Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Der Fall vor dem KG Berlin: Schriftliche Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen im Gewerberaum
- Hintergrund der Auseinandersetzung: Streit um Treppenläufer und Mietminderung
- Kern des Urteils: Die Verpflichtung zur Mangelbeseitigung und die Bedeutung der Genehmigung Vermieter
- Die Argumentation des Gerichts: Mietrecht Gewerberaum und Verkehrssicherungspflicht
- Bedeutung für Gewerberaummieter: Schriftliche Zustimmung ist entscheidend
- Vertragsänderung bauliche Maßnahmen: Was passiert, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde?
- Konsequenzen für Vermieter: Instandhaltungspflicht und Verkehrssicherung
- Kosten des Rechtsstreits: Wer trägt die Last?
- Fazit: Klare Vereinbarungen schützen vor Streit
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche baulichen Veränderungen erfordern zwingend die schriftliche Zustimmung des Vermieters?
- Wie muss ein korrekter Antrag auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen aussehen?
- Welche Folgen drohen bei baulichen Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung?
- Was sind die Rechte des Mieters, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
- Welche Rückbaupflichten bestehen bei genehmigten baulichen Veränderungen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: KG Berlin
- Datum: 06.11.2023
- Aktenzeichen: 8 U 10/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilbereich
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Baurecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Partei, die in der Berufung Klage erhob, indem sie neben einer Feststellung von Mietreduzierungen aufgrund der Covid-19-Pandemie auch die Mangelbeseitigung in Form der Verlegung eines Treppenläufers im Haupttreppenhaus forderte.
- Beklagte: Die Gegenpartei, gegen die die Klage gerichtet war; sie wurde in der Berufung zur Verlegung eines Treppenläufers aus Sisal oder einem vergleichbaren Belag im Haupttreppenhaus des Hauses Kx Berlin verurteilt, während ihre Widerklage abgewiesen wurde.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger hatten nach der Covid-19-Pandemie Ansprüche wegen Mietreduzierungen und Mangelbeseitigung (konkret die fehlende oder mangelhafte Ausführung eines Treppenläufers) geltend gemacht. Im ursprünglichen Urteil des Landgerichts Berlin wurden diese Ansprüche abgewiesen und die Kläger im Rahmen einer Widerklage zur Räumung der gemieteten Gewerberäume verurteilt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang bauliche Mängel – hier konkret das Fehlen bzw. die mangelhafte Ausführung eines Treppenläufers – einen Anspruch auf Leistung (Nacherfüllung) im mietrechtlichen Kontext begründen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, im (Haupt-) Treppenhaus des Hauses Kx Berlin einen Treppenläufer aus Sisal oder einem vergleichbaren Belag zu verlegen. Die Widerklage wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden festgelegt, sodass die Kläger jeweils 7 % und die Beklagte 79 % zu tragen haben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; es wurden Regelungen zur Abwendung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistungen (4.000 € für die Klage und 10 % des vollstreckbaren Betrags im Übrigen) getroffen. Zudem wurde die Revision nicht zugelassen.
- Folgen: Die Beklagte muss die angeordnete bauliche Maßnahme (Verlegung des Treppenläufers) umsetzen und trägt den überwiegenden Teil der Prozesskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und bildet die endgültige Rechtslage, da weitere Rechtsmittel nicht zugelassen wurden.
Der Fall vor Gericht
Der Fall vor dem KG Berlin: Schriftliche Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen im Gewerberaum

Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Kammergerichts Berlin (KG Berlin – Az.: 8 U 10/23 – Urteil vom 06.11.2023), das sich mit der Frage auseinandersetzt, unter welchen Umständen ein Vermieter zur Beseitigung eines Mangels an einer Gewerbemietfläche verpflichtet ist, der im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen steht. Der Fall ist besonders relevant für Gewerberaummieter, da er die Bedeutung der schriftlichen Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen und deren Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten beider Parteien verdeutlicht.
Hintergrund der Auseinandersetzung: Streit um Treppenläufer und Mietminderung
Die Kläger, Mieter von Gewerberäumen, hatten vor dem Landgericht Berlin zunächst eine Feststellung von Mietreduzierungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie die Beseitigung eines Mangels in Form eines fehlenden Treppenläufers gefordert. Die Beklagte, die Vermieterin, erhob Widerklage auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das Landgericht wies die Klage ab und gab der Widerklage statt. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger Berufung zum Kammergericht ein.
Konkret ging es um folgende Punkte: Die Mieter beanstandeten das Fehlen eines Treppenläufers im Treppenhaus, das vom Hauseingang zu ihren Gewerberäumen führte. Sie sahen darin einen Mangel der Mietsache und forderten dessen Beseitigung durch die Vermieterin. Die Vermieterin argumentierte, dass sie nicht zur Anbringung eines Treppenläufers verpflichtet sei und erhob Widerklage auf Räumung und Herausgabe der Mieträume, offenbar aufgrund von Streitigkeiten über Mietzahlungen oder andere Vertragsverletzungen.
Kern des Urteils: Die Verpflichtung zur Mangelbeseitigung und die Bedeutung der Genehmigung Vermieter
Das Kammergericht Berlin gab der Berufung der Kläger teilweise statt. Es verurteilte die Beklagte, im Treppenhaus einen Treppenläufer aus Sisal oder einem vergleichbaren Belag zu verlegen. Die Widerklage der Beklagten wurde abgewiesen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Zustand des Treppenhauses, insbesondere das Fehlen eines Treppenläufers, einen Mangel der Mietsache darstelle. Es führte aus, dass die Mieter bei Anmietung der Gewerberäume davon ausgehen durften, dass das Treppenhaus in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, der auch einen Treppenläufer umfasst.
Die Argumentation des Gerichts: Mietrecht Gewerberaum und Verkehrssicherungspflicht
Das Kammergericht stützte seine Entscheidung auf mietrechtliche Grundsätze und die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters. Es argumentierte, dass ein Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem Zustand zu erhalten, der ihren vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Dazu gehört auch, dass Gefahrenquellen beseitigt werden, die für die Mieter oder deren Kunden bestehen könnten.
Bedeutung für Gewerberaummieter: Schriftliche Zustimmung ist entscheidend
Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, bauliche Veränderungen oder Anpassungen der Gewerbefläche immer mit dem Vermieter abzustimmen und dessen schriftliche Zustimmung einzuholen.
Obwohl es in diesem Fall um die Beseitigung eines Mangels ging, der nicht direkt auf eine Bauliche Veränderung zurückzuführen war, zeigt das Urteil, wie wichtig es ist, klare Vereinbarungen mit dem Vermieter zu treffen und diese schriftlich festzuhalten. Im Kontext von Umbauten Gewerbemietvertrag oder Anpassungen Gewerbefläche hilft es beiden Parteien, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Vertragsänderung bauliche Maßnahmen: Was passiert, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde?
Hätten die Mieter beispielsweise ohne Zustimmung des Vermieters eigenmächtig einen Treppenläufer verlegt, hätte dies zu Problemen führen können. Der Vermieter hätte möglicherweise die Entfernung des Läufers verlangen und die Kosten dafür den Mietern in Rechnung stellen können. In extremen Fällen hätte eine nicht genehmigte bauliche Veränderung sogar eine Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen können.
Konsequenzen für Vermieter: Instandhaltungspflicht und Verkehrssicherung
Das Urteil unterstreicht auch die Pflichten des Vermieters. Er muss die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten und für die Sicherheit der Mieter und deren Kunden sorgen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Mängeln, die eine Gefahr darstellen könnten.
Kosten des Rechtsstreits: Wer trägt die Last?
Das Gericht verteilte die Kosten des Rechtsstreits entsprechend dem Obsiegen und Unterliegen der Parteien. Die Kläger trugen 14 % der Kosten (jeweils 7 %), während die Beklagte 79 % der Kosten zu tragen hatte. Dies zeigt, dass die Beklagte im Wesentlichen unterlegen war und daher den Großteil der Kosten tragen musste.
Fazit: Klare Vereinbarungen schützen vor Streit
Dieses Urteil des Kammergerichts Berlin ist ein wichtiger Hinweis für Gewerberaummieter und Vermieter. Es zeigt, dass klare Vereinbarungen über den Zustand der Mietsache und mögliche bauliche Veränderungen im Vorfeld getroffen werden sollten. Eine Zustimmungserklärung Vermieter in schriftlicher Form ist unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu schützen. Die Rechtslage bauliche Veränderungen ist komplex, und eine sorgfältige Prüfung des Mietvertrags sowie gegebenenfalls die Beratung durch einen Rechtsanwalt sind ratsam, um die eigenen Interessen zu wahren.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stärkt die Rechte von Gewerbemietern bezüglich der Ausstattung gemieteter Räume. Es bestätigt, dass Vermieter verpflichtet sind, die bei Mietbeginn vorhandene Grundausstattung (hier: Treppenläufer) während der gesamten Mietdauer aufrechtzuerhalten. Zudem zeigt das Urteil, dass bauliche Details und Ausstattungsmerkmale, die bei Mietbeginn vorhanden waren, als vertraglich vereinbart gelten können, auch wenn sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt sind.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Gewerbemieter haben Sie Anspruch darauf, dass die bei Mietbeginn vorhandene Grundausstattung Ihrer Mieträume erhalten bleibt. Wenn beispielsweise Bodenbeläge oder andere Ausstattungsmerkmale zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden waren, muss der Vermieter diese instand halten oder gleichwertig ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn diese Ausstattungsmerkmale nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind. Dokumentieren Sie daher den Zustand der Räumlichkeiten bei Mietbeginn sorgfältig, um Ihre Ansprüche später besser durchsetzen zu können.
Benötigen Sie Hilfe?
Schriftliche Zustimmung als Schlüssel zur Streitvermeidung im Gewerbemietrecht
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, wie stark der Erfolg in Mietstreitigkeiten von klaren Vereinbarungen und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters zu baulichen Maßnahmen abhängt. Insbesondere bei baulichen Veränderungen in Gewerberäumen erfordert die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen eine präzise Prüfung der vertraglichen Absprachen. Unklare Formulierungen oder fehlende Zustimmungen können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine sorgfältige Analyse der Mietverträge in solchen Fällen unerlässlich ist.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre vertraglichen Regelungen und individuellen Gegebenheiten sorgfältig zu überprüfen. Mit einer strukturierten und transparenten Herangehensweise bieten wir Ihnen die erforderliche Rückendeckung, um Ihre Interessen in Mietangelegenheiten wirkungsvoll zu wahren und auf fundierter Basis Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erlangen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche baulichen Veränderungen erfordern zwingend die schriftliche Zustimmung des Vermieters?
Grundsätzliche Regelung
Jede wesentliche bauliche Veränderung an Gewerberäumen erfordert zwingend die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dies gilt selbst dann, wenn die Veränderung zu einer erheblichen Wertverbesserung der Gewerbeimmobilie beiträgt.
Zustimmungspflichtige Maßnahmen
Folgende Baumaßnahmen bedürfen immer der schriftlichen Zustimmung:
- Eingriffe in die Bausubstanz, wie etwa Mauerdurchbrüche oder Änderungen der Raumaufteilung
- Veränderungen an Haussystemen (Wasser, Strom, Klima)
- Maßnahmen, die die Statik des Gebäudes betreffen
- Veränderungen an Gemeinschaftsanlagen
- Umgestaltungen der Außenflächen (Zugänge, Außenfront)
Ausnahmen von der Zustimmungspflicht
Geringfügige Änderungen benötigen keine vorherige Zustimmung, wenn sie:
- keine Benachteiligung des Vermieters verursachen
- den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen
- der Erhaltung des Gebäudes dienen
- zur Abwendung drohender Gefahren notwendig sind
Rechtliche Konsequenzen
Wenn Sie ohne erforderliche Zustimmung bauliche Veränderungen vornehmen, kann der Vermieter:
- die Unterlassung der Baumaßnahmen verlangen
- den Rückbau der bereits vorgenommenen Änderungen fordern
- bei Gemeinschaftseigentum können auch andere Sondereigentümer den Rückbau verlangen
Die schriftliche Zustimmung des Vermieters schützt Sie als Mieter vor späteren Streitigkeiten. Selbst wenn der Vermieter später einem Bauantrag zustimmt, ist dies ausreichend, um die Schriftform zu wahren.
Wie muss ein korrekter Antrag auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen aussehen?
Ein Antrag auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen muss detaillierte Informationen zum geplanten Vorhaben enthalten.
Erforderliche Angaben im Antrag
Der Antrag muss vollständige Antragstellerdaten mit Name, Anschrift und Kontaktinformationen enthalten. Eine präzise Beschreibung des Bauvorhabens ist unerlässlich, die alle geplanten Veränderungen im Detail erläutert.
Notwendige Anlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bauzeichnungen mit maßstabsgetreuen Darstellungen der geplanten Veränderungen
- Aktueller Lageplan zur Verortung der Baumaßnahme
- Zeitplan mit Angaben zu Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeiten
- Bei statisch relevanten Änderungen: Statische Berechnungen
Begründung und Ausführung
Im Antrag sollten Sie die Notwendigkeit der baulichen Veränderung nachvollziehbar darlegen. Beschreiben Sie den genauen Ort der Veränderungen in der Wohnung und den Umfang der Baumaßnahmen. Die Zustimmung des Vermieters sollte schriftlich eingeholt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rückbauvereinbarung
Klären Sie im Antrag auch die Frage des Rückbaus. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen bauliche Veränderungen in der Regel rückgängig gemacht werden, sofern nicht anders vereinbart. Eine klare Vereinbarung hierzu sollte Teil des Antrags sein.
Welche Folgen drohen bei baulichen Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung?
Wenn Sie ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietwohnung vornehmen, drohen Ihnen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Unmittelbare Folgen
Der Vermieter kann von Ihnen die sofortige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Ihre Kosten verlangen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, droht eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, besonders wenn die Veränderungen die Bausubstanz erheblich beeinträchtigen.
Finanzielle Konsequenzen
Sie müssen mit Schadensersatzansprüchen des Vermieters rechnen, wenn durch die baulichen Veränderungen:
- Die Bausubstanz beschädigt wurde
- Die Vermietbarkeit eingeschränkt ist
- Sonstige Schäden entstanden sind
Rechtliche Durchsetzung
Der Vermieter kann seine Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall tragen Sie nicht nur die Kosten für den Rückbau, sondern auch die Prozesskosten. Selbst wenn die Veränderungen eine Wertsteigerung der Wohnung bewirken, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die vorherige Zustimmung des Vermieters fehlt.
Ausnahmen für Kleinmaßnahmen
Lediglich bei geringfügigen Veränderungen, die problemlos rückgängig gemacht werden können, ist keine Zustimmung erforderlich. Dies betrifft etwa das Anbringen von Regalen oder das Streichen von Wänden in üblichen Farbtönen. Bei Unsicherheit über die Genehmigungspflicht einer geplanten Veränderung sollten Sie diese vorab mit dem Vermieter besprechen.
Was sind die Rechte des Mieters, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
Wenn der Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verweigert, stehen Ihnen als Mieter verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Behindertengerechter Umbau
Bei behindertengerechten Umbauten haben Sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn ihm die Maßnahme auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann.
Gerichtliche Durchsetzung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verweigerung der Zustimmung unberechtigt ist, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die geplanten Veränderungen:
- Dem üblichen Wohnstandard entsprechen
- Keine erheblichen Eingriffe in die Bausubstanz erfordern
- Die Interessen des Vermieters nicht wesentlich beeinträchtigen
Sonderkündigungsrecht
Verweigert der Vermieter die Zustimmung zu notwendigen baulichen Veränderungen ohne triftigen Grund, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies ermöglicht Ihnen, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden und sich eine andere, besser geeignete Wohnung zu suchen.
Schadensersatzansprüche
In bestimmten Fällen können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen unberechtigt verweigert und Ihnen dadurch ein nachweisbarer Schaden entsteht.
Welche Rückbaupflichten bestehen bei genehmigten baulichen Veränderungen?
Auch bei genehmigten baulichen Veränderungen besteht grundsätzlich die Pflicht, die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen gilt zunächst nur für die Dauer des Mietverhältnisses.
Ausnahmen von der Rückbaupflicht
Von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. Die Rückbaupflicht entfällt, wenn Sie als Mieter:
- notwendige Renovierungsmaßnahmen durchgeführt haben, die den Wohnungswert dauerhaft steigern
- durch die Baumaßnahmen erst den vertragsgemäßen Zustand hergestellt haben
- eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter über den dauerhaften Verbleib der Änderungen getroffen haben
Kostenfolgen bei Rückbau
Wenn Sie die Rückbaupflicht nicht erfüllen, kann der Vermieter Schadensersatz fordern. Bei Rückbaukosten bis zur Höhe von vier Monatsmieten steht dem Vermieter sofort ein Geldanspruch zu. Der Vermieter darf die Kosten für den Rückbau mit Ihrer Kaution verrechnen.
Vorbeugende Maßnahmen
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie bei geplanten baulichen Veränderungen schriftlich festhalten:
- den genauen Umfang der genehmigten Baumaßnahmen
- die Kostenverteilung für die Durchführung
- die Verantwortlichkeit für die Baumaßnahmen
- eine klare Regelung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Wenn Sie langlebige Einrichtungen wie Parkettböden verlegen oder eine EDV-Vernetzung installieren, sollten Sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbaren, dass deren Rückbau bei Mietende nicht verlangt werden darf.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Bauliche Veränderung
Eine dauerhafte, substanzielle Änderung an der Bausubstanz oder der technischen Ausstattung eines Gebäudes oder einer Mietfläche. Dies umfasst alle Maßnahmen, die die Gebäudestruktur oder fest installierte Einrichtungen wesentlich verändern. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 555b BGB.
Beispiel: Das Einziehen oder Entfernen von Wänden, der Einbau einer Klimaanlage oder das Verlegen neuer Elektroleitungen.
Ordnungsgemäße Instandhaltung
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies basiert auf § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB und umfasst regelmäßige Wartungen sowie erforderliche Reparaturen.
Beispiel: Die Reparatur einer defekten Heizung oder der Austausch verschlissener Bodenbeläge in Gemeinschaftsflächen.
Beeinträchtigung der Mietsache
Eine erhebliche Störung oder Einschränkung der vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjekts. Dies kann durch bauliche Mängel, Umwelteinflüsse oder das Verhalten Dritter verursacht werden. Die rechtliche Bewertung erfolgt nach § 536 BGB.
Beispiel: Übermäßige Lärmbelästigung, die die gewerbliche Nutzung der Räume stark einschränkt.
Mietstreit
Ein rechtlicher Konflikt zwischen Mieter und Vermieter über mietrechtliche Ansprüche, Pflichten oder Rechte. Solche Auseinandersetzungen werden oft vor dem Amts- oder Landgericht ausgetragen und basieren meist auf dem Mietrecht des BGB (§§ 535 ff.).
Beispiel: Streitigkeiten über Mängel, Mietminderungen oder wie hier über bauliche Veränderungen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 550 BGB – Schriftform des Mietvertrags: Die Vorschrift verlangt für Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die schriftliche Form, wobei alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, eindeutig bestimmbar sein müssen. Bei Nichteinhaltung gilt der Vertrag als unbefristet abgeschlossen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die fehlende präzise Beschreibung der vermieteten Räume durch Lagepläne könnte unerheblich sein, da ein eingerichteter Gewerbebetrieb als Ganzes übernommen wurde.
- § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB – Erhaltungspflicht des Vermieters: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies umfasst die Aufrechterhaltung des bei Mietbeginn vorhandenen Zustands. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der bei Mietbeginn vorhandene Sisalbelag im Treppenhaus muss von der Vermieterin als Teil des vertragsgemäßen Zustands wiederhergestellt werden.
- § 536 BGB – Mietmängel und Mietminderung: Bei Mängeln der Mietsache, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies gilt auch für nachträglich auftretende Mängel. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Entfernung des Treppenläufers könnte einen Mangel darstellen, der zu Mietminderungsansprüchen führt, diese wurden jedoch im Verfahren zurückgenommen.
Das vorliegende Urteil
KG Berlin – Az.: 8 U 10/23 – Urteil vom 06.11.2023
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