Skip to content
Menü

Kautionsanlage – Verpächter muss sie anlegen

Ein ehemaliges Pächterpaar aus Düsseldorf streitet mit seinen Verpächtern um eine Kaution in Höhe von 11.000 Euro – und bekommt vom Oberlandesgericht Düsseldorf Recht. Der Grund: Die Verpächter hatten die Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt und unberechtigterweise Kosten für die Demontage von Anlagen geltend gemacht, die fest im Gebäude integriert waren. Nun müssen sie die Kaution samt Zinsen und Schadensersatz zurückzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall betrifft die Rückforderung einer Pachtkaution und die Diskussion, ob die Beklagten Schadensersatzansprüche geltend machen können.
  • Ein zentraler Streitpunkt war die Pflicht der Kläger, eine Lüftungs- und Liftanlage zu demontieren, die die Beklagten als Eigentum der Kläger angesehen haben.
  • Die Kläger verweigerten die Demontage, da sie das Eigentum an den Anlagen bestritten.
  • Das Gericht entschied, dass die Kläger nicht zur Demontage verpflichtet waren, weil das Eigentum an den Anlagen nicht nachgewiesen war.
  • Die Beklagten konnten ihren Schadensersatzanspruch nicht durchsetzen, da sie den Klägern keine Frist zur Nachbesserung gesetzt hatten.
  • Für die Berechnung der Rückzahlung der Kaution wurden Verzugszinsen gewährt, jedoch keine Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten.
  • Die Entscheidung hat klar gemacht, dass für Schadensersatzansprüche eine klare Fristsetzung und Eigentumsnachweise erforderlich sind.

Mietkaution im Fokus: Rechte und Pflichten bei der Kautionsanlage erläutert

Die Mietkaution spielt eine zentrale Rolle im Mietrecht und dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter. Diese Kaution wird häufig bei Vertragsabschluss gezahlt und soll dem Verpächter Gewissheit geben, dass eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis abgesichert sind. Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss die Kaution jedoch in einer bestimmten Anlageform verwaltet werden, sodass Mieter einen gerechten Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution samt Zinserträgen haben.

Das Kautionskonto, oft in Form eines Treuhandkontos geführt, schützt sowohl die Interessen des Mieters als auch die des Vermieters. Vermieter sind verpflichtet, die Kaution auf sichere und ertragreiche Weise anzulegen, sodass diese nicht nur als Sicherheit dient, sondern auch als Geldanlage für den Mieter fungiert. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die rechtlichen Pflichten des Verpächter im Zusammenhang mit der Kautionsanlage beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Rückzahlung der Pachtkaution nach Vertragsende: OLG Düsseldorf stärkt Pächterrechte

Kautionsanlage und Rückzahlung im Mietrecht
Das OLG Düsseldorf stärkt die Rechte der Pächter, indem es die Pflicht zur treuhänderischen Anlage der Kaution und die Abrechnungsfristen für Verpächter festlegt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit um die Rückzahlung einer gewerblichen Pachtkaution die Position von Pächtern gestärkt. Die Kläger, ein ehemaliges Pächterpaar, hatten zu Beginn des Pachtverhältnisses im Mai 2007 eine Kaution in Höhe von 11.000 Euro hinterlegt. Nach Beendigung des Pachtvertrages im April 2021 forderten sie die Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen.

Streit um Kautionsabrechnung und Demontagekosten

Die beklagten Verpächter rechneten mit Kosten für die Demontage eines Speiselifts und einer Lüftungsanlage auf. Sie beriefen sich dabei auf eine Vertragsklausel, nach der diese Einrichtungen im Eigentum der Pächter stünden. Die Pächter bestritten hingegen ihr Eigentum an den baulich integrierten Anlagen und damit ihre Verpflichtung zur Demontage.

Gericht widerspricht Eigentumsvermutung der Verpächter

Das OLG Düsseldorf gab den Pächtern weitgehend Recht. Die bloße Feststellung im Pachtvertrag, dass Lift und Lüftung „Eigentum des Pächters“ seien, begründe noch kein Eigentumsrecht. Die Anlagen waren fest in das fünfgeschossige Gebäude integriert, Teile befanden sich außerhalb des verpachteten Bereichs. Die Verpächter konnten nicht darlegen, wann und wie ein Eigentumswechsel stattgefunden haben sollte.

Pflicht zur verzinslichen Anlage der Kaution

Das Gericht stellte zudem klar, dass die Verpächter die Kaution pflichtwidrig nicht auf einem Treuhandkonto angelegt hatten. Die Vertragsklausel „Die Zinsen stehen dem Pächter zu“ verpflichtete sie zur treuhänderischen Anlage. Durch die fehlende Kennzeichnung als Treuhandkonto mussten die Pächter Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 626,89 Euro zahlen.

Frist für Kautionsabrechnung

Das OLG widersprach der erstinstanzlichen Auffassung, den Verpächtern stehe grundsätzlich eine Abrechnungsfrist von bis zu einem Jahr zu. Im vorliegenden Fall hätten sie spätestens einen Monat nach Erhalt der letzten relevanten Rechnung im Januar 2022 abrechnen müssen. Die erst im April 2022 erfolgte Abrechnung war damit verspätet.

Urteil: Kaution nebst Schadensersatz zurückzuzahlen

Das Gericht verurteilte die Verpächter zur Zahlung von 7.490,80 Euro nebst Zinsen. Darin enthalten sind neben dem Kautionsguthaben auch Schadensersatz für die durch die pflichtwidrige Anlage entstandene Steuerlast. Die weitergehende Klage auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wurde abgewiesen, da sich die Verpächter bei Mandatierung noch nicht in Verzug befunden hatten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Düsseldorf hat wichtige Grundsätze zur Kautionsrückzahlung bei Gewerbemietverträgen festgelegt. Eine bloße Klausel im Vertrag, die Einrichtungsgegenstände als Eigentum des Pächters bezeichnet, begründet noch kein tatsächliches Eigentum und damit keine Pflicht zur Demontage. Bei der Kautionsanlage muss der Vermieter ein separates Treuhandkonto einrichten, wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Zinsen dem Mieter zustehen. Die Abrechnungsfrist für die Kaution richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und beträgt nicht pauschal ein Jahr.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Gewerbemieter oder -pächter können Sie nicht allein aufgrund einer Vertragsklausel zur kostspieligen Demontage fest eingebauter Anlagen verpflichtet werden – der Vermieter muss Ihr tatsächliches Eigentum nachweisen. Steht Ihnen die Verzinsung der Kaution vertraglich zu, muss der Vermieter diese auf einem separaten Treuhandkonto anlegen, sonst haftet er für entstandene Steuernachteile. Bei der Rückforderung Ihrer Kaution müssen Sie nicht pauschal ein Jahr warten – sobald alle offenen Forderungen geklärt sind, können Sie die Abrechnung verlangen. Prüfen Sie daher Ihren Mietvertrag genau auf Klauseln zu Eigentum und Kautionsverzinsung und dokumentieren Sie den Zeitpunkt, ab dem keine weiteren Forderungen mehr im Raum stehen.


Komplexe Regelungen bei Gewerbeimmobilien erfordern oft eine sorgfältige rechtliche Prüfung, besonders wenn es um Kautionen und Einbauten geht. Unsere Expertise hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte als Gewerbemieter zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch müssen die Zinsen bei einer Mietkaution sein?

Der Vermieter muss die Mietkaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinslich anlegen. Diese Pflicht gilt für alle Mietverträge, die nach dem 31.12.1982 abgeschlossen wurden.

Gesetzliche Grundlagen der Verzinsung

Die Verzinsung der Mietkaution ist in § 551 Abs. 3 BGB geregelt. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Dabei steht es Ihnen als Mieter und dem Vermieter frei, auch eine andere Anlageform zu vereinbaren, solange diese nicht zu Ihrem Nachteil ist.

Aktuelle Marktsituation

Die Verzinsung orientiert sich an den aktuellen Marktzinsen für Spareinlagen. Im Oktober 2024 liegt der durchschnittliche Zinssatz für klassische Mietkautionskonten bei etwa 0,01%. Alternativ können auch höher verzinsliche Anlageformen wie Tagesgeldkonten mit durchschnittlich 3,30% oder Festgeldkonten mit etwa 3,20% gewählt werden.

Besondere Regelungen

Für Altverträge vor 1983 gelten Sonderregelungen: Wurde die Verzinsung in diesen Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Zinsen. Bei Mietverträgen ab 1972 ohne ausdrückliche Regelung zur Verzinsung muss der Vermieter die Kaution jedoch verzinsen.

Die anfallenden Zinsen erhöhen automatisch die Kautionssumme. Eine jährliche Auszahlung der Zinsen ist nicht erforderlich. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen sowohl die Kaution als auch die aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.


zurück

Welche Fristen gelten für die Rückzahlung der Kaution nach Mietende?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht dem Vermieter eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten zu, um mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen. In dieser Zeit kann der Vermieter die Wohnung auf Schäden untersuchen und ausstehende Forderungen ermitteln.

Standardfall der Kautionsrückzahlung

Bei einer mangelfreien Wohnungsübergabe und ohne offene Forderungen muss die Rückzahlung unverzüglich, also innerhalb weniger Werktage erfolgen. Bestehen keine erkennbaren Ansprüche, ist eine längere Zurückhaltung der Kaution nicht gerechtfertigt.

Sonderfall Nebenkostenabrechnung

Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zu zwölf Monate zurückbehalten. Dies gilt jedoch nur in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung. Der übrige Teil der Kaution muss früher ausgezahlt werden.

Verjährung der Ansprüche

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Rückzahlungsanspruch entstanden ist. Wenn beispielsweise die Prüffrist im Oktober 2024 endet, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

Beachten Sie: Der Vermieter muss bei einem teilweisen oder vollständigen Einbehalt der Kaution seine Ansprüche konkret beziffern und nachweisen. Ein pauschales Zurückhalten der gesamten Kaution ist nicht zulässig.


zurück

Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?

Der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen. Die Anlage muss dabei zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz erfolgen.

Zulässige Anlageformen

Das Geld kann auf verschiedene Arten angelegt werden:

  • Mietkautionskonto
  • Sparbuch
  • Tagesgeldkonto
  • Festgeldkonto

Das Konto muss dabei als offenes Treuhandkonto erkennbar sein. Bei mehreren Mietverhältnissen darf der Vermieter die Kautionen auch auf einem gemeinsamen Sammelkonto anlegen, solange es sich um ein reines Treuhandkonto handelt.

Verzinsung und Zinsen

Die erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu und wachsen der Kaution zu. Während des laufenden Mietverhältnisses können Sie als Mieter keine Auszahlung der Zinsen verlangen. Der Vermieter darf keine Kontoführungsgebühren von der Kaution abziehen.

Auskunftspflicht des Vermieters

Als Mieter haben Sie das Recht zu erfahren, wie Ihre Kaution angelegt wurde. Der Vermieter muss auf Anfrage folgende Informationen offenlegen:

  • Bei welcher Bank das Konto eröffnet wurde
  • Die Art des Kontos und die Verzinsung
  • Den Nachweis der separaten, insolvenzgeschützten Anlage

Wenn der Vermieter die ordnungsgemäße Anlage nicht nachweist, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete bis zur Höhe der Kaution geltend machen.


zurück

Welche Folgen hat eine falsche Anlage der Mietkaution durch den Vermieter?

Eine nicht ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution führt zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Der Mieter hat ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete in Höhe der Kaution, wenn der Vermieter die ordnungsgemäße Anlage nicht nachweisen kann.

Schadensersatzansprüche

Der Vermieter wird schadensersatzpflichtig für entgangene Zinsen, die bei korrekter Anlage entstanden wären. Auch der Geschäftsführer einer Vermietungs-GmbH oder ein Hausverwalter können persönlich auf Schadensersatz haften, wenn die Kaution nicht insolvenzsicher angelegt wurde.

Strafrechtliche Konsequenzen

Bei nicht getrennter Anlage der Kaution macht sich der Vermieter möglicherweise wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar. Dies gilt besonders dann, wenn aufgrund seiner finanziellen Situation mit einem Zugriff der Gläubiger zu rechnen ist.

Insolvenzrechtliche Folgen

Wenn der Vermieter die Kaution mit seinem Privatvermögen vermischt, wird sie im Falle seiner Insolvenz Teil der Insolvenzmasse. Der Mieter verliert dann seinen besonderen Schutz und muss seinen Anspruch als normaler Insolvenzgläubiger geltend machen.

Sicherungsrechte des Mieters

Der Mieter kann einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution verlangen. Dieser Anspruch erstreckt sich auf Informationen über das Kreditinstitut, die Anlageart, das Anlagedatum, die Vertragsnummer und den Kontoinhaber.

Bei Verweigerung des Nachweises steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Mietzahlungen bis zur Höhe der Kaution zu. Dieses Recht besteht so lange, bis der Vermieter die korrekte Anlage nachweist.


zurück

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf die Mietkaution nur für berechtigte und nachweisbare Forderungen aus dem Mietverhältnis einbehalten.

Zulässige Gründe für einen Kautionseinbehalt

Ein Einbehalt ist in folgenden Fällen rechtmäßig:

  • Ausstehende Mietzahlungen und nicht beglichene Betriebskosten
  • Nachweisbare Schäden an der Mietwohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, sofern diese vertraglich vereinbart wurden

Höhe und Dauer des Einbehalts

Bei noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen darf der Vermieter nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen Betrag in Höhe von maximal drei bis vier monatlichen Vorauszahlungen.

Nachweis- und Dokumentationspflichten

Der Vermieter muss für jeden Einbehalt konkrete Nachweise vorlegen. Ein pauschaler Einbehalt ohne Rechnungen oder andere Belege ist nicht zulässig. Bei Schäden an der Wohnung muss der Vermieter:

  • Die Schäden detailliert dokumentieren
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Beseitigung vorlegen
  • Nachweisen, dass die Schäden vom Mieter verursacht wurden

Fristen und Abrechnung

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom Juli 2024 darf der Vermieter die Kaution auch dann einbehalten, wenn die Abrechnung der Schäden erst nach mehr als sechs Monaten erfolgt, sofern die Ansprüche bereits vorher geltend gemacht wurden. Die Anmeldung der Forderungen sollte dabei schriftlich erfolgen und alle Mängel sowie die notwendigen Renovierungskosten umfassen.


zurück


**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mietkaution

Definition: Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Mieter (oder Pächter) an den Vermieter (oder Verpächter) zahlt, um eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis abzusichern. Sie wird normalerweise zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt und bei ordnungsgemäßer Beendigung zurückerstattet, oft mit Zinsen.

Gesetzliche Regelung: Gemäß § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, um sicherzustellen, dass sie bei Bedarf verfügbar ist.

Beispiel: Ein Pächter zahlt bei Abschluss eines Pachtvertrages 11.000 Euro als Kaution. Diese soll ihm nach Ende des Pachtverhältnisses zurückgezahlt werden, sofern keine Ansprüche gegen ihn bestehen.


Zurück

Treuhandkonto

Definition: Ein Treuhandkonto ist ein spezielles Konto, auf dem eine Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird. Das Konto dient dazu, die Kaution sicher zu verwalten und zu verzinsen, wobei die Zinsen dem Mieter zustehen.

Gesetzliche Regelung: Die Pflicht zur Anlage der Mietkaution auf einem Treuhandkonto leitet sich aus der Pflicht zur getrennten Verwaltung der Kaution ab (§ 551 BGB).

Bezug im Kontext: Im vorliegenden Fall war die Kaution nicht wie vorgeschrieben auf einem Treuhandkonto angelegt, was zu Steuerbelastungen beim Pächter führte.


Zurück

Verzinsliche Anlage

Definition: Eine verzinsliche Anlage bedeutet, dass die Kaution so angelegt werden muss, dass sie Zinsen abwirft. Diese Zinsen sind dem Mieter bei Rückzahlung der Kaution gutzuschreiben.

Gesetzliche Regelung: Die Verzinsungspflicht ist nicht explizit im BGB geregelt, ergibt sich jedoch aus der allgemein anerkannten Verpflichtung zur rentablen und sicheren Anlage der Kaution.

Beispiel: Wenn ein Pächter eine Kaution von 11.000 Euro hinterlegt und diese auf einem verzinslichen Konto angelegt wird, entstehen Zinsen, die dem Pächter bei Vertragsende zustehen.


Zurück

Eigentumsvermutung

Definition: Eigentumsvermutung bezeichnet die Annahme, wem ein bestimmter Gegenstand gehört, wenn die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse unklar sind. Sie kann durch vertragliche Bestimmungen beeinflusst, aber nicht automatisch festgelegt werden.

Bezug im Kontext: Im Fall wurde die Eigentumsvermutung der Verpächter hinsichtlich bestimmter, baulich integrierter Anlagen bestritten, da diese lediglich im Vertrag als Eigentum der Pächter bezeichnet, jedoch nicht eindeutig zugeordnet waren.


Zurück

Schadensersatz

Definition: Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die jemand erhält, wenn ihm durch das Verhalten eines anderen ein Schaden entstanden ist. Hier musste Schadensersatz gezahlt werden, da die Unterlassung der korrekten Anlageform der Kaution zu zusätzlichen Steuerlasten führte.

Gesetzliche Regelung: Die allgemeinen Bestimmungen zum Schadensersatz sind in den §§ 249 ff. BGB enthalten.

Bezug im Kontext: Der Pächter erhielt Schadensersatz für die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag, die anfielen, weil die Verpächterpflichten hinsichtlich der Kautionsanlage nicht eingehalten wurden.


Zurück

Abrechnungsfrist

Definition: Die Abrechnungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Vermieter eine Endabrechnung – hier über die Nutzung oder Rückzahlung der Kaution – vorzunehmen hat.

Gesetzliche Regelung: Zwar gibt es keine spezifische gesetzliche Frist im BGB, aber die Rechtsprechung fordert eine angemessene Frist. Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass die Frist für die Kautionsabrechnung bei einem Monat lag.

Bezug im Kontext: Das Gericht befand, dass die Abrechnung im April 2022 verspätet war, da sie spätestens einen Monat nach der letzten Rechnung im Januar 2022 hätte erfolgen müssen.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 551 BGB (Mietkaution): Dieser Paragraph regelt die zulässige Höhe der Kaution und deren Rückzahlung nach Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses. Er sieht vor, dass die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen darf und für die Rückzahlung eine angemessene Frist gesetzt werden muss. Im vorliegenden Fall haben die Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der Kaution, was im Urteil anerkannt wurde.
  • § 389 BGB (Aufrechnung): Dieser Paragraph erlaubt es, auf einen Forderungsanspruch mit einer gegenläufigen Forderung aufzurechnen. Im vorliegenden Fall wurde die Aufrechnung der Beklagten mit Schadensersatzansprüchen abgelehnt, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Entscheidung des Gerichts, dass die Aufrechnung nicht wirksam war, spielt eine zentrale Rolle in der Begründung des Urteils.
  • § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung): Hier wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Schadensersatz verlangt werden kann, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung nicht erbringt. Das Gericht stellt fest, dass die Beklagten den Klägern keine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt haben, was einen wichtigen Aspekt der Schadensersatzansprüche darstellt. Diese rechtliche Grundlage zeigt die Voraussetzungen für erfolgreiche Ansprüche auf Schadensersatz im Kontext des Pachtverhältnisses auf.
  • § 14 Abs. 3 Pachtvertrag (seitens genannte Regelungen): Dieser Paragraph aus dem Pachtvertrag betrifft spezifische Ansprüche, die den Beklagten bezüglich der Rückstände und der Beseitigung von Einrichtungen einräumt. Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagten einen Anspruch auf Entfernung dieser Einrichtungen haben, jedoch nicht zu den Bedingungen, die sie versuchten durchzusetzen. Dies verdeutlicht die vertraglichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Rückforderung der Kaution.
  • § 288 BGB (Verzugszinsen): Dieser Paragraph regelt, ab wann Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen haben und in welcher Höhe diese anzusetzen sind. Das Gericht hat entschieden, dass die Kläger ab einem bestimmten Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen können. Dies verdeutlicht die finanziellen Aspekte der Kautionsrückzahlung und bestätigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kläger im Hinblick auf den Verzug.

Das vorliegende Urteil

OLG Düsseldorf – Az.: 24 U 233/22 – Urteil vom 19.03.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Mietrecht

Urteile aus dem Mietrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!