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Mietvertrag beendet – Nebenkosten – Zurückforderung der Vorauszahlungen?

Nach dem Auszug der bittere Streit: Ex-Mieter fordern Kaution und Nebenkosten zurück, doch der Vermieter mauert. Wer hat Recht im Dschungel aus Abrechnungsfristen und Paragraphen? In Bottrop eskalierte der Kampf um vermeintlich offene Rechnungen vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Bottrop
  • Datum: 15.08.2024
  • Aktenzeichen: 10 C 25/24
  • Verfahrensart: Zivilverfahren zur Rückforderung von Mietkaution und Betriebskostenvorauszahlungen
  • Rechtsbereiche: Mietrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Mieter: Diese forderten nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.650,00 Euro sowie der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen (30 Monate à 170,00 Euro). Ihr Hauptargument war, dass sie mit der Kündigung des Mietvertrages zum 30.11.2022 einen Anspruch auf Rückzahlung haben.
    • Vermieter: Als Vertragspartner und Gegenpartei lehnte er die Rückzahlung der Kaution und Vorauszahlungen ab. Die gerichtliche Entscheidung bestätigt damit seine Position.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Mit einem Mietvertrag vom 07.05.2020 mieteten die Parteien eine Wohnung. Die Mieter zahlten monatlich 170,00 Euro als Betriebskosten und leisteten eine Kaution in Höhe von 1.650,00 Euro. Nach der Kündigung des Mietverhältnisses zum 30.11.2022 forderten die Mieter am 29.06.2023 rückwirkend die Rückzahlung dieser Zahlungen für den Zeitraum der Mietdauer (30 Monate).
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Mietkaution und Betriebskostenvorauszahlungen besteht.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
    • Folgen: Die Mieter tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei den Mietern nachgelassen wurde, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, sofern der Vermieter nicht vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Der Fall vor Gericht


Rückforderung von Nebenkosten und Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses: Ein Urteil des AG Bottrop

Vermieter sitzt am Schreibtisch mit Heizkostenabrechnung und erkennt ungeregelte Vorauszahlungen.Vermieter sitzt am Schreibtisch mit Heizkostenabrechnung und erkennt ungeregelte Vorauszahlungen.
Rückforderung von Kaution und Nebenkosten | Symbolbild: KI-generiertes BildRückforderung von Kaution und Nebenkosten | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Amtsgericht Bottrop fällte am 15. August 2024 ein Urteil (Az.: 10 C 25/24) in einem Rechtsstreit zwischen Mietern und einem Vermieter. Kern des Rechtsstreits waren die Rückzahlung einer Mietkaution und die Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach dem Mietende. Das Urteil beleuchtet wichtige Aspekte des Mietrechts, insbesondere die Abrechnungspflicht des Vermieters und die Rechte der Mieter bei Mietvertrag beendet.

Sachverhalt: Die Ausgangslage des Rechtsstreits

Die Kläger, ehemalige Mieter, hatten mit dem Beklagten, dem Vermieter, einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen. Das Mietverhältnis begann am 07.05.2020. Vereinbart waren monatliche Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 170,00 Euro, die von den Mietern auch geleistet wurden. Zudem zahlten die Mieter eine Kaution in Höhe von 1.650,00 Euro. Die Kläger kündigten den Mietvertrag zum 30.11.2022, womit das Mietende besiegelt war.

Nach dem Auszug forderten die Mieter über ihren Rechtsanwalt die Rückzahlung der Kaution sowie die Rückforderung Vorauszahlungen der Nebenkosten für die Jahre 2020 bis 2022. Die geforderte Summe belief sich auf 1.650,00 Euro für die Kaution und 5.100,00 Euro für die Betriebskostenvorauszahlungen (30 Monate x 170,00 Euro).

Der Gang des Verfahrens: Warum landete der Fall vor Gericht?

Nachdem der Vermieter die geforderten Beträge nicht auszahlte, erhoben die ehemaligen Mieter Klage vor dem Amtsgericht Bottrop. Der Rechtsstreit Nebenkosten entzündete sich also an der Frage, ob die Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution und der geleisteten Vorauszahlungen haben, ohne dass eine entsprechende Betriebskostenabrechnung vorgelegt wurde. Entscheidend war, ob der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nachgekommen war und ob eventuelle Ansprüche des Vermieters gegen die Mieter bestanden.

Das Urteil des Amtsgerichts Bottrop: Die Entscheidung

Das Amtsgericht Bottrop wies die Klage der Mieter ab. Dies bedeutet, dass die Mieter weder die Rückzahlung der Kaution noch die Rückforderung Vorauszahlungen für die Nebenkosten durchsetzen konnten.

Konsequenzen des Urteils: Was bedeutet das für Mieter?

Das Urteil des Amtsgerichts Bottrop verdeutlicht einige wichtige Aspekte des Mietrechts.

  • Abrechnungsfrist: Vermieter müssen innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Diese Frist beträgt in der Regel zwölf Monate. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen hat.
  • Kaution Rückzahlung: Die Rückzahlung der Kaution ist in der Regel fällig, sobald alle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis beglichen sind. Der Vermieter hat eine angemessene Frist, um zu prüfen, ob noch Ansprüche bestehen. Dies können beispielsweise noch ausstehende Miete, Schäden an der Wohnung oder eben noch nicht abgerechnete Nebenkosten sein.
  • Mieterrechte: Mieter haben das Recht, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen und Einwendungen zu erheben. Es ist ratsam, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Belegeinsicht zu verlangen. Bei Unklarheiten oder Fehlern sollte der Mieter den Vermieter schriftlich auffordern, die Abrechnung zu korrigieren.
  • Vermieterpflichten: Vermieter sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. Verbrauchskosten müssen, soweit möglich, verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Kosten des Rechtsstreits

Da die Klage abgewiesen wurde, tragen die Kläger die Kosten des Rechtsstreits. Sie müssen also die Gerichtskosten und ihre eigenen Rechtsanwaltskosten tragen. Zudem müssen sie dem Beklagten dessen Rechtsanwaltskosten erstatten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinweise für Mieter

Dieses Urteil ist ein Einzelfall und die Rechtslage kann je nach den konkreten Umständen des Falls unterschiedlich sein. Mieter, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, sollten sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Eine Beratung durch einen Mietrechtliche Ansprüche erfahrenen Anwalt kann helfen, die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und die bestmögliche Strategie zur Durchsetzung der Ansprüche zu entwickeln. Es ist zudem ratsam, bei der Wohnungsübergabe ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Dies kann spätere Streitigkeiten über Schäden an der Wohnung vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass Mieter bei nicht fristgerecht erfolgter Betriebskostenabrechnung nicht automatisch ihre Vorauszahlungen zurückfordern können, solange das Mietverhältnis noch besteht. Während des laufenden Mietverhältnisses steht Mietern stattdessen ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen zu. Nur bei bereits beendeten Mietverhältnissen können Betriebskostenvorauszahlungen direkt zurückgefordert werden – und auch dies nur für Abrechnungsperioden, deren Abrechnungsfrist erst nach Beendigung des Mietverhältnisses abgelaufen ist.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter müssen Sie während des laufenden Mietverhältnisses aktiv werden, wenn Ihr Vermieter die jährliche Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht vorlegt. Sie haben dann das Recht, weitere Vorauszahlungen zurückzuhalten – dies ist Ihr wichtigstes Druckmittel. Eine direkte Rückforderung bereits geleisteter Vorauszahlungen ist hingegen nur möglich, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist und die Abrechnungsfrist erst danach abgelaufen ist. Prüfen Sie daher genau die Abrechnungsfristen und dokumentieren Sie, wann Sie welche Abrechnungen erhalten haben.

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Klarheit schaffen bei Mietvertragsbeendigung und Rückzahlungsfragen

In Fällen, in denen nach Beendigung eines Mietverhältnisses Unklarheiten bezüglich der Rückforderung von Kautionen und Nebenkosten entstehen, können rechtliche Fragestellungen schnell zu Unsicherheiten führen. Themen wie die Einhaltung von Abrechnungsfristen oder die genaue Abgrenzung von Ansprüchen bieten häufig Anlass, den eigenen Fall noch einmal eingehend zu betrachten.

Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihre Situation präzise zu analysieren und den passenden rechtlichen Rahmen zu identifizieren. Mit sachlicher und transparenter Beratung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte gezielt zu sichern und strategische Lösungswege zu entwickeln.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fristen muss ich bei der Rückforderung von Kaution und Nebenkosten nach Mietende beachten?

Bei der Rückforderung von Kaution und Nebenkosten nach Mietende gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen, die Sie als Mieter kennen sollten.

Fristen für die Kautionsrückzahlung

Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht dem Vermieter eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten für die Rückzahlung der Kaution zu. Während dieser Zeit kann er prüfen, ob Ansprüche gegen Sie bestehen.

Bei noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für maximal zwölf Monate zurückbehalten. Der nicht benötigte Teil der Kaution muss jedoch früher ausgezahlt werden.

Die Verjährungsfrist für Ihren Kautionsrückzahlungsanspruch beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am 1. Januar des Jahres nach Ihrem Auszug. Wenn Sie beispielsweise am 31. Oktober 2025 ausziehen, beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2028.

Fristen bei Nebenkostenabrechnungen

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Verpasst er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr stellen.

Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung haben Sie als Mieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen für eventuelle Nachzahlungen. Für Einwendungen gegen die Abrechnung steht Ihnen eine Frist von zwölf Monaten nach Erhalt zur Verfügung.

Verjährungsfristen für Ansprüche

Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen der Mietsache verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung.

Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen verjähren nach drei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde.


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Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht oder nicht vollständig vorlegt?

Ihre Rechte bei fehlender Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Wenn die Nebenkostenabrechnung ausbleibt oder unvollständig ist, haben Sie als Mieter mehrere Handlungsmöglichkeiten:

Sie können die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, bis der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt. Diese zurückbehaltenen Zahlungen müssen Sie jedoch nach Erhalt der korrekten Abrechnung nachzahlen.

Mindestanforderungen an die Nebenkostenabrechnung

Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Aufstellung der Gesamtkosten nach Betriebskostenarten
  • Benennung des Verteilerschlüssels
  • Berechnung des Mieteranteils
  • Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
  • Name und Anschrift des Vermieters und Mieters
  • Exakte Angabe des Abrechnungszeitraums

Ihr Recht auf Belegeinsicht

Sie haben das Recht, die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege einzusehen. Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, können Sie die Zahlung einer eventuellen Nachforderung verweigern, bis Ihnen vollständige Einsicht gewährt wird.

Rückforderungsrecht bei ausbleibender Abrechnung

Nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern, wenn der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist abgerechnet hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt jedoch nur für Vorauszahlungen aus Abrechnungsperioden, deren Abrechnungsfrist bei Ende des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen war.


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Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkostenforderungen verrechnen?

Der Vermieter darf die Mietkaution grundsätzlich mit Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung verrechnen. Dies gilt sowohl für bereits bestehende als auch für zu erwartende Nachforderungen aus noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen.

Einbehaltung während des laufenden Mietverhältnisses

Während eines laufenden Mietverhältnisses ist eine Verrechnung der Kaution mit Nebenkostenforderungen nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist.

Einbehaltung nach Beendigung des Mietverhältnisses

Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht dem Vermieter eine Prüfungsfrist von etwa sechs Monaten zu. Für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen gelten besondere Regelungen:

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist. Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss sich dabei an den Nachzahlungen der Vorjahre orientieren.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn Sie als Mieter in den vergangenen Jahren durchschnittlich 350 Euro an Nebenkostennachzahlungen leisten mussten, darf der Vermieter maximal diesen Betrag von der Kaution einbehalten.

Zeitliche Begrenzung

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter maximal zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Nach Vorlage der endgültigen Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter die Kaution – abzüglich eventueller Nachforderungen – unverzüglich auszahlen.

Wichtig ist: Der Vermieter darf nicht die gesamte Kaution zurückbehalten, wenn nur eine geringe Nachforderung zu erwarten ist. Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachforderung stehen.


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Welche formalen Anforderungen muss ich bei der Rückforderung beachten?

Die Rückforderung der Mietkaution muss in Textform erfolgen. Ein formloses Schreiben ist ausreichend, sollte aber bestimmte Kernelemente enthalten.

Inhalt des Rückforderungsschreibens

Im Rückforderungsschreiben sollten Sie folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten als ehemaliger Mieter
  • Das Datum der Beendigung des Mietverhältnisses
  • Das Datum der Wohnungsübergabe
  • Die Höhe der geleisteten Kaution
  • Ihre Bankverbindung für die Rückzahlung

Wichtige Nachweise

Fügen Sie dem Schreiben Kopien relevanter Dokumente bei:

Der ursprüngliche Kautionszahlungsbeleg ist besonders wichtig, da Sie die Zahlung der Kaution nachweisen müssen. Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie sich das Übergabeprotokoll aushändigen lassen, falls eines erstellt wurde.

Fristsetzung

Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Rückzahlung. Eine Frist von zwei bis drei Wochen ist üblich. Weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen der Vermieter nur einen angemessenen Teilbetrag zurückbehalten darf.

Besonderheiten bei Nebenkostenabrechnung

Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, erwähnen Sie im Schreiben, dass der Vermieter nur einen der zu erwartenden Nachforderung entsprechenden Betrag einbehalten darf. Der restliche Kautionsbetrag ist trotzdem zur Rückzahlung fällig.


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Ab wann können Verzugszinsen geltend gemacht werden?

Verzugszinsen werden fällig, sobald eine Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt. Der Verzug beginnt am ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist.

Voraussetzungen für den Verzug

Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn:

  • Die Rechnung zum vereinbarten Zahlungstermin nicht beglichen wurde
  • Die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen überschritten ist
  • Eine Mahnung verschickt wurde

Höhe der Verzugszinsen

Die Verzugszinsen orientieren sich am Basiszinssatz, der aktuell bei 3,37 Prozent liegt. Darauf werden je nach Fallkonstellation Prozentpunkte aufgeschlagen:

  • Bei Verbrauchern: Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte (aktuell 8,37%)
  • Bei Unternehmen: Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte (aktuell 12,37%)

Berechnung der Verzugszinsen

Die Berechnung erfolgt tagesgenau und berücksichtigt folgende Faktoren:

  • Den ausstehenden Betrag
  • Den Verzugsbeginn (erster Tag nach Fälligkeit)
  • Die Anzahl der Verzugstage
  • Den anwendbaren Verzugszinssatz

Die Formel lautet: Verzugszinsen = Ausstehender Betrag × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Bei einem ausstehenden Betrag von 1.000 Euro und 31 Verzugstagen betragen die Verzugszinsen für einen Verbraucher 7,11 Euro.

Besonderheiten bei Mietkautionen

Bei der Rückzahlung von Mietkautionen gelten besondere Fristen. Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses sechs Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Bei ausstehenden Betriebskostenabrechnungen darf ein angemessener Teil der Kaution auch länger einbehalten werden.

Die Kaution selbst muss verzinslich angelegt werden. Der Mieter hat Anspruch auf die erwirtschafteten Zinsen, auch wenn diese nicht explizit vereinbart wurden. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlage der Kaution können Mieter die entgangenen Zinsen vom Vermieter einfordern.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Betriebskostenvorauszahlung

Monatliche Zahlungen des Mieters an den Vermieter für die zu erwartenden Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Hausmeisterservice. Diese Vorauszahlungen basieren auf einer Schätzung der voraussichtlichen Jahreskosten. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter eine detaillierte Abrechnung erstellen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 556 BGB.

Beispiel: Ein Mieter zahlt monatlich 170 Euro als Betriebskostenvorauszahlung. Nach der Jahresabrechnung kann sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergeben, je nachdem ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger waren.


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Abrechnungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, über die erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung muss formal korrekt, inhaltlich nachvollziehbar und rechnerisch richtig sein.

Beispiel: Für das Kalenderjahr 2022 muss der Vermieter bis spätestens 31.12.2023 eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung vorlegen.


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Betriebskostenabrechnung

Ein detaillierter Nachweis über die tatsächlich angefallenen Nebenkosten eines Abrechnungszeitraums. Sie muss die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel und den Anteil des Mieters ausweisen. Geregelt in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB. Die Abrechnung ermöglicht dem Mieter die Überprüfung der Kosten.

Beispiel: Die Abrechnung zeigt, dass bei Gesamtkosten von 10.000 € für Heizung und 100 m² Gesamtwohnfläche auf eine 50 m² Wohnung 5.000 € entfallen.


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Nebenkosten

Alle zusätzlichen Kosten neben der Grundmiete, die für den Betrieb der Immobilie anfallen und auf den Mieter umgelegt werden können. Diese sind abschließend in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet und umfassen z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister. Nicht umlagefähig sind Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Beispiel: Die monatlichen Nebenkosten setzen sich zusammen aus 50 € Heizung, 30 € Wasser, 20 € Hausmeister und 15 € Grundsteuer.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 556 Abs. 3 BGB: Diese Vorschrift regelt die jährliche Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine detaillierte Abrechnung der im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten vorzulegen. Fehlt diese Abrechnung fristgerecht, hat der Mieter das Recht, die geleisteten Vorauszahlungen zurückzufordern.
  • Zusammenhang zum Fall: Im vorliegenden Fall hat der Vermieter für das Jahr 2020 keine Betriebskostenabrechnung erstellt. Laut § 556 Abs. 3 BGB können die Mieter daher die Vorauszahlungen zurückverlangen, ohne eine zusätzliche Klage auf Abrechnung einreichen zu müssen.
  • § 273 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift betrifft das Zurückbehaltungsrecht des Mieters. Ein Mieter kann die Zahlung von ausstehenden Betriebskosten oder Kautionen zurückhalten, wenn der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt. Dies dient dem Schutz des Mieters gegen verzögerte oder unterlassene Abrechnungen.
  • Zusammenhang zum Fall: Die Kläger waren berechtigt, die laufenden Vorauszahlungen zurückzubehalten, da der Vermieter die Abrechnung für das Jahr 2020 nicht fristgerecht erstellt hat. Dadurch waren die Mieter geschützt und konnten die nicht abgerechneten Beträge einfordern.
  • § 551 BGB: Dieser Paragraph regelt die Mietkaution und deren Rückzahlung. Die Kaution dient zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und muss nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abwicklung aller Ansprüche zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen.
  • Zusammenhang zum Fall: Die Kläger forderten die Rückzahlung der Mietkaution in Höhe von 1.650 Euro. Da keine Ansprüche des Vermieters gegen die Kaution geltend gemacht wurden, ist die Kaution gemäß § 551 BGB zurückzuzahlen.
  • § 247 BGB: Diese Vorschrift behandelt die Zinsen auf Geldforderungen. Bei einer verzögerten Zahlung kann der Gläubiger Zinsen verlangen, die über dem Basiszinssatz liegen. Dies soll den Gläubiger für die verspätete Zahlung entschädigen.
  • Zusammenhang zum Fall: Die Kläger fordern zusätzlich zu den Rückzahlungen der Betriebskostenvorauszahlungen und der Kaution Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dies basiert auf § 247 BGB, der solche Zinsansprüche bei verspäteten Zahlungen ermöglicht.
  • Rechtsprechung des BGH zur ergänzenden Vertragsauslegung: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei fehlender Betriebskostenabrechnung ergänzende Vertragsauslegungen vorgenommen werden können, um die Rechte der Mieter zu schützen. Dies verhindert, dass Vermieter die Rückzahlungsansprüche der Mieter unbegrenzt hinauszögern.
  • Zusammenhang zum Fall: Das Urteil stützt sich auf die BGH-Rechtsprechung zur ergänzenden Vertragsauslegung, wodurch den Klägern die Möglichkeit eröffnet wurde, die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen ohne zusätzliche Klageverfahren zu verlangen.

Das vorliegende Urteil


AG Bottrop – Az.: 10 C 25/24 – Urteil vom 15.08.2024


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