Ein langjähriger Mieter drohte im Nachbarschaftsstreit mit einer Schusswaffe, woraufhin der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Bedrohung mit Waffe aussprach. Die Ernsthaftigkeit der Drohung schien keinen sofortigen Aufschub zu dulden, doch der Auszug des Mieters verzögerte sich erheblich.
Übersicht
Zum vorliegenden Urteil 10 S 211/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Essen
- Datum: 06.03.2025
- Aktenzeichen: 10 S 211/24
- Verfahren: Zivilrechtliches Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht
- Das Problem: Ein langjähriger Mieter wurde beschuldigt, die Tochter des Vermieters mit dem Einsatz einer Waffe bedroht zu haben. Die Vermieter kündigten daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Der Mieter bestritt die Schwere der Drohung und behauptete, provoziert worden zu sein.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter eine Mitmieterin mit einer Waffe bedroht, ohne vorher abgemahnt worden zu sein?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte, dass die Drohung mit dem Einsatz einer Waffe eine so schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt, die eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt. Es gewährte dem Mieter jedoch eine Räumungsfrist.
- Die Bedeutung: Eine ernstzunehmende Drohung mit Waffengewalt gegen Mitbewohner zerstört das Vertrauensverhältnis irreparabel. Dies kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen, selbst bei langer Mietdauer und ohne vorherige Abmahnung.
Der Fall vor Gericht
Darf der Vermieter bei einer Waffendrohung fristlos kündigen?
Vierzig Jahre lang war er ein unauffälliger Mieter. Pünktliche Miete, nie Ärger. Dann zog die Tochter der Vermieter nebenan ein – und ein einziger Satz pulverisierte das gesamte Mietverhältnis. Der Satz enthielt die Androhung, von einer Schusswaffe Gebrauch zu machen. Er fiel während eines hitzigen Streits über Parkplätze und Gartennutzung. Die Vermieter zögerten nicht.

Sie schickten die Außerordentliche fristlose Kündigung. Ohne vorherige Abmahnung. Der Fall landete vor dem Landgericht Essen, das eine fundamentale Frage klären musste: Wann zerstört ein Mieter das Vertrauen so nachhaltig, dass eine jahrzehntelange Vertragsbeziehung sofort enden kann?
Warum sah das Gericht die Kündigung als gerechtfertigt an?
Die Richter standen vor einer klassischen Beweisfrage. Aussage stand gegen Aussage. Die Vermieter und ihre Tochter schilderten den Vorfall übereinstimmend. Der Mieter habe der Tochter direkt gedroht: „Kommen Sie auf mein Grundstück und schlagen mich noch einmal, dann muss ich von meiner Waffe Gebrauch machen“. Eine weitere Nachbarin bestätigte, der Mieter habe gedroht, „uns“ mit einer „Knarre“ zu Leibe zu rücken.
Der Mieter verteidigte sich. Er behauptete, der Vermieter habe ihn zuvor geschlagen. Seine Äußerung sei eine Reaktion darauf gewesen, eine Art Notwehr. Die Drohung sei auch nicht so schwerwiegend gewesen. Das Gericht überzeugte diese Darstellung nicht. Es folgte den plastischen und in sich stimmigen Aussagen der Vermieterseite. Die Richter fanden keine Anzeichen für eine abgesprochene Falschaussage. Den angeblichen Angriff durch den Vermieter hielten sie für nicht bewiesen. Entscheidend war für das Gericht die Wirkung der Drohung. Der Mieter besaß tatsächlich eine Gaspistole und einen kleinen Waffenschein. Seine Worte waren keine leere Floskel. Sie schufen eine reale Bedrohungslage. Diese massive Störung des Hausfriedens wertete das Gericht als schweren Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB). Die Fortsetzung des Mietverhältnisses war den Vermietern nicht mehr zumutbar. Damit lag ein Wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB vor.
Wieso war in diesem Fall keine Abmahnung nötig?
Normalerweise muss ein Vermieter einen Mieter vor einer Kündigung abmahnen. Die Abmahnung ist eine Art Warnschuss. Sie gibt dem Mieter die Chance, sein Verhalten zu korrigieren. Das Gesetz sieht aber eine Ausnahme vor. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist (§ 543 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Genau diesen Ausnahmefall sah das Gericht hier. Die Androhung von Waffengewalt wiegt schwer. Sie zielt direkt auf die körperliche Unversehrtheit einer anderen Bewohnerin. Ein solcher Vorfall zerstört das Fundament jedes Mietverhältnisses – das gegenseitige Vertrauen. Die Richter argumentierten, dass dieses Vertrauen unwiederbringlich zerrüttet war. Eine Abmahnung hätte daran nichts mehr ändern können. Die Vermieter konnten und mussten nicht darauf vertrauen, dass der Mieter nach einer bloßen Verwarnung zukünftig friedlich bleiben würde. Die rote Linie war überschritten.
Weshalb erhielt der Mieter trotzdem eine lange Räumungsfrist?
Obwohl die Kündigung wirksam war, musste der Mieter nicht sofort ausziehen. Das Gericht gewährte ihm eine Räumungsfrist von mehreren Monaten. Diese Entscheidung ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck einer gesetzlich vorgeschriebenen Billigkeitsabwägung nach § 721 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Richter müssen die Interessen beider Seiten gegeneinander abwägen.
Auf der einen Seite stand die schwere Pflichtverletzung des Mieters. Auf der anderen Seite berücksichtigte das Gericht seine persönlichen Umstände. Er lebte seit über 40 Jahren in der Wohnung, war fortgeschrittenen Alters und hatte gesundheitliche Probleme. Ein sofortiger Umzug hätte für ihn eine besondere Härte bedeutet, gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt. Die lange Frist gab ihm die notwendige Zeit, eine neue Bleibe zu finden. Die Kündigung selbst kippte das Gericht damit nicht. Es federte nur ihre härtesten sozialen Folgen ab.
Die Urteilslogik
Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht kann ein langjähriges Mietverhältnis sofort beenden, wenn das Vertrauen unwiederbringlich zerstört ist.
- Schwerwiegende Pflichtverletzung: Ein gravierender Verstoß gegen die mietvertragliche Rücksichtnahmepflicht zerstört das Vertrauen im Mietverhältnis unwiederbringlich und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
- Entbehrlichkeit der Abmahnung: Eine Abmahnung erübrigt sich, wenn ein gravierender Vertrauensbruch die Fortsetzung des Mietverhältnisses untragbar macht, da eine Verhaltensänderung nicht mehr zu erwarten ist.
- Soziale Abfederung: Gerichte gewähren auch bei einer wirksamen fristlosen Kündigung eine angemessene Räumungsfrist, um die individuellen sozialen Härten des Mieters abzufedern.
Das Mietrecht schützt das Fundament des Vertrauensverhältnisses streng, wahrt aber zugleich die sozialen Belange der Mieter durch umfassende Billigkeitsabwägungen.
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Müssen Sie sich mit einer fristlosen Kündigung wegen Bedrohung auseinandersetzen? Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation.
Experten Kommentar
Vierzig Jahre Mieter – und dann pulverisiert ein einziger Satz alles. Dieses Urteil macht unmissverständlich klar: Droht jemand mit Waffengewalt, reißt das Vertrauen im Mietverhältnis so tief ein, dass eine Abmahnung schlicht überflüssig wird. Es gibt Verhaltensweisen, die das Fundament jeder Nachbarschaft so erschüttern, dass Vermieter sofort und konsequent handeln dürfen. Das Gericht zieht hier eine klare rote Linie für das Zusammenleben, die selbst langjährige Beziehungen nicht schützt, wenn diese Grenze überschritten wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche anderen Drohungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist auch bei anderen schwerwiegenden Drohungen gerechtfertigt, wenn diese das gegenseitige Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter unwiederbringlich zerstören. Entscheidend ist, ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar wird, selbst wenn keine Waffe zum Einsatz kam. Jede glaubhafte Bedrohung, die den Hausfrieden massiv stört, kann ausreichen, um die Reißleine zu ziehen.
Die Regel lautet: Immer wenn eine Drohung das Fundament des Mietverhältnisses, nämlich das gegenseitige Vertrauen, so nachhaltig zerrüttet, dass Ihnen als Vermieter die Fortsetzung bis zum regulären Mietende nicht mehr zugemutet werden kann, liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Dabei kommt es nicht ausschließlich auf die Art der Drohung an, sondern auf ihre Wirkung und Glaubwürdigkeit. Drohungen mit schwerer körperlicher Gewalt, Brandstiftung oder anderen massiven Sachbeschädigungen können ebenso gravierend sein wie eine Waffendrohung.
Juristen sprechen hier von einer „massiven Störung des Hausfriedens“ und einem schweren Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme. Diese Pflichten sind in § 241 Abs. 2 BGB verankert. Die Schwere der Drohung muss eine reale Bedrohungslage schaffen. Hier greift auch die Ausnahme von der sonst üblichen Abmahnung: Bei derart extremen Vorfällen ist eine vorherige Abmahnung oft entbehrlich, weil sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht und das Vertrauen bereits unwiederbringlich zerstört ist.
Ein passender Vergleich ist die Drohung mit Brandstiftung. Nur weil diese verbal ausgesprochen und keine Waffe gezeigt wurde, würde man die potenzielle Zerstörung und die Unzumutbarkeit keineswegs abtun. Die Konsequenzen wären fatal.
Halten Sie unverzüglich nach jedem Vorfall alle Details in einem Gedächtnisprotokoll fest. Dokumentieren Sie minutiös den exakten Wortlaut der Drohung, das genaue Datum, die Uhrzeit und alle anwesenden Zeugen. Das schafft eine solide Basis für Ihre rechtlichen Schritte.
Kann ich Schutzmaßnahmen bei Gewaltandrohung beantragen?
Ja, bei einer konkreten Gewaltandrohung können Sie aktiv werden! Über die mietrechtliche Kündigung hinaus bestehen effektive Wege, Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, gerichtliche Schutzmaßnahmen wie Annäherungs- oder Kontaktverbote zu beantragen. Dies dient Ihrem unmittelbaren Schutz und dem Ihrer Familie, um einer Eskalation der Situation präventiv entgegenzuwirken.
Drohungen, die eine reale Bedrohungslage schaffen, sind nicht einfach hinzunehmen. Der erste und entscheidende Schritt bei akuter Gefahr ist immer der Anruf bei der Polizei über den Notruf 110. Polizeibeamte können sofort eingreifen, Personalien aufnehmen, einen Platzverweis erteilen oder eine sogenannte Gefährderansprache durchführen. Ihre persönliche Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.
Doch es gibt noch mehr: Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet eine weitere wichtige Handhabe. Bei glaubhaften Gewaltandrohungen können Sie gerichtlich Schutzanordnungen beantragen. Dies beinhaltet beispielsweise ein Annäherungs- oder Kontaktverbot, das der anderen Person untersagt, sich Ihnen oder bestimmten Orten zu nähern. Sogar ein Wohnungsverweis kann in extremen Fällen erwirkt werden. Oft erfolgen diese Maßnahmen in einem schnellen Eilverfahren, um die Gefahr zügig abzuwenden.
Denken Sie an einen Brandmelder: Er warnt nicht nur, er fordert auch zum sofortigen Handeln auf. Ähnlich ist es mit einer Gewaltandrohung im Mietrecht; sie ist ein Warnsignal, das umgehend rechtliche Schutzmaßnahmen erfordert, um Schlimmeres zu verhindern.
Erstatten Sie bei einer akuten Bedrohung sofort Anzeige bei der Polizei. Dokumentieren Sie parallel jede Kommunikation und jeden Vorfall detailliert mit Datum, Uhrzeit, genauen Wortlauten und allen beteiligten oder anwesenden Personen. Das sichert wichtige Beweise für spätere gerichtliche Schritte.
Wie kann ich eine Bedrohung im Mietrecht beweisen?
Im Mietrecht sind übereinstimmende Zeugenaussagen Dritter der wichtigste Beweis, um eine Bedrohung glaubhaft zu machen. Gerichte bevorzugen solche unvoreingenommenen Bestätigungen, um eine schwierige „Aussage gegen Aussage“-Situation zu vermeiden. Ergänzend helfen detaillierte Protokolle und objektive Indizien, die Glaubwürdigkeit der Bedrohung zu untermauern und Ihre Position zu stärken.
Gerichte legen großen Wert auf unabhängige Belege, denn die reine Behauptung einer Bedrohung allein reicht oft nicht aus. Unabhängige Zeugen, die den Vorfall miterlebt haben, sind daher Gold wert. Ihre Aussagen müssen schlüssig und ohne Widersprüche sein. Das erhöht die Glaubwürdigkeit enorm.
Ferner ist eine akribische Protokollierung aller Ereignisse unerlässlich. Halten Sie Datum, Uhrzeit und den genauen Wortlaut der Drohung fest. Notieren Sie alle anwesenden Personen, falls vorhanden. Auch objektive Indizien wie Fotos von Sachbeschädigungen, Screenshots von Textnachrichten oder E-Mails, Polizeiprotokolle oder ärztliche Atteste bei körperlichen Auseinandersetzungen sind wertvolle Beweismittel.
Denken Sie an einen Detektiv, der nicht nur auf die Aussage eines Opfers vertraut. Er sucht immer nach Fingerabdrücken, Videoaufnahmen oder unabhängigen Zeugen, um einen Fall zu beweisen. Ähnlich braucht das Gericht „Forensik“ für eine Bedrohung, um die Wahrheit zweifelsfrei zu erkennen.
Notieren Sie sofort nach jedem Vorfall alle Details in einem Gedächtnisprotokoll. Bitten Sie zudem anwesende Dritte, ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Diese präzise Dokumentation ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Was tun bei akuter Gefahr durch den Mieter?
Wenn Sie sich durch einen Mieter akut bedroht fühlen und um Ihre Sicherheit oder die anderer besorgt sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Wählen Sie umgehend den Notruf 110, denn die Polizei kann sofort Schutzmaßnahmen ergreifen und eine Eskalation verhindern. Dies ist der wichtigste erste Schritt, noch bevor mietrechtliche Prozesse wie eine Kündigung überhaupt greifen können. Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie haben stets oberste Priorität.
Bei einer unmittelbaren Gefahrenlage für Leib und Leben ist der polizeiliche Notruf (110) Ihre erste und wichtigste Anlaufstelle. Polizisten können rasch vor Ort sein. Sie klären die Situation, nehmen Personalien auf und können bei Straftaten direkt einschreiten, etwa durch einen Platzverweis oder eine Gefährderansprache. Die Beamten sorgen für die sofortige Gefahrenabwehr.
Parallel zu dieser akuten Hilfe sollten Sie umgehend juristischen Rat suchen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht kann eine fristlose Kündigung vorbereiten und weitere Schutzmaßnahmen beantragen. Dazu gehört das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), das es ermöglicht, gerichtlich ein Annäherungs-, Kontakt- oder sogar ein Wohnungsverweisverbot zu erwirken. Diese Schritte können oft im Eilverfahren erfolgen, um schnell Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Ein passender Vergleich ist ein Brandalarm. Wenn es brennt, rufen Sie zuerst die Feuerwehr (112) an und verlassen das Gebäude. Erst danach kümmern Sie sich um die Schadensregulierung. Genauso verhält es sich hier: Erst die akute Gefahr bannen (110), dann die mietrechtlichen Folgen klären.
Zögern Sie nicht: Bei akuter Bedrohung durch einen Mieter wählen Sie sofort die 110 und folgen Sie exakt den Anweisungen der Polizeibeamten. Dokumentieren Sie zudem minutengenau jeden Vorfall mit Datum, Uhrzeit, genauen Wortlauten und möglichen Zeugen.
Wie lassen sich Konflikte mit Nachbarn rechtlich lösen?
Konflikte mit Nachbarn lassen sich rechtlich meist lösen, indem man frühzeitig den Vermieter einschaltet, präzise Vorfallprotokolle erstellt oder eine professionelle Mediation nutzt. Ziel ist es, eine Eskalation zu vermeiden, die zu drastischen mietrechtlichen Schritten wie einer fristlosen Kündigung führen könnte. So lässt sich der Hausfrieden wiederherstellen.
Oft beginnen Nachbarschaftsstreitigkeiten klein, steigern sich dann jedoch zu einem echten Problem. Der erste sinnvolle Schritt ist immer das sachliche Gespräch mit dem Nachbarn, idealerweise schriftlich, um Missverständnissen vorzubeugen. Bringt dies keine Lösung, ist eine präzise Dokumentation unverzichtbar. Halten Sie alle Vorfälle, wie Lärmbelästigungen oder Missachtungen der Hausordnung, akribisch fest. Datum, Uhrzeit, genaue Art der Störung und anwesende Zeugen gehören in jedes Protokoll.
Anschließend sollten Sie Ihren Vermieter in Kenntnis setzen. Dieser hat die Pflicht, den Hausfrieden zu wahren und kann als Vermittler auftreten. Er kann den störenden Nachbarn abmahnen oder gegebenenfalls sogar eine Kündigung prüfen, wenn die Störungen das Mietverhältnis nachhaltig beeinträchtigen. Scheitern diese Bemühungen, bietet eine professionelle Mediation oft eine gute Chance auf eine außergerichtliche Einigung. Ein unabhängiger Mediator hilft beiden Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden. Erst wenn alle diese Wege ausgeschöpft sind, bleiben gerichtliche Schritte, wie eine Unterlassungsklage, als letztes Mittel.
Ein passender Vergleich ist der mit einem kleinen Funken: Löschen Sie ihn frühzeitig, entsteht kein Brand. Ignorieren Sie ihn jedoch, kann er sich zu einem Flächenbrand ausweiten. Genauso verhält es sich mit Nachbarschaftskonflikten: Besonnenes Eingreifen bewahrt den Hausfrieden und verhindert größere Schäden am Mietverhältnis.
Führen Sie ab dem ersten wiederkehrenden Problem ein detailliertes „Nachbarschaftstagebuch“. Notieren Sie darin akribisch Datum, Uhrzeit, Art der Störung und mögliche Zeugen. Diese Aufzeichnungen sind Gold wert, falls Sie später rechtliche Schritte einleiten müssen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Abmahnung
Eine Abmahnung ist ein offizieller Warnschuss vom Vermieter an den Mieter, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Das Gesetz gibt dem Mieter damit eine Chance, sein vertragswidriges Verhalten zu ändern und das Mietverhältnis zu retten. Die Abmahnung soll präventiv wirken und Streitigkeiten vermeiden.
Beispiel: Das Gericht stellte fest, dass im vorliegenden Fall wegen der massiven Waffendrohung eine Abmahnung entbehrlich war, da sie offensichtlich keinen Erfolg versprochen hätte.
Außerordentliche fristlose Kündigung
Eine außerordentliche fristlose Kündigung beendet ein Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung, weil ein schwerwiegender Vorfall die Fortsetzung unmöglich macht. Juristen nennen das die „Reißleine“ im Mietrecht. Dieses Recht schützt Vermieter und Mieter vor unzumutbaren Situationen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur regulären Frist unerträglich machen.
Beispiel: Im vorliegenden Fall rechtfertigte die Waffendrohung des Mieters die außerordentliche fristlose Kündigung, weil die Vermieterin die Situation als unzumutbar empfand und das Vertrauen restlos zerstört war.
Billigkeitsabwägung (§ 721 ZPO)
Eine Billigkeitsabwägung ist ein gerichtlicher Prozess, bei dem ein Richter die Interessen beider Parteien sorgfältig gegeneinander abwägt, um eine gerechte Entscheidung zu treffen. Dieser Paragraf in der Zivilprozessordnung erlaubt es dem Gericht, die Härten einer gerichtlichen Entscheidung, wie einer Räumungsklage, abzumildern. Das Gesetz stellt sicher, dass neben dem reinen Recht auch soziale und persönliche Umstände berücksichtigt werden.
Beispiel: Trotz der wirksamen Kündigung gewährte das Gericht dem Mieter aufgrund seiner langen Mietdauer und gesundheitlichen Probleme im Rahmen einer Billigkeitsabwägung eine lange Räumungsfrist, um die sozialen Folgen abzufedern.
Hausfrieden
Der Hausfrieden beschreibt das friedliche und störungsfreie Zusammenleben aller Bewohner und Nutzer eines Gebäudes oder Grundstücks. Dieses Ideal ist ein zentrales Gut im Mietrecht, das durch gegenseitige Rücksichtnahme geschützt wird. Das Gesetz zielt darauf ab, dass alle Parteien die Nutzung des Eigentums konfliktfrei und ohne Bedrohung erleben können.
Beispiel: Die massive Störung des Hausfriedens durch die Waffendrohung war für das Landgericht Essen ein entscheidender Grund, die Kündigung des Mietverhältnisses als gerechtfertigt anzusehen.
Mietvertragliche Pflichten zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB)
Die mietvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme verpflichten Mieter und Vermieter zu einem fairen und respektvollen Umgang miteinander, um Schäden und Störungen zu vermeiden. Diese generelle Pflicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sorgt dafür, dass die Vertragspartner ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte so ausüben, dass niemand unangemessen beeinträchtigt wird. Sie bildet die Grundlage für ein harmonisches Mietverhältnis.
Beispiel: Die Richter sahen in der Bedrohung durch eine Waffe einen schweren Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten zur Rücksichtnahme, welcher das Vertrauen in diesem Mietverhältnis unwiederbringlich zerrüttete.
Wichtiger Grund
Ein wichtiger Grund ist ein schwerwiegender Verstoß oder Vorfall, der eine Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu beenden, weil die Fortsetzung unzumutbar ist. Dieses Rechtsprinzip schützt die Parteien vor Situationen, in denen das Vertrauen nachhaltig zerstört ist und eine Fortführung des Vertrages als unerträglich empfunden wird. Es ermöglicht eine schnelle Reaktion auf massive Vertragsverletzungen im Mietrecht.
Beispiel: Die Androhung von Waffengewalt durch den Mieter stellte für das Gericht einen so wichtigen Grund dar, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Vermieterin nicht mehr zumutbar erschien.
Das vorliegende Urteil
LG Essen – Az.: 10 S 211/24 – Urteil vom 06.03.2025
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