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Rechtliche Einheit von Stellplatz- und Wohnraummietvertrag: nicht isoliert kündbar

Ein Vermieter in München versuchte, den Stellplatzvertrag seines Mieters separat zu beenden und bestritt die rechtliche Einheit von Stellplatz und Wohnraummietvertrag. Das Landgericht musste nun entscheiden, ob eine einzige Endklausel die Vermutung der Selbstständigkeit beider getrennter Verträge widerlegen kann.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 7162/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht München I
  • Datum: 08.05.2024
  • Aktenzeichen: 14 S 7162/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsauslegung

  • Das Problem: Der Vermieter kündigte den Mietvertrag für einen Stellplatz auf dem Hof isoliert. Die langjährige Mieterin weigerte sich, den Stellplatz zu räumen, weil dieser zum Wohnungsvertrag gehören müsse.
  • Die Rechtsfrage: Bilden ein Wohnraummietvertrag und ein separat abgeschlossener Stellplatzmietvertrag auf demselben Grundstück eine Rechtliche Einheit? Darf der Stellplatz in diesem Fall isoliert gekündigt werden?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass die isolierte Kündigung des Stellplatzvertrags unwirksam war. Ein Vertragspassus, der das automatische Ende des Stellplatzvertrags bei Beendigung des Wohnraumvertrags vorsieht, belegt den Willen zur Einheit.
  • Die Bedeutung: Trotz separater Verträge und getrennter Zahlungen können Wohnraum und Stellplatz eine Einheit bilden, wenn dies dem ursprünglichen Parteiwillen entspricht. Vermieter können Mieter dann nicht durch eine isolierte Kündigung des Stellplatzes unter Druck setzen.

Der Fall vor Gericht


Was macht einen unscheinbaren Satz in einem Mietvertrag so mächtig?

Tief im Mietvertrag für einen Hof-Stellplatz stand ein kurzer Satz. Er koppelte das Schicksal des Parkplatzes direkt an das der dazugehörigen Wohnung. Jahre später zückten die neuen Vermieter die Kündigung – aber nur für den Stellplatz.

Dokumentiert: Die untrennbare Einheit von Stellplatz und Wohnraummietvertrag verhindert die isolierte Kündigung.
Symbolbild: KI

Sie hatten diesen einen Satz entweder übersehen oder für rechtlich unwichtig gehalten. Ein Fehler, wie sich herausstellen sollte. Dieser Satz wurde zur entscheidenden Waffe einer Mieterin und warf vor dem Landgericht München I eine grundlegende Frage auf: Kann man kündigen, was durch den Willen der Vertragspartner untrennbar zusammengehört?

Warum waren die Vermieter von ihrem Kündigungsrecht überzeugt?

Die Logik der Vermieter schien auf den ersten Blick wasserdicht. Sie sahen zwei völlig getrennte Verträge. Der Mietvertrag für die Wohnung stammte aus dem Jahr 1992. Der Vertrag für den Stellplatz wurde erst 15 Jahre später, im Jahr 2007, geschlossen. Die Mieten flossen von zwei unterschiedlichen Daueraufträgen auf die Konten. Jeder Vertrag hatte eigene Kündigungsregeln. Für die Vermieter war der Fall klar: Zwei Verträge bedeuten zwei unabhängige Mietverhältnisse. Eines davon – das für den Stellplatz – wollten sie beenden.

Diese Sichtweise hat eine juristische Grundlage. Gerichte gehen zunächst von einer tatsächlichen Vermutung aus: Werden für eine Wohnung und einen Parkplatz zwei separate Urkunden aufgesetzt, sind sie im Zweifel auch rechtlich selbstständig. Die Vermieter verließen sich auf diese Regel und reichten Klage auf Räumung des Stellplatzes ein. Das Amtsgericht München gab ihnen in der ersten Instanz recht. Es schien, als wäre die Sache entschieden.

Wie durchkreuzte die Mieterin diese Logik?

Die Mieterin legte Berufung ein und ihre Argumentation zielte auf einen einzigen Punkt: die Einheit beider Verträge. Ihre Anwälte zogen den Stellplatzvertrag aus dem Jahr 2007 hervor. Dort fand sich die entscheidende Klausel in § 1: „Der Mietvertrag für den Stellplatz endet automatisch mit der Beendigung des Mietvertrages über die Wohnung.“

Im Klartext bedeutet das: Der Parkplatz existiert rechtlich nicht ohne die Wohnung. Sein Schicksal ist an das Hauptmietverhältnis gekoppelt. Eine separate Kündigung nur für den Stellplatz wäre damit eine Unzulässige Teilkündigung – so, als würde ein Vermieter versuchen, nur das Wohnzimmer einer Wohnung zu kündigen. Die Mieterin argumentierte, dass dieser Satz den wahren Willen beider ursprünglicher Vertragsparteien unmissverständlich dokumentiere. Sie wollten keine zwei getrennten Verträge, sondern eine Ergänzung zum bestehenden Wohnungsmietvertrag.

Wie entschied das Landgericht den Streit um die Einheit der Verträge?

Das Landgericht München I schloss sich der Sichtweise der Mieterin an und hob das erste Urteil auf. Die Richter bestätigten zwar die vom Bundesgerichtshof aufgestellte Regel: Normalerweise spricht die Existenz zweier Verträge für zwei getrennte Verhältnisse. Diese Vermutung lässt sich aber widerlegen. Der Mieterin gelang genau das.

Der Schlüssel war die Auslegung des Parteiwillens. Die Klausel über das automatische Vertragsende war für das Gericht der stärkste Beweis. Sie zeigte glasklar, dass die damaligen Vertragspartner – die Mieterin und der Vater der heutigen Kläger – eine rechtliche Einheit schaffen wollten.

Das Gericht untermauerte seine Entscheidung mit weiteren Indizien:

  • Die Lage: Wohnung und Stellplatz befinden sich auf demselben Grundstück. Das allein ist laut Bundesgerichtshof schon ein starkes Indiz für eine Einheit.
  • Die Praxis: Die Stellplätze wurden ausschließlich an die Mieter des Hauses vergeben.
  • Die Historie: Feste Stellplätze entstanden erst 2007 nach einer Hofsanierung. Zuvor gab es nur eine allgemeine Parkerlaubnis. Die neuen Verträge formalisierten die Nutzung für die Hausbewohner.
  • Der Schriftverkehr: Selbst die Vermieterseite hatte in früheren Schreiben von der „Miete mit Stellplatz“ gesprochen und die Stellplatzmiete in einem Mieterhöhungsverlangen für die Wohnung mit aufgeführt.

Die Argumente der Kläger – getrennte Zahlungen, unterschiedliche Vertragsdaten – wogen in der Gesamtschau weniger schwer. Sie konnten den ausdrücklich formulierten Willen im Vertragstext nicht entkräften. Die Kündigung nur für den Parkplatz war damit vom Tisch. Sie war eine unzulässige Teilkündigung eines einheitlichen Mietverhältnisses. Die Klage der Vermieter wurde abgewiesen, die Kosten des gesamten Rechtsstreits mussten sie tragen.

Die Urteilslogik

Formale Trennungen in Mietverträgen verlieren ihre Wirkung, sobald eine explizite Klausel die rechtliche Einheit der Mietobjekte manifestiert.

  • [Der überragende Wille der Vertragsparteien]: Der unmissverständlich festgelegte ursprüngliche Parteiwille bricht die juristische Vermutung der Selbstständigkeit, die aus getrennten Vertragsurkunden, unterschiedlichen Zahlungsflüssen oder zeitlich versetzter Unterzeichnung resultiert.
  • [Untrennbarkeit des Mietverhältnisses]: Wenn Vertragsparteien den Verbund von Wohnung und Nebenobjekt (z. B. Stellplatz) klar dokumentieren – etwa durch eine Koppelung der Vertragslaufzeiten – verhindert dies eine isolierte Kündigung des Nebenobjekts und wahrt den Kündigungsschutz der Wohnraummiete.
  • [Indizien für die Rechtsverbindung]: Die räumliche Nähe der Objekte auf demselben Grundstück und die Praxis, Stellplätze ausschließlich an die Mieter des Hauses zu vergeben, bekräftigen die Annahme einer rechtlichen Einheit.

Der detaillierte Wortlaut einer einzelnen Klausel bestimmt letztendlich den Umfang des Kündigungsschutzes und die Wirksamkeit späterer Kündigungsversuche.


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Experten Kommentar

Wer meint, zwei separate Verträge und zwei Zahlungen würden automatisch zwei unabhängige Mietverhältnisse ergeben, sollte diesen Fall genau ansehen. Das Landgericht München I zieht eine klare rote Linie: Formale Trennung ist nebensächlich, wenn ein einziger Satz im Stellplatzvertrag das Schicksal des Parkplatzes unwiderruflich an das der Wohnung koppelt. Entscheidend ist der ursprüngliche Parteiwille, und dieser übertrumpft die Vermutung der Selbstständigkeit, selbst wenn die Verträge 15 Jahre auseinander liegen. Für Vermieter ist das eine deutliche Mahnung, jeden Altvertrag auf diese Koppelungsklauseln hin zu prüfen – nur so lässt sich ein kostspieliger Rechtsstreit vermeiden.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf mein Vermieter den Stellplatz separat kündigen, wenn ich die Wohnung noch miete?

Die Regel: Nur wenn Wohnung und Stellplatz in Ihrem Mietvertrag explizit getrennt behandelt werden, ist eine isolierte Kündigung des Parkplatzes möglich. Bestehen zwei separate Urkunden, gehen Gerichte zwar zunächst von zwei unabhängigen Verhältnissen aus. Diese juristische Vermutung ist jedoch widerlegbar, wenn der Stellplatzvertrag eine Koppelungsklausel enthält.

Der entscheidende Faktor ist der dokumentierte Wille der ursprünglichen Vertragsparteien. Finden Sie im Stellplatzvertrag Formulierungen, die das Ende des Stellplatzes automatisch an das Ende des Wohnungsmietvertrages knüpfen, wird die Kündigung als unzulässige Teilkündigung behandelt. Eine solche Teilkündigung ist rechtlich unwirksam, da sie den weitreichenden Mieterschutz für die Wohnung unterläuft. Der Vermieter versucht dann, Ihnen einen wesentlichen Bestandteil Ihrer Lebensqualität zu entziehen.

Die Trennung der Verträge ist oft nur verwaltungstechnischer Natur. Konkret: Das Landgericht München I entschied in einem Präzedenzfall gegen die Vermieter, die mit getrennten Zahlungen und unterschiedlichen Vertragsdaten argumentierten. Dieses Vorgehen scheiterte, weil die Mieterin die entscheidende Klausel vorlegte. Diese Koppelung bewies, dass die Partner von Anfang an ein einheitliches Mietverhältnis begründen wollten. Die isolierte Kündigung war deshalb unwirksam, so als würde ein Vermieter versuchen, nur das Wohnzimmer einer Wohnung zu kündigen.

Suchen Sie sofort im Stellplatzvertrag nach Formulierungen, die das Vertragsende an die Beendigung des Wohnungsmietvertrages koppeln, um diesen Schutz zu aktivieren.


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Wann gelten mein Wohnungs- und Stellplatzvertrag vor Gericht als rechtliche Einheit?

Die Verträge gelten als eine rechtliche Einheit, wenn Sie den ursprünglichen gemeinsamen Willen der Vertragsparteien beweisen können. Entscheidend ist dabei nicht die physische Existenz zweier Dokumente, sondern der dokumentierte Inhalt der Vereinbarungen. Hauptbeweis für die Einheit ist eine explizite Kopplungsklausel, die das Schicksal des Stellplatzes zwingend an das Ende des Wohnungsmietverhältnisses bindet. Ohne diese Klausel geht die Rechtsprechung zunächst von zwei voneinander unabhängigen Verträgen aus.

Der stärkste Beweis, um die Vermutung getrennter Verhältnisse zu widerlegen, ist die sogenannte Koppelungsklausel. Suchen Sie nach Formulierungen, die festlegen, dass der Stellplatzvertrag automatisch mit der Beendigung des Mietvertrages über die Wohnung endet. Diese klare vertragliche Bindung belegt den Willen zur Einheit gegenüber dem Gericht. Das Landgericht München I sah diese Klausel als das wichtigste Argument der Mieterin an und erklärte die separate Kündigung des Stellplatzes für unwirksam.

Zusätzlich zu dieser vertraglichen Kopplung stützen weitere starke Indizien Ihre Position als Mieter. Wichtig ist, dass sich Wohnung und Stellplatz auf demselben Grundstück befinden und die Stellplätze exklusiv an Hausmieter vergeben werden. Prüfen Sie außerdem historische Dokumente: Hat der Vermieter die Miete in früheren Schreiben von der „Miete mit Stellplatz“ gesprochen oder die Stellplatzmiete in Mieterhöhungsverlangen für die Wohnung mit aufgeführt? Solche Verhaltensweisen untermauern die Argumentation, dass die administrativ getrennten Zahlungen rechtlich zweitrangig sind.

Sammeln Sie alle historischen Schriftstücke des Vermieters, um zu belegen, dass dieser die Miete in der Vergangenheit als zusammengehörig betrachtet hat.


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Welche Formulierung im Mietvertrag schützt meinen Stellplatz vor einer Teilkündigung?

Die wirksamste Formulierung ist eine explizite Koppelungsklausel, die das Schicksal des Stellplatzes zwingend an das Ende des Wohnungsmietvertrages bindet. Diese Klausel dokumentiert den ursprünglichen Parteiwillen, eine rechtliche Einheit zu schaffen. Nur dieser explizite Wortlaut schützt zuverlässig davor, dass der Vermieter den Stellplatz isoliert kündigt, während das Wohnungsverhältnis weiterläuft.

Der juristische Schutz entsteht, weil die Klausel die gesetzliche Vermutung widerlegt, dass zwei separate Verträge auch zwei unabhängige Verhältnisse darstellen. Wenn das Ende des Stellplatzvertrages untrennbar an die Beendigung des Hauptmietverhältnisses geknüpft ist, gilt eine Kündigung des Parkplatzes allein als unzulässige Teilkündigung. Richter legen bei der Beurteilung der Vertragseinheit großen Wert auf diesen schriftlich fixierten Willen.

Die präziseste und gerichtlich bestätigte Formulierung stammt aus einem Präzedenzfall vor dem Landgericht München I. Die dort verwendete Klausel lautete: „Der Mietvertrag für den Stellplatz endet automatisch mit der Beendigung des Mietvertrages über die Wohnung.“ Dies gewährleistet Rechtssicherheit, selbst wenn der Stellplatzvertrag zeitlich deutlich später als der Hauptvertrag geschlossen wurde. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „Der Parkplatz gehört zur Wohnung“, da die Kopplung sich zwingend auf die Beendigung des Hauptvertrages beziehen muss.

Wenn Sie einen neuen Stellplatzvertrag abschließen, bestehen Sie darauf, dass der Passus „Der Stellplatzvertrag kann nicht getrennt vom Wohnungsmietvertrag gekündigt werden“ oder die München-Klausel im Text verankert wird.


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Was tun, wenn mein Vermieter die isolierte Kündigung des Stellplatzes schickt?

Wenn Sie eine isolierte Kündigung nur für den Stellplatz erhalten, müssen Sie schnell handeln, da die Kündigungsfristen ablaufen. Legen Sie der Kündigung umgehend schriftlich Widerspruch ein, am besten per Einschreiben. Weisen Sie den Vermieter darauf hin, dass die Kündigung aufgrund der vertraglich vereinbarten Einheit eine unzulässige Teilkündigung darstellt und damit unwirksam ist.

Prüfen Sie sofort alle Dokumente auf die sogenannte Koppelungsklausel. Das ist der zentrale Beweis gegen die Argumentation des Vermieters, die von zwei getrennten Verträgen ausgeht. Finden Sie eine Formulierung, die das Ende des Stellplatzvertrages zwingend an die Beendigung des Wohnungsmietvertrages knüpft, ist die rechtliche Einheit manifestiert. Eine Kündigung, die nur einen Teil eines einheitlichen Mietverhältnisses betrifft, ist nicht zulässig und schützt Sie effektiv vor dem Verlust des Parkplatzes.

Räumen Sie den Stellplatz unter keinen Umständen. Wenn Sie ihn räumen, riskieren Sie, dass der Vermieter eine Klage auf Räumung erhebt. Ein Beispiel zeigt, wie wichtig präzises Handeln ist: Die Mieterin im Präzedenzfall musste zwar in Berufung gehen, gewann aber nur, weil sie die Einheit beider Verträge beweisen konnte. Durch schnellen und formalen Widerspruch verhindern Sie unnötige Verfahrenskosten in der ersten Instanz.

Kopieren Sie die Kündigung und Ihren Stellplatzvertrag, markieren Sie die Koppelungsklausel und vereinbaren Sie sofort einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht.


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Ist die getrennte Zahlung der Stellplatzmiete ein Beweis für zwei unabhängige Verträge?

Nein, getrennte Zahlungen sind kein entscheidender Beweis für die Unabhängigkeit der Mietverträge. Die Zahlungspraxis ist den dokumentierten vertraglichen Vereinbarungen im Rang untergeordnet. Vermieter argumentieren zwar oft mit zwei Daueraufträgen oder unterschiedlichen Vertragsdaten, doch dieser Umstand allein kann die Einheit des Wohnungs- und Stellplatzvertrages nicht aufheben. Entscheidend für die juristische Bewertung ist immer der Inhalt des Vertragstextes.

Im Streitfall messen Gerichte dem Parteiwillen, der im schriftlichen Vertrag dokumentiert wurde, die höchste Bedeutung bei. Selbst wenn Sie die Mieten über zwei getrennte Banktransaktionen begleichen oder die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen wurden, gelten diese Punkte nur als schwache Indizien. Sie können eine klare vertragliche Vereinbarung, die das Schicksal beider Mietverhältnisse koppelt, nicht entkräften. Die administrative Trennung der Zahlungen ist damit sekundär gegenüber dem bindenden Vertragstext.

Die Vermieter im Präzedenzfall vor dem Landgericht München I stützten ihre Kündigung maßgeblich auf die Tatsache getrennter Zahlungen. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und urteilte zugunsten der Mieterin. Liegt eine explizite Kopplungsklausel im Vertrag vor, kann der Vermieter das Verhältnis nicht isoliert kündigen. Stärken Sie Ihre Position zusätzlich: Halten Sie Indizien bereit, die zeigen, dass Stellplatz und Wohnung auf demselben Grundstück liegen und der Parkplatz nur für Hausbewohner vorgesehen ist.

Ihre pragmatische Zahlungsweise beeinflusst nicht die juristische Verbindlichkeit einer vereinbarten Einheit; konzentrieren Sie sich immer auf den Vertragstext.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Auslegung des Parteiwillens

Bei der Auslegung des Parteiwillens versuchen Gerichte zu ermitteln, was die ursprünglichen Vertragspartner bei Abschluss einer Vereinbarung tatsächlich gewollt und verstanden haben. Das Gesetz legt Wert auf die ursprüngliche Absicht der Beteiligten, um sicherzustellen, dass der Vertrag seinen wahren Zweck erfüllt, auch wenn der schriftliche Wortlaut Lücken oder Unklarheiten aufweist.
Beispiel: Das Landgericht München I stützte seine Entscheidung primär auf die Auslegung des Parteiwillens, der durch die explizite Koppelungsklausel im Stellplatzvertrag unmissverständlich dokumentiert war.

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Koppelungsklausel

Eine Koppelungsklausel ist eine spezifische vertragliche Vereinbarung, die das Schicksal eines Nebenvertrages, wie des Stellplatzmietvertrages, untrennbar an die Beendigung des Hauptvertrages bindet. Diese Klausel dient als wichtigster schriftlicher Beweis für die rechtliche Einheit zweier formal getrennter Verträge. Sie verhindert, dass der Vermieter dem Mieter nur Teile des Gesamtpakets entziehen kann, die er im Zusammenhang mit der Wohnung gemietet hat.
Beispiel: Die Mieterin nutzte die Koppelungsklausel im Vertrag von 2007, welche besagt, dass der Stellplatzvertrag automatisch mit der Beendigung des Wohnungsvertrages endet, um die separate Kündigung abzuwehren.

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Rechtliche Einheit

Als rechtliche Einheit bezeichnen Juristen zwei oder mehr formal getrennte Verträge (etwa für Wohnung und Garage), die aufgrund des Parteiwillens in ihrer Existenz voneinander abhängig gemacht wurden. Trotz separater Urkunden oder Zahlungen behandelt das Gericht diese Verträge als ein einziges Mietverhältnis, wodurch der umfassende Mieterschutz der Wohnung automatisch auch auf den Stellplatz ausgedehnt wird.
Beispiel: Obwohl die Verträge 15 Jahre zeitlich auseinander lagen, stellte das Gericht fest, dass die Verträge für die Wohnung und den Stellplatz aufgrund der klaren Koppelung eine rechtliche Einheit bildeten.

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Tatsächliche Vermutung

Die Tatsächliche Vermutung ist eine Schlussfolgerung, die Gerichte routinemäßig aus bestimmten feststehenden Tatsachen ziehen – zum Beispiel, dass bei der Existenz von zwei separaten Vertragsurkunden auch zwei unabhängige Mietverhältnisse vorliegen. Diese Vermutung vereinfacht die Beweisführung, ist aber im Gegensatz zu gesetzlichen Vermutungen jederzeit widerlegbar, sobald eine Partei stärkere Beweise für das Gegenteil (etwa eine Koppelungsklausel) vorlegen kann.
Beispiel: Die Vermieter verließen sich zunächst auf die tatsächliche Vermutung, dass getrennte Verträge für die Wohnung und den Parkplatz auch rechtlich selbstständig sein müssten, was im späteren Verfahren jedoch widerlegt wurde.

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Unzulässige Teilkündigung

Eine unzulässige Teilkündigung liegt vor, wenn ein Vermieter versucht, nur einen Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses (beispielsweise nur den Stellplatz) zu beenden, während der Hauptmietvertrag für die Wohnung weiterbesteht. Das Mietrecht verbietet dieses Vorgehen, um zu verhindern, dass Vermieter den gesetzlichen Mieterschutz unterlaufen und wesentliche Nebenleistungen der Wohnung entziehen.
Beispiel: Weil der Stellplatz und die Wohnung als rechtliche Einheit galten, erklärte das Landgericht München I die Kündigung nur des Parkplatzes für eine unzulässige Teilkündigung, die damit rechtlich unwirksam wurde.

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Das vorliegende Urteil


LG München I – Az.: 14 S 7162/21 – Urteil vom 08.05.2024


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