Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtsurteil klärt Fragen zu Nachzahlungsforderungen im Mietrecht
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab welcher Höhe können Betriebskostennachzahlungen zu einer Kündigung führen?
- Welche Fristen muss der Vermieter bei einer Kündigung wegen Betriebskostenrückständen einhalten?
- Welche Möglichkeiten hat ein Mieter, eine Kündigung wegen Betriebskostenrückständen abzuwenden?
- Was bedeutet eine Räumungsfrist und wie wird sie festgelegt?
- Welche Rolle spielt die Abmahnung bei Kündigungen wegen Betriebskostenrückständen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Brandenburg
- Datum: 20.12.2024
- Aktenzeichen: 33 C 33/24
- Verfahrensart: Räumungsklage
- Rechtsbereiche: Mietrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger ist der Eigentümer der Wohnung in der B…straße 8, verlangt Räumung und Herausgabe der Wohnung wegen nicht bezahlter Betriebskosten durch den Mieter.
- Beklagter: Der Beklagte ist der Mieter der Wohnung seit 2009 und hat gegen die Betriebskostenabrechnungen keine substantiierten Einwendungen erhoben. Der Mieter bestreitet die Berechtigung der Kündigungen und argumentiert, dass sie unwirksam sind.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger forderte vom Beklagten die Zahlung ausstehender Betriebskostennachzahlungen für die Jahre 2020, 2021, und 2022. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen und Kündigungen aufgrund der ausbleibenden Zahlungen, wurde die Räumungsklage angestrengt.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Kläger zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen aus der Betriebskostenabrechnung berechtigt war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Der Beklagte muss die Wohnung bis zum 31. Januar 2025 räumen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
- Begründung: Die Kündigungen des Mietverhältnisses sind rechtmäßig, da der Beklagte mit den Betriebskostennachzahlungen in Verzug war. Der Verzug überstieg die Mindestforderungshöhe, die eine Kündigung rechtfertigt.
- Folgen: Der Beklagte muss die Wohnung räumen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil bestätigt die Möglichkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses bei erheblichen Zahlungsrückständen auch aus Betriebskostennachzahlungen.
Gerichtsurteil klärt Fragen zu Nachzahlungsforderungen im Mietrecht
Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das Mieter und Vermieter gleichermaßen beschäftigt. Besonders häufig entstehen Konflikte im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnung und Nachzahlungsforderungen, die für viele Mietparteien eine große Herausforderung darstellen.
Die Abrechnung von Nebenkosten und mögliche Rückzahlungsforderungen gehören zu den sensibelsten Themen im Mietverhältnis. Rechtliche Aspekte wie Kündigungsfristen, Zahlungsaufforderungen und Mieterschutz spielen dabei eine entscheidende Rolle, um die Interessen beider Vertragsparteien zu wahren und faire Lösungen zu finden.
Der nun folgende Beitrag widmet sich einem aktuellen Gerichtsurteil, das wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit von Nachzahlungsforderungen und den damit verbundenen mietrechtlichen Konsequenzen beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Brandenburger Vermieter gewinnt Räumungsklage wegen ausstehender Betriebskosten
Ein Brandenburger Vermieter hat vor dem Amtsgericht Brandenburg die Räumungsklage gegen seinen Mieter gewonnen. Das Gericht gab der Klage des Vermieters statt und verpflichtete den Mieter zur Räumung seiner Zwei-Zimmer-Wohnung. Als Räumungsfrist wurde der 31. Januar 2025 festgesetzt.
Jahrelanger Streit um Betriebskostennachzahlungen
Der Konflikt entzündete sich an unbezahlten Betriebskostennachforderungen aus den Jahren 2020 bis 2022 in Höhe von insgesamt 1.735,89 Euro. Trotz mehrfacher Mahnungen und eines Vollstreckungsbescheids zahlte der seit 2009 in der Wohnung lebende Mieter die ausstehenden Beträge nicht. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis mehrfach – zunächst am 19. April 2023, dann erneut am 19. Oktober 2023 und schließlich mit der Klageschrift vom 14. März 2024.
Gericht bestätigt Wirksamkeit der Kündigungen
Das Amtsgericht Brandenburg bestätigte die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigte bereits der Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsmieten die Fristlose Kündigung nach § 543 BGB. Die Richter stellten klar, dass auch Betriebskostennachforderungen eine Kündigung begründen können, wenn sie die Höhe von zwei Monatsmieten übersteigen und der Verzug länger als einen Monat andauert. Im vorliegenden Fall war diese Schwelle mit einem Rückstand von 1.735,89 Euro deutlich überschritten.
Soziale Aspekte bei Räumungsfrist berücksichtigt
Bei der Festsetzung der Räumungsfrist berücksichtigte das Gericht die schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt und die lange Wohndauer des Mieters von 15 Jahren. Die Richter gewährten eine Räumungsfrist bis zum 31. Januar 2025, damit der Mieter ausreichend Zeit hat, eine neue Wohnung zu finden. Allerdings werteten sie auch, dass der Mieter seit der ersten Kündigung im April 2023 bereits Gelegenheit hatte, sich auf einen Umzug vorzubereiten.
Rechtlicher Rahmen für Vermieterkündigungen
Das Gericht stellte in seinem Urteil wichtige rechtliche Grundsätze klar: Ein Vermieter kann auch wegen ausstehender Betriebskostennachzahlungen kündigen, wenn diese zwei Monatsmieten übersteigen. Bei der ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB genügt bereits ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete bei einer Verzugsdauer von mindestens einem Monat. Der Mieter muss zudem vor der Kündigung abgemahnt werden, was der Vermieter hier mit seinem Zahlungsaufforderungsschreiben vom Oktober 2022 getan hatte.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass wiederholte Nichtzahlung von Betriebskostennachforderungen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Die Gesamthöhe der Nachforderungen (hier: 1.735,89 Euro) ist dabei weniger entscheidend als die Tatsache des anhaltenden Zahlungsverzugs über mehrere Abrechnungsperioden. Auch mehrfache Kündigungen sind zulässig, wenn der Mieter trotz Mahnungen und Vollstreckungsbescheid nicht zahlt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Mieter müssen Sie Betriebskostennachforderungen ernst nehmen und zeitnah begleichen, auch wenn es sich um mehrere aufeinanderfolgende Forderungen handelt. Ignorieren Sie keine Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide, da dies zur fristlosen Kündigung führen kann. Sollten Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder lassen Sie sich rechtlich beraten. Auch Ratenzahlungsvereinbarungen können eine Option sein, um eine Kündigung abzuwenden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welcher Höhe können Betriebskostennachzahlungen zu einer Kündigung führen?
Bei nicht gezahlten Betriebskostennachzahlungen gibt es zwei verschiedene Kündigungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Schwellenwerten.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung ist möglich, wenn Sie mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug sind. Der Vermieter muss in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kommt in Betracht, wenn die Nachzahlung den Betrag von zwei Monatsmieten deutlich übersteigt und der Zahlungsverzug länger als einen Monat andauert.
Wichtige Besonderheiten
Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung für fehlerhaft halten, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung konkrete Einwände erheben. Pauschale Behauptungen über Fehler in der Abrechnung reichen nicht aus.
Die Nachzahlung wird einen Monat nach Zugang der Betriebskostenabrechnung fällig. Der Verzug beginnt, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt weder gezahlt noch berechtigte Einwände erhoben haben.
Bei einer ordentlichen Kündigung haben Sie die Möglichkeit, durch Zahlung des ausstehenden Betrags innerhalb der Kündigungsfrist das Mietverhältnis zu retten. Anders als bei der fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen gibt es bei Betriebskostennachzahlungen kein gesetzliches Recht zur nachträglichen Heilung der Kündigung durch Zahlung.
Welche Fristen muss der Vermieter bei einer Kündigung wegen Betriebskostenrückständen einhalten?
Bei Betriebskostenrückständen stehen dem Vermieter zwei unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten zur Verfügung, die jeweils andere Fristen und Voraussetzungen haben:
Ordentliche (fristgerechte) Kündigung
Die Ordentliche Kündigung ist bereits möglich, wenn Sie als Mieter mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete mindestens einen Monat in Verzug sind. Dabei gelten folgende Kündigungsfristen:
Grundkündigungsfrist: 3 Monate
Die Frist verlängert sich je nach Mietdauer:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
- Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat bei der Frist mitgezählt wird.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskostennachzahlungen ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt allerdings nicht für laufende Betriebskostenvorauszahlungen – wenn Sie diese nicht zahlen und der Rückstand zwei Monatsmieten übersteigt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Wichtige Besonderheiten
Der Vermieter muss bei einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebskostenrückständen keine Abmahnung aussprechen. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn die Betriebskostenabrechnung formell und inhaltlich korrekt ist.
Wenn Sie als Mieter Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung haben, müssen Sie diese innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Pauschale Behauptungen über Fehler in der Abrechnung reichen nicht aus, um eine Kündigung abzuwenden.
Bei einer ordentlichen Kündigung haben Sie als Mieter keine Möglichkeit, diese durch nachträgliche Zahlung unwirksam zu machen. Anders ist dies bei der fristlosen Kündigung wegen nicht gezahlter Vorauszahlungen – hier können Sie durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Kündigung noch abwenden.
Welche Möglichkeiten hat ein Mieter, eine Kündigung wegen Betriebskostenrückständen abzuwenden?
Sofortige Begleichung der Rückstände
Wenn Sie als Mieter eine Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskosten erhalten, können Sie diese durch vollständige Zahlung der ausstehenden Beträge abwenden. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie die Zahlung innerhalb der Kündigungsfrist vornehmen.
Ratenzahlungsvereinbarung
Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Vermieter kann die Kündigung abwenden. Beachten Sie dabei:
- Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen
- Ein konkretes Zahlungsdatum für jede Rate muss festgelegt werden
- Die Zahlungspflicht bleibt in voller Höhe bestehen
Ein gesetzlicher Anspruch auf Ratenzahlung besteht allerdings nicht. Der Vermieter muss einer solchen Vereinbarung zustimmen.
Schonfristzahlung
Bei einer fristlosen Kündigung greift die gesetzliche Schonfristregelung. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage alle Rückstände vollständig zu begleichen. Die Kündigung wird dann rückwirkend unwirksam.
Unterstützung durch öffentliche Stellen
Wenn Sie die Betriebskostenrückstände nicht aus eigenen Mitteln begleichen können, können Sie beim Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Rückstände stellen. Eine Verpflichtungserklärung dieser Stellen zur Übernahme der Schulden wirkt wie eine Schonfristzahlung.
Prüfung der Betriebskostenabrechnung
Bei strittigen Betriebskostenabrechnungen können Sie der Forderung widersprechen. Eine Kündigung ist dann nur möglich, wenn die Nachforderung unstreitig ist. Ihre Einwände müssen jedoch substantiiert und nicht offensichtlich unbegründet sein.
Zeitliche Aspekte
Eine ordentliche Kündigung wegen Betriebskostenrückständen ist möglich, wenn:
- Der Rückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt
- Der Verzug mindestens einen Monat andauert
Die Schonfristzahlung können Sie allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren in Anspruch nehmen.
Was bedeutet eine Räumungsfrist und wie wird sie festgelegt?
Eine Räumungsfrist ist der gesetzlich vorgesehene Zeitraum, den das Gericht einem Mieter nach einem Räumungsurteil gewährt, um die Wohnung zu verlassen. Diese Frist soll verhindern, dass Sie als Mieter von heute auf morgen ohne Wohnung dastehen.
Festlegung der Räumungsfrist
Das Gericht legt die Räumungsfrist nach § 721 ZPO entweder auf Ihren Antrag oder von Amts wegen fest. Wenn Sie eine Räumungsfrist beantragen möchten, müssen Sie dies vor dem Ende der letzten mündlichen Verhandlung tun.
Bei einer fristlosen Kündigung beträgt die übliche Räumungsfrist ein bis zwei Wochen. Bei einer ordentlichen Kündigung gewährt das Gericht meist zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen, etwa bei einer mehrköpfigen Familie oder einem angespannten Wohnungsmarkt, kann die Frist auch bis zu fünf Monate betragen.
Verlängerung der Räumungsfrist
Wenn Sie eine Verlängerung der Räumungsfrist benötigen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag spätestens zwei Wochen vor Ablauf der bestehenden Frist stellen. Für eine erfolgreiche Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie sich intensiv, aber erfolglos um eine neue Wohnung bemüht haben. Die maximale Gesamtdauer aller Räumungsfristen darf ein Jahr nicht überschreiten.
Wichtige Voraussetzungen
Während der Räumungsfrist müssen Sie weiterhin die vereinbarte Miete zahlen. Wenn Sie mit den Mietzahlungen in Verzug geraten, kann die Räumungsfrist aufgehoben werden.
Bei einem befristeten Mietvertrag wird in der Regel keine Räumungsfrist gewährt, da das Vertragsende von vornherein feststeht. Auch bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder wenn Sie sich nicht nachweislich um eine neue Wohnung bemühen, kann das Gericht die Räumungsfrist ablehnen oder verkürzen.
Welche Rolle spielt die Abmahnung bei Kündigungen wegen Betriebskostenrückständen?
Bei Kündigungen wegen Betriebskostenrückständen gelten besondere Regelungen für die Abmahnung. Eine Abmahnung ist bei Zahlungsrückständen aus Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.
Unterscheidung nach Kündigungsart
Bei der ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB können Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen als Kündigungsgrund herangezogen werden, wenn sie eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen. Eine vorherige Abmahnung ist hierbei nicht zwingend notwendig, wird aber von Gerichten positiv berücksichtigt.
Bei der fristlosen Kündigung nach § 543 BGB ist die Rechtslage differenzierter zu betrachten. Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen gelten nicht als wiederkehrende Zahlungen im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Eine fristlose Kündigung allein wegen offener Betriebskostenforderungen ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Besondere Fallkonstellationen
Wenn ein Mieter über lange Jahre hinweg vertragsgetreu gezahlt hat und erst durch neue Positionen wie erhöhte Betriebskostenvorschüsse in Zahlungsrückstand gerät, kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein.
Eine Abmahnung wird in folgenden Fällen dringend empfohlen:
- Bei erstmaligen größeren Zahlungsrückständen
- Bei Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit der Nachforderung
- Wenn der Mieter bisher seinen Zahlungspflichten regelmäßig nachgekommen ist
Formelle Anforderungen
Wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird, muss sie:
- schriftlich erfolgen
- die genaue Höhe der Rückstände benennen
- eine angemessene Zahlungsfrist setzen
- die möglichen Konsequenzen bei Nichtzahlung aufzeigen
Die Abmahnung sollte per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, um den Zugang im Streitfall nachweisen zu können.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Betriebskostennachzahlung
Eine Betriebskostennachzahlung ist eine zusätzliche Zahlung, die Mieter leisten müssen, wenn die monatlich gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht decken. Diese Kosten umfassen beispielsweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeisterservice. Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich. Gesetzlich geregelt ist dies in § 556 BGB. Ein typisches Beispiel: Ein Mieter zahlt monatlich 100 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Am Jahresende stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten bei 1.400 Euro lagen – er muss also 200 Euro nachzahlen.
Räumungsklage
Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter die Herausgabe der Mietwohnung durch den Mieter erzwingen kann. Sie wird meist nach einer wirksamen Kündigung erhoben, wenn der Mieter die Wohnung nicht freiwillig verlässt. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 546 BGB. Das Gericht prüft dabei die Rechtmäßigkeit der Kündigung und kann eine Räumungsfrist gewähren. Ein Vermieter kann beispielsweise Räumungsklage erheben, wenn der Mieter trotz Kündigung wegen Zahlungsverzugs die Wohnung nicht verlässt.
Vollstreckungsbescheid
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Bescheid, der es dem Gläubiger ermöglicht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einzuleiten. Er wird erlassen, wenn der Schuldner gegen einen vorausgegangenen Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt. Geregelt ist dies in §§ 699, 700 ZPO. Der Gläubiger kann damit beispielsweise das Konto des Schuldners pfänden oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Im Mietrecht wird er häufig bei nicht gezahlter Miete oder Betriebskosten eingesetzt.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist eine fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sie ist in § 573 BGB geregelt und erfordert einen berechtigten Kündigungsgrund, wie etwa Zahlungsverzug oder Eigenbedarf. Anders als bei der fristlosen Kündigung muss der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete über einen Monat kann der Vermieter ordentlich kündigen.
Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist in § 543 BGB geregelt und setzt einen wichtigen Grund voraus, etwa wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung in Verzug ist oder der Rückstand mehr als zwei Monatsmieten beträgt. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich. Beispiel: Ein Mieter zahlt drei Monate keine Miete – der Vermieter kann dann nach Abmahnung fristlos kündigen.
Räumungsfrist
Die Räumungsfrist ist ein vom Gericht festgelegter Zeitraum, in dem der Mieter trotz rechtmäßiger Kündigung noch in der Wohnung bleiben darf. Sie wird gemäß § 721 ZPO gewährt, wenn die sofortige Räumung eine besondere Härte darstellen würde. Das Gericht berücksichtigt dabei soziale Aspekte wie die Wohnungsmarktsituation oder persönliche Umstände des Mieters. Die Frist kann maximal ein Jahr betragen. Beispiel: Ein Gericht gewährt einem älteren Mieter sechs Monate Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Diese Vorschrift ermöglicht es, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Im vorliegenden Fall führte der Beklagte wiederholte Zahlungsverzüge bei den Betriebskostenabrechnungen, was einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung darstellt.
- § 556 BGB – Vereinbarung über Betriebskosten: Dieser Paragraph regelt die Abrechnung und Vorauszahlung von Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter. Hierbei wird festgelegt, welche Kosten als Betriebskosten anfallen und wie diese abgerechnet werden. Im Fall hat der Mieter die nachgeforderten Betriebskosten für mehrere Jahre nicht bezahlt, was zur Kündigung führte.
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 708 – Vollstreckungstitel: Ein rechtskräftiges Urteil stellt einen Vollstreckungstitel dar, der zur Zwangsvollstreckung genutzt werden kann. Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg verurteilte den Beklagten zur Räumung der Wohnung, wodurch der Kläger einen Vollstreckungstitel erhält, um die Entscheidung zwangsweise durchzusetzen.
- Betriebskostenverordnung (BetrKV): Diese Verordnung konkretisiert, welche Kostenarten als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Im vorliegenden Fall sind die Nachforderungen für Betrieb- und Heizkosten gemäß BetrKV entstanden, da der Mieter die laufenden Betriebskosten nicht beglichen hat.
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters: Regelt die ordentliche Kündigung durch den Vermieter mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Hierbei kann der Vermieter kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Urteil kündigte der Kläger hilfsweise ordentlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt, falls die fristlose Kündigung nicht ausreichend sein sollte.
Das vorliegende Urteil
AG Brandenburg – Az.: 33 C 33/24 – Urteil vom 20.12.2024
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