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Mieterkündigung – Ich werde dein Herz rausstechen – Ich ficke deine Kinder

Hinter Hamburgs Wohnungstüren tobte ein Kleinkrieg: Nachbarn in Angst, Eskalation im Hausflur. Nun zog ein Gericht die Reißleine und ordnete die Räumung an.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 314/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Hamburg
  • Datum: 08.08.2024
  • Aktenzeichen: 21 C 314/23
  • Verfahrensart: Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Vermieterin, begehrt Räumung und Herausgabe der Wohnung aufgrund verhaltensbedingter Kündigungen.
  • Beklagte zu 1): Mieterin, schloss den Mietvertrag.
  • Beklagter zu 2): Sohn der Mieterin, lebt dauerhaft in der Wohnung.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin begehrt die Räumung einer Wohnung, die die Beklagte zu 1) gemietet hat und in der der Beklagte zu 2) wohnt. Die Kündigungen wurden aufgrund von Verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen.
  • Kern des Rechtsstreits: Rechtmäßigkeit der Kündigung und der daraus resultierende Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Beklagten werden zur Räumung und Herausgabe der Wohnung an die Klägerin verurteilt. Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist wurde zurückgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die Wohnung räumen und herausgeben. Sie tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei den Beklagten die Möglichkeit gegeben wird, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

Der Fall vor Gericht


Gericht urteilt: Mieter müssen Wohnung wegen unzumutbaren Verhaltens räumen

Mieter bedroht Nachbarn in Flur eines Hamburger Altbaus, aggressive Körpersprache und erschreckte Reaktionen sichtbar.
Räumung wegen unzumutbarem Verhalten im Mietverhältnis | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Amtsgericht Hamburg hat im Fall Az.: 21 C 314/23 entschieden, dass eine Mieterin und ihr Sohn eine Wohnung in Hamburg räumen müssen. Das Urteil vom 8. August 2024 beendet einen Rechtsstreit, der durch mehrfache Kündigungen der Vermieterin aufgrund des Verhaltens der Mieter ausgelöst wurde. Das Gericht gab der Räumungsklage der Vermieterin statt und wies den Antrag der Mieter auf eine Räumungsfrist zurück.

Eskalation im Mietverhältnis: Terror gegen Nachbarn und Drohungen

Der Fall dreht sich um das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus, das durch massive Störungen und Drohungen seitens der Mieter unerträglich geworden war. Die Vermieterin hatte mehrfach das Mietverhältnis gekündigt, da die Mieter – insbesondere der Sohn der Hauptmieterin – durch ihr Verhalten die Nachbarn terrorisiert und den Hausfrieden nachhaltig gestört haben sollen.

Anfängliche Abmahnung wegen Belästigung der Nachbarschaft

Bereits im Oktober 2022 mahnte die Vermieterin die Mieter wegen wiederholten nächtlichen Klingelns, Beleidigungen und der Beschädigung einer Glastür ab. Die Mieter bestritten diese Vorwürfe, was in Mietstreitigkeiten häufig der Fall ist, doch die Vermieterin reagierte auf die anhaltenden Probleme mit weiteren Schritten.

Fristlose Kündigung nach weiteren Vorfällen im Treppenhaus

Im Dezember 2022 folgte die erste fristlose Kündigung. Die Vermieterin begründete diese mit dem Blockieren der Eingangstür durch einen Blumenkasten und dem Ausbau einer Tür im Treppenhaus. Auch diese Vorfälle wurden von den Mietern bestritten, doch die Vermieterin sah sich in ihrem Entschluss bestärkt, das Mietverhältnis zu beenden.

Zweite fristlose Kündigung wegen eskalierenden Verhaltens

Im April 2023 sprach die Vermieterin eine zweite fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Diesmal listete sie neun konkrete Vorfälle zwischen Februar und März 2023 auf. Die Vorwürfe waren gravierend: nächtliches Klingeln, Tritte und Spucken gegen Türen, Schläge gegen Fenster der Nachbarn, Lärmbelästigung durch Bohren und Hämmern in der Nacht sowie Drohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn und deren Enkelin.

Dritte fristlose Kündigung wegen Gewaltandrohungen gegen Kinder

Nachdem die Mieter weiterhin in der Wohnung blieben und das Verhalten offenbar nicht abstellten, erfolgte im November 2023 die dritte fristlose Kündigung. Diese Kündigung, zugestellt durch den Anwaltsvertreter der Vermieterin, bezog sich auf Vorfälle im September 2023. Dem Sohn der Mieterin wurde vorgeworfen, Nachbarn bedroht zu haben, darunter die Drohung, eine Wohnung in Brand zu setzen und Gewalt gegen Kleinkinder anzudrohen. Die konkreten Aussagen sollen laut Anklageschrift „Ich werde dein Herz rausstechen“ und „Ich ficke deine Kinder“ gewesen sein.

Gericht gibt Räumungsklage statt: Unzumutbare Belästigung der Nachbarn

Das Amtsgericht Hamburg folgte der Argumentation der Vermieterin und gab der Räumungsklage statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Verhalten des Sohnes der Mieterin, der dauerhaft in der Wohnung lebte, eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarn darstellte und den Hausfrieden nachhaltig störte. Das Gericht wertete die wiederholten Vorfälle und insbesondere die massiven Drohungen als ausreichend schwerwiegend, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Keine Räumungsfrist für die Mieter: Sofortige Wohnungsübergabe angeordnet

Das Gericht lehnte den Antrag der Mieter auf Gewährung einer Räumungsfrist ab. Dies bedeutet, dass die Mieter die Wohnung unverzüglich räumen und an die Vermieterin herausgeben müssen. Eine Räumungsfrist wird in der Regel nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn besondere Härtefälle vorliegen, die im vorliegenden Fall offenbar nicht gegeben waren.

Mieter tragen die Kosten des Rechtsstreits und müssen Sicherheitsleistung hinterlegen

Das Urteil verpflichtet die Mieter zudem, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Darüber hinaus ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Um die Vollstreckung abzuwenden, können die Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.371,28 € hinterlegen, es sei denn die Vermieterin leistet eine Sicherheit in doppelter Höhe. Diese Regelung dient dazu, die Rechte der Vermieterin während eines möglichen Rechtsmittelverfahrens zu schützen.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Konsequenzen unzumutbaren Verhaltens

Dieses Urteil des Amtsgerichts Hamburg sendet ein deutliches Signal an Mieter und Vermieter. Es zeigt, dass unzumutbares Verhalten gegenüber Mitmietern und massive Störungen des Hausfriedens schwerwiegende Konsequenzen haben können, bis hin zur fristlosen Kündigung und Räumung der Wohnung. Vermieter sind nicht machtlos, wenn Mieter sich wiederholt vertragswidrig verhalten und den Hausfrieden stören.

Für Mieter bedeutet dies, dass ein respektvoller Umgang mit den Nachbarn und die Einhaltung der Hausordnung unerlässlich sind. Drohungen, Beleidigungen und Belästigungen können nicht toleriert werden und gefährden das Mietverhältnis massiv. Auch wenn einzelne Vorwürfe streitig sein mögen, zeigt dieser Fall, dass eine Kumulation von Verstößen und insbesondere schwerwiegende Drohungen vor Gericht Bestand haben können.

Vermieter werden durch dieses Urteil in ihrer Position gestärkt. Es verdeutlicht, dass sie nicht verpflichtet sind, unzumutbares Verhalten ihrer Mieter hinzunehmen. Eine sorgfältige Dokumentation der Vorfälle, Abmahnungen und schließlich die konsequente Durchsetzung der Kündigung vor Gericht sind erfolgversprechende Mittel, um den Hausfrieden wiederherzustellen und die Rechte der anderen Mieter zu schützen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung eines friedlichen und respektvollen Miteinanders in Mehrfamilienhäusern und die Verantwortung jedes Einzelnen, dazu beizutragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass wiederholtes Fehlverhalten gegen Nachbarn (nächtliches Klingeln, Beleidigungen, Bedrohungen) einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt und zur rechtmäßigen Räumung einer Mietwohnung führen kann. Besonders bedeutsam ist, dass Mieter auch für das Verhalten von mitbewohnenden Familienmitgliedern haften – im vorliegenden Fall war die Hauptmieterin auch für das störende Verhalten ihres Sohnes verantwortlich. Die Quintessenz liegt darin, dass nachweisbares, nachbarschaftsstörendes Verhalten nach erfolglosen Abmahnungen zu wirksamen Kündigungen führen kann, wobei dem Hausfrieden ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Mieter bei Räumungsklage wegen Streitigkeiten mit Nachbarn

Eine Räumungsklage aufgrund von Streitigkeiten mit Nachbarn kann für Mieter sehr belastend sein. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und schnell zu handeln, um die Wohnung nicht zu verlieren.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Ruhe bewahren und Fristen beachten

Bei Erhalt einer Räumungsklage ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und die im Schreiben genannten Fristen unbedingt einzuhalten. Insbesondere die Frist zur Erwiderung auf die Klage ist wichtig, da sonst ein Versäumnisurteil drohen kann.

⚠️ ACHTUNG: Ignorieren Sie die Klage nicht! Handeln Sie sofort, um Ihre Rechte zu wahren.


Tipp 2: Umgehend rechtlichen Rat einholen

Suchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Mietrecht auf. Dieser kann die Klage prüfen, Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie im Verfahren vertreten. Die Kosten für einen Anwalt können unter Umständen über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.


Tipp 3: Beweise sichern und Zeugen benennen

Dokumentieren Sie alle Vorfälle, die zu den Streitigkeiten geführt haben. Sammeln Sie Beweise, die Ihre Sicht der Dinge stützen, wie zum Beispiel Fotos, Videos oder E-Mails. Benennen Sie Zeugen, die die Situation bezeugen können.

Beispiel: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Details jedes Vorfalls. Fragen Sie Nachbarn, ob sie bereit sind, als Zeugen auszusagen.


Tipp 4: Vergleichsgespräche suchen

Versuchen Sie, ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oftmals kann durch Mediation oder eine gütliche Einigung eine Räumung vermieden werden.

⚠️ ACHTUNG: Lassen Sie sich bei Vergleichsgesprächen immer von Ihrem Anwalt beraten, um keine ungünstigen Vereinbarungen zu treffen.


Tipp 5: Miete weiterhin zahlen

Solange das Mietverhältnis nicht rechtskräftig beendet ist, sollten Sie die Miete weiterhin pünktlich und vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie eine zusätzliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Ein häufiger Fallstrick ist die Annahme, dass man als Mieter automatisch im Recht ist. Gerichte prüfen jedoch sehr genau, ob die Verhaltensweisen tatsächlich eine Kündigung rechtfertigen. Auch die Beweislast liegt oft beim Mieter, was die Situation erschwert.

Checkliste: Räumungsklage wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Habe ich die Klagefrist beachtet?
  • Habe ich einen Anwalt kontaktiert?
  • Habe ich Beweise und Zeugen gesichert?
  • Habe ich versucht, eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen?
  • Zahle ich weiterhin die Miete?

Benötigen Sie Hilfe?

Unzumutbares Verhalten im Mietverhältnis – Klare Perspektiven finden

Rechtliche Auseinandersetzungen im Mietverhältnis, insbesondere wenn unzumutbares Verhalten den Hausfrieden nachhaltig stört, können zu entscheidenden Schritten führen. Die Komplexität solcher Fälle erfordert eine präzise Prüfung der individuellen Situation, um das weitere Vorgehen rechtssicher einzuschätzen.

Wir unterstützen Sie dabei, den Sachverhalt fundiert zu analysieren und Ihnen klare Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mit einer sachlichen und nachvollziehbaren Beratung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die verschiedenen Lösungsansätze besser zu verstehen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt Verhalten als „unzumutbar“ im Sinne des Mietrechts und rechtfertigt eine Räumung?

Verhalten gilt im Mietrecht als unzumutbar, wenn es die Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der Parteien (Mieter oder Vermieter) unerträglich macht. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Massive Störungen des Hausfriedens vorliegen, wie z.B. Lärmbelästigung oder Bedrohungen gegenüber anderen Mietern oder dem Vermieter.
  • Erhebliche Mängel an der Mietsache bestehen, die das Wohnen unzumutbar machen, wie z.B. Schimmelbildung durch fehlende Instandhaltung.
  • Zahlungsverzug vorliegt, der so erheblich ist, dass er die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht, z.B. wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht zahlt.
  • Vertragsverletzungen wie unerlaubte Untervermietung oder Vermüllung des Mietobjekts vorliegen.

Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 BGB vorliegt. Dazu gehört, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar ist. In den meisten Fällen ist vor einer fristlosen Kündigung eine schriftliche Abmahnung erforderlich, um den Mieter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

Beispiele für unzumutbares Verhalten sind:

  • Ständige Streitigkeiten oder Beleidigungen zwischen Mietern oder gegenüber dem Vermieter.
  • Tätlichkeiten oder Bedrohungen, die den Hausfrieden erheblich stören.

Nicht jede Kleinigkeit rechtfertigt eine Kündigung; das Verhalten muss schwerwiegend sein und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen.


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Welche Rolle spielen Abmahnungen vor einer Räumungsklage wegen unzumutbaren Verhaltens?

Abmahnungen spielen eine wichtige Rolle im Mietrecht, insbesondere vor einer Räumungsklage. Sie dienen als erster Schritt, um den Mieter auf sein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und ihn zur Änderung aufzufordern. Eine Abmahnung ist in der Regel notwendig, bevor eine Räumungsklage erhoben wird, da sie den Mieter auf die Verstöße gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung aufmerksam macht und ihm eine Frist zur Beseitigung setzt.

Notwendigkeit und Form einer Abmahnung

Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen und folgende Elemente enthalten:

  • Adressierung: Sie muss an alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet sein.
  • Grund der Abmahnung: Der genaue Grund für die Abmahnung muss angegeben werden, einschließlich Datum, Uhrzeit und Zeugen (falls vorhanden).
  • Fristsetzung: Eine klare Frist zur Beseitigung des Problems muss gesetzt werden.
  • Folgen: Die möglichen rechtlichen Konsequenzen müssen deutlich dargelegt werden.
  • Unterschrift: Sie muss von allen im Vertrag genannten Vermietern unterschrieben sein.

Ausnahmen

In besonders schwerwiegenden Fällen, wie bei einem erheblichen Mietrückstand oder wenn der Mieter nicht auffindbar ist, kann eine Abmahnung entbehrlich sein. In solchen Situationen kann der Vermieter direkt eine fristlose Kündigung aussprechen.

Bedeutung für die Räumungsklage

Eine Abmahnung dient als Beweis dafür, dass der Mieter auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde. Sie ist oft eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Räumungsklage, da sie zeigt, dass der Vermieter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das Problem außergerichtlich zu lösen.


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Was kann ein Mieter tun, wenn er eine Räumungsklage wegen unzumutbaren Verhaltens erhält, die er für ungerechtfertigt hält?

Wenn ein Mieter eine Räumungsklage erhält, die er für ungerechtfertigt hält, gibt es mehrere Schritte, die er unternehmen kann, um sich zu verteidigen:

1. Klage sorgfältig lesen und Fristen beachten:

  • Fristen einhalten: Der Mieter muss innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. In der Regel hat er zwei Wochen Zeit, um seine Verteidigungsbereitschaft beim Gericht anzumelden.

2. Beweise sammeln:

  • Stichhaltige Beweise: Alle relevanten Beweise, die die Position des Mieters stützen, sollten gesammelt werden. Dies kann beispielsweise Zeugenaussagen oder Dokumente sein, die das unzumutbare Verhalten widerlegen oder mildernde Umstände darlegen.

3. Rechtliche Beratung:

  • Anwaltliche Unterstützung: Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die rechtlichen Aspekte zu klären.

4. Verhandlungen mit dem Vermieter:

  • Außergerichtliche Einigung: Versuchen Sie, mit dem Vermieter eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um das Verfahren zu vermeiden oder zu beschleunigen.

5. Vorbringen von mildernden Umständen:

  • Mildernde Umstände: Wenn es gesundheitliche Probleme oder andere besondere Umstände gibt, die einen Auszug unzumutbar machen, sollten diese dem Gericht mitgeteilt werden.

6. Bestreiten der Vorwürfe:

  • Beweislage in Frage stellen: Der Mieter kann die Beweise des Vermieters in Frage stellen und argumentieren, dass die Vorwürfe unbegründet sind.

7. Berufung einlegen:

  • Berufung: Wenn das Urteil ungünstig ausfällt, kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

Diese Schritte können helfen, die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu erhöhen.


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Unter welchen Umständen kann ein Gericht eine Räumungsfrist gewähren, und wie beantragt man diese?

Wenn ein Mieter von einer Räumung bedroht ist, kann das Gericht unter bestimmten Umständen eine Räumungsfrist gewähren. Diese Frist gibt dem Mieter Zeit, eine neue Wohnung zu finden und die aktuelle Wohnung ordnungsgemäß zu räumen.

Wann wird eine Räumungsfrist gewährt?

Eine Räumungsfrist wird in der Regel gewährt, um Obdachlosigkeit zu vermeiden oder wenn der Mieter in einer besonders schwierigen Lage ist. Dazu gehören:

  • Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche: Wenn es dem Mieter trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, rechtzeitig eine neue Wohnung zu finden.
  • Gesundheitliche Probleme: Wenn der Mieter gesundheitliche Probleme hat, die es ihm unmöglich machen, den Umzug in der vorgegebenen Zeit durchzuführen.
  • Familienumstände: Besondere familiäre Umstände, wie die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder die bevorstehende Geburt eines Kindes.

Wie beantragt man eine Räumungsfrist?

Der Antrag auf eine Räumungsfrist muss vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Räumungsprozess gestellt werden (§ 721 Zivilprozessordnung). Der Mieter sollte den Antrag gut begründen und die Gründe für die Notwendigkeit einer Fristverlängerung darlegen. Das Gericht wird sowohl die Situation des Mieters als auch die Interessen des Vermieters abwägen, bevor es eine Entscheidung trifft.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags hängen von den individuellen Umständen ab. In der Regel kann die Räumungsfrist bis zu einem Jahr betragen, muss aber spätestens zwei Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Frist beantragt werden.


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Welche Kosten entstehen im Falle einer Räumungsklage, und wer trägt diese?

Im Falle einer Räumungsklage entstehen verschiedene Kosten, die sich aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und Kosten für die Räumung selbst zusammensetzen.

Kostenpositionen:

  • Gerichtskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel das Zwölffache der monatlichen Kaltmiete beträgt. Bei einer monatlichen Kaltmiete von 1.000 € liegt der Streitwert beispielsweise bei 12.000 €, was Gerichtskosten von etwa 700 € nach sich ziehen kann.
  • Anwaltskosten: Diese können je nach Komplexität des Falls variieren, sind aber in der Regel festgelegt und können zusätzlich etwa 1.600 € betragen.
  • Kosten für die Räumung: Dazu gehören die Kosten für den Gerichtsvollzieher, die bis zu 3.000 € betragen können. Hier sind auch die Kosten für den Möbeltransport und die Türöffnung enthalten, die vom Mieter ersetzt verlangt werden können.

Kostenträger:

In der Regel trägt die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits. Das bedeutet, dass der Mieter die Kosten übernehmen muss, wenn die Räumungsklage erfolgreich ist. Wenn der Vermieter den Prozess verliert, muss er die Kosten tragen.

Prozesskostenhilfe:

Falls der Vermieter finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten für das Verfahren zu tragen, kann er Prozesskostenhilfe beantragen, sofern die Klage Aussicht auf Erfolg hat.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Mieter schuldhaft und erheblich gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt. Sie ist eine Form der außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB. Voraussetzung ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das den Hausfrieden nachhaltig stört und dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. In der Regel muss vor einer solchen Kündigung eine Abmahnung erfolgen.

Beispiel: Wenn ein Mieter wiederholt nachts laut feiert, andere Hausbewohner belästigt oder bedroht und trotz Abmahnung sein Verhalten nicht ändert, kann der Vermieter das Mietverhältnis verhaltensbedingt kündigen.


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Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren nach §§ 253 ff. ZPO, mit dem ein Vermieter die Herausgabe einer Mietwohnung durch den Mieter erzwingen kann. Sie setzt voraus, dass das Mietverhältnis wirksam beendet wurde, der Mieter aber dennoch nicht auszieht. Die Klage richtet sich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung und kann bei Erfolg mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwangsweise durchgesetzt werden.

Beispiel: Nach wirksamer verhaltensbedingter Kündigung weigern sich die Mieter auszuziehen. Der Vermieter erhebt daraufhin Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.


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Räumungsfrist

Eine Räumungsfrist ist eine vom Gericht nach § 721 ZPO gewährte Zeitspanne, die dem Mieter nach einem Räumungsurteil zusätzlich zum Auszug eingeräumt wird. Sie dient dazu, besondere Härtefälle zu mildern und dem Mieter Zeit zu geben, eine neue Unterkunft zu finden. Das Gericht entscheidet nach Ermessen unter Abwägung der Interessen beider Parteien, ob und wie lange eine solche Frist gewährt wird.

Beispiel: Ein Mieter mit kleinen Kindern bittet nach dem Räumungsurteil um eine Räumungsfrist von drei Monaten, um eine neue Wohnung zu finden und einen geordneten Umzug zu organisieren.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil nach § 708 ZPO bereits vor Rechtskraft vollstreckt werden kann. Bei Räumungsurteilen ermöglicht dies dem Vermieter, die Räumung durchzusetzen, auch wenn der Mieter Rechtsmittel einlegt. Der Mieter kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung (meist eine Geldsumme) abwenden, bis über ein mögliches Rechtsmittel entschieden ist.

Beispiel: Nach dem Räumungsurteil will der Vermieter die Wohnung sofort räumen lassen. Die Mieter können dies nur verhindern, indem sie eine vom Gericht festgelegte Sicherheitsleistung hinterlegen.


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Hausfrieden

Der Hausfrieden bezeichnet das ungestörte Zusammenleben der Bewohner eines Hauses und ist ein rechtlich geschütztes Gut. Seine Wahrung ist eine wesentliche mietvertragliche Pflicht nach §§ 535, 541 BGB. Erhebliche Störungen des Hausfriedens können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Der Vermieter hat eine Garantenpflicht, den Hausfrieden für alle Mieter zu gewährleisten.

Beispiel: Wenn ein Mieter andere Hausbewohner regelmäßig bedroht, beleidigt oder nächtlich belästigt, stört er den Hausfrieden so erheblich, dass der Vermieter zum Schutz der anderen Mieter eine Kündigung aussprechen darf.


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Herausgabe der Wohnung

Die Herausgabe der Wohnung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses, die Mietsache gemäß § 546 BGB vollständig geräumt an den Vermieter zurückzugeben. Dies umfasst die Entfernung aller eigenen Gegenstände, die Rückgabe aller Schlüssel und das Verlassen der Wohnung. Die Herausgabepflicht ist Gegenstand einer Räumungsklage.

Beispiel: Nach dem Räumungsurteil müssen die Beklagten nicht nur ausziehen, sondern auch sämtliche Möbel entfernen, alle Schlüssel übergeben und die Wohnung besenrein an die Vermieterin zurückgeben.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 543 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit des Vermieters, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine schwere Verletzung der mietvertraglichen Pflichten durch den Mieter sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat mehrfach fristlose Kündigungen ausgesprochen. Das Gericht musste prüfen, ob die von der Klägerin angeführten Gründe (Terrorisierung der Nachbarn, Störung des Hausfriedens) einen solchen wichtigen Grund darstellen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
  • § 569 Abs. 2 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund – Störung des Hausfriedens: Diese Norm konkretisiert § 543 BGB im Hinblick auf die Störung des Hausfriedens. Eine fristlose Kündigung ist hiernach unter anderem gerechtfertigt, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, sodass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kündigungen wurden unter anderem auf „terrorisierendes Verhalten“ und „wiederholtes nächtliches Klingeln“ gestützt, was eine Störung des Hausfriedens darstellen kann. Das Gericht musste bewerten, ob diese Verhaltensweisen der Beklagten eine nachhaltige Störung darstellen.
  • § 573 Abs. 1 BGB – Ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise in der schuldhaften nicht unerheblichen Verletzung mietvertraglicher Pflichten durch den Mieter liegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat hilfsweise auch ordentliche Kündigungen ausgesprochen. Sollten die fristlosen Kündigungen unwirksam sein, prüft das Gericht, ob Gründe für eine ordentliche Kündigung vorliegen, wie beispielsweise die behaupteten Pflichtverletzungen der Beklagten.
  • § 541 BGB – Abmahnung: Bevor eine Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters ausgesprochen werden kann, ist in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung erforderlich. Durch die Abmahnung soll dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern und eine Kündigung abzuwenden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat vor den Kündigungen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Wirksamkeit der Kündigungen hängt auch davon ab, ob eine Abmahnung in der konkreten Situation erforderlich war und ob diese formell und inhaltlich korrekt erfolgte.
  • §§ 708 Nr. 1, § 709 Zivilprozessordnung (ZPO) – Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, Sicherheitsleistung bei Abwendungsbefugnis: Diese Paragraphen der ZPO regeln die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils und die Möglichkeit der Beklagten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Das Gericht hat entschieden, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist und den Beklagten die Möglichkeit gegeben, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, während die Klägerin zur Vollstreckung ebenfalls eine höhere Sicherheit leisten müsste. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil ist sofort wirksam, auch wenn die Beklagten Rechtsmittel einlegen. Um die Räumung zu verhindern, bis über Rechtsmittel entschieden ist, müssen die Beklagten eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Dies sichert die Interessen beider Parteien während eines möglichen Rechtsmittelverfahrens ab.

Das vorliegende Urteil


AG Hamburg – Az.: 21 C 314/23 – Urteil vom 08.08.2024


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