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Präklusion im Mietrecht: Anspruchsverlust durch Verjährung

Ein Vermieter forderte über 26.000 Euro von seinen ehemaligen Mietern wegen einer desolat zurückgegebenen Wohnung. Trotz klarer Beweislage ging die Klage verloren, denn entscheidend war nicht die kurze Verjährungsfrist, sondern die prozessuale Präklusion in der Berufung.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 51/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Berlin
  • Datum: 11.09.2024
  • Aktenzeichen: 64 S 51/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Verjährung, Zivilprozess

  • Das Problem: Ein Vermieter klagte auf Schadensersatz wegen Beschädigungen der Wohnung. Die ehemaligen Mieter beriefen sich auf die Verjährung der Ansprüche.
  • Die Rechtsfrage: Galt die sehr kurze sechsmonatige Frist für Mietschäden als abgelaufen? Hatte der Vermieter den genauen Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe rechtzeitig bewiesen?
  • Die Antwort: Ja, die Ansprüche sind verjährt. Der Vermieter versäumte es, den genauen Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme im ersten Verfahren konkret vorzutragen. Sein nachträglich eingereichter Beweis wurde deshalb nicht mehr beachtet.
  • Die Bedeutung: Vermieter müssen die kurze sechsmonatige Verjährungsfrist bei Schäden genau beachten. Sie müssen den Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe im Prozess präzise benennen, um die Verjährung wirksam zu widerlegen.

Der Fall vor Gericht


Warum zählte eine entscheidende Rechnung am Ende vor Gericht nicht?

Ein Vermieter zog mit einer Forderung von über 26.000 Euro gegen seine Ex-Mieter vor Gericht. Er hatte auch einen Trumpf im Ärmel: die Rechnung eines Schlüsseldienstes. Dieses kleine Stück Papier sollte beweisen, dass seine Ansprüche nicht verjährt waren. Doch am Ende zählte es nicht. Das Gericht wies seine Klage ab, nicht weil der Schaden nicht da war, sondern weil der Vermieter seinen Trumpf zu spät auf den Tisch legte.

Was ist das juristische Sechs-Monats-Fenster für Vermieter?

Ein Informant übergibt im engen Durchgang den Umschlag mit entscheidenden Beweismitteln für das laufende Verfahren.
Vermieter verpasste die Sechs-Monats-Frist; Schlüsseldienst-Rechnung zählte wegen Prozessregeln nicht mehr. | Symbolbild: KI

Nach fast 20 Jahren Mietzeit fand der Vermieter seine Wohnung in einem desolaten Zustand vor. Die Liste der Schäden war lang: von kaputten Türen und Heizkörpern bis hin zu einem ruinierten Fußboden und einer unbrauchbaren Küche. Die Reparaturkosten summierte er auf 26.433,66 Euro und verklagte seine ehemaligen Mieter auf Zahlung.

Im Zentrum des Falles stand eine simple, aber eiskalte Regel des Mietrechts: die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt dem Vermieter in § 548 BGB genau sechs Monate Zeit, um seine Forderungen geltend zu machen. Die Uhr beginnt zu ticken an dem Tag, an dem er die Mietsache zurückerhält – also die volle, ungestörte Verfügungsgewalt über die Wohnung wiedererlangt. Verpasst er diese Frist, sind seine Ansprüche wertlos. Er kann sie nicht mehr durchsetzen.

Wie wurde ein Kalenderdatum zum Zankapfel des gesamten Prozesses?

Der entscheidende Punkt war die Frage: Wann genau startete diese Sechs-Monats-Frist? Der Vermieter reichte seine Klage am 8. Juni 2021 ein. Damit die Frist gewahrt war, musste er die Wohnung nach dem 7. Dezember 2020 zurückbekommen haben. Jeder Tag davor machte seine Forderung zunichte.

Die Mieter behaupteten, die Rückgabe sei praktisch schon Ende Oktober 2020 erfolgt. Bei einem gescheiterten Übergabetermin hätten ihre Schlüssel nicht mehr gepasst. Für sie ein klares Indiz: Der Vermieter hatte das Schloss bereits ausgetauscht und sich die Wohnung zurückgeholt. Die Frist lief aus ihrer Sicht längst.

Der Vermieter widersprach. Er erklärte vor dem Amtsgericht zunächst nur vage, er habe die Wohnung „im Dezember 2020“ leer vorgefunden und das Schloss erst „Ende Dezember“ gewechselt. Diese unpräzise Angabe wurde ihm zum Verhängnis. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Begründung: Der Vermieter hatte nicht überzeugend dargelegt, dass die Verjährungsuhr nicht doch schon vor dem 8. Dezember zu laufen begonnen hatte. Sein Vortrag war zu schwammig.

Warum konnte der Vermieter seinen Fehler in der Berufung nicht mehr heilen?

Der Vermieter ging in die Berufung vor das Landgericht Berlin. Jetzt legte er die entscheidende Rechnung des Schlüsseldienstes vom 9. Dezember 2020 vor. Schwarz auf weiß stand dort ein Datum, das seine Version stützte. Er präzisierte seine Geschichte: Er habe die Wohnung am 8. Dezember verschlossen vorgefunden und erst durch den Schlüsseldienst am Folgetag betreten können. Damit wäre die Sechs-Monats-Frist eingehalten.

Doch das Landgericht ließ diesen neuen Vortrag nicht zu. Die Richter schauten auf ein unumstößliches prozessuales Prinzip, das in § 314 der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert ist: Was im Protokoll der ersten Gerichtsverhandlung steht, hat Beweiskraft. Und was dort nicht steht, hat in der Regel auch nicht stattgefunden.

Der Vermieter behauptete nun, er habe in der ersten Verhandlung um eine kurze Frist gebeten, um das genaue Datum zu klären. Davon fand sich im Protokoll aber keine Spur. Dort stand nur seine vage Aussage „im Dezember“. Hätte er damals schon von einem Schlüsseldienst gesprochen oder eine Klärung angekündigt, hätte das Gericht dies als wesentlichen Vorgang notieren müssen. Da dies fehlte, war sein späterer, präzisierter Vortrag in der Berufung unbeachtlich. Er war prozessual „präkludiert“ – zu spät. Die Rechnung des Schlüsseldienstes, die materiell alles hätte entscheiden können, war prozessual wertlos geworden. Der Vermieter hatte seine Chance in der ersten Verhandlung vertan. Das Landgericht wies die Berufung als offensichtlich unbegründet zurück.

Die Urteilslogik

Die strikte Einhaltung prozessualer Vorgaben entscheidet über den Erfolg eines Anspruchs, denn selbst materiell stichhaltige Beweise verlieren ihre Wirkung, wenn sie verspätet vorgelegt werden.

  • [Absolute Fristenbindung]: Gesetzliche Verjährungsfristen im Mietrecht dulden keinen Aufschub; die Uhr beginnt zu laufen, sobald der Vermieter die volle und ungestörte Verfügungsgewalt über die Mietsache zurückerlangt.
  • [Der Beweiswert des Protokolls]: Nur der präzise, protokollierte Sachvortrag im ersten Verhandlungstermin gilt als Grundlage für das gesamte Verfahren; vage oder ungenaue Angaben führen zur Klageabweisung.
  • [Die Macht des Prozessrechts]: Wer wesentliche Tatsachen oder Beweismittel im ersten Rechtszug verschweigt oder nicht präzise vorträgt, verliert die Möglichkeit, diese in der Berufung nachzuschieben – ungeachtet ihrer materiellen Beweiskraft.

Das Gericht belohnt nur jene, die ihre Rechte nicht nur besitzen, sondern diese auch mit der gebotenen Sorgfalt und Pünktlichkeit im Prozess geltend machen.


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Experten Kommentar

Manchmal zählt die beste Rechnung nichts, wenn sie zu spät kommt – das ist die knallharte Lektion für Vermieter in diesem Fall. Im Zivilprozess reicht es nicht, materialrechtlich im Recht zu sein; man muss das Recht von Anfang an präzise beweisen. Wer in der ersten Instanz nur vage von „irgendwann im Dezember“ spricht, verspielt seine einzige Chance, denn die später nachgereichte Schlüsseldienst-Rechnung wird vor Gericht wertlos. Dieses Urteil zeigt konsequent, wie mächtig ein simples Protokoll des Amtsgerichts ist: Es wird zur unüberwindbaren Mauer, wenn elementare Fakten nicht rechtzeitig und glasklar vorgetragen werden.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, Schadensersatz vom Mieter nach Auszug zu fordern?

Die Regel im Mietrecht ist extrem kurz und absolut: Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen nach § 548 BGB genau sechs Monate Zeit, um Schadensersatzansprüche gegen Ihren ehemaligen Mieter geltend zu machen. Diese Frist beginnt, sobald Sie die volle, ungestörte Verfügungsgewalt über die Wohnung zurückerlangen. Diese kurze Dauer dient dem Mieterschutz, um Ansprüche aus Mietverhältnissen schnell zu klären und Mieter nicht auf Jahre in Ungewissheit zu lassen.

Viele Vermieter sind nach der Rückgabe mit den notwendigen, langwierigen Reparaturen beschäftigt und warten, bis alle Kosten und Rechnungen feststehen. Genau hier liegt die große Gefahr, denn das Gesetz sieht diese Verjährungsfrist als eine zwingende Ausschlussfrist. Ist sie abgelaufen, spielt die materielle Richtigkeit oder die Höhe des Schadens keine Rolle mehr. Selbst wenn Ihr Anspruch über 26.000 Euro beträgt, sind die Forderungen unwiederbringlich verloren, wenn Sie nur einen Tag zu spät Klage einreichen.

Der Stichtag der Wohnungsrückgabe ist der kritische Startpunkt für die Fristberechnung. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie die uneingeschränkte Herrschaft über die Räume wiedererlangt haben, typischerweise durch die Schlüsselübergabe oder die physische Besitznahme. Sie dürfen nicht warten, bis die Reparaturen abgeschlossen sind und Sie die Gesamtkosten kennen. Die Reparaturarbeiten lenken zwar ab, doch die Dokumentation der Fristwahrung hat höchste Priorität.

Suchen Sie sofort das Übergabeprotokoll oder den Beleg der Besitznahme und notieren Sie den Stichtag plus sechs Monate in Ihrem Kalender, um die Verjährung präzise zu überwachen.


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Wann startet die sechsmonatige Frist für die Wohnungsrückgabe nach § 548 BGB genau?

Die sechsmonatige Frist des § 548 BGB beginnt nicht zwingend mit dem vertraglichen Mietende. Entscheidend ist der Tag der tatsächlichen und unwiderruflichen Besitznahme der Wohnung durch den Vermieter. Nur dieses genaue Kalenderdatum entscheidet später vor Gericht über den Erfolg oder den Totalverlust Ihrer Forderung. Mieter versuchen oft, ein möglichst frühes Datum zu belegen, um Ihre Ansprüche verjähren zu lassen.

Die Frist startet, sobald Sie die volle Verfügungsgewalt über die Mietsache zurückerlangen. Dies geschieht typischerweise durch die formelle Schlüsselübergabe oder, falls der Mieter die Wohnung einfach verlassen hat, durch die physische Entdeckung der leeren Räume. Ein vager Vortrag, etwa dass Sie die Wohnung „irgendwann im Dezember“ betreten haben, genügt vor Gericht nicht. Richter verlangen eine präzise Angabe, um dem Mieter keinen Raum für die Behauptung eines früheren Friststarts zu geben.

Das Startdatum der Verjährung ist der zentrale Beweispunkt, da jeder Tag zählt. Im Fall einer hohen Schadensersatzforderung von 26.000 Euro musste die Rückgabe beweisbar nach dem 7. Dezember 2020 erfolgt sein. Nur externe, datierte Belege wie ein Schlüsseldienst-Protokoll oder eine Handwerkerrechnung sichern diesen Zeitpunkt. Liegt das Datum auch nur einen Tag zu früh, ist die gesamte Forderung unwiederbringlich verjährt.

Falls Sie keine förmliche Übergabe hatten, beauftragen Sie umgehend einen Schlüsseldienst und lassen Sie das genaue Kalenderdatum der Erstbetretung auf der Rechnung dokumentieren, um den Fristbeginn zu sichern.


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Wie dokumentiere ich Schäden und den Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe gerichtsverwertbar?

Die gerichtsverwertbare Dokumentation Ihrer Ansprüche erfordert datierte, neutrale Belege, die den genauen Zeitpunkt Ihrer Besitznahme definieren. Verlassen Sie sich niemals nur auf eigene Fotos oder mündliche Aussagen. Entscheidend ist, dass externe Dokumente, wie etwa eine Schlüsseldienst-Rechnung, den Start der kurzen sechsmonatigen Verjährungsfrist eindeutig beweisen. Nur so stützen Sie Ihre Version und vermeiden den Vorwurf eines zu späten Vorgehens.

Der Vermieter muss beweisen, dass die sechsmonatige Frist des § 548 BGB eingehalten wurde. Dies gelingt nur mit einem externen Datum; vage Angaben wie „im Dezember“ sind vor Gericht nutzlos, da sie dem Mieter Angriffsfläche bieten. Nehmen wir an, Sie tauschen das Schloss nach Auszug des Mieters aus: Die datierte Rechnung des Handwerkers belegt unwiderlegbar, wann Sie die volle, ungestörte Verfügungsgewalt über die Wohnung erlangt haben. Stellen Sie sicher, dass dieses Dokument sofort existiert.

Neben dem Startdatum müssen Sie die Schadenshöhe detailliert festlegen und die Kosten belegen. Erstellen Sie ein formelles Protokoll, in dem Sie Schäden am Fußboden, an Türen oder Heizkörpern präzise beschreiben und diese durch Fotos sichern. Um eine spätere Präklusion zu verhindern, müssen alle Beweise, einschließlich zeitnah erstellter Kostenvoranschläge, bereits in der ersten Instanz vollständig vorliegen. Ein nachträglich vorgelegter, entscheidender Beleg kann sonst prozessual wertlos werden.

Sichern Sie alle Fotos, Schadensprotokolle und datierte Rechnungen in einem zentralen Ordner, bevor Sie überhaupt den Prozess starten.


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Was ist Präklusion und kann ich wichtige Beweise in der Berufung nachreichen?

Die Präklusion bezeichnet ein prozessuales Prinzip, das Sie als Partei dazu zwingt, alle relevanten Beweise frühzeitig und vollständig vorzulegen. Versäumen Sie dies fahrlässig in der ersten Instanz, werden die Dokumente im Berufungsverfahren ausgeschlossen – selbst wenn sie Ihren 26.000 Euro Anspruch retten könnten. Dieses Prinzip sichert die Prozessökonomie und verhindert, dass Prozesse durch das absichtliche oder unabsichtliche Verschleppen von Beweisen unnötig verzögert werden.

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz der Beweismittelkonzentration, der besagt, dass sämtliche Tatsachen und Beweise zu dem Zeitpunkt vorgebracht werden müssen, zu dem der Prozessstoff feststeht. Entscheidend ist dabei, was im Protokoll der ersten Gerichtsverhandlung festgehalten wurde. Hat der Vermieter in der ersten Instanz nur vage über ein Datum gesprochen oder mündlich um eine Frist gebeten, wird dies später in der Berufung nicht mehr beachtet, wenn es keinen Eingang in das Protokoll fand.

Nehmen wir an: Ein Vermieter legte eine entscheidende Schlüsseldienst-Rechnung erst in der Berufung vor, um den Start der Verjährungsfrist zu beweisen. Obwohl das Dokument den Anspruch materiell gestützt hätte, wies das Landgericht die Klage ab. Da der Vortrag des Vermieters in der ersten Instanz unpräzise war und die Rechnung nicht angekündigt wurde, war der Beweis prozessual präkludiert – er kam zu spät.

Legen Sie vor Klageeinreichung alle Beweise, insbesondere datierte Rechnungen und Protokolle, lückenlos als Anlagen vor, um diese prozessuale Falle zu vermeiden.


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Was sind die schlimmsten Folgen, wenn ich die kurzen Fristen als Vermieter verpasse?

Die schlimmste Konsequenz beim Versäumen der sechsmonatigen Frist des § 548 BGB ist der Totalverlust Ihres Anspruchs. Die gesamte Forderung wird selbst bei eindeutigen Schäden unwiederbringlich verjährt. Gerichte prüfen in diesem Fall die materielle Richtigkeit des Schadens, wie eine zerstörte Küche oder einen ruinierten Fußboden, nicht einmal mehr.

Das Mietrecht legt hohen Wert auf die Einhaltung der Form. Wenn Sie das genaue Datum der Wohnungsrückgabe nicht beweisen können und die Verjährung eintritt, gilt die Klage als formal unbegründet. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie den Schaden selbst tragen müssen. Zusätzlich entsteht ein erhebliches Kostenrisiko: Sie bezahlen die vollen Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren der Gegenseite, da Ihre Klage abgewiesen wurde. Ein Vermieter scheiterte im konkreten Fall mit einer Forderung von über 26.000 Euro, weil er ein unpräzises Datum nannte.

Der Verlust ist oft endgültig, da Fehler in der ersten Instanz später nicht geheilt werden können. Haben Sie wichtige Beweismittel, wie eine entscheidende Schlüsseldienst-Rechnung, nicht rechtzeitig vorgelegt, greift das prozessuale Prinzip der Präklusion. Einmal präkludierte Beweise sind in höheren Instanzen, wie der Berufung, wertlos. Die Richter prüfen die Tatsachengrundlage des erstinstanzlichen Urteils. Vertrauen Sie daher niemals darauf, dass die Gerechtigkeit der Sache von selbst siegt, denn die Fristwahrung hat oberste Priorität.

Stehen die sechs Monate kurz vor dem Ablauf, leiten Sie in Abstimmung mit Ihrem Anwalt sofort die Einreichung einer verjährungshemmenden Klage ein, um die Frist zwingend zu wahren.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist ist eine gesetzlich festgelegte endgültige Zeitgrenze, nach deren Ablauf ein Anspruch unwiederbringlich erlischt, unabhängig davon, ob er materiell berechtigt wäre. Das Gesetz etabliert solche extrem kurzen Fristen, um in bestimmten Rechtsgebieten, wie dem Mietrecht nach Rückgabe der Wohnung, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen und endlose Streitigkeiten zu vermeiden.

Beispiel: Da die sechsmonatige Frist des § 548 BGB eine zwingende Ausschlussfrist darstellt, verlor der Vermieter seine Forderung von 26.000 Euro, weil er das genaue Datum der Wohnungsrückgabe nicht rechtzeitig beweisen konnte.

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Beweismittelkonzentration

Die Beweismittelkonzentration ist ein zentrales prozessuales Prinzip, das Parteien dazu anhält, alle Tatsachen und relevanten Beweise so früh wie möglich, idealerweise bereits mit der Klageerhebung, im Gerichtsverfahren vorzulegen. Dieses Prinzip dient der effizienten Gestaltung des Zivilprozesses und der sogenannten Prozessökonomie, indem es verhindert, dass Prozesse durch das verzögerte Nachreichen von Unterlagen unnötig in die Länge gezogen werden.

Beispiel: Um die Beweismittelkonzentration zu gewährleisten, hätte der Vermieter die entscheidende Rechnung des Schlüsseldienstes bereits im Verfahren vor dem Amtsgericht als Anlage einreichen müssen.

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Präklusion

Präklusion bezeichnet den prozessualen Verlust der Möglichkeit, eine Tatsache oder ein neues Beweismittel nachträglich in das Verfahren einzuführen, weil man es in einer früheren Instanz fahrlässig oder absichtlich versäumt hat. Juristen wenden die Präklusion an, um prozessuale Fairness zu sichern und zu verhindern, dass eine Partei ihre „Trümpfe“ strategisch bis zur Berufungsinstanz zurückhält, was die Verfahren unnötig verkomplizieren würde.

Beispiel: Da der Vermieter die Schlüsseldienst-Rechnung nicht in der ersten Instanz angekündigt hatte, war dieser wichtige Beweis in der Berufung präkludiert und wurde vom Landgericht Berlin nicht mehr zur Entscheidung zugelassen.

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Verjährungsfrist (§ 548 BGB)

Die Verjährungsfrist nach § 548 BGB ist die spezielle, extrem kurze Sechs-Monats-Frist im Mietrecht, innerhalb derer Vermieter ihre Schadensersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache gegen ehemalige Mieter geltend machen müssen. Der Gesetzgeber hat diese kurze Frist geschaffen, um Mieter nach Auszug schnell von potenziellen Forderungen zu entlasten und ihnen Planungssicherheit bezüglich ihrer finanziellen Verbindlichkeiten zu geben.

Beispiel: Die Einhaltung der Verjährungsfrist war der zentrale Knackpunkt im Prozess, weil die Klage nur Erfolg haben konnte, wenn die Wohnungsrückgabe nach dem kritischen Stichtag, dem 7. Dezember 2020, erfolgt war.

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Vortrag

Im Zivilprozessrecht ist der Vortrag die strukturierte Darstellung aller relevanten Tatsachen und Behauptungen durch eine Prozesspartei, auf die das Gericht seine rechtliche Entscheidung stützen soll. Richtern dient der substantielle Vortrag als notwendige Basis, um festzustellen, welche Sachverhalte zwischen den Parteien strittig sind und welche Beweise überhaupt für das Urteil von Bedeutung sind.

Beispiel: Der Vermieter unterlag in der ersten Instanz, weil sein anfänglicher Vortrag über den genauen Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe nur vage von „im Dezember 2020“ sprach und somit nicht überzeugend war.

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Das vorliegende Urteil


LG Berlin II – Az.: 64 S 51/22 – Beschluss vom 11.09.2024


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