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Gewerberaummiete – Wann ist eine Saldoklage zulässig?

In Lübeck stritten sich Vermieter und Mieter um ein Parkhaus – und es ging um viel Geld. 85.000 Euro Mietrückstand forderte der eine, über 300.000 Euro Schadenersatz der andere. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Schleswig nun ein Urteil gesprochen, das beide Parteien überraschen dürfte. Dabei ging es nicht nur um ausstehende Zahlungen, sondern auch um die Frage, wann eine Kündigung rechtens ist und ob eine geänderte Verkehrsführung die Miete mindern darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Schleswig
  • Datum: 20.11.2024
  • Aktenzeichen: 12 U 64/20
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: War die Partei, die in ihrer Klage eine Zahlung in Höhe von 77.107,62 Euro begehrte und in der Anschlussberufung involviert war.
    • Beklagte (Zahlungsverpflichtete Partei): Wurde verurteilt, an die Klägerin den Betrag von 77.107,62 Euro zu zahlen.
    • Weitere Beklagte: Gegen sie wurde die Klage abgewiesen, und auch deren Widerklage fand keine Zustimmung; ihre Berufung wurde zurückgewiesen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es handelt sich um ein Berufungsverfahren, in dem das Urteil des Landgerichts Lübeck überprüft wurde. Dabei ging es um die Feststellung von Zahlungspflichten und die Verteilung der Verfahrens- sowie außergerichtlichen Kosten zwischen den Parteien.
    • Kern des Rechtsstreits: Im Zentrum stand die Frage, welche Ansprüche durch die Berufungsinstanz bestätigt und welche Gegenansprüche abgewiesen werden, verbunden mit der detaillierten Kostenteilung.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Die zahlungsverpflichtete Partei wurde zur Zahlung von 77.107,62 Euro an die Klägerin verurteilt.
      • Die Klage gegen die weitere Beklagte sowie deren Widerklage wurden abgewiesen.
      • Die Berufung der weiteren Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wurden zurückgewiesen.
      • Die Kosten des Berufungsverfahrens, des einstinstanzlichen Rechtsstreits und der außergerichtlichen Aufwendungen wurden detailliert verteilt.
    • Folgen: Die Parteien tragen jeweils prozentuale Anteile an den Verfahrens- und außergerichtlichen Kosten, was zu finanziellen Verpflichtungen führt und die bisherige kostenteilende Praxis in vergleichbaren Verfahren bestätigt.

Saldoklage im Gewerberaummietrecht: Zulässigkeit und aktuelle Streitfälle

Im Gewerberaummietrecht kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter. Streitigkeiten über die Höhe der Miete, die Nebenkostenabrechnung oder eine mögliche Mietminderung können zu einem Mietrechtsstreit führen. Ein wichtiges Instrument zur Klärung solcher Streitigkeiten ist die Saldoklage.

Die Saldoklage ermöglicht es, einen Ausgleichsanspruch aus einem Gewerbemietvertrag geltend zu machen, wenn die gegenseitigen Leistungen, wie Mietzahlungen und Nebenkostenvorauszahlungen, über einen längeren Zeitraum nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Die Saldoklage ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und unterliegt Fristen. Wann genau eine Saldoklage zulässig ist und welche Aspekte dabei eine Rolle spielen, ist Gegenstand aktueller Rechtsprechung im Bereich der Gewerbemiete. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Zulässigkeit einer Saldoklage im Kontext der Gewerberaummiete auseinandersetzt.

Der Fall vor Gericht


Streit um Mietzahlungen für Lübecker Parkhaus endet vor OLG Schleswig

Mietkonflikt zwischen einem frustrierten Vermieter und einem defensiven Mieter in einem deutschen Parkhaus.
Streit um Mietzahlungen und Mietminderung | Symbolfoto: Flux gen.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einem langjährigen Rechtsstreit um ein Parkhaus in der Lübecker Innenstadt entschieden. Die Vermieterin scheiterte mit ihrer Forderung nach ausstehenden Mietzahlungen in Höhe von knapp 85.000 Euro. Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, da die vorgelegten Mietkontoaufstellungen zu unklar und widersprüchlich waren.

Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung bestätigt

Eine zentrale Frage des Verfahrens war die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung vom 30. März 2011. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung, da zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mietrückstand von fast 39.000 Euro bestand. Eine frühere Kündigung vom Juli 2009 war dagegen unwirksam, weil der damalige Rückstand von rund 12.800 Euro für eine fristlose Kündigung nicht ausreichte.

Streit um Mietminderung wegen Verkehrsführung

Die Mieterin hatte die vereinbarte Miete wegen einer geänderten Verkehrsführung in der Lübecker Innenstadt um 75 Prozent gekürzt. Das Gericht erkannte jedoch nur eine Minderung von 70 Prozent an. Die darüber hinausgehende Mietminderung war nicht gerechtfertigt, da die Zufahrt zum Parkhaus jederzeit möglich blieb. Die geänderte Verkehrsführung stellte nach Ansicht des Gerichts kein Mietmangel dar, sondern verwirklichte nur ein allgemeines Lebensrisiko.

Schadenersatzforderungen der Mieterin abgewiesen

Die Mieterin hatte ihrerseits Schadenersatz in Höhe von 324.090 Euro geltend gemacht. Diese Forderung wurde vollständig abgewiesen. Ein ersatzfähiger Schaden konnte für den relevanten Zeitraum nicht festgestellt werden. Das Gericht verwies darauf, dass nach den Ausführungen eines Sachverständigen frühestens ab 2011 mit einer Gewinnerzielung zu rechnen gewesen wäre. Da das Mietverhältnis bereits im März 2011 endete, kam ein Schadenersatz nicht mehr in Betracht.

Komplexe Kostenentscheidung

Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien aufgeteilt. Die Klägerin muss 29 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens tragen, die beklagte Mieterin 71 Prozent. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 807.712,28 Euro festgesetzt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da nur noch Tatsachenfragen zu entscheiden waren.

Bedeutung des Zurückbehaltungsrechts

Das Gericht setzte sich auch mit der Frage auseinander, ob der Mieterin ein Zurückbehaltungsrecht zustand. Ein solches Recht wurde für den Zeitpunkt der Kündigung verneint, da es zeitlich begrenzt ist und nur so lange bestehen kann, wie es eine Verwirklichung des vertraglichen Erfüllungsanspruchs tatsächlich fördert. Nach mehreren Jahren der Auseinandersetzung konnte die Mieterin durch Einbehalt der Miete keinen wirksamen Druck mehr auf die Vermieterin ausüben.

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Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht die Komplexität bei der korrekten Abrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen im gewerblichen Mietverhältnis. Es zeigt, dass technische Systeme wie SAP bei der Verbuchung von Nebenkostenvorauszahlungen zu Fehlern führen können, wenn tatsächlich keine Zahlungen geleistet wurden. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass Mietminderungen sich auf die Bruttogesamtmiete auswirken und damit auch die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen beeinflussen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter oder Vermieter müssen Sie bei Nebenkostenabrechnungen besonders genau prüfen, ob die ausgewiesenen Vorauszahlungen tatsächlich geleistet wurden. Wenn Sie Ihre Miete mindern, wirkt sich dies auf die gesamte Bruttomiete aus – also auch auf die Nebenkostenvorauszahlungen. Führen Sie daher genau Buch über alle geleisteten Zahlungen und bewahren Sie Ihre Zahlungsbelege sorgfältig auf. Bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen sollten Sie sich nicht blind auf automatisch generierte Abrechnungen verlassen, sondern die tatsächlichen Zahlungsflüsse nachvollziehen.

Benötigen Sie Hilfe?

Sorgfältige Prüfung von Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen

Das Urteil verdeutlicht, dass präzise Abrechnungen und das Nachvollziehen von Zahlungsflüssen entscheidend sind, um Fehler bei der Verbuchung von Nebenkostenvorauszahlungen zu vermeiden. Eine Mietminderung beeinflusst nicht nur die Miete, sondern auch die vereinbarten Nebenkosten, sodass sorgfältige Dokumentation und exakte Kontrolle der Zahlungsbelege unabdingbar sind.

Unsere Unterstützung ermöglicht es Ihnen, Ihre Unterlagen systematisch zu prüfen und Unstimmigkeiten aufzudecken – damit Sie Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten gewinnen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für eine Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter vorliegen?

Eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter erfordert einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Gesetzlich definierte Kündigungsgründe

Der häufigste Grund für eine außerordentliche Kündigung sind Mietrückstände. Eine fristlose Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Der Mieter ist für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug
  • Der Mieter hat über einen längeren Zeitraum einen Mietrückstand angehäuft, der die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht

Ein nicht unerheblicher Teil liegt vor, wenn der Gesamtrückstand eine Monatsmiete übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die einzelnen monatlichen Rückstände an, sondern nur auf den Gesamtbetrag.

Weitere wichtige Kündigungsgründe

Neben Mietrückständen rechtfertigen auch folgende Gründe eine außerordentliche Kündigung:

  • Erhebliche Verletzung der Mieterpflichten durch Vernachlässigung der Wohnung
  • Unbefugte Überlassung der Wohnung an Dritte
  • Schwerwiegende Störung des Hausfriedens
  • Illegale Aktivitäten in der Mietwohnung

Formelle Voraussetzungen

Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung muss der Vermieter in der Regel folgende Schritte beachten:

Eine vorherige Abmahnung ist erforderlich, außer bei Mietrückständen oder wenn eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund konkret benennen.

Bei Mietrückständen haben Mieter die Möglichkeit, die Kündigung durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage unwirksam zu machen. Diese Schonfrist gilt jedoch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.


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Wie berechnet sich die zulässige Höhe einer Mietminderung bei Mängeln?

Die Berechnung einer Mietminderung erfolgt auf Basis der Bruttowarmmiete, also der Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten und Vorauszahlungen. Nach § 536 BGB tritt die Mietminderung automatisch ein, sobald ein Mangel vorliegt, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.

Bewertungskriterien für die Minderungshöhe

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Schwere des Mangels und Einschränkung der Nutzbarkeit
  • Betroffene Fläche der Wohnung
  • Dauer der Beeinträchtigung
  • Alter des Gebäudes
  • Jahreszeit und äußere Bedingungen
  • Lage der Wohnung (z.B. bei Aufzugsausfall)

Berechnung des Minderungsbetrags

Die Minderung wird in zwei Schritten berechnet:

Schritt 1: Ermittlung der monatlichen Minderung Minderungsbetrag = Bruttowarmmiete × Minderungsquote

Schritt 2: Berechnung der tagesgenauen Minderung Tagesgenaue Minderung = (Minderungsbetrag ÷ Monatstage) × Mangeltage

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Bei einer Bruttowarmmiete von 820 Euro und einem defekten Aufzug im 6. Stock ist eine Minderung von 15% gerechtfertigt. Der monatliche Minderungsbetrag beträgt somit 123 Euro. Dauert der Mangel nur 10 Tage an, wird die Minderung anteilig berechnet.

Praktische Durchführung

Die Mietminderung greift erst nach Anzeige des Mangels beim Vermieter. Die Minderungsquote muss dabei dem Mangel angemessen sein. Bei leichten Beeinträchtigungen sind 5-10% üblich, bei mittleren Mängeln 10-20%. In extremen Fällen, wie bei Unbewohnbarkeit der Wohnung, kann die Minderung bis zu 100% betragen.

Die Minderung bezieht sich immer auf die gesamte Bruttowarmmiete, also auch auf die Nebenkostenvorauszahlungen. Eine Wohnflächenabweichung von mehr als 10% berechtigt zu einer Minderung in Höhe der prozentualen Abweichung.


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Ab wann verjähren Ansprüche aus Mietrückständen?

Die reguläre Verjährungsfrist für Mietrückstände beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vermieter von dem Rückstand Kenntnis erlangt hat.

Berechnung der Verjährungsfrist

Wenn Sie beispielsweise die Miete für Oktober 2024 nicht zahlen, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024. Der Anspruch verjährt dann mit Ablauf des 31.12.2027.

Besondere Verjährungsfristen

Bei Nebenkostenabrechnung gilt: Der Vermieter muss diese spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum vorlegen. Nach Erhalt der Abrechnung haben Sie als Mieter ebenfalls 12 Monate Zeit, um Einwände geltend zu machen.

Hemmung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt werden:

  • Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheids
  • Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter über den Anspruch
  • Anerkenntnis der Schuld durch den Mieter

Während der Hemmung läuft die Verjährungsfrist nicht weiter. Wichtig: Einfache Mahnungen oder Zahlungserinnerungen hemmen die Verjährung nicht.

Vollstreckbare Titel

Wenn der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil erwirkt hat, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Titel rechtskräftig geworden ist.


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Welche Anforderungen stellt das Gericht an eine Saldoklage bei Mietstreitigkeiten?

Eine Saldoklage ist bei Mietstreitigkeiten zulässig, wenn bestimmte formale Anforderungen erfüllt sind. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzentscheidungen die Voraussetzungen konkretisiert.

Grundlegende Anforderungen an die Dokumentation

Ein fortgeschriebenes Mietkonto muss vorgelegt werden, das folgende Elemente enthält:

  • Die geschuldeten Bruttomieten
  • Die tatsächlich geleisteten Zahlungen des Mieters
  • Erteilte Gutschriften

Darstellung der Einzelforderungen

Die Einzelforderungen müssen in der Aufstellung nach Betrag und Monat ausgewiesen werden. Wenn Sie ein Mietkonto führen, müssen Sie die Zusammensetzung der geforderten Miete (Nettomiete und Vorauszahlungen) transparent aufschlüssen.

Verrechnungsreihenfolge

Bei der Verrechnung von Zahlungen gilt: Wenn keine ausdrückliche Bestimmung durch den Mieter erfolgt, findet die gesetzliche Verrechnungsreihenfolge nach § 366 Abs. 2 BGB Anwendung. Die Gerichte prüfen dabei, ob die Verrechnung von Teilzahlungen korrekt auf die jeweils älteste Forderung erfolgt ist.

Besonderheiten bei Nebenkostenabrechnungen

Wenn in das Mietkonto auch Gutschriften oder Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen eingestellt werden, muss klar erkennbar sein:

  • Ob es sich um Vorauszahlungsansprüche handelt
  • Ob ein Nachzahlungssaldo geltend gemacht wird

Nachvollziehbarkeit der Berechnungen

Die Aufstellung muss für einen durchschnittlichen Mieter verständlich sein. Das bedeutet:

  • Klare und übersichtliche Darstellung der Forderungen
  • Nachvollziehbare Berechnung des Gesamtsaldos
  • Erkennbare Differenzierung zwischen verschiedenen Forderungsarten

Der BGH hat dabei klargestellt: Eine Saldoklage ist nicht allein deshalb unzulässig, weil verschiedenartige Forderungen (wie Miete, Nebenkostenvorauszahlungen und Nachforderungen) in einem Mietkonto zusammengefasst werden.


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Unter welchen Bedingungen kann ein Mieter ein Zurückbehaltungsrecht für Mietzahlungen geltend machen?

Das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB ermöglicht es Mietern, bei Mängeln einen Teil der Miete vorübergehend einzubehalten, um den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu bewegen.

Voraussetzungen für das Zurückbehaltungsrecht

Sie müssen dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie erst für Mietzahlungen geltend machen, die nach der Mangelanzeige fällig werden.

Der Mangel muss erheblich sein. Kleinere Mängel rechtfertigen kein Zurückbehaltungsrecht.

Sie müssen dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Die Fristlänge richtet sich nach der Art des Mangels.

Höhe und Dauer des Zurückbehalts

Der Zurückbehalt ist in der Höhe begrenzt. Sie dürfen das Drei- bis Fünffache des Minderungsbetrags zurückbehalten. Bei einer Mietminderung von 10% bei 500 € Miete können Sie zusätzlich zur Minderung von 50 € weitere 150 € bis 250 € zurückbehalten.

Das Zurückbehaltungsrecht ist zeitlich begrenzt. Sie können es nur so lange ausüben, wie der Mangel besteht.

Beendigung des Zurückbehalts

Das Zurückbehaltungsrecht endet, wenn:

  • der Mangel beseitigt wurde
  • Sie die Mängelbeseitigung unberechtigt verweigern
  • ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird

Nach Wegfall des Mangels müssen Sie die zurückbehaltenen Beträge sofort an den Vermieter zahlen. Der Minderungsbetrag muss jedoch nicht zurückgezahlt werden.

Korrekte Ausübung

Sie müssen die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts dem Vermieter ausdrücklich mitteilen. Die bloße Nichtzahlung reicht nicht aus.

Bei einem Vermieterwechsel durch Verkauf der Immobilie müssen Sie die einbehaltenen Beträge dem alten Vermieter zurückzahlen. Gegenüber dem neuen Vermieter können Sie das Zurückbehaltungsrecht bei fortbestehenden Mängeln erneut geltend machen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Saldoklage

Eine besondere Form der Klage im Mietrecht, bei der alle gegenseitigen Ansprüche und Zahlungen zwischen Mieter und Vermieter über einen bestimmten Zeitraum zusammengefasst und gegeneinander aufgerechnet werden. Sie kommt besonders dann zum Einsatz, wenn einzelne Zahlungen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Beispiel: Ein Vermieter klagt auf Mietrückstände von 10.000 €, während der Mieter Gegenforderungen aus Nebenkostenguthaben und Mietminderungen geltend macht. Statt einzelner Positionen wird der Gesamtsaldo ermittelt.


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Zurückbehaltungsrecht

Ein gesetzlich verankertes Recht nach § 273 BGB, das es dem Mieter erlaubt, Mietzahlungen zeitweise zurückzuhalten, um den Vermieter zur Erfüllung seiner Pflichten zu bewegen. Es darf nur ausgeübt werden, solange es tatsächlich Druck auf den Vermieter ausüben kann und muss in einem angemessenen Verhältnis zur Pflichtverletzung stehen.

Beispiel: Der Mieter behält einen Teil der Miete zurück, weil der Vermieter trotz Aufforderung eine defekte Heizung nicht repariert.


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Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund nach § 543 BGB. Sie ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen zulässig, etwa bei erheblichen Mietrückständen. Im gewerblichen Mietrecht gelten dabei teilweise strengere Maßstäbe als im Wohnraummietrecht.

Beispiel: Ein Vermieter kündigt fristlos, weil der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.


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Gewerberaummietrecht

Das Sonderrecht für die Vermietung von Geschäftsräumen, Lagerhallen, Praxen oder anderen gewerblich genutzten Räumen. Es unterscheidet sich vom Wohnraummietrecht durch weniger strenge Schutzvorschriften für Mieter und größere Vertragsfreiheit. Die Regelungen finden sich hauptsächlich im BGB, §§ 578 ff.


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Streitwert

Der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands eines Gerichtsverfahrens. Er ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren und bestimmt sich nach §§ 2 ff. ZPO. Bei Mietrechtsstreitigkeiten wird er oft nach der Jahresmiete oder dem Streitgegenstand berechnet.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt die Vereinbarung über die umlagefähigen Nebenkosten zwischen Vermieter und Mieter. Er bestimmt, welche Kostenarten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und wie die Abrechnung dieser Kosten zu erfolgen hat. Zudem legt er Fristen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung fest.Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnungen. Die Klägerin behauptet, dass die Nebenkostenvorauszahlungen fälschlicherweise in das Abrechnungssystem eingepflegt wurden, was direkt den Regelungen des § 556 BGB zur ordnungsgemäßen Abrechnung von Nebenkosten betrifft.
  • § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph definiert die grundlegenden Pflichten aus dem Mietvertrag, insbesondere die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Ebenso verpflichtet er den Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete.Der Streit um die Mietzahlungen und die korrekte Abrechnung der Nebenkosten im vorliegenden Fall berührt die Pflichten aus § 535 BGB. Die Klägerin sieht die Vermögensschädigung durch fehlerhafte Abrechnungen als Verletzung dieser mietvertraglichen Pflichten an.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 91: Dieser Paragraph regelt die Kostentragung im Zivilprozess. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Dies umfasst Gerichtskosten und oft auch die Kosten der gegnerischen Partei.Im Urteil des OLG Schleswig wurden die Verfahrenskosten nach den Vorgaben der ZPO § 91 verteilt. Die detaillierte Aufteilung der Kosten zwischen den Parteien orientiert sich an dieser gesetzlichen Grundlage.
  • § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph behandelt den Verzug des Schuldners. Er legt fest, wann der Schuldner in Verzug gerät, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, insbesondere hinsichtlich Verzugszinsen und Schadensersatz.Die Klägerin macht in ihrem Vortrag Zahlungsrückstände geltend, was den Verzug der Beklagten nach § 286 BGB begründen könnte. Dies ist relevant für die rechtliche Bewertung der geforderten Zahlungen und möglicher Zinsen.
  • § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz bei Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis. Er tritt in Kraft, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und dadurch der anderen Partei ein Schaden entsteht.Die unrichtigen Nebenkostenabrechnungen könnten als Pflichtverletzung gemäß § 280 BGB gewertet werden. Dies begründet mögliche Schadensersatzansprüche der Klägerin gegenüber der Beklagten.

Das vorliegende Urteil


OLG Schleswig – Az.: 12 U 64/20 – Urteil vom 20.11.2024


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