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Räumungsklage – Erledigung durch Schonfristzahlung nach Eintritt der Rechtshängigkeit

Mieterin gewinnt Kampf um ihr Zuhause: Trotz Mietrückständen und drohender Kündigung konnte sie ihre Wohnung behalten. Eine überraschende Wendung im Gerichtssaal sicherte ihr den Sieg, nachdem sie ihre Schulden beglich. Doch der Streit um die Höhe der Heizkosten bleibt ungelöst und wirft Fragen auf.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall dreht sich um die Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund von Mietrückständen.
  • Eine Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen wurde vorgenommen und später wieder zurückgenommen, was zur Streitigkeit führte.
  • Der Mieter argumentierte, dass die unberechtigte Erhöhung der Heizkosten nicht in die Berechnung des Rückstands einfließen dürfe.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung aufgrund des Mietrückstands wirksam war, jedoch nach der Begleichung der offenen Zahlungen hinfällig wurde.
  • Das Gericht erkannte, dass trotz einer möglichen unrechtmäßigen Erhöhung der Heizkosten ein relevanter Rückstand für andere Monate blieb.
  • Die Widerklage des Mieters wurde als unbegründet abgewiesen, da kein Anspruch auf eine Reduzierung der Heizkostenvorauszahlungen bestand.
  • Es blieb eine Unsicherheit bezüglich der Höhe der Heizkostenvorauszahlungen bestehen, die jedoch nicht zu einer Abweisung der Kündigung führte.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden der unterlegenen Partei auferlegt.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch kann die Beklagte die Vollstreckung abwenden, wenn sie eine Sicherheit leistet.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Beurteilung von Mietrückständen und deren Einfluss auf Kündigungen in ähnlichen Fällen.

Räumungsklagen im Mietrecht: Bedeutung der Schonfristzahlung im Fokus

Im deutschen Mietrecht sind Räumungsklagen ein bedeutsames Instrument für Vermieter, um problematische Mietverhältnisse zu beenden. Ein häufiges Szenario ist die Situation von Mietschulden, die zu einer gerichtlichen Räumung führen können. Dabei spielen sowohl die Rechte der Vermieter als auch der Kündigungsschutz der Mieter eine entscheidende Rolle. Eine besondere Relevanz hat in diesem Kontext die Schonfristzahlung, die Mietern die Möglichkeit bietet, ihre Schulden innerhalb einer bestimmten Frist auszugleichen, selbst nachdem das Verfahren rechtshängig geworden ist.

Eine Räumungsklage wird in der Regel eingereicht, wenn der Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug geraten ist und eine Räumungsfrist nicht eingehalten wird. In solchen Fällen sehen viele Mieter die einzige Lösung in einer Schuldnerberatung oder der Beantragung von Mietminderungen. Dennoch könnte die Schonfristzahlung eine Verfügung bieten, um das drohende Aus der Wohnsituation zu verhindern, indem eine Zwangsräumung abgewendet wird.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung und Bedeutung der Schonfristzahlung im Kontext einer Räumungsklage nach Eintritt der Rechtshängigkeit detailliert analysiert.

Der Fall vor Gericht


Mieterin entgeht Kündigung trotz Zahlungsrückstand

Schonfristzahlung bei Mietrückständen und Räumungsklage
Durch rechtzeitige Zahlung ausstehender Miete konnte eine Mieterin eine Räumungsklage abwenden, obwohl die Kündigung zunächst wirksam war, und ihr Recht auf die Wohnung erhalten.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main konnte eine Mieterin ihre Wohnung behalten, obwohl ihr Vermieter wegen Zahlungsverzugs gekündigt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, nachdem die Mieterin die ausstehenden Zahlungen nachträglich geleistet hatte.

Streit um Mietrückstände und Heizkostenerhöhung

Der Fall drehte sich um eine 2-Zimmer-Wohnung in Frankfurt, die seit Juli 2015 vermietet war. Zum 1. Januar 2023 erhöhte die Vermieterin zunächst die Heizkostenvorauszahlung um 110 Euro, nahm diese Erhöhung aber später wieder zurück. Als die Mieterin für die Monate Januar bis März 2023 die Miete nicht oder nur teilweise zahlte, kündigte die Vermieterin am 13. März 2023 fristlos, hilfsweise ordentlich.

Wirksamkeit der Kündigung und nachträgliche Heilung

Das Gericht beurteilte die Kündigung zunächst als wirksam, da die Mieterin für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug war. Dabei spielte es keine Rolle, dass bei der Berechnung des Rückstands die erhöhte Heizkostenvorauszahlung berücksichtigt wurde. Entscheidend war, dass auch ohne diese Erhöhung ein relevanter Rückstand für Februar und März bestand.

Rechtsstreit durch Nachzahlung erledigt

Nachdem die Mieterin die offenen Beträge ausgeglichen hatte, erklärte die Vermieterin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglich begründete Räumungsklage nach Eintritt der Rechtshängigkeit unbegründet geworden war. Die Kündigung wurde durch die Nachzahlung unwirksam, wie es § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB vorsieht.

Streit um Höhe der Heizkostenvorauszahlung

In einem Gegenantragt forderte die Mieterin die Feststellung, dass sie nur zur Zahlung einer Heizkostenvorauszahlung von 50 Euro verpflichtet sei. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch ab. Es urteilte, dass die Vermieterin angesichts der „bestehenden Unsicherheit der Energieversorgung und -preise“ berechtigt war, den bisherigen Betrag unverändert zu lassen, auch wenn eine drastische Erhöhung nicht möglich war.

Kosten des Verfahrens

Das Gericht entschied, dass die Mieterin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dies folgt aus der Tatsache, dass die ursprüngliche Kündigung wirksam war und erst durch die nachträgliche Zahlung geheilt wurde. Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es für Mieter ist, Mietrückstände schnellstmöglich auszugleichen, um eine Kündigung abzuwenden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Schonfristzahlung im Mietrecht. Selbst bei wirksamer fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann der Mieter durch vollständige Nachzahlung das Mietverhältnis retten. Gleichzeitig bestätigt das Urteil, dass Vermieter in Zeiten unsicherer Energiepreise Heizkostenvorauszahlungen auf dem bisherigen Niveau belassen dürfen. Dies schafft Rechtssicherheit für beide Parteien in einem angespannten Wohnungsmarkt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter sollten Sie dieses Urteil aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Es zeigt, dass selbst bei einer zunächst wirksamen Kündigung wegen Zahlungsverzugs die Möglichkeit besteht, Ihr Mietverhältnis durch eine Nachzahlung zu retten. Allerdings müssen Sie schnell handeln: Die Schonfristzahlung muss erfolgen, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft. Beachten Sie auch, dass Sie trotz Rettung des Mietverhältnisses die Verfahrenskosten tragen müssen. Bezüglich der Heizkostenvorauszahlungen verdeutlicht das Urteil, dass Vermieter in Zeiten unsicherer Energiepreise berechtigt sind, bestehende Vorauszahlungen beizubehalten, auch wenn eine drastische Erhöhung nicht zulässig ist. Prüfen Sie daher Ihre Nebenkostenabrechnungen sorgfältig und zahlen Sie im Zweifelsfall unter Vorbehalt, um Mietrückstände zu vermeiden.


Weiterführende Informationen

Mietrückstände sind ein ernstes Thema, das viele Mieterinnen und Mieter betrifft. Steht die Schonfristzahlung bei Mietrückständen und Räumungsklage im Raum, ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema und geben Ihnen wertvolle Tipps, um die Situation zu entschärfen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was ist eine Schonfristzahlung und wie kann sie eine Räumungsklage beeinflussen?

Eine Schonfristzahlung ist eine Möglichkeit für Mieter, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs rückgängig zu machen. Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die ausstehenden Mieten nachzahlen und so in der Wohnung bleiben.

Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen

Die Schonfristzahlung ist in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geregelt. Sie greift, wenn:

  • Der Vermieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt hat
  • Eine Räumungsklage zugestellt wurde
  • Der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage alle Mietrückstände vollständig begleicht

Wenn Sie als Mieter diese Voraussetzungen erfüllen, wird die fristlose Kündigung automatisch unwirksam.

Auswirkungen auf die Räumungsklage

Bei einer erfolgreichen Schonfristzahlung muss die Räumungsklage abgewiesen werden, soweit sie sich auf die fristlose Kündigung stützt. Sie können dann in der Wohnung bleiben.

Wichtig: Die Schonfristzahlung wirkt sich nur auf die fristlose Kündigung aus. Hat der Vermieter zusätzlich ordentlich gekündigt, bleibt diese Kündigung wirksam. In diesem Fall müssen Sie die Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist trotzdem räumen.

Praktische Durchführung

Wenn Sie eine Räumungsklage erhalten haben und von der Schonfrist Gebrauch machen möchten:

  1. Ermitteln Sie den genauen Betrag der Mietrückstände
  2. Überweisen Sie den vollständigen Betrag innerhalb der Zwei-Monats-Frist
  3. Informieren Sie das Gericht und den Vermieter schriftlich über die erfolgte Zahlung

Einschränkungen

Sie können die Schonfristzahlung nur alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit erneut in Zahlungsverzug geraten, haben Sie kein Recht auf eine weitere Schonfrist.

Wenn Sie als Mieter in einer solchen Situation sind, sollten Sie schnell handeln. Die Zwei-Monats-Frist beginnt mit der Zustellung der Räumungsklage und nicht erst, wenn Sie den Brief öffnen.


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Welche Folgen hat eine Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung für die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs?

Eine Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Entscheidend ist, ob der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug gerät.

Rechtliche Grundlagen der Heizkostenvorauszahlung

Der Vermieter darf die Vorauszahlungen für Heizkosten anpassen, wenn sich die tatsächlichen Kosten ändern. Dies ist in § 560 Abs. 4 BGB geregelt. Eine solche Anpassung muss dem Mieter in Textform mitgeteilt werden und ist frühestens ab dem Folgemonat wirksam.

Auswirkungen auf die Zahlungspflicht des Mieters

Wenn die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung rechtmäßig ist, gehört der neue Betrag zur vertraglich geschuldeten Miete. Der Mieter ist verpflichtet, die erhöhte Vorauszahlung zu leisten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann dies zu einem Zahlungsverzug führen.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich, wenn der Mieter:

  • In einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b BGB)
  • Oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Bedeutung der erhöhten Heizkostenvorauszahlung für die Kündigung

Die erhöhte Heizkostenvorauszahlung wird bei der Berechnung des Zahlungsrückstands berücksichtigt. Wenn Sie die erhöhte Vorauszahlung nicht leisten, kann dies dazu führen, dass Sie schneller die Schwelle für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs erreichen.

Schutz des Mieters

Sie haben als Mieter das Recht, die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung zu überprüfen. Ist die Erhöhung nicht gerechtfertigt, können Sie der Anpassung widersprechen. In diesem Fall sollten Sie die bisherige Vorauszahlung weiterhin pünktlich leisten, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden.

Wenn Sie mit der erhöhten Vorauszahlung in Verzug geraten, haben Sie die Möglichkeit, eine ausgesprochene Kündigung durch vollständige Zahlung des Rückstands unwirksam zu machen. Dies gilt bis zwei Monate nach Zustellung einer Räumungsklage (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).


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Ab welchem Mietrückstand ist eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig?

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen ist rechtlich zulässig, wenn der Mieter mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug gerät. Konkret bedeutet dies:

Zwei aufeinanderfolgende Monate ohne Mietzahlung

Wenn Sie als Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der gesamten Mietzahlung in Verzug sind, kann der Vermieter fristlos kündigen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Miete.

Teilweise Mietzahlungen über zwei Monate

Eine fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur Teilzahlungen leisten und der Rückstand insgesamt mehr als eine Monatsmiete beträgt. Stellen Sie sich vor, Ihre Monatsmiete beträgt 1.000 Euro. Wenn Sie im Januar 600 Euro und im Februar 300 Euro zahlen, summiert sich der Rückstand auf 1.100 Euro – mehr als eine Monatsmiete.

Längerfristiger Zahlungsverzug

Auch wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder nur Teilbeträge zahlen und sich dadurch ein Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten ansammelt, kann der Vermieter fristlos kündigen. Dies muss nicht in aufeinanderfolgenden Monaten geschehen.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs finden Sie in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Verbindung mit § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Diese Paragraphen definieren die genauen Bedingungen, unter denen eine fristlose Kündigung zulässig ist.

Ausnahmen und Sonderfälle

In bestimmten Situationen kann eine fristlose Kündigung trotz Mietrückständen unwirksam sein:

  • Wenn Sie als Mieter den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit einer Räumungsklage ausgleichen, wird die Kündigung unwirksam. Dies gilt jedoch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.
  • Bei einer berechtigten Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Wohnung kann der dadurch entstandene Mietrückstand keine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Oft lassen sich Lösungen finden, bevor es zu einer fristlosen Kündigung kommt.


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Wie können Mieter vorgehen, wenn sie mit einer unberechtigten Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung konfrontiert sind?

Mieter haben mehrere Möglichkeiten, gegen eine möglicherweise unberechtigte Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung vorzugehen:

Prüfung der Rechtmäßigkeit

Zunächst sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Erhöhung überprüfen. Eine Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten ist grundsätzlich zulässig, wenn sie angemessen ist und im Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung steht. Der Vermieter muss die Anpassung in Textform mitteilen.

Anforderung einer Begründung

Wenn Sie die Erhöhung für ungerechtfertigt halten, fordern Sie vom Vermieter eine detaillierte Begründung an. Bitten Sie um Vorlage der letzten Heizkostenabrechnung und eine Erklärung, worauf die Erhöhung basiert. Dies kann per E-Mail oder Brief erfolgen.

Widerspruch einlegen

Erscheint die Erhöhung nach Prüfung der Unterlagen weiterhin unbegründet, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Erklären Sie in Ihrem Schreiben, warum Sie die Erhöhung für unangemessen halten und bitten Sie um eine Korrektur. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beantwortung, beispielsweise zwei Wochen.

Zahlung unter Vorbehalt

Bis zur Klärung der Situation können Sie die erhöhten Vorauszahlungen unter Vorbehalt leisten. Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, dass Sie die Zahlungen vorbehaltlich einer Rückforderung tätigen. So vermeiden Sie Mietrückstände, sichern aber gleichzeitig Ihr Recht auf Rückzahlung.

Überprüfung der Abrechnung

Achten Sie besonders auf die nächste Heizkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob die erhöhten Vorauszahlungen gerechtfertigt waren. Bei einem Guthaben können Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen nach unten verlangen.

Einschaltung einer Schlichtungsstelle

Reagiert der Vermieter nicht auf Ihren Widerspruch oder lehnt er eine Korrektur ab, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten. Viele Gemeinden bieten kostenlose Schlichtungsverfahren an, die eine außergerichtliche Lösung ermöglichen.

Beachten Sie, dass eine Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten in vielen Fällen berechtigt sein kann, insbesondere angesichts steigender Energiepreise. Eine offene Kommunikation mit dem Vermieter und eine genaue Prüfung der Unterlagen sind der beste Weg, um Unstimmigkeiten zu klären und eine faire Lösung zu finden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Räumungsklage: Eine Räumungsklage ist eine rechtliche Maßnahme, die Vermieter ergreifen können, um einen Mieter zur Räumung der Wohnung zu zwingen. Dies passiert oft, wenn ein Mieter wiederholt keine Miete zahlt oder anderweitig gegen den Mietvertrag verstößt. Ein Gericht entscheidet dann, ob der Mieter die Wohnung räumen muss. Diese Klage ist für Vermieter ein wichtiges Mittel, um problematische Mietverhältnisse zu beenden.
  • Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz schützt Mieter vor einer zu schnellen und unrechtmäßigen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Dies bedeutet, dass der Vermieter an bestimmte gesetzliche Vorgaben und Fristen gebunden ist, bevor er eine Kündigung aussprechen kann. Der Kündigungsschutz ist besonders relevant bei fristlosen Kündigungen, da er sicherstellt, dass Mieter nicht ohne triftigen Grund und ohne ausreichende Vorwarnung ihre Wohnung verlieren.
  • Schonfristzahlung: Eine Schonfristzahlung ermöglicht Mietern, die Zahlungsmöglichkeiten im Nachhinein auszugleichen, um eine bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden. Wenn ein Mieter die Miete nicht rechtzeitig zahlt, kann er trotz Kündigung durch eine vollständige Nachzahlung innerhalb einer bestimmten Schonfrist die Kündigung unwirksam machen. Diese Zahlung muss jedoch vor einer gerichtlichen Entscheidung oder innerhalb einer bestimmten Frist nach Zustellung der Kündigung erfolgen.
  • Rechtshängigkeit: Rechtshängigkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine Klage bei Gericht anhängig ist und damit offizielle rechtliche Verfahren eingeleitet werden. Sobald die Rechtshängigkeit eintritt, sind bestimmte Rechte und Pflichten für die Parteien festgelegt, und es können keine außergerichtlichen Maßnahmen mehr zur Streitbeilegung durchgeführt werden. Im Kontext von Räumungsklagen bedeutet dies, dass der Mieter seine Schulden beglichen haben muss, bevor das Gericht die Klage verhandelt.
  • Kosten des Rechtsstreits: Dieser Begriff umfasst alle Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die im Laufe eines Verfahrens anfallen. Im vorliegenden Fall bedeutet es, dass die Mieterin trotz der nachträglichen Begleichung der Mietschulden für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss, weil die Kündigung zunächst rechtmäßig war. Damit soll sichergestellt werden, dass derjenige, der das Verfahren verliert oder eine Zahlung versäumt hat, für die Kosten aufkommt.
  • Heizkostenvorauszahlung: Eine Heizkostenvorauszahlung ist ein monatlicher Betrag, den Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, um die Kosten für Heizung und Warmwasser abzudecken. Diese Vorauszahlungen basieren auf einer Schätzung der zu erwartenden Heizkosten. In Zeiten schwankender Energiepreise können Vermieter diese Zahlungen anpassen. Dabei müssen sie jedoch sicherstellen, dass die Anpassung gerechtfertigt und nicht übermäßig ist.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3.a) BGB: Dieser Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlungsverzugs. Er besagt, dass ein Vermieter einen Mietvertrag fristlos kündigen kann, wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden fälligen Mietzahlungen in Verzug ist und der Mietrückstand einen nicht unerheblichen Teil der Jahresmiete erreicht.
  • § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB: Der Paragraf regelt den Verlust des Kündigungsrechts des Vermieters, wenn der Mietrückstand nach erfolgter Kündigung beglichen wird. Die Kündigung wird unwirksam, sofern der Mieter den gesamten Rückstand innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Kündigungsschreibens bezahlt.
  • § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB: Dieser Paragraf besagt, dass der Vermieter das Kündigungsrecht verliert, wenn der Rückstand zwischen Kündigungserklärung und Rechtshängigkeit des Verfahrens beglichen wird. Die Kündigung wird somit unwirksam, wenn der Mieter den gesamten Rückstand vor dem Beginn des gerichtlichen Verfahrens beglichen hat.
  • § 546 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraf definiert die Ansprüche des Vermieters bei einer wirksamen Beendigung des Mietverhältnisses. Er besagt, dass der Mieter die Mietsache an den Vermieter herauszugeben hat, was im Falle einer Wohnung die Räumung bedeutet.
  • § 560 Abs. 4 BGB: Dieser Paragraf des BGB regelt die Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen im Mietverhältnis. Der Vermieter kann die Vorauszahlungen nur dann anpassen, wenn sich die tatsächlichen Betriebskosten deutlich von den ursprünglich berechneten Kosten unterscheiden. Eine Anpassung muss dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt werden und ist zudem nur für die Zukunft wirksam. Im vorliegenden Fall wurde die vorläufige Erhöhung der Vorauszahlungen wieder zurückgenommen, so dass eine Anpassung im Sinne des § 560 Abs. 4 BGB nicht in Frage kam.

Das vorliegende Urteil

AG Frankfurt – Az.: 33 C 1198/23 (76) – Urteil vom 02.02.2024


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