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Wie funktioniert die Mietpreisbremse? Bzw. warum funktioniert sie aktuell nicht?

Das Erfordernis einer Mietpreisbremse

MietpreisbremseSeit dem 01. Juni 2015 soll die gesetzliche Mietpreisbremse den Mieter vor überteuerten Mietverträgen und aufgezwungenen Maklerkosten schützen. Die Mietpreisbremse kommt zum Einsatz, damit der starke Anstieg der Mieten in Großstädten mit Wohnungsnot verhindert werden kann. Vor allem in den Metropolen wie Berlin oder München wurden die Mietpreise in den letzten Jahren zum Problem. Der Unterschied zwischen den Bestandsmieten und den Preisen bei Wiedervermietungen liegt in Berlin beispielsweise bei etwa 19 %, in München und Hamburg gar bei 25 %. Um die Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar zu machen führte der Gesetzgeber die Mietpreisbremse ein. Doch was bedeutet die Mietpreisbremse im Detail für die Betroffenen und was passiert bei Verstößen gegen die Regelung?

Die Funktionsweise der Mietpreisbremse

Mit Hilfe der Mietpreisbremse wird der Versuch unternommen, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen. Wohnungen sollen nicht wie eine reine Ware behandelt werden, bei der es einzig um die Profitmaximierung geht. Da es sich hier um das Zuhause von Menschen handelt, muss Wohnungseigentum auch verpflichten. Aus diesem Grund sollen die Mieten von Wohnungen nicht mehr willkürlich angehoben werden dürfen. Bei einem Mieterwechsel muss bei der Festlegung der neuen Miete nun die ortsüblichen Vergleichsmieten herangezogen werden. Der neue Mietzins darf wegen der Mietpreisbremse nicht mehr als zehn Prozent über dieser ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Betriebskosten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Durch diese Maßnahme sollen die Mieten langsamer ansteigen als bisher.

Warum die Mietpreisbremse versagt

Warum die Mietpreisbremse nicht funktioniertTrotz der gesetzlichen Regelungen scheint die Mietpreisbremse in vielen Städten aktuell nicht zu funktionieren. Die Gründe hierfür sind vielfältig und variieren von Fall zu Fall. So sorgt in einigen Gebieten etwa schon die Bestimmung der ortsüblichen Quadratmetermiete für Streitigkeiten. Da es in zahlreichen Städten, in denen die Mietpreisbremse greifen soll, keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, können Mieter auch nicht die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. Ist dennoch ein amtlicher Mietspiegel vorhanden, kann dieser jedoch nur gegen eine Gebühr eingesehen werden, was viele Mieter abschreckt. Um überhaupt von ihrem Recht der Einsichtnahme Gebrauch machen zu können, müssen die Mieter darüber hinaus erst einmal davon wissen. Viele Mieter wissen nichts von der Mietpreisbremse und zahlen überteuerte Mieten.

Zu wenige Sanktionsmöglichkeiten

Und selbst wenn die Mieter ihre Rechte kennen. scheuen sich die allermeisten davon Gebrauch zu machen. Hier liegt ein wesentliches Problem der Mietpreisbremse: Trotz des Gesetzes kann der Vermieter zunächst eine Miete verlangen, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Solange der Mieter die überhöhte Miete nicht rügt, haben Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten, keine Nachteile oder gar Sanktionen zu befürchten. Denn erst wenn der Mieter die Miethöhe rügt und darlegen kann, dass die Miete zu hoch ist, hat er ein Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in den Ballungsgebieten sind allerdings die meisten Leute froh, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben. Deswegen scheuen viele Mieter den Konflikt mit ihrem neuen Vermieter. Sie befürchten, dass sie mit einer Rüge ihre neue Wohnung leichtfertig auf’s Spiel setzen und bezahlen lieber eine zu hohe Miete.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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