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Selbständiges Beweisverfahren – Feststellung an tatsächlicher Wohnfläche

Wohnflächen-Krimi in Neubrandenburg: Mieterin und Vermieterin streiten erbittert um jeden Quadratmeter – nun muss ein Gutachter für Klarheit sorgen. Denn von der exakten Wohnfläche hängt die Höhe der Betriebskosten ab, und da geht es ums Geld. Das Landgericht hat entschieden: Schluss mit dem Rätselraten, ein Sachverständiger soll die Wohnung vermessen!

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil behandelt die Frage der korrekten Wohnfläche einer Mietwohnung und deren Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung.
  • Zwischen der Mieterin und der Vermieterin besteht Streit über die Richtigkeit der in der Betriebskostenabrechnung angegebenen Wohnfläche.
  • Es gibt unterschiedliche Messungen der Wohnfläche, die zu verschiedenen Ergebnissen führen und eine klare Unklarheit schaffen.
  • Das Amtsgericht hatte zunächst den Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren abgelehnt.
  • Die Mieterin argumentierte, dass selbst geringfügige Abweichungen bei der Wohnfläche zu einer ungerechtfertigten finanziellen Benachteiligung führen können.
  • Das Gericht entschied, dass die Mieterin ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Wohnfläche hat und das Beweisverfahren angeordnet werden muss.
  • Der Begriff des rechtlichen Interesses wird weit interpretiert, sodass auch andere Aspekte berücksichtigt werden können.
  • Die Entscheidung trägt zur Klarstellung der Berechnungsgrundlagen bei Betriebskosten bei.
  • Ein Sachverständigengutachten soll nun die tatsächliche Wohnfläche feststellen.
  • Die Entscheidung hat potenziell Auswirkungen auf zukünftige Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bezüglich der Betriebskosten.

Mietrecht im Fokus: Streit um Wohnfläche und Beweislast beim Mieter

In der Welt des Mietrechts sind Streitigkeiten um die tatsächliche Wohnfläche häufige Ursachen für Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Eine korrekte Wohnflächenberechnung spielt eine entscheidende Rolle, da sie den Wohnraummietrechtlichen Ansprüchen von Mietern zugrunde liegt. Die Wohnflächenverordnung gibt dabei vor, wie Flächen zu ermitteln sind und definiert, welche Bereiche in die Fläche einbezogen werden dürfen. Wenn es Unklarheiten über die tatsächliche Wohnfläche gibt, kann ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet werden, um entsprechende Klärungen herbeizuführen.

In solchen Verfahren liegt die Beweislast häufig beim Mieter, der den Wohnflächenanspruch geltend macht. Oftmals sind Sachverständigengutachten erforderlich, um die korrekte Flächenberechnung nachzuvollziehen und Missverständnisse auszuräumen. Dies ist nicht nur wichtig für die Beurteilung von Mietverträgen, sondern auch für die Immobilienbewertung und die eventuelle Anfechtung von Nebenkostenabrechnungen. Der folgende Fall beleuchtet, wie ein Gericht solche Streitigkeiten behandelt und was dabei rechtlich berücksichtigt wird.

Der Fall vor Gericht


Wohnflächenstreit: Gericht ordnet Sachverständigengutachten an

In einem Rechtsstreit um die korrekte Wohnungsgröße zwischen einer Mieterin und ihrer Vermieterin hat das Landgericht Neubrandenburg die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet.

Streitigkeiten um tatsächliche Wohnfläche
Das Landgericht Neubrandenburg ordnete die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur genauen Bestimmung der Wohnfläche an, nachdem eine Mieterin die Betriebskostenabrechnung aufgrund eines Wohnflächenstreits angefochten hatte. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Fall dreht sich um die genaue Bestimmung der Wohnfläche einer Wohnung in Neubrandenburg, die für die Berechnung der Betriebskosten relevant ist.

Hintergrund des Wohnflächendisputs

Die Mieterin hatte die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung angezweifelt, da sie die zugrunde gelegte Wohnfläche für falsch hielt. Während die Vermieterin in ihren Abrechnungen von einer Fläche von 61,80 m² ausging, vermutete die Mieterin eine tatsächliche Größe von 59,45 m². Ein von der Vermieterin beauftragtes Gutachten ergab 60,91 m², wohingegen eine Messung des Deutschen Mieterbundes im Auftrag der Mieterin nur 56,415 m² ergab.

Gerichtliche Entscheidung zur Beweiserhebung

Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte zunächst den Antrag der Mieterin auf ein selbstständiges Beweisverfahren abgelehnt. Es argumentierte, dass kein rechtliches Interesse an einer sachverständigen Feststellung bestehe, da die Parteien die Messung selbst vornehmen könnten. Das Landgericht Neubrandenburg hob diese Entscheidung nun auf und wies das Amtsgericht an, ein Sachverständigengutachten zur exakten Bestimmung der Wohnfläche einzuholen.

Rechtliche Begründung des Landgerichts

Das Landgericht betonte in seiner Begründung, dass der Begriff des rechtlichen Interesses bei selbstständigen Beweisverfahren weit auszulegen sei. Es sei nicht erforderlich, dass das Verfahren zwingend zur Vermeidung eines Rechtsstreits führe. Vielmehr genüge es, wenn die Beweistatsache zur Begründung eines materiell-rechtlichen Anspruchs dienen könnte.

Bedeutung der Wohnflächenberechnung für Betriebskosten

Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Betriebskosten nach den tatsächlichen Gegebenheiten abzurechnen sind, sofern sie sich nach der Wohnfläche richten. Frühere Toleranzen von bis zu 10% Abweichung seien nicht mehr anwendbar. Selbst geringfügige Abweichungen in der Wohnfläche könnten daher relevant sein und rechtfertigten das Interesse an einer genauen Feststellung.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern bei Wohnflächenstreitigkeiten, indem es den Begriff des rechtlichen Interesses für selbstständige Beweisverfahren weit auslegt. Es unterstreicht die Bedeutung präziser Wohnflächenermittlung für Betriebskostenabrechnungen, da selbst geringfügige Abweichungen relevant sein können. Die Entscheidung fördert Transparenz im Mietrecht und ermöglicht Mietern, ihre Ansprüche effektiver durchzusetzen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Mieter bei Zweifeln an der Wohnflächenberechnung. Sie können nun leichter ein Sachverständigengutachten zur genauen Vermessung Ihrer Wohnung beantragen, selbst wenn die Abweichung gering erscheint. Dies ist besonders wichtig für Ihre Betriebskostenabrechnung, da jeder Quadratmeter zählt. Sie müssen nicht mehr akzeptieren, dass der Vermieter die Fläche allein bestimmt. Stattdessen haben Sie nun die Möglichkeit, eine unabhängige und präzise Messung zu erhalten, ohne gleich einen kostspieligen Rechtsstreit beginnen zu müssen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Nebenkosten zu überprüfen und möglicherweise zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zu häufigen rechtlichen Fragen, die sich im Wohnungs- und Mietrecht ergeben. Besonders im Fokus stehen dabei die oft strittigen Themen rund um die tatsächliche Wohnfläche, die nicht nur Vermieter und Mieter betreffen, sondern auch rechtliche Implikationen mit sich bringen können. Entdecken Sie prägnante Antworten und hilfreiche Tipps, um sich in diesen wichtigen Angelegenheiten besser zurechtzufinden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Wie beeinflusst die genaue Wohnflächenberechnung die Betriebskostenabrechnung?

Die genaue Wohnflächenberechnung hat einen erheblichen Einfluss auf die Betriebskostenabrechnung. Für die Verteilung der Betriebskosten ist stets die tatsächliche Wohnfläche maßgebend, nicht die im Mietvertrag vereinbarte Fläche. Dies gilt sowohl für frei finanzierten als auch für preisgebundenen Wohnraum.

Auswirkungen auf die Kostenverteilung

Wenn Sie als Mieter in einem Mehrfamilienhaus wohnen, werden die Betriebskosten in der Regel nach dem Flächenanteil Ihrer Wohnung an der Gesamtwohnfläche des Hauses verteilt. Eine präzise Wohnflächenberechnung ist daher entscheidend für eine faire Kostenverteilung. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen ab, kann dies zu Über- oder Unterzahlungen führen.

Rechtliche Grundlage

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass für die Betriebskostenabrechnung immer die tatsächliche Wohnfläche relevant ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abweichung zur vertraglich vereinbarten Fläche mehr oder weniger als 10% beträgt. Die frühere Rechtsprechung, die eine Toleranzgrenze von 10% vorsah, wurde aufgegeben.

Berechnung der Wohnfläche

Für die korrekte Berechnung der Wohnfläche sind die Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Dabei werden verschiedene Flächen unterschiedlich angerechnet:

  • Wohnräume und Küchen zählen vollständig
  • Balkone, Loggien und Dachgärten in der Regel zu einem Viertel
  • Räume mit Dachschrägen werden je nach Höhe anteilig berücksichtigt

Konsequenzen für Mieter und Vermieter

Stellen Sie als Mieter fest, dass Ihre tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, können Sie eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung verlangen. Umgekehrt darf der Vermieter bei einer größeren tatsächlichen Wohnfläche diese für die Abrechnung zugrunde legen, auch wenn im Mietvertrag eine geringere Fläche steht.

Die genaue Wohnflächenberechnung beeinflusst nicht nur die Betriebskostenabrechnung, sondern kann sich auch auf die Höhe der Miete und mögliche Mieterhöhungen auswirken. Es ist daher für beide Parteien wichtig, die korrekte Wohnfläche zu kennen und bei Bedarf durch ein Aufmaß feststellen zu lassen.


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Was ist ein selbständiges Beweisverfahren und wann wird es angewendet?

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung, das vor einem möglichen Hauptprozess durchgeführt wird. Es dient dazu, Beweise zu sichern und Tatsachen festzustellen, bevor ein Rechtsstreit entsteht oder sich zuspitzt.

Anwendungsbereiche

Das selbständige Beweisverfahren findet häufig Anwendung im Baurecht, Mietrecht und bei Schadensersatzansprüchen. Wenn Sie als Mieter beispielsweise Zweifel an der vom Vermieter angegebenen Wohnfläche haben, können Sie ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, um die tatsächliche Fläche durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermitteln zu lassen.

Voraussetzungen

Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein rechtliches Interesse an der Beweiserhebung bestehen.
  2. Die Beweisaufnahme muss der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen können.
  3. Es besteht die Gefahr des Beweisverlusts oder der Erschwerung der Beweisführung.

Ablauf

Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren einleiten möchten, stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht. Das Gericht prüft die Zulässigkeit und ordnet bei Erfüllung der Voraussetzungen die Beweiserhebung an. Ein Sachverständiger wird beauftragt, den Sachverhalt zu untersuchen und ein Gutachten zu erstellen.

Vorteile

Das selbständige Beweisverfahren bietet mehrere Vorteile:

  • Schnelle Klärung von Sachverhalten
  • Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren
  • Kosteneinsparung im Vergleich zu einem Hauptprozess
  • Grundlage für außergerichtliche Einigungen

Wenn Sie als Mieter die tatsächliche Wohnfläche Ihrer Mietwohnung feststellen lassen möchten, kann ein selbständiges Beweisverfahren eine effektive Möglichkeit sein, um Klarheit zu schaffen und Ihre Rechte zu wahren.


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Welche rechtlichen Schritte kann ein Mieter unternehmen, wenn er die Wohnfläche anzweifelt?

Wenn Sie als Mieter die vom Vermieter angegebene Wohnfläche anzweifeln, stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

Eigene Vermessung durchführen

Zunächst sollten Sie die Wohnung selbst ausmessen. Dies ist in den meisten Fällen zumutbar und kann als Grundlage für weitere Schritte dienen. Auch bei komplexeren Grundrissen mit Dachschrägen oder Loggien wird von Ihnen erwartet, zumindest eine überschlägige Messung vorzunehmen.

Aufforderung zur Nachweiserbringung

Teilen Sie Ihrem Vermieter Ihre Zweifel schriftlich mit und fordern Sie ihn auf, einen Nachweis über die tatsächliche Wohnfläche zu erbringen. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist.

Selbstständiges Beweisverfahren

Ein wichtiges rechtliches Instrument ist das selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO. Hierbei können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass ein Sachverständiger die tatsächliche Wohnfläche feststellt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgende Elemente enthalten:

  • Ihre Daten als Antragsteller und die des Vermieters als Antragsgegner
  • Genaue Bezeichnung der Wohnung
  • Darlegung des Sachverhalts und Begründung Ihres rechtlichen Interesses
  • Beweisthema (Feststellung der tatsächlichen Wohnfläche)
  • Antrag auf Bestellung eines Sachverständigen

Mietminderung bei erheblicher Abweichung

Sollte sich herausstellen, dass die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% von der angegebenen Fläche abweicht, können Sie eine Mietminderung geltend machen. In diesem Fall wird eine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs unwiderleglich vermutet.

Anfechtung von Betriebskostenabrechnungen

Bei einer festgestellten Flächenabweichung haben Sie das Recht, fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen anzufechten, die auf der falschen Wohnfläche basieren. Fordern Sie in diesem Fall eine Neuberechnung auf Grundlage der korrekten Fläche.

Widerspruch gegen Mieterhöhungen

Wenn Ihr Vermieter eine Mieterhöhung auf Basis der falschen Wohnfläche verlangt, können Sie dieser widersprechen. Für die Berechnung der Mieterhöhung ist stets die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich.

Beachten Sie, dass Sie bei allen rechtlichen Schritten die Fristen und formalen Anforderungen einhalten müssen. Die genaue Vorgehensweise hängt von den Umständen Ihres individuellen Falls ab.


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Welche Auswirkungen hat eine nachträglich festgestellte, kleinere Wohnfläche für Mieter?

Eine nachträglich festgestellte, kleinere Wohnfläche kann für Mieter erhebliche finanzielle und rechtliche Auswirkungen haben. Entscheidend ist dabei, ob die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht.

Mietminderung

Wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, liegt ein Sachmangel vor. In diesem Fall haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung entspricht in der Regel dem Prozentsatz der Flächenabweichung. Beträgt die Abweichung beispielsweise 15%, können Sie die Miete um 15% reduzieren.

Rückforderung überzahlter Miete

Sie können als Mieter auch rückwirkend die zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren, wobei die Frist erst mit Kenntnis von der Flächenabweichung beginnt. Stellen Sie also heute fest, dass Ihre 90 m² große Wohnung tatsächlich nur 80 m² misst, können Sie die überzahlte Miete für die letzten drei Jahre zurückfordern.

Anpassung der Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskosten werden oft nach der Wohnfläche umgelegt. Bei einer kleineren tatsächlichen Wohnfläche haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung der Betriebskosten. Dies kann zu einer Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten führen und wirkt sich auch auf zukünftige Abrechnungen aus.

Auswirkungen auf Mieterhöhungen

Mieterhöhungen, die auf der falschen Wohnfläche basieren, sind unwirksam. Sie können einer solchen Mieterhöhung widersprechen und eine Neuberechnung auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche verlangen.

Sonderkündigungsrecht

Bei einer erheblichen Flächenabweichung von mehr als 10% steht Ihnen als Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sie können das Mietverhältnis fristlos kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Beweislast und Vermessung

Als Mieter tragen Sie die Beweislast für die Flächenabweichung. Es empfiehlt sich daher, die Wohnung von einem Fachmann vermessen zu lassen. Die Kosten hierfür können Sie im Erfolgsfall vom Vermieter zurückfordern.


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Wann ist ein Sachverständigengutachten zur Wohnfläche notwendig?

Ein Sachverständigengutachten zur Wohnfläche wird in folgenden Situationen notwendig:

Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche

Wenn Sie als Mieter den begründeten Verdacht haben, dass die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht, kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein. Eine Abweichung gilt als erheblich, wenn sie mehr als 10% beträgt. In diesem Fall können Sie eine Mietminderung geltend machen oder sogar den Mietvertrag anfechten.

Im Rahmen eines Rechtsstreits

Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Wohnfläche, kann das Gericht ein Sachverständigengutachten anordnen. Dies geschieht oft im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, bei dem die tatsächliche Wohnfläche festgestellt wird. Das Gutachten dient dann als Beweismittel vor Gericht.

Bei Unklarheiten in der Wohnflächenberechnung

Wenn die Berechnungsmethode der Wohnfläche unklar ist oder wenn es Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung gibt, kann ein Sachverständigengutachten Klarheit schaffen. Dies ist besonders relevant, wenn verschiedene Berechnungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten und Zweifel an der angegebenen Wohnfläche bestehen, kann ein Sachverständigengutachten den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln helfen. Dies kann Ihnen als Käufer oder Verkäufer Sicherheit geben und mögliche spätere Streitigkeiten vermeiden.

Ein Sachverständigengutachten zur Wohnfläche bietet Ihnen als Mieter oder Eigentümer rechtliche Sicherheit und kann in vielen Fällen helfen, Konflikte zu lösen oder zu vermeiden. Es ist besonders dann ratsam, wenn erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel stehen oder wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung erwarten.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Wohnflächenverordnung: Die Wohnflächenverordnung regelt, wie die Wohnfläche einer Immobilie genau berechnet werden darf. Sie legt fest, welche Räume und Flächen in die Berechnung einbezogen werden können, wie etwa Balkone, Terrassen und Keller. Eine richtige Berechnung ist wichtig für Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen. Wenn Mieter und Vermieter unterschiedliche Auffassungen über die Wohnfläche haben, können Streitigkeiten entstehen, die durch diese Verordnung klargestellt werden sollten.
  • Beweislast: Die Beweislast bezeichnet die Verantwortung, die notwendigen Beweise für eine Behauptung zu liefern. Im Kontext von Mietstreitigkeiten muss häufig der Mieter nachweisen, dass die angegebene Wohnfläche nicht korrekt ist. Das bedeutet, dass der Mieter aktiv Beweise, wie etwa Gutachten oder Messungen, vorlegen muss, um seinen Anspruch auf eine Anpassung der Mietkosten oder Nebenkosten zu untermauern.
  • Sachverständigengutachten: Ein Sachverständigengutachten ist eine professionelle Bewertung einer bestimmten Situation, die von einem Experten auf einem bestimmten Gebiet erstellt wird. Im Falle von Wohnflächenstreitigkeiten wird ein Gutachten oft benötigt, um die genaue Größe der Wohnung festzustellen. Dieses Gutachten kann dann als Beweis in einem rechtlichen Verfahren dienen und die Basis für Entscheidungen über Mietansprüche oder Betriebskosten bilden.
  • Selbständiges Beweisverfahren: Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, Beweise zu sichern, bevor ein Hauptverfahren stattfindet. Mieter können ein solches Verfahren beantragen, um unabhängige Beweise für die Wohnfläche zu erhalten, die dann in künftigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden können. Es ist ein präventiver Schritt, der darauf abzielt, die Beweislage zu klären, ohne sofort einen aufwändigen Prozess einleiten zu müssen.
  • Rechtliches Interesse: Der Begriff des rechtlichen Interesses bezieht sich auf die Notwendigkeit, ein Anliegen rechtlich verfolgen zu können. Um ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, ist es wichtig, dass der Mieter ein rechtliches Interesse daran hat, die Wohnfläche feststellen zu lassen. Das Landgericht hat entschieden, dass dieses Interesse weit interpretiert werden kann, sodass auch kleinere Unklarheiten berücksichtigt werden, etwa zur Berechnung der Betriebskosten.
  • Betriebskostenabrechnung: Die Betriebskostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, die die Nebenkosten einer Mietwohnung aufschlüsselt, wie etwa Heizkosten, Wasser und Müllabfuhr. Die Höhe dieser Kosten bemisst sich oft an der Größe der Wohnung, weshalb eine korrekte Wohnflächenberechnung von entscheidender Bedeutung ist. Falsch berechnete Betriebs- oder Nebenkosten können dazu führen, dass Mieter zu viel zahlen oder unrechtmäßige Kosten in Rechnung gestellt bekommen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 485 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt das selbstständige Beweisverfahren, das es einer Partei ermöglicht, vor der Erhebung einer Klage ein Gutachten über den Zustand oder Wert einer Sache beantragen zu können, sofern ein rechtliches Interesse besteht. Ziel ist es, Klarheit über relevante Fakten zu schaffen, die in einem späteren Klageverfahren von Bedeutung sein könnten. Im vorliegenden Fall sucht die Antragstellerin ein Gutachten, um die Wohnfläche ihrer Mietwohnung festzustellen, die wiederum eine entscheidende Grundlage für die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung darstellt.
  • § 567 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph beschreibt die Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts. Eine Beschwerde ist zulässig, wenn sie fristgerecht gegenüber einem angefochtenen Beschluss eingelegt wird. Die Antragstellerin hat hierrechtzeitig Beschwerde eingelegt, um den Ablehnungsbeschluss des Amtsgerichts anzufechten, was letztlich zur Anweisung an das Amtsgericht führte, ein Sachverständigengutachten einzuholen.
  • § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph behandelt die Regelungen zu Betriebskosten in Mietverhältnissen und definiert, welche Kosten als Betriebskosten und somit umlegbar sind. Betrifft die korrekte Berechnung der Betriebskosten die Wohnfläche, was im konkreten Fall diskutiert wird, so ist dieser Paragraph relevant, um zu bestimmen, ob die Berechnung der Antragstellerin korrekt ist oder nicht.
  • § 531 ZPO (Zivilprozessordnung): Hierin wird behandelt, unter welchen Umständen neue Tatsachen und Beweise in einem laufenden Rechtsstreit vorgebracht werden können. Dies spielt eine Rolle, sollte die Antragstellerin im Hauptverfahren erkennen, dass die Messmethoden zum Ergebnis der Wohnflächenberechnung wichtig sind, um ihre Position zu untermauern.
  • § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph verpflichtet die Verträge zur guten faith und zum fairen Handeln zwischen den Vertragsparteien. Sollte sich herausstellen, dass die Vermieterin unrichtige Angaben zur Wohnfläche gemacht hat, könnte dies eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellen, was wiederum Rechte der Antragstellerin hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung beeinflusst.

Das vorliegende Urteil

LG Neubrandenburg – Az.: 1 T 176/22 – Beschluss vom 10.03.2023


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