Das Erfordernis einer Mietpreisbremse

Die Funktionsweise der Mietpreisbremse
Mit Hilfe der Mietpreisbremse wird der Versuch unternommen, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen. Wohnungen sollen nicht wie eine reine Ware behandelt werden, bei der es einzig um die Profitmaximierung geht. Da es sich hier um das Zuhause von Menschen handelt, muss Wohnungseigentum auch verpflichten. Aus diesem Grund sollen die Mieten von Wohnungen nicht mehr willkürlich angehoben werden dürfen. Bei einem Mieterwechsel muss bei der Festlegung der neuen Miete nun die ortsüblichen Vergleichsmieten herangezogen werden. Der neue Mietzins darf wegen der Mietpreisbremse nicht mehr als zehn Prozent über dieser ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Betriebskosten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Durch diese Maßnahme sollen die Mieten langsamer ansteigen als bisher.
Warum die Mietpreisbremse versagt

Zu wenige Sanktionsmöglichkeiten
Und selbst wenn die Mieter ihre Rechte kennen. scheuen sich die allermeisten davon Gebrauch zu machen. Hier liegt ein wesentliches Problem der Mietpreisbremse: Trotz des Gesetzes kann der Vermieter zunächst eine Miete verlangen, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Solange der Mieter die überhöhte Miete nicht rügt, haben Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten, keine Nachteile oder gar Sanktionen zu befürchten. Denn erst wenn der Mieter die Miethöhe rügt und darlegen kann, dass die Miete zu hoch ist, hat er ein Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in den Ballungsgebieten sind allerdings die meisten Leute froh, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben. Deswegen scheuen viele Mieter den Konflikt mit ihrem neuen Vermieter. Sie befürchten, dass sie mit einer Rüge ihre neue Wohnung leichtfertig auf’s Spiel setzen und bezahlen lieber eine zu hohe Miete.
