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Mietvertrag Kündigung wegen verspäteter Zahlung: Wann die Miete als pünktlich gilt

Ein Vermieter sprach die Mietvertrag Kündigung wegen verspäteter Zahlung aus, weil der Mieter seine Miete innerhalb eines Jahres zweimal mit leichter Verzögerung überwies. Ob die Zahlungen wirklich zu spät waren, entschied am Ende ein einziger Satz im Kleingedruckten des Vertrags.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 154 C 2008/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Koblenz
  • Datum: 10.04.2025
  • Aktenzeichen: 154 C 2008/24
  • Verfahren: Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Das Problem: Vermieter kündigten den Mietvertrag. Sie begründeten dies mit wiederholten Zahlungsverzögerungen der Miete durch die Mieter. Die Vermieter verlangten die sofortige Räumung der Wohnung.
  • Die Rechtsfrage: Kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen, wenn die Miete innerhalb eines Jahres nur zweimal verspätet eintrifft? Ist die Zahlung verspätet, wenn das Geld am Stichtag überwiesen, aber erst einen Tag später beim Vermieter gutgeschrieben wird?
  • Die Antwort: Nein. Die Räumungsklage wurde abgewiesen, das Mietverhältnis besteht fort. Zwei isolierte Verspätungen reichen nicht für eine Kündigung wegen nachhaltiger Unpünktlichkeit. Eine Klausel, die den Mieter für Banklaufzeiten verantwortlich macht, ist unwirksam.
  • Die Bedeutung: Mieter müssen lediglich den Zahlungsauftrag fristgerecht veranlassen, nicht den tatsächlichen Geldeingang beim Vermieter sicherstellen. Eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit setzt in der Regel eine Vielzahl an wiederkehrenden oder dauerhaften Zahlungsstörungen voraus.

Darf der Vermieter bei verspäteter Miete sofort kündigen?

Im Amtsgericht Koblenz prallten zwei unversöhnliche Positionen aufeinander, die exemplarisch für viele Mietverhältnisse stehen. Auf der einen Seite standen die Vermieter, deren Geduld am Ende war. Auf der anderen Seite saßen die Mieter einer Dachgeschosswohnung, die zwar zahlten, aber es mit der Pünktlichkeit nicht immer ganz genau nahmen. Der Streitwert dieses Konflikts belief sich auf 15.840,00 Euro, doch im Kern ging es um die Existenz des Zuhauses der Beklagten.

Angespannter Mieter drückt nachts auf dem Laptop den leuchtenden 'Senden'-Knopf für eine hohe Zahlung, sichtbar nach Fristablauf.
Verspätete Mietzahlungen: Kündigung des Vermieters wird oft durch AGB-Regeln im Mietrecht eingeschränkt. | Symbolbild: KI

Der Sachverhalt wirkte auf den ersten Blick eindeutig zu Gunsten der Eigentümer. Im Mietvertrag, der seit August 2023 lief, war eine monatliche Miete von 1.440,00 Euro vereinbart. Besonders wichtig war den Vermietern die Pünktlichkeit. Deshalb enthielt Paragraph 7 des Vertrages eine Klausel, die festlegte, dass die Miete bis zum dritten Werktag gezahlt sein müsse. Entscheidend sei dabei nicht, wann der Mieter überweist, sondern wann das Geld beim Vermieter ankommt. Genau hier lag das Problem: Die Miete für November 2023 kam erst Mitte des Monats an. Im April 2024 überwiesen die Mieter am 4. April, das Geld war am 5. April da – woraufhin sofort eine Abmahnung folgte. Als dann die Miete für Oktober 2024 erst am 17. Oktober gutgeschrieben wurde, reichte es den Vermietern. Sie kündigten fristlos, hilfsweise ordentlich, und verlangten die Räumung der Wohnung und der zwei Garagen. Das Urteil vom 10.04.2025 (Aktenzeichen 154 C 2008/24) zeigt jedoch, dass das „Bauchgefühl“ vieler Vermieter oft nicht mit der strengen Rechtslage übereinstimmt.

Wann muss die Miete auf dem Konto sein?

Um diesen Fall zu verstehen, muss man tief in die Mechanik des Mietrechts und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eintauchen. Das Gesetz verlangt grundsätzlich, dass der Mieter die Miete im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats zu entrichten hat (§ 556b Abs. 1 BGB). Doch was bedeutet „entrichten“ im Zeitalter des Online-Bankings? Lange Zeit stritten Juristen darüber, ob der Mieter nur den Knopf drücken muss (Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung) oder ob er garantieren muss, dass das Geld pünktlich beim Vermieter landet (Rechtzeitigkeit des Leistungserfolgs).

Hier kommt § 307 BGB ins Spiel, der die Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln regelt. Er schützt den schwächeren Vertragspartner – meist den Mieter – vor unangemessener Benachteiligung durch das „Kleingedruckte“. Zudem regeln die §§ 543 und 573 BGB die Kündigung. Eine fristlose Kündigung (§ 543 BGB) ist das schärfste Schwert des Vermieters und setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Eine ordentliche Kündigung (§ 573 BGB) verlangt ein berechtigtes Interesse, etwa eine erhebliche Verletzung der Vertragspflichten. Die zentrale Frage des Prozesses war also: War die Klausel im Mietvertrag, die das Risiko der Banklaufzeiten auf den Mieter abwälzte, überhaupt gültig? Und wie oft darf ein Mieter zu spät zahlen, bevor er fliegt?

Warum ist eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung unwirksam?

Das Amtsgericht Koblenz musste die Argumente der Vermieter Stück für Stück demontieren, um zu seinem Urteil zu gelangen. Die Analyse des Gerichts folgte dabei einer klaren Logik, die zwei Hauptaspekte beleuchtete: die Wirksamkeit der Vertragsklausel und die Schwere der Pflichtverletzung.

Gilt die Klausel „Geld muss da sein“ im Mietvertrag?

Der erste entscheidende Punkt betraf die Zahlung im April 2024. Die Vermieter argumentierten, die Zahlung sei verspätet gewesen, da sie erst am 5. April auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Sie beriefen sich auf die Klausel im Mietvertrag, wonach es auf den Eingang des Geldes ankomme. Das Gericht erteilte dieser Sichtweise eine klare Absage. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 222/15) stellten die Richter fest, dass eine solche Klausel in Formularmietverträgen unwirksam ist. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, da er keinen Einfluss darauf hat, wie schnell die Banken arbeiten. Das Risiko von Verzögerungen im Bankverkehr darf nicht einseitig dem Mieter aufgebürdet werden. Entscheidend ist allein, dass der Mieter den Überweisungsauftrag fristgerecht – also bis zum dritten Werktag – an seine Bank gibt. Da die Mieter dies am 4. April 2024 getan hatten, galt die Miete rechtlich als pünktlich gezahlt. Der vermeintliche Verstoß im April existierte also juristisch gar nicht.

Reichen zwei verspätete Zahlungen für den Rausschmiss?

Nachdem der April als Kündigungsgrund weggefallen war, blieben nur noch zwei tatsächliche Verspätungen übrig: jene vom November 2023 und jene vom Oktober 2024. Die Vermieter meinten, spätestens nach der Abmahnung im April hätte jeder weitere Fehler zur Kündigung berechtigt. Auch hier widersprach das Gericht deutlich. Für eine Kündigung wegen unpünktlicher Zahlungen bedarf es einer sogenannten „nachhaltigen“ Zahlungsunpünktlichkeit. Das bedeutet, das Vertrauen des Vermieters in die Zahlungsmoral muss dauerhaft erschüttert sein.

Das Gericht verglich den vorliegenden Fall mit der gängigen Rechtsprechung. In Fällen, in denen Kündigungen wirksam waren, ging es oft um sieben, neun oder sogar fünfzehn verspätete Zahlungen in kurzer Folge. Hier hingegen lagen zwischen den beiden Fehltritten fast elf Monate. Zwei „Ausreißer“ in einem Zeitraum von über einem Jahr reichen laut den Koblenzer Richtern schlichtweg nicht aus, um die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung zu begründen. Auch wenn die zweite Verspätung nach einer Abmahnung erfolgte, fehlte es an dem nötigen Muster einer dauerhaft schleppenden Zahlungsweise. Eine Kündigung, so das Fazit, sei hier unverhältnismäßig.

Spielt die Höhe der Verspätung eine Rolle?

Das Gericht ließ zudem durchblicken, dass auch bei sorgfältigen Mietern Fehler passieren können. Gelegentliche Unpünktlichkeiten, die nicht systematischer Natur sind, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko eines Vermieters und rechtfertigen nicht sofort den Verlust der Wohnung. Die Argumentation der Kläger, die sich auf striktere Urteile anderer Gerichte beriefen, wurde entkräftet, indem das Gericht auf die dortigen, weitaus gravierenderen Umstände hinwies (z.B. ständige Teilzahlungen oder völlige Nichtzahlung). Im vorliegenden Fall war die Miete zwar zweimal zu spät, aber sie wurde vollständig gezahlt.

Was passiert nach einer unwirksamen Kündigung?

Das Urteil schafft klare Fakten für beide Parteien. Da weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung wirksam waren, besteht das Mietverhältnis unverändert fort. Der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gemäß § 546 BGB existiert nicht. Für die Vermieter ist dies eine teure Lektion: Sie müssen nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern gemäß § 91 ZPO auch die gesamten Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite übernehmen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Für die Praxis bedeutet dies: Wer wegen Unpünktlichkeit kündigen will, braucht einen langen Atem und eine lückenlose Dokumentation einer echten, wiederkehrenden Fehlleistung – zwei Fehler in einem Jahr genügen nicht.

Kündigung der Wohnung erhalten?

Wie dieser Fall zeigt, ist nicht jede Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung wirksam. Oft geben formale Fehler oder die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme Mietern entscheidende Verteidigungsmöglichkeiten. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihr Kündigungsschreiben auf alle Angriffspunkte, sichern wichtige Fristen und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Optionen.

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Experten Kommentar

Aus meiner Praxis weiß ich: Viele Vermieter lassen sich zu sehr von Emotionen leiten und schießen juristisch zu früh aus der Hüfte. Zwei Verspätungen sind zwar ärgerlich, reichen aber fast nie für eine Räumungsklage, da Gerichte hier eine echte Nachhaltigkeit sehen wollen. Das eigentliche Problem, das ich immer wieder beobachte, liegt woanders: Selbst wenn der Mieter den Prozess gewinnt, ist das Vertrauensverhältnis meist irreparabel zerstört. Oft endet so ein Streit später doch in einem teuren Vergleich, nur damit Ruhe einkehrt. Ich rate daher zur strategischen Geduld – wer wirklich kündigen will, muss über Monate hinweg „Munition sammeln“, statt beim ersten Stolperer zu feuern.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss die Miete am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters sein?

Nein, Mieter müssen nicht befürchten, dass das Zuhause wegen langsamer Banklaufzeiten in Gefahr ist. Eine Vertragsklausel, die verlangt, dass die Miete bereits am dritten Werktag beim Vermieter gutgeschrieben sein muss, ist in Formularmietverträgen unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem wichtigen Urteil (BGH VIII ZR 222/15). Entscheidend ist allein die Handlung des Mieters, nicht der tatsächliche Geldeingang.

Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt in § 556b Abs. 1 lediglich, dass der Mieter die Miete im Voraus bis zum dritten Werktag „entrichtet“. Entrichtet bedeutet hier die Leistungshandlung des Mieters: der rechtzeitige Überweisungsauftrag an die eigene Bank. Eine Klausel, die auf den Geldeingang (Leistungserfolg) beim Vermieter abstellt, benachteiligt Mieter unangemessen, weil sie keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der Finanzinstitute haben. Solche AGB-Klauseln sind nach § 307 BGB nichtig.

Der BGH stellte klar, dass das Risiko von Verzögerungen im Bankverkehr nicht einseitig dem Mieter aufgebürdet werden darf. Selbst wenn das Geld erst am vierten oder fünften Werktag beim Vermieter gutgeschrieben wird, haben Sie die Mietzahlung rechtzeitig geleistet, sofern Sie den Überweisungsauftrag fristgerecht angewiesen haben. Damit ist die strikte Vertragsauslegung des Vermieters, die auf dem Eingangsdatum besteht, juristisch haltlos.

Suchen Sie in Ihrem Mietvertrag nach Formulierungen wie ‚Eingang auf dem Konto ist maßgeblich‘ und kennzeichnen Sie diese sofort als rechtlich fragwürdig.


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Bis wann muss ich die Überweisung veranlassen, damit die Miete pünktlich ist?

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, müssen Sie die Überweisung der Miete spätestens am dritten Werktag des Monats veranlassen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Zahlungsauftrag bei Ihrer Bank eingeben. Dieser Vorgang wird juristisch als Leistungshandlung bezeichnet und muss fristgerecht erfolgen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 556b Abs. 1 fest, dass Mieter die Miete im Voraus, spätestens am dritten Werktag des vereinbarten Zeitraums, entrichten müssen. Die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesgerichtshof, hat klargestellt, dass das Risiko der Banklaufzeiten nicht beim Mieter liegt. Es zählt daher nicht, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird (Leistungserfolg).

Konkret bedeutet dies, dass Sie den Überweisungsauftrag am dritten Werktag bis 23:59 Uhr online eingeben oder in schriftlicher Form bei Ihrer Bank abgeben müssen. Dies sichert Ihre Pünktlichkeit, selbst wenn die Überweisung aufgrund von Wochenenden oder Feiertagen erst Tage später beim Empfänger eintrifft. Für den Fall eines möglichen Rechtsstreits ist es unerlässlich, die Ausführungsbestätigung der Überweisung als Beweis für die fristgerechte Anweisung aufzubewahren.

Um jegliche Abmahnung wegen Unpünktlichkeit zu vermeiden, richten Sie am besten sofort einen Dauerauftrag ein, der die Miete für den ersten Werktag des Monats terminiert.


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Reichen zwei verspätete Mietzahlungen in einem Jahr für eine Kündigung aus?

Nein, zwei einzelne verspätete Mietzahlungen innerhalb eines Jahres reichen für eine wirksame Kündigung normalerweise nicht aus. Die Gerichte verlangen den Nachweis einer systematischen, nachhaltigen Zahlungsunpünktlichkeit. Das Amtsgericht Koblenz stellte in einem ähnlichen Fall klar, dass vereinzelte Ausrutscher keine dauerhafte Zerstörung des Vertrauensverhältnisses begründen. Solche isolierten Fehler sind unverhältnismäßig und stellen keine erhebliche Pflichtverletzung dar, die den Verlust der Wohnung rechtfertigt.

Der Gesetzgeber stellt sehr hohe Anforderungen an eine Kündigung wegen schleppender Zahlungsweise. Eine Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn das Vertrauensverhältnis zum Vermieter dauerhaft erschüttert ist. Im Koblenzer Fall lagen zwischen den beiden Fehltritten fast elf Monate, was das Gericht als zu großen Abstand bewertete. Selbst wenn die zweite Verspätung nach einer formellen Abmahnung eintrat, fehlte das nötige Muster einer systematisch schleppenden Zahlungsweise.

Die Rechtsprechung betrachtet die Umstände des Einzelfalls sehr genau. Kündigungen wurden in der Vergangenheit oft erst bei Mustern von sieben, neun oder mehr verspäteten Mietzahlungen in kurzer Folge als wirksam bestätigt. Zudem betrafen diese Fälle häufig fortlaufende Teilzahlungen oder die Unvollständigkeit der Miete. Zwei isolierte Ausrutscher, bei denen die Miete vollständig gezahlt, aber nur leicht verspätet überwiesen wurde, rechtfertigen daher in der Regel keine Räumungsklage.

Erstellen Sie eine präzise chronologische Liste Ihrer Mietzahlungen der letzten 18 Monate, um die Pünktlichkeit als Regel zu belegen.


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Wie viele verspätete Zahlungen braucht der Vermieter für eine fristlose Kündigung?

Es gibt keine starre Grenze im Gesetz, die eine feste Anzahl verspäteter Zahlungen festlegt. Gerichte beurteilen die Situation immer qualitativ, da der Einzelfall entscheidet. Ein wirksamer Rausschmiss setzt jedoch eine erhebliche und systematische Pflichtverletzung voraus. Die Rechtsprechung erkennt eine Kündigung oft erst bei einem Muster von sieben, neun oder mehr aufeinanderfolgenden Verspätungen in kurzer Folge als gerechtfertigt an.

Die fristlose Kündigung ist das schärfste juristische Mittel des Vermieters und setzt daher einen wichtigen Grund gemäß § 543 BGB voraus. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Richter unterscheiden strikt zwischen isolierten Fehlern, die auch sorgfältigen Mietern passieren, und einer nachhaltig schleppenden Zahlungsweise. Eine einmalige oder zweimalige Unpünktlichkeit in einem größeren Zeitfenster begründet in der Regel noch kein tiefes, dauerhaftes Misstrauen.

Eine schwere Pflichtverletzung liegt erst bei einem systematischen Muster vor, das auf eine generelle Verweigerungshaltung hindeutet. In Fällen, in denen Kündigungen gerichtlich bestätigt wurden, lagen häufig mindestens sieben bis neun unpünktliche Zahlungen in relativ kurzer Folge vor. Oftmals kommen zusätzliche Faktoren hinzu, wie etwa ständige Teilzahlungen oder die Kombination von Unpünktlichkeit und unvollständiger Zahlung. Die Frequenz der Versäumnisse ist dabei wichtiger als die absolute Anzahl.

Sichern Sie nach einer Abmahnung Ihre Position ab, indem Sie sofort absolute Zahlungspünktlichkeit gewährleisten und die Überweisung für den ersten Werktag des Monats festlegen.


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Was kann ich tun, wenn mein Vermieter wegen verspäteter Miete kündigt?

Wenn Ihr Vermieter die Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung ausgesprochen hat, legen Sie sofort schriftlich Widerspruch ein. Lassen Sie die Kündigung umgehend juristisch überprüfen. Eine Kündigung ist oft unwirksam, wenn sie auf einer unzulässigen Vertragsklausel oder einer zu geringen Anzahl von Verspätungen beruht.

Prüfen Sie den Wortlaut Ihres Mietvertrages zur Zahlungspflicht. Klauseln, die den Eingang des Geldes beim Vermieter am dritten Werktag vorschreiben, sind in Formularmietverträgen unwirksam. Nur die fristgerechte Anweisung der Überweisung durch Sie ist entscheidend. Zudem muss der Vermieter eine sogenannte nachhaltige Zahlungsunpünktlichkeit nachweisen. Zwei isolierte Ausrutscher in einem langen Zeitraum genügen der Rechtsprechung nach meistens nicht, um das Vertrauensverhältnis dauerhaft zu zerstören.

Sämtliche Kommunikation mit dem Vermieter müssen Sie schriftlich führen, um Ihre Position für einen möglichen Prozess zu stärken. Telefonische Absprachen oder Bitten um Gnade helfen Ihnen nicht weiter. Scheitert der Vermieter mit der Räumungsklage, bleibt das Mietverhältnis bestehen. Er trägt dann gemäß § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) die gesamten Gerichtskosten und Ihre Anwaltskosten, was für ihn eine teure Lektion darstellt.

Konsultieren Sie einen Anwalt oder den Mieterverein, um form- und fristgerecht Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Hilfsweise ordentliche Kündigung

Eine hilfsweise ordentliche Kündigung ist eine Art „Plan B“ des Vermieters, falls seine fristlose Kündigung vor Gericht scheitert. Juristen nutzen diese zweistufige Erklärung, um prozessuale Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass zumindest die gesetzliche Kündigungsfrist zu laufen beginnt, falls die Gründe für einen sofortigen Rauswurf nicht ausreichen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall sprachen die Vermieter eine fristlose Kündigung aus und fügten für den Fall ihrer Unwirksamkeit die hilfsweise ordentliche Kündigung hinzu, um das Mietverhältnis auf jeden Fall zu beenden.

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Inhaltskontrolle

Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist die gerichtliche Überprüfung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie zum Beispiel in einem Formularmietvertrag. Dieses Gesetz schützt die schwächere Vertragspartei, meist den Mieter, vor überraschenden oder einseitig belastenden Regeln im „Kleingedruckten“, die ihn unangemessen benachteiligen.

Beispiel: Das Amtsgericht Koblenz unterzog die Vertragsklausel zur Pünktlichkeit der Mietzahlung einer Inhaltskontrolle und erklärte sie für unwirksam, weil sie das Risiko von Banklaufzeiten allein dem Mieter aufbürdete.

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Nachhaltige Zahlungsunpünktlichkeit

Eine nachhaltige Zahlungsunpünktlichkeit beschreibt ein systematisches und wiederholtes Zuspätkommen der Miete, das das Vertrauen des Vermieters dauerhaft erschüttert. Gerichte verlangen dieses Muster, um sicherzustellen, dass nicht jeder vereinzelte Fehler zur Kündigung führt; die Unpünktlichkeit muss eine gewisse Regelmäßigkeit und Hartnäckigkeit aufweisen.

Beispiel: Die Richter in Koblenz verneinten eine nachhaltige Zahlungsunpünktlichkeit, da zwei verspätete Zahlungen mit einem Abstand von fast elf Monaten kein systematisches Fehlverhalten darstellen.

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Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung

Die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung bedeutet im Mietrecht, dass es für eine pünktliche Zahlung ausreicht, wenn der Mieter seine Überweisung fristgerecht anweist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter nur für das verantwortlich ist, was er selbst steuern kann – den Auftrag an seine Bank –, während das Risiko von Verzögerungen bei der Bankbearbeitung (der sogenannte Leistungserfolg) nicht ihm angelastet werden darf.

Beispiel: Obwohl das Geld erst am 5. April auf dem Vermieterkonto war, galt die Miete als pünktlich, weil die Mieter die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung durch ihre Überweisung am Vortag gewahrt hatten.

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Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 BGB ist ein so schwerwiegender Vertragsverstoß, dass es dem Vermieter unzumutbar ist, das Mietverhältnis auch nur bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist fortzusetzen. Das Gesetz stellt extrem hohe Hürden für eine fristlose Kündigung auf, um Mieter vor einem plötzlichen Wohnungsverlust zu schützen, weshalb eine tiefe Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses vorliegen muss.

Beispiel: Das Gericht urteilte, dass zwei unpünktliche Zahlungen in einem Jahr keinen ausreichend wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen, da die Fortsetzung des Vertrags für die Vermieter nicht unzumutbar war.

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Das vorliegende Urteil


AG Koblenz – Az.: 154 C 2008/24 – Urteil 10.04.2025


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