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Schönheitsreparatur unterlassen – Schadensersatz nur nach Fristsetzung

Kritzeleien an den Wänden, eine beschädigte Tür und jede Menge Streit um die Renovierung – im Amtsgericht Schöneberg trafen Mieter und Vermieter einer Berliner Wohnung aufeinander. Während die Mieter für einige Schäden aufkommen müssen, scheiterten die Vermieter mit ihrer Forderung nach Mietausfall. Das Gericht entschied, dass die Beweislage für eine mangelnde Weitervermietung nicht ausreichte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Schöneberg
  • Datum: 15.10.2024
  • Aktenzeichen: 17 C 33/24
  • Verfahrensart: Zivilprozess wegen Mietstreitigkeiten
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Vermieter des Mietobjekts, beanspruchen Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und Mietausfall.
  • Beklagte: Mieter der Wohnung, lehnen die Forderung ab und beanspruchen die Rückzahlung der Kaution.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger vermieteten eine Wohnung an die Beklagten, wobei der Mietvertrag die Pflicht zur Schönheitsreparatur auf die Mieter übertrug. Nach Beendigung des Mietverhältnisses bemängelten die Kläger Schäden und erneuerte Schönheitsreparaturen. Die Wohnung wurde in einem unrenovierten Zustand zurückgegeben.
  • Kern des Rechtsstreits: Streit über die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und die Berechtigung zur Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund unterbliebener Renovierungsarbeiten und eines behaupteten Mietausfallschadens.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner 1.495,00 Euro an die Kläger zahlen. Die weitergehende Klage und die Hilfswiderklage der Beklagten wurden abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Beklagten eine Verletzung der Obhutspflichten begangen haben, die nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gezählt werden kann. Eine detaillierte Frist zur Mängelbeseitigung wurde jedoch nicht gesetzt, weshalb nur ein Teil der Forderung begründet ist. Die Mietausfallforderung konnte nicht belegt werden.
  • Folgen: Die Beklagten müssen für bestimmte Beschädigungen aufkommen, während der Mietausfall nicht erstattet wird. Beide Parteien tragen anteilig die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, es bleibt jedoch noch ein erheblicher Teil der von den Klägern geltend gemachten Ansprüche unberücksichtigt.

Urlaub vom Renovieren? Rechte und Pflichten bei Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Bleistift-Kritzeleien und Gebrauchsspuren an weißer Mietswohnungswand
Mietrecht: Schönheitsreparaturen und Schadensersatz (Symbolfoto: Flux gen.)

In der Welt des Mietrechts spielt die Pflicht zur Schönheitsreparatur eine wesentliche Rolle. Mietverträge enthalten häufig Klauseln, die Mieter zur Durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichten, um den Zustand der Wohnung zu erhalten. Kommt ein Mieter dieser Renovierungspflicht nicht nach, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Entscheidend ist dabei oft die Fristsetzung. Der Vermieter muss in der Regel den Mieter zunächst auffordern, die Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, bevor er rechtliche Schritte einleiten kann. Im folgenden Beitrag wird ein konkreter Fall behandelt, der die rechtlichen Grundlagen und die Verfahren zur Durchsetzung von Vermieterrechten bei unterlassenen Schönheitsreparaturen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Mietstreit um Schönheitsreparaturen und Mietausfallschaden vor dem Amtsgericht Schöneberg

Das Amtsgericht Schöneberg hat in einem Rechtsstreit zwischen Vermietern und Mietern einer 170m² großen Wohnung in Berlin teilweise zugunsten der Vermieter entschieden. Die Beklagten müssen für Schäden an der Mietwohnung 1.495 Euro zahlen, während die Klage auf Mietausfallschaden in Höhe von 4.180 Euro abgewiesen wurde.

Streit um Renovierungspflichten bei der Wohnungsrückgabe

Die Vermieter hatten die 6-Zimmerwohnung ab März 2017 für eine monatliche Gesamtmiete von 2.090 Euro vermietet. Bei Mietende im August 2023 erstellten die Parteien zwei Übergabeprotokolle. Im ersten Protokoll einigten sie sich darauf, dass die Mieter bis zum 7. September 2023 Dübellöcher beseitigen, die Wohnung Besenrein übergeben sowie Putzausbesserungen und Malerarbeiten an bestimmten Stellen durchführen sollten. Bei der zweiten Übergabe am 8. September wurden weitere Mängel wie verschmutzte und bemalte Wände, eine beschädigte Kammertür und eine bemalte Fensterbank festgehalten.

Teilweise erfolgreiche Schadensersatzforderung

Die Vermieter beauftragten daraufhin ein Unternehmen mit der Beseitigung der Schäden und forderten die Kosten von den Mietern zurück. Das Gericht sprach ihnen einen Schadensersatz von 1.495 Euro zu. Die Richter begründeten dies damit, dass Sachbeschädigungen wie Kritzeleien an Wänden und auf Fensterbrettern nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören – auch nicht bei einer Nutzung durch Kinder, von denen eines eine Behinderung hat.

Kein Anspruch auf Mietausfallschaden

Den geforderten Mietausfallschaden für September und Oktober 2023 in Höhe von 4.180 Euro wiesen die Richter zurück. Die Vermieter konnten nicht nachweisen, dass sie sich ausreichend um eine Weitervermietung bemüht hatten. Zudem waren die Renovierungsarbeiten bereits am 22. September 2023 abgeschlossen, sodass zumindest für Oktober kein Anspruch bestand.

Gerichtliche Kostenteilung

Das Gericht entschied, dass die Vermieter 75 Prozent und die Mieter 25 Prozent der Prozesskosten tragen müssen. Eine Hilfswiderklage der Mieter auf Rückzahlung der einbehaltenen Kaution in Höhe von 595 Euro wurde abgewiesen, da die Vermieter berechtigt waren, diesen Betrag für die Beseitigung der Wandbeschädigungen zu verwenden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass Sachbeschädigungen wie Kritzeleien an Wänden oder Fensterbrettern nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehören – auch nicht bei Kindern oder Menschen mit Behinderung. Entscheidend für spätere Schadensersatzansprüche ist die sorgfältige Dokumentation bei der Wohnungsübergabe: Alle erkennbaren Schäden müssen im Übergabeprotokoll festgehalten werden, nachträgliche Forderungen für bei der Übergabe bereits sichtbare Mängel sind ausgeschlossen. Für die Geltendmachung von Mietausfallschäden muss der Vermieter konkret nachweisen, dass und wie er sich um eine Weitervermietung bemüht hat.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter müssen Sie auch bei Kindern in der Wohnung für Beschädigungen wie Kritzeleien oder abgerissene Aufkleber aufkommen – die Ausrede „Das gehört bei Kindern dazu“ zählt vor Gericht nicht. Als Vermieter sollten Sie bei der Wohnungsabnahme äußerst gründlich sein und alle Schäden detailliert im Übergabeprotokoll festhalten. Wurde ein Schaden nicht dokumentiert, können Sie ihn später kaum noch geltend machen. Wollen Sie nach Auszug der Mieter Mietausfallschäden geltend machen, müssen Sie aktiv nach neuen Mietern suchen und dies auch nachweisen können – reine Behauptungen reichen nicht aus.


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Mietrechtliche Auseinandersetzungen erfordern oft eine präzise Einschätzung der individuellen Situation – besonders wenn es um Schadensersatzansprüche und Übergabeprotokolle geht. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre speziellen Umstände und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, sei es bei der rechtssicheren Dokumentation von Schäden oder der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihre rechtliche Position. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Schönheitsreparaturen müssen Mieter bei Auszug durchführen?

Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich, da er laut § 535 Abs. 1 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten muss.

Umfang der Schönheitsreparaturen

Zu den Schönheitsreparaturen gehören:

  • Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken
  • Streichen der Fußböden
  • Streichen von Heizkörpern und Heizrohren
  • Streichen der Innentüren
  • Streichen der Fenster von innen

Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln

Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Allerdings sind viele Klauseln unwirksam, insbesondere wenn:

  • Die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben wurde
  • Starre Fristen für Renovierungen vorgegeben sind
  • Eine Renovierungspflicht unabhängig vom tatsächlichen Bedarf besteht
  • Die Farbwahl stark eingeschränkt wird
  • Eine Ausführung durch einen Fachbetrieb zwingend vorgeschrieben ist

Besondere Regelungen

Bei einer in neutralen Farben übernommenen Wohnung muss diese auch in neutraler Farbgebung zurückgegeben werden. Wenn die Renovierungsklauseln im Mietvertrag unwirksam sind, ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig.

Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass bei der Übernahme einer unrenovierten Wohnung die gesamte Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist. In diesem Fall muss der Mieter weder während der Mietzeit renovieren noch bei Auszug Schadensersatz leisten.

Die Renovierungsarbeiten müssen, falls sie wirksam vereinbart wurden, fachgerecht und in durchschnittlicher Qualität ausgeführt werden. Eine Ausführung durch einen Fachbetrieb ist jedoch nicht zwingend erforderlich, solange die Arbeiten sachgemäß durchgeführt werden.


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Wie muss ein Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen?

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Vermieter zwischen zwei grundlegenden Schadensarten unterscheiden.

Schäden durch Verletzung von Obhutspflichten

Bei Schäden, die durch Verletzung der Obhutspflichten entstanden sind, kann der Vermieter sofort und ohne Fristsetzung Schadensersatz verlangen. Dies gilt beispielsweise bei:

  • Beschädigungen der Mietsache
  • Wasserschäden durch unsachgemäße Nutzung
  • Schimmelbefall durch falsches Lüftungsverhalten

Unterlassene Schönheitsreparaturen

Bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen gilt ein anderes Verfahren. Hier muss der Vermieter dem Mieter zwingend eine angemessene Frist zur Durchführung der Arbeiten setzen. Der Vermieter muss dabei:

  • Die Dekorationsmängel im Einzelnen aufzeigen
  • Eine konkrete Frist zur Beseitigung setzen
  • Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung aussprechen

Fristen und formale Anforderungen

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache. Diese Frist kann vertraglich nicht verlängert werden. Der Vermieter muss innerhalb dieser Frist:

  • Den Schaden nicht nur geltend machen
  • Sondern auch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wie etwa einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage einreichen

Durchsetzung der Ansprüche

Der Vermieter kann bei berechtigten Ansprüchen:

  • Die Reparatur selbst durchführen lassen
  • Die entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen
  • Den Betrag von einer vorhandenen Kaution einbehalten

Wichtig ist die Dokumentation der Schäden durch:

  • Detaillierte Beschreibung der Schäden
  • Fotos oder andere Beweismittel
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Beseitigung

Die Geltendmachung muss unverzüglich nach Feststellung der Schäden erfolgen. Der Vermieter ist dabei zur Schadensminderung verpflichtet und muss notwendige Arbeiten zeitnah durchführen lassen.


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Wann darf die Mietkaution für Renovierungskosten einbehalten werden?

Der Vermieter darf die Mietkaution für Renovierungskosten nur einbehalten, wenn die Renovierungspflicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Einbehaltung ist außerdem an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Rechtmäßige Gründe für die Einbehaltung

Die Kaution darf für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen zurückbehalten werden, wenn diese vertraglich vereinbart waren. Darunter fallen typischerweise:

  • Streicharbeiten
  • Tapezierarbeiten
  • Ausbessern von Dübellöchern
  • Beseitigung kleiner Risse in Putz und Holz

Fristen und Dokumentation

Wenn Sie als Vermieter Ansprüche wegen mangelhafter Renovierungsarbeiten geltend machen möchten, müssen Sie diese innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe des Mietobjekts anmelden. Eine schriftliche Aufstellung aller Mängel und der notwendigen Renovierungskosten ist zwingend erforderlich.

Höhe der Einbehaltung

Die Einbehaltung der Kaution für Renovierungskosten muss verhältnismäßig sein. Wenn die konkreten Renovierungskosten bereits feststehen, darf der Vermieter nur den tatsächlich benötigten Betrag einbehalten. Eine vollständige Einbehaltung der Kaution ist nur zulässig, wenn die genauen Kosten noch nicht absehbar sind.

Dokumentationspflichten

Ein Wohnungsübergabeprotokoll bei Ein- und Auszug ist für die spätere Beweisführung unerlässlich. Der Vermieter muss seine Ansprüche detailliert und nachvollziehbar begründen. Ohne Rechnung oder andere Nachweise für die anfallenden Renovierungsarbeiten ist die Einbehaltung der Kaution nicht zulässig.

Normale Abnutzungserscheinungen der Mietwohnung dürfen nicht von der Kaution abgezogen werden. Die Einbehaltung der Mietkaution für Schönheitsreparaturen ist nur dann rechtmäßig, wenn der Mieter laut Mietvertrag überhaupt dafür zuständig ist.


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Was gilt als normaler Verschleiß und was als Beschädigung?

Das deutsche Mietrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen normaler Abnutzung und vertragswidriger Beschädigung der Mietsache. Bei normaler Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter nicht für Verschlechterungen.

Normale Abnutzung

Ein vertragsgemäßer Gebrauch führt zu folgenden typischen Erscheinungen, die der Vermieter akzeptieren muss:

  • Verschleiß von Armaturen und Wasserbereitern
  • Dübellöcher in angemessener Zahl
  • Leichte Kratzer im Parkett oder auf Badfliesen
  • Druckstellen von Möbeln
  • Schatten auf Tapeten durch Bilder
  • Verfärbungen an Fugen im Bad

Vertragswidrige Beschädigungen

Eine übermäßige Beanspruchung liegt vor, wenn die Nutzung über das normale Maß hinausgeht. Hierzu zählen:

  • Brandflecken im Teppichboden
  • Verfärbungen der Wände durch Zigarettenrauch
  • Übermäßig viele Bohrlöcher in Fliesen und Wänden
  • Wasserschäden im Parkett durch zu feuchtes Putzen

Bewertungskriterien

Die Beurteilung orientiert sich an mehreren Faktoren:

Die Nutzungsdauer spielt eine zentrale Rolle. Ein Teppichboden mittlerer Qualität hat beispielsweise eine Nutzungsdauer von etwa zehn Jahren. Bei Schäden wird die bereits verstrichene Nutzungszeit berücksichtigt.

Der Zeitfaktor ist entscheidend – Allmählichkeitsschäden entstehen über einen längeren Zeitraum und zählen meist zum normalen Verschleiß.

Die Beweislast für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, trägt der Vermieter. Besonders bei längeren Mietverhältnissen spricht die Vermutung für einen altersbedingten Verschleiß.

Rechtliche Konsequenzen

Bei normaler Abnutzung muss der Vermieter die Kosten für Ausbesserungen selbst tragen. Diese sind durch die regulären Mietzahlungen abgedeckt. Bei vertragswidrigen Beschädigungen hingegen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wobei die bereits verstrichene Nutzungsdauer der beschädigten Sache berücksichtigt wird.


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Welche Bedeutung hat das Übergabeprotokoll für spätere Schadensersatzforderungen?

Das Übergabeprotokoll dient als zentrales Beweismittel für den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug. Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, hat es erhebliche rechtliche Wirkungen für beide Mietparteien.

Rechtliche Wirkung für Vermieter

Bei der Wohnungsrückgabe gilt: Der Vermieter kann vom Mieter nur Schadensersatz für solche Mängel verlangen, die im Übergabeprotokoll dokumentiert sind. Wird ein Schaden nicht im Protokoll vermerkt, trägt der Vermieter das Risiko für später entdeckte Schäden – selbst wenn diese bei der Übergabe nicht erkennbar waren.

Bedeutung für Mieter

Wenn im Übergabeprotokoll die Wohnung als „im ordentlichen Zustand“ beschrieben wird, können später keine Ansprüche wegen Schönheitsreparaturen oder anderer Mängel geltend gemacht werden. Dies schützt den Mieter vor nachträglichen Forderungen.

Besonderheiten bei Schäden und Schönheitsreparaturen

Bei Schäden an der Mietsache kann der Vermieter sofort und ohne Fristsetzung Reparaturen vornehmen lassen. Anders verhält es sich bei unterlassenen Schönheitsreparaturen: Hier muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Durchführung setzen – in der Regel etwa zwei Wochen.

Praktische Durchführung

Die Wohnungsübergabe sollte bei Tageslicht erfolgen, um auch schwer erkennbare Schäden identifizieren zu können. Verweigert eine Partei die Mitwirkung am Protokoll, kann die Übergabe in Anwesenheit neutraler Zeugen dokumentiert werden. Die Unterschriften beider Parteien und eventueller Zeugen sind für die gerichtliche Anerkennung des Protokolls von hoher Bedeutung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schönheitsreparaturen

Darunter versteht man alle Renovierungsarbeiten, die notwendig sind, um die durch den normalen Gebrauch entstandenen Abnutzungen und Verschlechterungen der Mietsache zu beseitigen. Typischerweise gehören dazu das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen sowie das Tapezieren. Die Pflicht zur Durchführung kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden (§ 535 BGB). Ein Beispiel wäre die vertragliche Verpflichtung, die Wohnung alle 5 Jahre zu streichen.


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Besenrein

Dies bezeichnet den Mindeststandard für den Zustand einer Wohnung bei der Rückgabe an den Vermieter. Die Wohnung muss besenrein, also ausgefegt und von grobem Schmutz befreit sein. Möbel und persönliche Gegenstände müssen entfernt sein. Es bedeutet nicht, dass die Wohnung komplett gereinigt oder renoviert sein muss. Grundlage ist § 546 BGB zur Rückgabepflicht. Ein typisches Beispiel: Der Mieter muss den Boden fegen und groben Müll entfernen, muss aber nicht professionell reinigen.


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Übergabeprotokoll

Ein Dokument, das bei der Übergabe einer Mietwohnung erstellt wird und den Zustand der Wohnung detailliert festhält. Es dient als Beweissicherung für beide Parteien und dokumentiert vorhandene Mängel, Schäden oder durchzuführende Arbeiten. Das Protokoll sollte von beiden Parteien unterschrieben werden. Ein Beispiel wäre die Dokumentation von Dübellöchern oder Wandbeschädigungen bei Auszug.


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Mietausfallschaden

Bezeichnet den finanziellen Verlust des Vermieters, wenn er die Wohnung wegen Beschädigungen oder verzögerter Renovierung nicht direkt weitervermieten kann. Der Vermieter muss nachweisen, dass er sich aktiv um eine Weitervermietung bemüht hat (§ 252 BGB). Ein Beispiel wäre der Verdienstausfall durch zwei Monate Leerstand wegen notwendiger Renovierungsarbeiten nach Beschädigung durch den Vormieter.


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Hilfswiderklage

Eine zusätzliche Klage des Beklagten gegen den Kläger im laufenden Gerichtsprozess für den Fall, dass die Hauptklage erfolgreich ist. Sie dient der Prozessökonomie, da beide Ansprüche in einem Verfahren geklärt werden können (§ 33 ZPO). Beispiel: Der Mieter klagt vorsorglich auf Kautionsrückzahlung für den Fall, dass er im Hauptprozess zur Schadenersatzzahlung verurteilt wird.


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Kaution

Eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses, die maximal drei Monatsmieten betragen darf (§ 551 BGB). Sie dient zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, wie Schäden an der Wohnung oder Mietrückstände. Der Vermieter muss die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen, kann aber berechtigte Forderungen aufrechnen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB (Mietvertrag): Dieser Paragraph regelt die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren, während der Mieter die vereinbarte Miete zu zahlen hat. Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Beklagten gemäß dem Mietvertrag zur Zahlung der Miete verpflichtet sind, was durch die Gerichtserkenntnisse zur Klage auf Zahlung des Mietzinses untermauert wird.
  • § 1 Abs. 1 BGB (Schönheitsreparaturen): Hier wird die Regelung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen festgelegt, die oft Bestandteil der Mietverträge sind. Der Mietvertrag sieht vor, dass die Beklagten für die Schönheitsreparaturen in der Wohnung verantwortlich sind. Aufgrund der im Protokoll festgestellten Mängel kann argumentiert werden, dass die Beklagten ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, was zur Klage der Kläger wegen der Durchführung der in der Wohnung notwendigen Renovierungsarbeiten führt.
  • § 8 des Mietvertrages (Schönheitsreparaturen): In diesem Abschnitt wird konkretisiert, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Die Beklagten haben sich vertraglich verpflichtet, die Wohnung in renoviertem Zustand zu übernehmen und für die Schönheitsreparaturen aufzukommen. Die fehlende Renovierung und die im Protokoll festgehaltenen Mängel sind entscheidend für die Entscheidung des Gerichts, da sie die Grundlage für die Ansprüche der Kläger darstellen.
  • § 346 BGB (Rücktritt): Dieser Paragraph regelt die rechtlichen Folgen eines Rücktritts von einem Vertrag. Im Kontext des vorliegenden Falls könnte man diskutieren, ob die Beklagten einen Rücktritt vom Mietverhältnis erklären könnten aufgrund unzureichender oder nicht durchgeführter Renovierungsarbeiten. Jedoch hat das Gericht die Hilfswiderklage abgewiesen, was darauf hindeutet, dass ein Rücktritt nicht im Sinne der Beklagten war, da die vertraglichen Verpflichtungen nicht ausreichend verletzt wurden.
  • § 288 BGB (Zinsen bei Verzug): Dieser Paragraph besagt, dass der Gläubiger im Falle des Verzugs des Schuldners Zinsen verlangen kann. Da die Beklagten die Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt haben und die Kläger daher Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz fordern, ist dieser Paragraph für die Entscheidung des Gerichts relevant. Er spiegelt die rechtlichen Ansprüche der Kläger wider, um die Zahlungen des Mietzinses auf angemessene Weise durchzusetzen.

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Das vorliegende Urteil

AG Schöneberg – Az.: 17 C 33/24 – Urteil vom 15.10.2024


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