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Nicht genehmigte Tonbandaufnahmen als Beweismittel für fristlose Mietvertragskündigung

Wegen wüster Beschimpfungen und Todesdrohungen musste eine Mieterin in Bottrop ihre Wohnung räumen. Auslöser des Streits war die Nutzung eines Wasserhahns durch Handwerker, was die Mieterin zu einem verbalen Angriff auf ihre Vermieterin veranlasste. Videoaufnahmen des Vorfalls überzeugten das Gericht, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar war.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bottrop
  • Datum: 17.05.2023
  • Aktenzeichen: 11 C 264/22
  • Verfahrensart: Zivilverfahren, Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die neuen Eigentümer eines Mietobjekts, die die Räumung und Herausgabe der Wohnung, des Schuppens sowie des Stellplatzes von den Mietern fordern. Sie sehen den Mietvertrag als gekündigt wegen eines Konflikts und behaupteten Besitzrechts an den genannten Objekten.
  • Beklagte: Die Mieter der Wohnung, bestehend aus einem Ehepaar und ihrer volljährigen Tochter. Sie argumentieren, dass sie einen Anspruch auf die Nutzung des Schuppens und des Stellplatzes haben und bestreiten die Vorwürfe, die zur fristlosen Kündigung führten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger forderten nach einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses die Herausgabe der Wohnung, des Schuppens und des Stellplatzes. Die Kündigung basierte auf einer Auseinandersetzung, in der die Beklagten die Kläger beleidigt und bedroht haben sollen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch die geäußerten Drohungen und Beleidigungen gerechtfertigt war und inwieweit die Beklagten ein Recht auf Nutzung des Schuppens und des Stellplatzes aufgrund des bestehenden Mietvertrags hatten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage war weitgehend erfolgreich. Die Beklagten müssen die Wohnung, den Schuppen und den Stellplatz räumen. Allerdings wurde der Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an, da die von den Klägern vorgelegten Videoaufnahmen die Beleidigungen und Bedrohungen belegten. Die Verwertung der Videos wurde aufgrund des hohen Beweisinteresses zugelassen. Die Beklagten konnten nicht nachweisen, dass der Schuppen und der Stellplatz Teil des Mietvertrags waren.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die genannten Räumlichkeiten räumen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten. Eine Sicherheitsleistung wurde für beide Parteien festgesetzt.

Heimliche Tonbandaufnahmen im Mietrecht: Zulässigkeit und rechtliche Risiken

Mietrechtliche Streitigkeiten können schnell kompliziert werden, wenn es um Beweismittel und rechtliche Zulässigkeit geht. Besonders heikel sind dabei heimliche Tonbandaufnahmen, die Mieter oder Vermieter als Nachweis für Vertragsverletzungen einsetzen möchten.

Der Einsatz nicht genehmigter Aufnahmen im Mietverhältnis berührt sensible Rechtsfragen des Datenschutzes und der Beweislast. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Tonbandaufnahmen ohne Zustimmung gemacht werden, und unter welchen Umständen können solche Beweise im Mietrecht wirksam sein – diese Fragen beschäftigen Gerichte und Rechtsexperten immer wieder aufs Neue.

Im folgenden wird ein aktueller Rechtsfall näher beleuchtet, der die komplexen Zusammenhänge zwischen heimlichen Aufnahmen, mietrechtlichen Beweismitteln und der Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung konkret aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Fristlose Kündigung nach Bedrohung und Beleidigung durch Mieterin rechtmäßig

Handwerker verbinden einen Schlauch mit einem Wasserhahn. Eine Mieterin beobachtet sie aus dem Fenster.
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung und Drohung | Symbolfoto:

Das Amtsgericht Bottrop hat eine fristlose Kündigung bestätigt, nachdem eine Mieterin ihre Vermieterin massiv beleidigt und bedroht hatte. Der Streit zwischen den Parteien entbrannte, als Handwerker im Auftrag der Vermieter einen gemeinschaftlichen Wasserhahn zur Anrührung von Baustoffen nutzten. Die Mieterin reagierte darauf mit lautstarken Beschimpfungen aus dem Fenster und drohte der Vermieterin unter anderem mit den Worten „ich bringe dich um“.

Videoaufnahmen als Beweismittel zugelassen

Das Gericht ließ die von den Vermietern vorgelegten Videoaufnahmen des Vorfalls als Beweismittel zu. In seiner Abwägung stellte das Gericht fest, dass das Beweisinteresse der Vermieter das Persönlichkeitsrecht der Mieterin überwiegt. Ausschlaggebend war dabei, dass die Äußerungen öffentlich aus dem Fenster gerufen wurden und somit nicht nur für einen kleinen Kreis bestimmt waren. Zudem handelte es sich um Beleidigungen und Bedrohungen im häuslichen Umfeld der Vermieter, was nach Auffassung des Gerichts einen höheren Stellenwert hat als das Persönlichkeitsrecht der Mieterin.

Unzumutbare Fortsetzung des Mietverhältnisses

Das Gericht sah in dem Verhalten der Mieterin einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB. Die Drohungen seien ernst zu nehmen, was sich auch durch das aggressive Auftreten der Mieterin im Gerichtssaal bestätigte. Da sich die Wohnungseingangstür der Vermieter direkt neben dem Küchenfenster der Mieterin befindet und regelmäßige Begegnungen unvermeidlich sind, sei eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Vermieter nicht zumutbar.

Rückgabe von Schuppen und Stellplatz angeordnet

Neben der Wohnungsräumung müssen die Mieter auch einen genutzten Schuppen und einen Stellplatz mit Carport herausgeben. Die Mieter konnten nicht nachweisen, dass diese Flächen Bestandteil des Mietvertrags waren. Weder im Mietvertrag noch in der Wohnungsbeschreibung wurden diese Objekte erwähnt. Auch aus den vorgelegten Modernisierungsvereinbarungen ergab sich kein Nutzungsrecht der Mieter. Das Gericht verpflichtete die Mieter zudem, einen eigenmächtig vorgenommenen Wanddurchbruch zum Schuppen fachgerecht zu verschließen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil verdeutlicht, dass schwerwiegende Beleidigungen, Bedrohungen und eigenmächtige bauliche Veränderungen durch Mieter eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Dabei können auch ungenehmigte Nutzungen von Nebenräumen und Stellplätzen zur Räumungspflicht führen. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter bei gravierenden Pflichtverletzungen des Mieters umfassende Rechte zur Beendigung des Mietverhältnisses haben.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter müssen Sie besonders vorsichtig bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter sein – Beleidigungen oder Bedrohungen können zur sofortigen Kündigung führen. Bauliche Veränderungen wie Wanddurchbrüche oder die Umnutzung von Nebenräumen sind ohne Genehmigung des Vermieters nicht erlaubt und können ebenfalls eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Auch die unerlaubte Nutzung von Stellplätzen oder der Bau eines Carports können zur Räumungspflicht führen. Als Vermieter haben Sie bei solchen schweren Vertragsverletzungen das Recht zur fristlosen Kündigung und können die Räumung aller genutzten Flächen verlangen.


Rechtssicher im Mietverhältnis

Dieses Urteil zeigt, wie schnell es zu schwerwiegenden Konflikten im Mietverhältnis kommen kann. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Gerade bei Streitigkeiten um Kündigungen, bauliche Veränderungen oder die Nutzung von Nebenflächen ist es wichtig, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen zu wahren und rechtliche Fallstricke zu umgehen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Verhaltensweisen rechtfertigen eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses?

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist nach § 543 BGB nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar macht.

Kündigungsgründe für Vermieter

Als Vermieter können Sie in folgenden Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen:

  • Bei Mietrückständen, wenn der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete zahlt oder die ausstehenden Beträge insgesamt höher als eine Monatsmiete sind.
  • Bei schwerwiegender Störung des Hausfriedens, etwa durch anhaltende Belästigung anderer Hausbewohner.
  • Bei unbefugter Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte ohne Zustimmung.
  • Bei erheblicher Gefährdung der Mietsache durch vertragswidriges Verhalten.

Kündigungsgründe für Mieter

Als Mieter können Sie in diesen Situationen fristlos kündigen:

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Dies ist der Fall bei:

  • Gesundheitsgefährdung durch die Beschaffenheit der Wohnung, etwa bei Schimmelbefall.
  • Unmöglichkeit der Nutzung durch anhaltende Bauarbeiten.
  • Nicht-Übergabe der Wohnung oder des Schlüssels zum vereinbarten Termin.

Formelle Anforderungen

Die fristlose Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und den konkreten Kündigungsgrund benennen. In den meisten Fällen muss vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden. Eine Ausnahme besteht bei besonders schweren Verstößen wie hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten in der Wohnung.

Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung setzt voraus, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist.


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Welche Beweismittel sind bei Kündigungen wegen Bedrohung oder Beleidigung zulässig?

Bei Kündigungen wegen Bedrohung oder Beleidigung trägt der Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der kündigungsrelevanten Umstände.

Zulässige Beweismittel

Zeugenaussagen stellen das wichtigste Beweismittel dar. Dabei können sowohl Aussagen von unmittelbar anwesenden Kollegen als auch von Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern berücksichtigt werden. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen spielt eine zentrale Rolle, weshalb neutrale Zeugen besonders bedeutsam sind.

Schriftliche Dokumentationen wie Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle oder E-Mail-Korrespondenz können ebenfalls als Beweismittel dienen. Wenn Sie eine Bedrohung oder Beleidigung dokumentieren, sollten Sie den genauen Wortlaut, Datum, Uhrzeit und anwesende Personen festhalten.

Beweiswürdigung

Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Beweisführung. Bloße Vermutungen oder vage Verdachtsmomente reichen nicht aus. Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe konkret und zweifelsfrei nachweisen können.

Persönlichkeitsrechte

Bei der Beweiserhebung müssen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer beachtet werden. Heimliche Aufzeichnungen oder verdeckte Überwachungen sind in der Regel unzulässig und können dazu führen, dass die so erlangten Beweise vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.

Rechtfertigungsgründe

Wenn der Arbeitnehmer Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorbringt, muss der Arbeitgeber diese ebenfalls entkräften. Eine nachträgliche Entschuldigung des Arbeitnehmers kann unter Umständen bei der Bewertung der Kündigungsgründe berücksichtigt werden.


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Welche Fristen und Formalitäten müssen bei einer fristlosen Kündigung eingehalten werden?

Eine fristlose Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der wichtige Grund für die Kündigung muss konkret benannt werden, damit die Kündigung rechtlich nachvollziehbar ist.

Zweiwochenfrist

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die zur Kündigung berechtigte Person von den maßgeblichen Tatsachen erfährt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht zur fristlosen Kündigung.

Formelle Anforderungen

Bei der Kündigungserklärung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kündigung muss vom Berechtigten unterschrieben sein
  • Die Zustellung muss nachweisbar sein
  • Der Kündigungsgrund muss auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden

Besondere Konstellationen

Bei bestimmten Arbeitnehmergruppen gelten zusätzliche Verfahrensanforderungen. So ist bei Schwerbehinderten, Betriebsratsmitgliedern oder schwangeren Mitarbeiterinnen eine vorherige Anhörung oder Zustimmung erforderlich.

Wichtiger Grund

Die fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund, der so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar ist. Der Grund muss auf Tatsachen beruhen und einer Interessenabwägung standhalten.

Eine vorherige Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich, wenn der Pflichtverstoß besonders schwerwiegend ist. Bei der Beurteilung kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.


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Wie können sich Mieter gegen eine fristlose Kündigung rechtlich wehren?

Ein Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung ist für Mieter grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung nicht erfüllt sind.

Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen

Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund und muss gut begründet sein. Bei Mietrückständen muss der Mieter beispielsweise für zwei aufeinanderfolgende Monate mehr als eine Monatsmiete schulden.

Der Mieter kann die Kündigung unwirksam machen, indem er innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den gesamten Mietrückstand begleicht oder eine Zusage der Sozialbehörde zur Zahlung vorlegt.

Formelle Anforderungen beachten

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Bei einer fristlosen Kündigung wegen eines Mangels kann der Vermieter keinen Widerspruch einlegen, wenn er den Mangel bereits bei Vertragsabschluss kannte.

Besondere Härtegründe

Ein Widerspruch kann auf besondere Härten gestützt werden. Solche liegen vor bei:

  • Fehlender gleichwertiger Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen
  • Schwangerschaft der Mieterin
  • Hoher Belastung durch ein anstehendes Examen
  • Gesundheitlichen Gefährdungen

Fehlerhafte Kündigung

Eine fristlose Kündigung kann auch unwirksam sein, wenn der Vermieter keine vorherige Abmahnung ausgesprochen hat. Dies gilt für die meisten Kündigungsgründe, außer bei besonders schwerwiegenden Vertragsverstößen.

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Mängeln muss die Gesundheitsgefährdung erheblich sein und nachweislich durch die Mängel in der Wohnung verursacht werden. Die Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Mangel schnell und zweckmäßig behoben werden kann.


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Welche Folgen hat eine erfolgreiche fristlose Kündigung für beide Parteien?

Eine erfolgreiche fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung. Der Mieter muss die Wohnung jedoch nicht unmittelbar räumen, sondern hat Anspruch auf eine angemessene Räumungsfrist von ein bis zwei Wochen.

Pflichten des Mieters

Nach Zugang der fristlosen Kündigung ist der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verpflichtet. Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.

Bei Mietrückständen als Kündigungsgrund besteht eine Schonfrist: Zahlt der Mieter alle ausstehenden Beträge innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Diese Heilungsmöglichkeit gilt jedoch nicht bei einer parallel ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss dem Mieter eine angemessene Auszugsfrist gewähren. Diese beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. In Härtefällen kann das Gericht eine längere Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren.

Rechtliche Konsequenzen

Die fristlose Kündigung führt zu folgenden weiteren Konsequenzen:

Der Mieter bleibt zur Zahlung von Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verpflichtet, solange er die Wohnung noch nutzt. Der Vermieter kann Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa für Schäden an der Wohnung oder weiterhin ausstehende Mietzahlungen.

Bei schwerwiegenden Verstößen wie Straftaten oder erheblichen Beleidigungen kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. In anderen Fällen, wie bei Störung des Hausfriedens, ist eine vorherige Abmahnung mit angemessener Frist zur Beseitigung des Störungszustandes erforderlich.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweisinteresse

Das Beweisinteresse beschreibt das rechtlich geschützte Bedürfnis einer Partei, bestimmte Tatsachen in einem Gerichtsverfahren nachweisen zu können. Es wird gegen andere Rechtsgüter wie Persönlichkeitsrechte oder Datenschutz abgewogen. Besonders bei heimlichen Aufnahmen muss das Beweisinteresse die Eingriffe in Persönlichkeitsrechte überwiegen, damit diese als Beweismittel zugelassen werden. Nach § 286 ZPO prüft das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung, ob ein überwiegendes Beweisinteresse vorliegt. Beispiel: Wenn jemand schwere Bedrohungen nur durch eine heimliche Aufnahme beweisen kann, kann das Beweisinteresse die Persönlichkeitsrechte überwiegen.


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Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet ein Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Sie ist nach § 543 BGB nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine Partei unzumutbar macht. Typische Gründe sind erhebliche Pflichtverletzungen wie Mietrückstände, schwere Beleidigungen oder Bedrohungen. Der Kündigende muss den wichtigen Grund beweisen. Beispiel: Wenn ein Mieter den Vermieter massiv bedroht, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.


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Wanddurchbruch

Ein Wanddurchbruch bezeichnet die bauliche Veränderung der Bausubstanz durch Entfernung oder Öffnung einer Wand. Im Mietrecht stellt dies eine bauliche Veränderung dar, die nach § 538 BGB grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ohne Genehmigung vorgenommene Wanddurchbrüche können Schadensersatzansprüche auslösen und einen Grund zur Kündigung darstellen. Der Mieter muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Beispiel: Ein Mieter, der eigenmächtig eine Wand zum Schuppen durchbricht, muss diese beim Auszug auf eigene Kosten wieder verschließen.


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Mietvertrag

Der Mietvertrag ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über die Überlassung einer Mietsache gegen Zahlung eines Mietzinses. Er wird durch §§ 535 ff. BGB geregelt und legt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Der Vertrag muss die Mieträume eindeutig bezeichnen und die vereinbarten Nutzungsrechte definieren. Nicht im Mietvertrag erwähnte Flächen oder Räume gehören grundsätzlich nicht zum Mietobjekt. Beispiel: Wenn ein Schuppen im Mietvertrag nicht erwähnt ist, besteht kein vertraglicher Anspruch auf dessen Nutzung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 543 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund): Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit, ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter sein, wie grobe Störung des Hausfriedens oder wiederholte Mietrückstände. Die Kündigung muss dabei verhältnismäßig sein und dem Schuldner eine Möglichkeit zur Abwendung des Kündigungsgrundes bieten.

    Im vorliegenden Fall stützten sich die Kläger die fristlose Kündigung auf Vorfälle wie Sachbeschädigung und die Herstellung eines baurechtswidrigen Zustands durch einen Wanddurchbruch. Diese Handlungen stellen eine erhebliche Vertragsverletzung dar, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen, wodurch § 543 BGB direkt anwendbar ist.

  • § 569 BGB (Ordentliche Kündigung durch den Vermieter): Dieser Paragraph behandelt die ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen durch den Vermieter unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen und -gründe. Ein Vermieter kann beispielsweise kündigen, wenn er Eigenbedarf anmeldet oder der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt.

    Obwohl im Urteil eine außerordentliche Kündigung vorliegt, ist § 569 BGB relevant, da die Voraussetzungen für eine solche ordentliche Kündigung die Grundlage für die Bewertung der Fristlosigkeit bieten. Die Beurteilung, ob der Vermieter überhaupt ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, basiert auf den Regelungen dieses Paragraphen.

  • § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters): Dieser Paragraph verpflichtet den Mieter, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde, abgesehen von normalen Abnutzungserscheinungen. Der Mieter muss dabei alle Schlüssel und sonstigen zur Nutzung notwendigen Einrichtungen übergeben.

    Im Urteil wurden die Beklagten dazu verurteilt, die Wohnung sowie den Schuppen und den Stellplatz in geräumtem Zustand zurückzugeben. Diese Verpflichtung zur Rückgabe entspricht den Vorgaben von § 546 BGB, da die Mietsache ordnungsgemäß zurückgegeben werden muss.

  • § 535 BGB (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags): Dieser Paragraph legt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern fest. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren, während der Mieter die Miete zahlen und die Mietsache schonend behandeln muss.

    Die Auseinandersetzung im vorliegenden Fall um die Nutzung des Schuppens und Carports sowie die Beschädigung des Mietobjekts zeigt Verstöße gegen die Pflichten aus § 535 BGB. Die Beklagten haben ihre Verpflichtungen zur sorgfältigen Nutzung der Mietsache verletzt, was die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung bildete.

  • § 536c BGB (Rückgabe der Mietsache): Dieser Paragraph regelt die Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Der Mieter muss die Mietsache vollständig räumen und in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, müssen behoben werden.

    Im Urteil wurden die Beklagten verurteilt, die Wohnung und weitere Einrichtungen in geräumtem Zustand zurückzugeben und den durch den Wanddurchbruch verursachten Schaden fachgerecht zu beseitigen. Diese Anforderungen entsprechen den Vorgaben von § 536c BGB, die eine ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache sicherstellen sollen.


Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Bottrop – Az.: 11 C 264/22 – Urteil vom 17.05.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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