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Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen ein Mietmangel?

Legionellen-Alarm in Frankfurt: Mieter erkämpft Transparenz, doch Mietminderung bleibt verwehrt. Gericht bestätigt: Auskunft ja, aber keine Panikmache bei erhöhten Werten. Ein wegweisendes Urteil für Mieter und Vermieter im Umgang mit Legionellenbelastungen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall befasst sich mit der Problematik der Legionellenbelastung in einer Mietwohnung und den damit verbundenen Ansprüchen des Mieters.
  • Es wurde festgestellt, dass die Hausverwaltung in der Vergangenheit mehrere Probleme mit Legionellen in den Trinkwasserproben hatte und entsprechende Maßnahmen angekündigt hat.
  • Der Mieter hat während des gesamten Zeitraums weiterhin Miete gezahlt und dies teilweise unter dem Vorbehalt einer Rückforderung getan.
  • Das Gericht entschied, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter Auskunft über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchungen sowie die ergriffenen Maßnahmen zu geben.
  • Die Klage des Mieters auf weitere Ansprüche, einschließlich einer Mietminderung, wurde abgewiesen.
  • Die Entscheidung begründet sich auf der Tatsache, dass die Informationen über die Legionellenbelastung bereits dokumentiert waren, während der Mieter keine ausreichenden Beweise für einen Mietminderungsanspruch vorlegen konnte.
  • Die Folgen der Entscheidung erlauben dem Mieter, relevante Informationen zu erhalten, während er gleichzeitig keine rechtlichen Ansprüche auf Mietminderung durchsetzen konnte.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Mieter unter bestimmten Bedingungen die Vollstreckung abwenden kann.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden überwiegend dem Mieter auferlegt, was die finanzielle Belastung für ihn erhöht.
  • Insgesamt verdeutlicht der Fall die komplexe rechtliche Lage bei Problemen mit Legionellen in Mietwohnungen und die Bedeutung der Nachweispflicht für einen möglichen Anspruch auf Mietminderung.

Mietminderung und Schadensersatz: Verantwortlichkeit bei Legionellen im Wohnraum

Legionellen und Mietmangel
Eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen stellt zwar einen Mietmangel dar, rechtfertigt jedoch nicht zwangsläufig eine Mietminderung, wenn die Nutzung der Mietsache nicht beeinträchtigt ist. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Legionellen sind Bakterien, die in warmem Wasser gedeihen und ernsthafte gesundheitliche Risiken für Menschen darstellen können. Insbesondere in Warmwasseranlagen sind sie häufig anzutreffen, wenn die prüf- und wartungspflichten vernachlässigt werden. Die gesetzliche Vorgabe zur Trinkwasserqualität verpflichtet Vermieter, sicherzustellen, dass ihr Wohnraum eine hygienisch unbedenkliche Wasserversorgung bietet. Ein steigender Maßnahmewert für Legionellen kann somit als Mietmangel angesehen werden, da er die Wohnraumqualität nachhaltig beeinträchtigt und Ansprüche auf Schadensersatz nach sich ziehen kann.

Wenn Legionellen in einem Wohngebäude nachgewiesen werden und die festgelegten Grenzwerte überschreiten, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit des Vermieters. Vermieter sind nicht nur verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen, sondern müssen auch die Gesundheit der Mieter schützen. Bei der Nichteinhaltung dieser Pflichten können die Mieter zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Mietminderung berechtigt sein. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die juristischen Aspekte einer Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen behandelt und auf die daraus resultierenden Konsequenzen eingeht.

Der Fall vor Gericht


Legionellenbelastung in Frankfurt: Mieter erstreitet Auskunftsanspruch

Ein Frankfurter Mieter hat vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main einen Teilerfolg im Streit um eine Legionellenbelastung in seiner Mietwohnung errungen. Das Gericht gab seiner Klage auf Auskunft über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchungen und die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung statt.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Kläger mietete seit Dezember 2009 eine Vierzimmerwohnung in Frankfurt am Main. Im November 2020 informierte die Hausverwaltung die Bewohner über eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen im Trinkwasser. In den folgenden Jahren wurden wiederholt erhöhte Legionellenwerte festgestellt, was zu Besorgnis unter den Mietern führte.

Forderungen des Klägers

Der Kläger forderte eine Mietminderung von 15% für den Zeitraum von Februar 2021 bis November 2023, was einem Gesamtbetrag von 7.407 Euro entsprach. Zusätzlich verlangte er Auskunft über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchungen und die getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung.

Gerichtliche Entscheidung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Auskunft über die Untersuchungsergebnisse und die ergriffenen Maßnahmen hat. Dieser Anspruch ergibt sich sowohl aus der Trinkwasserverordnung als auch aus dem Mietverhältnis selbst.

Die Forderung nach Mietminderung wurde jedoch abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass zwar ein Mangel der Mietsache vorliegt, wenn der Wert der Legionellenbelastung über dem technischen Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml liegt, dies aber nicht automatisch zu einer Mietminderung führt. Eine Mietminderung setze voraus, dass der Mangel die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert.

Begründung des Gerichts

Das Gericht argumentierte, dass die bloße Sorge des Mieters um seine Gesundheit nicht ausreicht, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Es verwies darauf, dass das Gesundheitsamt keine sofortigen Schutzmaßnahmen angeordnet hatte und den Mietern einen Zeitraum von elf Monaten für eine Nachuntersuchung einräumte. Dies deutete das Gericht als Hinweis darauf, dass keine konkrete und unmittelbare Gesundheitsgefahr bestand.

Nach Ansicht des Gerichts war der Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt, da die Mieter das Leitungswasser wie gewohnt nutzen konnten und keinerlei Einschränkungen ausgesetzt waren. Das Gericht hielt eine Mietminderung bei einem Wert bis zu 1.500 KBE für nicht gerechtfertigt.

Bedeutung für Mieter und Vermieter

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Legionellenbelastungen im Trinkwasser eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Während Mieter einen Anspruch auf Information und Auskunft haben, führt nicht jede Überschreitung des technischen Maßnahmewertes automatisch zu einem Recht auf Mietminderung. Vermieter sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse offenzulegen und über ergriffene Maßnahmen zu informieren.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil differenziert zwischen dem Recht auf Auskunft und dem Anspruch auf Mietminderung bei Legionellenbelastung. Eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes begründet zwar einen Mangel, rechtfertigt aber nicht automatisch eine Mietminderung. Entscheidend ist die tatsächliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, nicht die bloße Sorge des Mieters. Dies erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung behördlicher Einschätzungen und konkreter Nutzungseinschränkungen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter haben Sie bei einer Legionellenbelastung in Ihrer Wohnung das Recht auf umfassende Informationen. Sie können von Ihrem Vermieter Auskunft über Untersuchungsergebnisse und ergriffene Maßnahmen verlangen. Eine Mietminderung ist jedoch nicht automatisch gerechtfertigt, selbst wenn der technische Maßnahmewert überschritten wird. Entscheidend ist, ob Ihr alltäglicher Gebrauch der Wohnung tatsächlich eingeschränkt ist. Achten Sie auf Anweisungen des Gesundheitsamtes – fehlen konkrete Nutzungseinschränkungen, spricht dies gegen eine Mietminderung. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche richtig einzuschätzen.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie wertvolle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Legionellen und Mietmangel. Wir klären relevante rechtliche Aspekte und bieten praktische Tipps, um sowohl Mieter als auch Vermieter umfassend zu informieren. Stöbern Sie durch unsere Antworten und gewinnen Sie Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich für die Gesundheit?

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise in Süßwasser vorkommen und sich besonders in warmem Wasser vermehren. Sie stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar, wenn sie in künstlichen Wassersystemen wie Trinkwasserinstallationen, Klimaanlagen oder Whirlpools auftreten.

Vorkommen und Vermehrung

Legionellen gedeihen optimal bei Wassertemperaturen zwischen 25°C und 45°C. In diesem Temperaturbereich können sie sich in Warmwasserleitungen, Duschköpfen und anderen wasserführenden Systemen stark vermehren. Wenn Sie in einem großen Gebäude mit komplexem Rohrleitungssystem wohnen, ist das Risiko einer Legionellenbelastung höher, da hier das Wasser länger stehen und abkühlen kann.

Gesundheitliche Risiken

Die Gefahr für Ihre Gesundheit entsteht hauptsächlich durch das Einatmen von legionellenhaltigem Wassernebel, wie er beim Duschen oder bei der Verwendung von Klimaanlagen entstehen kann. Wenn Sie kontaminierte Wassertröpfchen einatmen, können die Bakterien in Ihre Lunge gelangen und dort zwei verschiedene Krankheitsbilder auslösen:

  1. Legionärskrankheit: Eine schwere Form der Lungenentzündung, die mit hohem Fieber, Husten, Atemnot und Brustschmerzen einhergeht. In schweren Fällen kann sie lebensbedrohlich sein.
  2. Pontiac-Fieber: Eine mildere Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen.

Besonders gefährdete Personengruppen

Nicht jeder, der mit Legionellen in Kontakt kommt, erkrankt zwangsläufig. Besonders gefährdet sind jedoch Menschen mit geschwächtem Immunsystem, ältere Personen, Raucher und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sollten Sie besonders aufmerksam auf mögliche Symptome achten.

Relevanz für Mieter

Als Mieter sollten Sie wissen, dass eine Legionellenbelastung in Ihrer Wohnung einen erheblichen Mietmangel darstellen kann. Der Vermieter ist verpflichtet, die Trinkwasserqualität regelmäßig zu überprüfen und bei Überschreitung des Maßnahmewertes für Legionellen umgehend zu handeln. Stellen Sie sich vor, Sie bemerken ungewöhnliche Gerüche oder Verfärbungen im Wasser oder leiden nach dem Duschen unter grippeähnlichen Symptomen. In einem solchen Fall sollten Sie umgehend Ihren Vermieter informieren und auf eine Überprüfung der Wasserqualität bestehen.

Prävention und Schutzmaßnahmen

Um sich vor Legionellen zu schützen, ist es wichtig, dass die Warmwassertemperatur in Ihrem Haushalt über 55°C liegt. Wenn Sie längere Zeit abwesend waren, lassen Sie das Wasser vor der Benutzung einige Minuten laufen, um stagnierendes Wasser aus den Leitungen zu spülen. Regelmäßige Wartung und Reinigung von wasserführenden Systemen sind ebenfalls wichtige Präventionsmaßnahmen.

Bedenken Sie, dass die regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität nicht nur für Ihre Gesundheit wichtig ist, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Mieter haben Sie das Recht auf eine sichere und gesunde Wohnumgebung. Zögern Sie daher nicht, bei Verdacht auf eine Legionellenbelastung aktiv zu werden und Ihre Rechte wahrzunehmen.

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Was sind die rechtlichen Grundlagen für einen Mietmangel bei Legionellen?

Die rechtlichen Grundlagen für einen Mietmangel bei Legionellen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Ein Mietmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der Mietsache von der Soll-Beschaffenheit abweicht und dadurch der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt wird.

Gesetzliche Grundlage im BGB

§ 536 BGB regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. Wenn Sie als Mieter eine Legionellenbelastung in Ihrer Wohnung feststellen, kann dies einen Sachmangel darstellen. Entscheidend ist, dass die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich beeinträchtigt wird.

Trinkwasserverordnung als Maßstab

Die Trinkwasserverordnung legt in Anlage 3 Teil II einen technischen Maßnahmewert für Legionellen fest. Dieser beträgt 100 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. Wird dieser Wert überschritten, liegt ein Indiz für einen Mietmangel vor. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass nicht jede Überschreitung automatisch zu einem Mietmangel führt.

Rechtsprechung zur Mangelhaftigkeit

Gerichte haben in verschiedenen Urteilen die Voraussetzungen für einen Mietmangel bei Legionellenbefall konkretisiert. Das Landgericht Berlin hat beispielsweise entschieden, dass bereits die begründete Besorgnis einer nicht unerheblichen Gesundheitsgefahr ausreicht, um einen Mietmangel zu begründen. Sie müssen als Mieter nicht nachweisen, dass tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung eingetreten ist.

Beweislast und Feststellung des Mangels

Wenn Sie einen Mietmangel aufgrund von Legionellen geltend machen möchten, müssen Sie zunächst den Vermieter über den Verdacht informieren. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt grundsätzlich bei Ihnen als Mieter. In der Praxis wird oft eine Wasserprobe durch ein zertifiziertes Labor durchgeführt, um die Legionellenbelastung nachzuweisen.

Konsequenzen bei festgestelltem Mietmangel

Liegt ein Mietmangel vor, haben Sie als Mieter verschiedene Rechte:

  1. Mietminderung nach § 536 BGB
  2. Schadensersatz nach § 536a BGB
  3. Selbstvornahme der Mängelbeseitigung nach § 536a Abs. 2 BGB (unter bestimmten Voraussetzungen)

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab. Gerichte haben bei Legionellenbefall Minderungen zwischen 5% und 20% der Bruttomiete für angemessen erachtet.

Beachten Sie, dass die rechtliche Beurteilung eines Mietmangels aufgrund von Legionellen komplex sein kann. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren örtlichen Mieterverein wenden, um Ihre individuellen Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu klären.

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Welche Rechte haben Mieter bei einer Überschreitung des Legionellen-Maßnahmewertes?

Bei einer Überschreitung des Legionellen-Maßnahmewertes haben Mieter verschiedene Rechte, die sie gegenüber ihrem Vermieter geltend machen können:

Recht auf Information

Als Mieter haben Sie das Recht, umgehend über die Ergebnisse der Legionellen-Untersuchung informiert zu werden. Der Vermieter ist verpflichtet, Sie über einen festgestellten Legionellenbefall in Kenntnis zu setzen. In der Regel erfolgt dies durch einen Aushang im Treppenhaus. Bei einem schwerwiegenden Befall muss der Vermieter Sie sofort informieren, damit Sie selbst Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Recht auf Mängelbeseitigung

Wenn der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten) überschritten wird, liegt ein Mietmangel vor. In diesem Fall haben Sie als Mieter einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Der Vermieter ist verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung des Legionellenbefalls zu ergreifen. Ab einem Wert von 10.000 KBE/100 ml besteht in jedem Fall eine Sanierungspflicht des Eigentümers.

Recht auf Mietminderung

Bei einer Überschreitung des Maßnahmewertes können Sie Ihr Recht auf Mietminderung geltend machen. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab. Beispielsweise hat das Amtsgericht Dresden eine Mietminderung von 25% bei einer deutlich überhöhten Legionellenkonzentration als angemessen erachtet. Beachten Sie jedoch, dass kurzfristige erhöhte Konzentrationen möglicherweise nicht zu einer Mietminderung berechtigen.

Recht auf Kündigung und Schadensersatz

In besonders schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn der Vermieter seiner Informationspflicht nicht nachkommt, haben Sie als Mieter das Recht, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus können Sie Schadensersatz für Umzugs- und Maklerkosten verlangen. Sollten Sie aufgrund einer Legionelleninfektion erkranken, weil der Vermieter seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen ist, stehen Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Recht auf Einsicht in Prüfergebnisse

Als Mieter haben Sie das Recht, Einsicht in die Ergebnisse der regelmäßigen Legionellenprüfungen zu nehmen. Dies kann Ihnen zusätzliche Sicherheit geben und Sie bei Bedarf zu erhöhter Wachsamkeit anregen.

Wenn Sie von einer Überschreitung des Legionellen-Maßnahmewertes in Ihrer Wohnung oder im Gebäude erfahren, ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Drängen Sie auf eine umfassende Überprüfung der Wasserleitungen und informieren Sie sich über die geplanten Sanierungsmaßnahmen. In komplexen Fällen oder bei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte als Mieter angemessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

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Wie sollte ein Mieter vorgehen, wenn er von Legionellenbelastung erfährt?

Wenn Sie als Mieter von einer Legionellenbelastung in Ihrer Wohnung erfahren, sollten Sie unverzüglich handeln, um Ihre Gesundheit zu schützen und Ihre Rechte zu wahren. Folgen Sie diesen Schritten:

Sofortmaßnahmen ergreifen

Vermeiden Sie den Kontakt mit Aerosolen aus dem Leitungswasser. Duschen Sie nicht und nutzen Sie keine Wasserhähne, die feinen Wassernebel erzeugen. Legionellen sind besonders gefährlich, wenn sie eingeatmet werden. Zum Händewaschen und für die Toilettenspülung können Sie das Wasser weiterhin bedenkenlos verwenden.

Vermieter informieren

Setzen Sie Ihren Vermieter umgehend schriftlich über die Legionellenbelastung in Kenntnis. Dies ist wichtig, um Ihre Rechte zu wahren und den Vermieter in die Pflicht zu nehmen. Fordern Sie ihn auf, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung des Problems zu ergreifen.

Informationen einholen

Fragen Sie nach den genauen Messwerten der Legionellenkonzentration. Der technische Maßnahmewert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter Wasser (KBE/100 ml). Ab diesem Wert müssen Maßnahmen ergriffen werden. Bei Werten über 10.000 KBE/100 ml besteht eine akute Gesundheitsgefahr.

Mietminderung prüfen

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Dies ist in der Regel erst bei sehr hohen Legionellenwerten der Fall. Bei Werten über 10.000 KBE/100 ml, die ein Duschverbot nach sich ziehen, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Beachten Sie jedoch, dass die rechtliche Lage nicht eindeutig ist und Gerichte unterschiedlich entscheiden können.

Gesundheitliche Vorsorge

Wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden entwickeln, suchen Sie umgehend einen Arzt auf und informieren Sie ihn über die Legionellenbelastung in Ihrer Wohnung. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Dokumentation führen

Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig. Dies kann wichtig sein, falls rechtliche Schritte notwendig werden sollten.

Bedenken Sie, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Ursache der Legionellenbelastung zu ermitteln und zu beseitigen. Die Kosten hierfür dürfen nicht auf Sie als Mieter umgelegt werden. Bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrem Vermieter und bestehen Sie auf regelmäßige Updates zum Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen.

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In welchen Fällen ist eine Mietminderung bei Legionellenbelastung möglich?

Eine Mietminderung bei Legionellenbelastung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich beeinträchtigt ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der technische Maßnahmewert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser überschritten wird.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Für eine berechtigte Mietminderung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Nachweis der Legionellenbelastung: Die erhöhte Konzentration muss durch eine professionelle Wasserprobe in Ihrer eigenen Wohnung nachgewiesen werden.
  2. Erhebliche Beeinträchtigung: Die Legionellenbelastung muss die Nutzung der Wohnung spürbar einschränken. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Duschverbot ausgesprochen wird.
  3. Mängelanzeige: Sie müssen den Mangel unverzüglich Ihrem Vermieter melden.

Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Gerichte haben in der Vergangenheit folgende Richtwerte festgelegt:

  • Bei geringer Legionellenbelastung: etwa 10% Mietminderung
  • Bei stärkerer Beeinträchtigung: bis zu 25% Mietminderung

Beachten Sie, dass diese Werte nur als Orientierung dienen. Die tatsächliche Minderungsquote kann je nach Schwere des Falls und Entscheidung des Gerichts variieren.

Wichtige Hinweise

  • Eine Mietminderung ist nicht automatisch gerechtfertigt, wenn Legionellen in Nachbarwohnungen gefunden werden. Der Mangel muss in Ihrer eigenen Wohnung nachgewiesen sein.
  • Ab einer Konzentration von 10.000 KBE/100 ml liegt eine extrem hohe Kontamination vor, die sofortige Maßnahmen erfordert und in der Regel zu einem Duschverbot führt.
  • Die Mietminderung tritt zwar automatisch in Kraft, es ist jedoch ratsam, sie dem Vermieter schriftlich anzukündigen und die Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen, um eine mögliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu vermeiden.

Wenn Sie eine erhöhte Legionellenkonzentration in Ihrer Wohnung vermuten, lassen Sie unbedingt eine professionelle Wasserprobe durchführen. Nur auf Basis eines solchen Nachweises können Sie eine Mietminderung rechtssicher geltend machen.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Technischer Maßnahmewert: Dieser Wert bezeichnet bei Legionellen eine festgelegte Konzentration von 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter Wasser (100 KBE/100 ml). Bei Überschreitung müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung zu reduzieren. Er dient als Warnschwelle, ab der eine potenzielle Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Wichtig ist: Eine Überschreitung bedeutet nicht automatisch eine akute Gefahr, sondern löst zunächst weitere Untersuchungen und Maßnahmen aus. Für Mieter ist dieser Wert relevant, da er oft der Ausgangspunkt für rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter ist.
  • Mietmangel: Ein Mietmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache vom vertraglich vereinbarten Zustand negativ abweicht. Bei Legionellen kann dies der Fall sein, wenn der technische Maßnahmewert überschritten wird. Wichtig ist: Nicht jede Abweichung begründet automatisch einen Mietmangel. Es kommt auf die konkrete Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit an. Im Fall von Legionellen muss geprüft werden, ob die Nutzung des Wassers eingeschränkt ist oder gesundheitliche Risiken bestehen. Ein Mietmangel kann verschiedene Rechte des Mieters auslösen, wie Mängelbeseitigung oder Mietminderung.
  • Mietminderung: Dies ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn ein Mietmangel vorliegt. Bei Legionellenbelastung ist eine Mietminderung nicht automatisch gerechtfertigt. Es kommt auf die tatsächliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung an. Entscheidend sind Faktoren wie die Höhe der Belastung, behördliche Anordnungen oder konkrete Nutzungseinschränkungen. Die Höhe der Minderung muss dem Grad der Beeinträchtigung entsprechen. Wichtig: Eine Mietminderung sollte stets schriftlich erklärt und begründet werden. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um das Risiko einer unberechtigten Mietminderung zu vermeiden.
  • Auskunftsanspruch: Dies bezeichnet das Recht des Mieters, vom Vermieter bestimmte Informationen zu erhalten. Bei Legionellenbelastung umfasst dies insbesondere Untersuchungsergebnisse und Informationen über ergriffene Maßnahmen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag und speziellen gesetzlichen Vorschriften wie der Trinkwasserverordnung. Er ist wichtig, damit Mieter ihre Situation einschätzen und ihre Rechte wahrnehmen können. Der Vermieter muss die Auskunft vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich erteilen. Bei Verweigerung kann der Mieter seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
  • Gefährdungsanalyse: Dies ist eine systematische Untersuchung, die bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen durchgeführt werden muss. Sie dient dazu, die Ursachen der Kontamination zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen festzulegen. Die Analyse umfasst eine Bestandsaufnahme der Trinkwasserinstallation, die Identifikation von Risikofaktoren und die Entwicklung eines Maßnahmenplans. Für Mieter ist die Gefährdungsanalyse relevant, da sie Aufschluss über die Schwere der Belastung und notwendige Sanierungsmaßnahmen gibt. Die Ergebnisse können Einfluss auf mietrechtliche Ansprüche haben.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Diese gesetzliche Regelung legt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser fest, einschließlich Grenzwerte für Legionellen. Sie verpflichtet Vermieter zu regelmäßigen Untersuchungen und Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen. Für Mieter ist die TrinkwV wichtig, da sie die Grundlage für Ansprüche auf sauberes Trinkwasser bildet. Sie regelt auch Informationspflichten des Vermieters gegenüber den Mietern bei festgestellten Belastungen. Verstöße gegen die TrinkwV können mietrechtliche Konsequenzen haben und Grundlage für Mängelansprüche sein.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB (Mietminderung bei Sachmängeln): Dieser Paragraph regelt das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob die Legionellenbelastung einen solchen Mangel darstellt und ob dadurch eine Mietminderung gerechtfertigt ist.
  • § 536 BGB (Mietminderung bei anfänglichen Mängeln): Dieser Paragraph befasst sich mit der Mietminderung bei Mängeln, die bereits bei Mietbeginn vorhanden waren. Im vorliegenden Fall war relevant, ob die Legionellenbelastung bereits bei Mietbeginn oder erst später aufgetreten ist, da dies Auswirkungen auf die Mietminderung haben kann.
  • TrinkwV 2001 (Trinkwasserverordnung): Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser fest, einschließlich Grenzwerte für Legionellen. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob die Legionellenbelastung die Grenzwerte der TrinkwV überschritten hat und welche Konsequenzen dies für das Mietverhältnis hat.
  • § 241a BGB (Auskunftsanspruch des Mieters): Dieser Paragraph gibt dem Mieter das Recht, vom Vermieter Auskunft über bestimmte Angelegenheiten des Mietverhältnisses zu verlangen, insbesondere über den Zustand der Mietsache. Im vorliegenden Fall wurde diesem Anspruch stattgegeben, da der Mieter Auskunft über die Legionellenuntersuchungen und die ergriffenen Maßnahmen verlangte.
  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die Haftung für Schäden, die jemand einem anderen zufügt. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob der Vermieter aufgrund der Legionellenbelastung Schadensersatz leisten muss, da diese eine Gesundheitsgefahr darstellen kann.

Das vorliegende Urteil

AG Frankfurt/Main – Az.: 33 C 377/23 – Urteil vom 03.07.2024


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