bloß nicht vorschnell das Feld und bleiben Sie bis zu einem rechtskräftigen Urteil in Ihrer Wohnung wohnen. Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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