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Rückgabe der Sicherheit wegen Wegfall des Sicherungszwecks

Eine Münchner Mieterin muss sich weiter gedulden, bis sie ihre Sicherheitsleistung von 16.000 Euro zurückerhält. Obwohl sie ihre Wohnung vorzeitig räumte, entschied das Landgericht München I, dass die Vermieterin die hohe Summe weiterhin einbehalten darf. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Feinheiten bei der Rückgabe von Sicherheitsleistungen und die Frage, wann ein Vermieter tatsächlich keinen Anspruch mehr darauf hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht München I
  • Datum: 29.11.2023
  • Aktenzeichen: 14 T 14551/23
  • Verfahrensart: sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Beklagte: Die Beklagte hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts München Berufung eingelegt. Sie hat eine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbracht und wollte deren Rückzahlung. Ihr Argument war, dass der Sicherheitszweck nicht mehr besteht, da die Wohnung rechtzeitig zurückgegeben wurde und keine Schäden entstanden sind.
  • Klägerin: Die Klägerin hat nach Rückgabe der Wohnung den Rechtsstreit für erledigt erklärt und hält an der Zwangsvollstreckung fest, da sie die Sicherheitsleistung für mögliche Forderungen aufrechterhalten möchte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beklagte hat Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung verurteilt hatte. Sie hatte eine Sicherheitsleistung erbracht, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Nach Rückgabe der Wohnung an die Klägerin vor Ablauf der Räumungsfrist wollte die Beklagte die Rückgabe der Sicherheitsleistung, da aus ihrer Sicht kein Schaden entstanden sei.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Zweck der Sicherheitsleistung entfallen ist, sodass die Rückzahlung gerechtfertigt wäre. Die Beklagtenpartei argumentierte, dass keine Schäden entstanden seien und die Klägerin Schäden auch nicht hinreichend dargelegt habe.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht München I wies die sofortige Beschwerde der Beklagten zurück.
  • Begründung: Die Sicherheitsleistung ist noch nicht entbehrlich, weil mögliche Ansprüche der Klägerin, etwa für Nutzungsentschädigungen oder Schadensersatz, noch nicht abschließend geklärt sind. Zudem reicht die Mietsicherheit nicht aus, alle möglichen Zahlungsansprüche zu decken.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen und die Sicherheitsleistung bleibt vorerst bestehen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass keine weitere Instanz in diesem Beschwerdeverfahren angerufen werden kann.

Rückforderung von Sicherheiten: Wichtige Urteile im Vertragsrecht verstehen

Die Rückgabe von Sicherheiten im Rahmen von Kreditverträgen ist ein zentrales Thema im Vertragsrecht, insbesondere wenn der Sicherungszweck wegfällt. Ein Rückforderungsanspruch des Schuldners entsteht, wenn die vermögenssichernde Funktion der bereitgestellten Sicherheiten nicht mehr gegeben ist. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, etwa durch die vollständige Erfüllung des Vertrages oder das Ausbleiben von Forderungen, wodurch der Gläubiger seine Rechte auf die Sicherheiten verliert.

Die Sicherheitenabwicklung ist daher ein wichtiger Schritt für Schuldner, um ihr Rückgaberecht geltend zu machen. Dabei spielen auch Aspekte wie Gläubigerrechte und Schuldnerpflichten eine Rolle. Um das Thema zu veranschaulichen, wird im weiteren Verlauf ein wichtiger Fall betrachtet, der die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Kautionsrückzahlung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Streit um Sicherheitsleistung bei vorzeitiger Wohnungsrückgabe

Mieterin übergibt Vermieterin Wohnungsschlüssel bei Abnahmeprotokoll
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht München I hat die Beschwerde einer Mieterin zurückgewiesen, die die Rückgabe ihrer Sicherheitsleistung von 16.000 Euro forderte. Die Mieterin hatte diese Summe hinterlegt, um die Zwangsvollstreckung eines Räumungsurteils abzuwenden.

Zeitige Wohnungsrückgabe vor Fristablauf

Das Amtsgericht München hatte die Mieterin zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung nebst Nebenräumen bis zum 31. Oktober 2023 verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Mieterin Berufung ein. Dennoch übergab sie die Wohnung bereits am 31. Juli 2023, also drei Monate vor Ablauf der Räumungsfrist, an die Vermieterin. Die Vermieterin vermietete das Objekt ab dem 1. Oktober 2023 neu.

Rechtliche Auseinandersetzung um Sicherheitsleistung

Die Mieterin argumentierte, der Vermieterin könne aufgrund der vorzeitigen Rückgabe kein Schaden entstanden sein. Zudem habe die Vermieterin bereits die reguläre Mietkaution in Höhe von 11.700 Euro erhalten. Die zusätzliche Blockierung von 16.000 Euro sei daher nicht gerechtfertigt.

Gericht sieht weiterhin Sicherungsbedürfnis

Das Landgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Zweck der Sicherheitsleistung beschränke sich nicht nur auf mögliche Nutzungsentschädigungen wegen verzögerter Rückgabe. Sie diene auch der Absicherung eines möglichen Kostenschadens. Die reguläre Mietkaution decke diesen nicht sicher ab, da sie weitere Sicherungszwecke verfolge und noch keine Abrechnungsreife vorliege.

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Anspruch eines Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Eine Abrechnung in weniger als fünf Monaten ist grundsätzlich nicht geschuldet.

Die Mietkaution sichert vorrangig rückständige Mietzahlungen, Nutzungsentschädigungen, Schadensersatzansprüche sowie Betriebskostennachforderungen. Die Vermieterin hatte zuletzt erhebliche Schäden am Mietobjekt geltend gemacht. Allein die Kosten der Rechtsverfolgung für zwei Instanzen bei einem Streitwert von 46.800 Euro würden sich auf etwa 10.000 Euro belaufen. Eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung der Mieterin habe auf das Sicherungsbedürfnis der Vermieterin keinen unmittelbaren Einfluss.


Die Schlüsselerkenntnisse


Eine zusätzliche Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung muss auch dann nicht sofort zurückgegeben werden, wenn die Wohnung vorzeitig geräumt wurde. Sie dient nicht nur der Absicherung von Nutzungsentschädigungen, sondern auch möglicher Kostenschäden aus dem Rechtsstreit. Auch die reguläre Mietkaution muss nicht innerhalb von 5 Monaten nach Auszug abgerechnet werden – dem Vermieter steht eine angemessene Überlegungsfrist zu, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter müssen Sie damit rechnen, dass eine zusätzlich geleistete Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung auch nach vorzeitiger Rückgabe der Wohnung noch länger einbehalten werden kann. Die reguläre Mietkaution deckt vorrangig offene Miet- und Nebenkostenforderungen sowie Schäden ab – für Prozesskosten kann der Vermieter eine separate Sicherheit verlangen. Vermieter haben keine feste Frist für die Abrechnung der Kaution, sondern eine angemessene Prüfungszeit von mehreren Monaten, um mögliche Ansprüche zu ermitteln.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution nach Auszug maximal einbehalten?

Nach dem Auszug steht dem Vermieter eine angemessene Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu, um mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu prüfen. In dieser Zeit kann der Vermieter die Wohnung auf Schäden untersuchen und offene Forderungen ermitteln.

Grundsätzliche Fristen

Die Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter verjähren regulär nach sechs Monaten gemäß § 548 BGB. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vermieter die Kaution grundsätzlich zurückzahlen, sofern er keine berechtigten Ansprüche geltend gemacht hat.

Sonderfall Betriebskosten

Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution auch über die sechs Monate hinaus einbehalten. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, das Dreifache der üblichen Betriebskostenvorauszahlung zurückzubehalten, bis die finale Abrechnung vorliegt.

Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

Wenn Sie als Mieter die Kaution zurückfordern möchten, haben Sie dafür eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Läuft beispielsweise die Prüfungsfrist des Vermieters im Oktober 2024 ab, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.


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Welche Ansprüche darf der Vermieter mit der Mietkaution verrechnen?

Der Vermieter darf die Mietkaution ausschließlich für Forderungen aus dem Mietverhältnis verwenden. Eine Verrechnung mit der Kaution ist jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zulässig.

Zulässige Forderungen für die Verrechnung

Folgende Ansprüche können mit der Kaution verrechnet werden:

  • Mietrückstände und ausstehende Mietzahlungen
  • Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache
  • Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
  • Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen
  • Kosten für den Austausch verlorener Schlüssel

Wichtige Einschränkungen

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nur in Ausnahmefällen verwenden. Dies ist nur möglich, wenn die Forderungen:

  • gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind oder
  • vom Mieter unstreitig anerkannt wurden

Grenzen der Verrechnung

Die Zweckbindung der Mietkaution ist streng geregelt. Der Vermieter darf ausschließlich Forderungen verrechnen, die unmittelbar aus dem Mietverhältnis entstanden sind. Dabei gilt:

  • Der Vermieter darf nur den Teil der Kaution einbehalten, der der tatsächlichen Höhe seiner Forderungen entspricht
  • Die Verrechnung mit vertragsfremden Forderungen ist unzulässig
  • Streitige Forderungen können nach Mietende mit der Kaution verrechnet werden

Die Verrechnung muss der Vermieter durch eine ordnungsgemäße Abrechnung dokumentieren. Diese Abrechnung kann auch konkludent erfolgen, etwa durch die Aufstellung der Forderungen in einer Klage.


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Darf der Vermieter mehrere Sicherheitsleistungen parallel verlangen?

Nein, der Vermieter darf nicht mehrere Sicherheitsleistungen gleichzeitig verlangen. Es gilt ein striktes Kumulationsverbot. Die Gesamthöhe aller Sicherheitsleistungen darf das Dreifache der Nettokaltmiete nicht überschreiten.

Ausnahmen vom Kumulationsverbot

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn Sie bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen möchten. In diesem Fall darf der Vermieter eine zusätzliche zweckgebundene Sicherheit für mögliche Rückbaukosten verlangen. Dies gilt insbesondere bei behindertengerechten Umbauten gemäß § 554a Absatz 2 BGB.

Unzulässige Zusatzforderungen

Der Vermieter darf keine separaten Sicherheiten für:

  • überlassene Schlüssel
  • Einrichtungsgegenstände
  • Möbel verlangen

Wahlrecht bei der Sicherheitsleistung

Wenn im Mietvertrag eine bestimmte Form der Sicherheitsleistung vereinbart wurde, etwa eine Barkaution, können Sie nicht einseitig zu einer anderen Form wie einer Bürgschaft wechseln. Eine Änderung der Sicherheitsform ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Höchstgrenze der Sicherheitsleistung

Die maximale Höhe der Sicherheitsleistung beträgt das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete. Bei einer Nettomiete von 500 Euro und Betriebskosten von 150 Euro darf die Sicherheitsleistung maximal 1.500 Euro betragen. Diese Obergrenze gilt auch dann, wenn verschiedene Sicherungsformen kombiniert werden.


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Welche Rechte hat der Mieter bei vorzeitiger Wohnungsrückgabe?

Der Mieter hat grundsätzlich das Recht zur vorzeitigen Wohnungsrückgabe, auch wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet ist. Dies ergibt sich aus § 271 Abs. 2 BGB, wonach der Mieter bei bestimmter Zeit für eine Verpflichtung diese im Zweifel vorher bewirken kann.

Rechtliche Voraussetzungen

Eine vorzeitige Rückgabe der Wohnung entbindet den Mieter nicht automatisch von der Pflicht zur Mietzahlung bis zum vertraglich vereinbarten Ende des Mietverhältnisses. Die Mietzahlungspflicht entfällt nur dann, wenn:

  • Das Mietverhältnis einvernehmlich vorzeitig beendet wird
  • Der Vermieter die Wohnung ausdrücklich als beendet erklärt
  • Ein qualifizierter Nachmieter gestellt wird

Anspruch auf Nachmieterstellung

Ein Anspruch auf Akzeptanz eines Nachmieters besteht nur unter drei kumulativen Voraussetzungen:

  • Ein anerkanntes berechtigtes Interesse an vorzeitiger Vertragsauflösung liegt vor
  • Der vorgeschlagene Nachmieter ist geeignet
  • Das Mietverhältnis ist nicht zeitnah mit dreimonatiger Frist kündbar

Verhalten des Vermieters

Verweigert der Vermieter die vorzeitige Rücknahme der Wohnung, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall kann der Mieter die Schlüssel im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Vermieters werfen. Wichtig ist dabei, vorher Fotos der Schlüssel anzufertigen und den Zeitpunkt der Rückgabe zu dokumentieren.

Der Vermieter darf vor dem offiziellen Mietende keine Renovierungsarbeiten durchführen oder einen neuen Mieter in die Wohnung lassen. Er muss jedoch einen angemessenen Übergabetermin ermöglichen, wenn der Mieter die vorzeitige Rückgabe ankündigt.


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Welche Rolle spielen Prozesskosten bei der Einbehaltung der Kaution?

Die Mietkaution sichert auch Prozesskosten aus Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ab. Dies wurde durch das Amtsgericht Pankow/Weißensee in einem Urteil vom 7.6.2017 (2 C 88/17) ausdrücklich bestätigt.

Umfang der Sicherung

Der Begriff „Anspruch aus dem Mietverhältnis“ wird bei Prozesskosten weit ausgelegt. Dies bedeutet, dass die Kaution auch Kosten absichert, die entstehen, wenn ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis geführt wird.

Voraussetzungen für die Einbehaltung

Wenn Sie als Vermieter Prozesskosten mit der Kaution verrechnen möchten, müssen zwei wichtige Bedingungen erfüllt sein:

  • Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch muss vorläufig vollstreckbar tituliert sein.
  • Der Rechtsstreit muss in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen.

Praktische Umsetzung

Die Kaution kann so lange zurückbehalten werden, bis alle strittigen Punkte aus dem Mietvertrag geklärt oder bezahlt sind. Dies gilt auch für Prozesskosten aus Verfahren, die bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses entstanden sind.

Ein typisches Beispiel: Wenn ein Verfahren wegen rückständiger Mietzahlungen geführt wurde und der Mieter diesen Prozess verliert, kann der Vermieter die entstandenen Prozesskosten mit der Kaution verrechnen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Sicherheitsleistung

Eine Geldsumme oder andere Wertleistung, die zur Absicherung möglicher Ansprüche hinterlegt wird. Im Mietrecht unterscheidet sie sich von der normalen Kaution und kann zusätzlich verlangt werden, besonders bei Zwangsvollstreckungen. Sie dient der Absicherung verschiedener Risiken wie Verfahrenskosten oder Schadensersatzansprüche. Gemäß § 232 BGB kann eine Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren erfolgen. Beispiel: Ein Mieter hinterlegt 5.000 Euro als Sicherheit, um die Zwangsvollstreckung eines Räumungsurteils vorläufig zu verhindern.


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Zwangsvollstreckung

Die staatlich durchgesetzte Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Willen des Schuldners, geregelt in der Zivilprozessordnung (ZPO). Bei Mietverhältnissen meist die zwangsweise Räumung einer Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel, etwa ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Eine Sicherheitsleistung kann die Zwangsvollstreckung vorübergehend aufhalten. Beispiel: Ein Vermieter erwirkt ein Räumungsurteil und lässt dieses durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise durchsetzen.


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Nutzungsentschädigung

Ein Ausgleichsanspruch des Vermieters gegen den Mieter für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses, in der der Mieter die Wohnung weiter nutzt (§ 546a BGB). Sie entspricht mindestens der vereinbarten Miete, kann aber bei schuldhafter Vorenthaltung auch höher ausfallen. Beispiel: Ein Mieter bleibt nach Vertragsende noch einen Monat in der Wohnung und muss dafür eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zahlen.


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Abrechnungsreife

Der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis vollständig überblicken und abrechnen kann. Nach BGH-Rechtsprechung muss dem Vermieter dafür eine angemessene Überlegungsfrist von mehreren Monaten zugestanden werden. Erst danach wird der Rückzahlungsanspruch des Mieters auf die Kaution fällig. Beispiel: Bei Nebenkostenabrechnungen muss der Vermieter oft das Ende des Abrechnungsjahres abwarten.


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Kostenschaden

Finanzielle Aufwendungen einer Partei im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten. Diese sind nach § 91 ZPO von der unterliegenden Partei zu tragen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebührentabellen. Beispiel: Bei einem Rechtsstreit mit 50.000 Euro Streitwert können Anwalts- und Gerichtskosten von über 10.000 Euro entstehen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 109 ZPO: Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Sicherheitsleistung im Zivilprozess. Sie ermöglicht es einer Partei, eine Sicherheit zu leisten, um eventuelle Schadensersatzansprüche des Gegners während des Verfahrens abzusichern. Im vorliegenden Fall bezieht sich § 109 ZPO auf die Einbehaltung der Mietkaution, um mögliche Verzögerungs- und Erfüllungsschäden abzudecken, die aus der Zwangsvollstreckung resultieren könnten.
  • § 546a BGB: Diese Vorschrift betrifft die Mietkaution und ihre Verwaltung durch den Vermieter. Sie legt fest, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss und dass sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen ist, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Im vorliegenden Fall ist § 546a BGB relevant, da die Beklagte die Sicherheitsleistung in Form einer Mietkaution geleistet hat, die für die Abwehr einer Zwangsvollstreckung erforderlich war.
  • § 567 ZPO: Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Rechtsmitteln im Zivilprozess, insbesondere die sofortige Beschwerde. Er stellt klar, unter welchen Bedingungen eine solche Beschwerde eingelegt werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Im Fallgegenstand ist § 567 ZPO wichtig, da die Beklagte eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Rechtspflegerin einlegte, die jedoch letztlich zurückgewiesen wurde.
  • § 97 ZPO: Diese Vorschrift behandelt die Kostenentscheidung im Zivilprozess. Sie bestimmt, wie die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren im Falle einer Verwerfung oder Zurückweisung des Rechtsmittels zu tragen sind. Im aktuellen Verfahren ist § 97 ZPO maßgeblich, da die Beklagte die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen musste, nachdem ihre Beschwerde erfolglos blieb.
  • BGH-Rechtsprechung zur Mietkaution (z.B. BGH VIII ZR 263/14): Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen die Voraussetzungen für die Rückzahlung der Mietkaution präzisiert, insbesondere wann eine Rückzahlungspflicht des Vermieters entsteht. Im vorliegenden Fall stützte sich das Gericht auf diese Rechtsprechung, um festzustellen, dass die Mietkaution erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist und nach Ausschöpfung aller Ansprüche des Vermieters fällig wird. Dadurch wurde entschieden, dass der Sicherungszweck der Kaution noch nicht erfüllt war.

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Das vorliegende Urteil

LG München I – Az.: 14 T 14551/23 – Beschluss vom 29.11.2023


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