Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Auskunftspflicht im Mietrecht: Rechtliche Folgen für Mieter und Vermieter
- Der Fall vor Gericht
- Mieter verliert Bahnbögen in Köln nach Versäumnis bei Untermietverträgen
- Umfangreiche Bahnbögen als Mietobjekt
- Streit um Auskunftspflichten bei Untervermietung
- Außerordentliche Kündigung nach unzureichender Auskunft
- Massive finanzielle Auswirkungen aufgedeckt
- Gerichtliche Entscheidung mit klaren Konsequenzen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Auskunftspflichten hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter bei Untervermietung?
- Wann kann der Vermieter wegen verweigerter Auskünfte zur Untervermietung kündigen?
- Welche Fristen gelten für die Erteilung von Auskünften an den Vermieter?
- Wie detailliert müssen die Auskünfte über Untermietverhältnisse sein?
- Was sind die rechtlichen Folgen falscher Auskünfte über Untermietverhältnisse?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Die Parteien streiten darüber, ob ihre Mietverträge durch eine Kündigung der Beklagten beendet wurden.
- Streitgegenstand sind Mietflächen unter Eisenbahntrassen in zwei verschiedenen Stadtbereichen.
- Es gab diverse Mietverträge und Nachträge mit unterschiedlichen Regelungen über die Jahre.
- Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis wegen ausstehender Mieten und mangelnder Auskunftserteilung über Untermietverträge.
- Das Gericht entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war, da die Beklagte ihre Informationspflicht nicht ausreichend erfüllt hat.
- Gemäß Vertrag war die Beklagte verpflichtet, Informationen über Untermietverhältnisse zu erteilen, was sie nicht tat.
- Die Nichterfüllung der Auskunftspflicht wurde als ausreichend gravierend bewertet, um eine Außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
- Das Urteil hielt fest, dass die fortgesetzte Missachtung der vertraglichen Pflichten der Beklagten eine Vertragsfortsetzung unzumutbar machte.
- Die Beklagte muss die Flächen räumen und umfassende Auskünfte über bestehende Untermietverhältnisse erteilen.
- Die Entscheidung basiert auf den spezifischen Umständen des Falles und lässt keine Revision zu.
Auskunftspflicht im Mietrecht: Rechtliche Folgen für Mieter und Vermieter
Die Auskunftsverpflichtung spielt im Mietrecht eine zentrale Rolle und betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter. Mietverträge enthalten Informationspflichten, die sicherstellen sollen, dass beide Parteien über wichtige Aspekte des Mietverhältnisses informiert sind.
Dazu gehört auch, dass Mieter bestimmte Informationen über ihre finanzielle Situation oder den Wohnungszustand bereitstellen müssen. Eine Verletzung dieser Auskunftspflicht kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Die rechtlichen Ansprüche von Vermietern sowie die Pflichten von Mietern sind klar definiert. Kommt ein Mieter seiner Auskunftspflicht nicht nach, kann dies sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Aspekte der Auskunftsverpflichtung und die rechtlichen Konsequenzen im Detail aufzeigt.
Der Fall vor Gericht
Mieter verliert Bahnbögen in Köln nach Versäumnis bei Untermietverträgen
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem wegweisenden Urteil die außerordentliche Kündigung eines langfristigen Mietvertrags für Bahnbögen durch die Vermieterin bestätigt. Die Kündigung erfolgte, nachdem der Mieter trotz vertraglicher Verpflichtung keine ausreichenden Auskünfte über bestehende Untermietverhältnisse erteilt hatte.
Umfangreiche Bahnbögen als Mietobjekt
Der 2009 geschlossene Mietvertrag umfasste mehrere Bahnbögen in Köln, die sich unter Eisenbahntrassen in den Bereichen G.-straße zwischen Hauptbahnhof und T.-straße sowie in Z. zwischen H.-straße und Q.-straße befinden. Die Laufzeit war ursprünglich bis 2044 vereinbart. Während die Bahnbögen im Bereich G.-straße bereits weitgehend saniert wurden, bestehen in Z. noch erhebliche Feuchtigkeits- und Wasserprobleme.
Streit um Auskunftspflichten bei Untervermietung
Nach den vertraglichen Vereinbarungen war der Mieter verpflichtet, der Vermieterin auf Verlangen detaillierte Informationen über bestehende Untermietverhältnisse mitzuteilen. Dies beinhaltete Angaben zu den Mietern, Vertragslaufzeiten und Miethöhen. Diese Informationen waren für die Vermieterin besonders relevant, da der Mieter erst bei Erzielung „nachhaltiger Mieteinkünfte“ zur Zahlung der vereinbarten Miete von monatlich 14.819 Euro verpflichtet war.
Außerordentliche Kündigung nach unzureichender Auskunft
Nachdem die Vermieterin im Januar 2020 eine Frist zur Auskunftserteilung gesetzt hatte, kündigte sie im Februar 2020 außerordentlich. Das OLG Köln bestätigte die Wirksamkeit dieser Kündigung. Die unterlassene Auskunftserteilung stelle eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass der Vermieterin eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei.
Massive finanzielle Auswirkungen aufgedeckt
Erst während des Rechtsstreits wurde bekannt, dass der Mieter monatliche Einnahmen von 125.000 Euro aus Untervermietungen erzielte. Nach Auffassung des Gerichts waren diese Einnahmen größtenteils bereits zum Zeitpunkt der Kündigung vorhanden. Die fehlende Transparenz über die Untermietverhältnisse hatte somit erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Vermieterin.
Gerichtliche Entscheidung mit klaren Konsequenzen
Das OLG Köln verpflichtete den Mieter zur Räumung und Herausgabe sämtlicher gemieteter Flächen. Zusätzlich muss er der Vermieterin umfassend Auskunft über alle bestehenden Untermietverhältnisse erteilen. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde vollständig zurückgewiesen, die Revision nicht zugelassen.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Urteil zeigt, dass die Verletzung von vertraglichen Auskunftspflichten durch Mieter schwerwiegende Folgen haben kann – bis hin zur außerordentlichen Kündigung eines langfristigen Mietvertrags. Besonders bedeutsam ist die Erkenntnis, dass auch eine scheinbar formale Pflichtverletzung wie die unzureichende Information über Untermietverhältnisse als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ausreicht, wenn dadurch die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters erheblich beeinträchtigt werden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Transparenz und vollständige Information im Mietverhältnis keine Nebensächlichkeit sind, sondern zentrale Vertragspflichten darstellen.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Mieter müssen Sie vertragliche Informationspflichten sehr ernst nehmen und gewissenhaft erfüllen. Wenn Sie Räume untervermieten, sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter auf Anfrage vollständige und detaillierte Auskünfte über diese Untermietverhältnisse zu geben – einschließlich Mietdauer, Miethöhe und allen relevanten Vertragsdetails. Verweigern Sie diese Informationen oder geben Sie sie nur unvollständig, riskieren Sie die fristlose Kündigung Ihres Hauptmietvertrags, selbst wenn dieser eigentlich langfristig angelegt ist. Besonders kritisch wird es, wenn durch Ihre fehlende Auskunft der Vermieter seine vertraglichen Ansprüche nicht durchsetzen kann oder wichtige wirtschaftliche Entscheidungen nicht treffen kann.
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Wenn Sie als Vermieter oder Mieter von Auskunftspflichten bei Untermietverhältnissen betroffen sind, können die rechtlichen Konsequenzen weitreichend sein. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre konkrete Situation und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf, um Ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam eine fundierte rechtliche Grundlage für Ihre Entscheidungen schaffen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Auskunftspflichten hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter bei Untervermietung?
Bei einer beabsichtigten Untervermietung müssen Sie als Mieter dem Vermieter bestimmte grundlegende Informationen über den potenziellen Untermieter zur Verfügung stellen. Diese Auskunftspflicht umfasst zunächst den Namen und die Anschrift des Untermieters.
Grundlegende Informationspflichten
Der Vermieter hat einen Anspruch auf Mitteilung der persönlichen Daten des Untermieters. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Untermieters
- Geburtsdatum
- Telefonnummer (falls vom Vermieter angefordert)
Grenzen der Auskunftspflicht
Bei den Einkommensverhältnissen des Untermieters dürfen Sie die Auskunft verweigern. Auch über die Höhe der vereinbarten Untermiete müssen Sie keine Angaben machen. Der Vermieter hat ebenfalls keinen Anspruch auf Angaben zum Beruf des Untermieters.
Konsequenzen unzureichender Auskunft
Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern. Eine solche Verweigerung ist dann auch rechtmäßig und löst kein Sonderkündigungsrecht aus.
Besonderheiten bei Wohngemeinschaften
Bei Wohngemeinschaften genügt die Mitteilung von Name und Anschrift des neuen WG-Bewohners. In diesem Fall muss der verbleibende Mieter den Wechsel und seinen Wunsch auf Untervermietung nicht explizit begründen.
Wenn Sie die erforderlichen Informationen nicht bereitstellen, kann der Vermieter sein Schweigen nicht als Zustimmung zur Untervermietung verstanden werden. Die Untervermietung ohne ausreichende Information des Vermieters kann zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Wann kann der Vermieter wegen verweigerter Auskünfte zur Untervermietung kündigen?
Bei einer gewünschten Untervermietung müssen Sie als Mieter bestimmte Auskünfte über den potenziellen Untermieter erteilen. Der Vermieter kann nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn Sie die erforderlichen Auskünfte verweigern und trotzdem untervermieten.
Erforderliche Auskünfte
Folgende Basisinformationen müssen Sie dem Vermieter zunächst mitteilen:
- Name des Untermieters
- Anschrift
- Bei Gewerberäumen zusätzlich die Art des Gewerbes
Wenn der Vermieter nachfragt, sind Sie verpflichtet, weitere Informationen zu liefern. Bei Gewerberäumen mit vereinbarter Betriebspflicht müssen Sie auch Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Untermieters und zu den wesentlichen Mietbedingungen machen.
Konsequenzen bei Auskunftsverweigerung
Verweigern Sie die geforderten Auskünfte, ist der Vermieter nicht zur Zustimmung verpflichtet. In diesem Fall haben Sie auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 540 BGB.
Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich, wenn Sie:
- Die erforderlichen Auskünfte trotz Aufforderung nicht erteilen
- Dennoch einen Untermieter einziehen lassen
- Zuvor eine Abmahnung durch den Vermieter erhalten haben
Besonderheiten bei touristischer Nutzung
Bei einer beabsichtigten Untervermietung zu touristischen Zwecken gelten besonders strenge Maßstäbe. Eine nicht genehmigte touristische Untervermietung kann nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen.
Welche Fristen gelten für die Erteilung von Auskünften an den Vermieter?
Bei Auskunftsverlangen des Vermieters müssen Mieter innerhalb einer angemessenen Frist antworten. Als angemessen gilt in der Regel eine Frist von 2-4 Wochen, je nach Art und Umfang der verlangten Auskunft.
Gesetzliche Auskunftspflichten
Der Mieter muss dem Vermieter unverzüglich Auskunft geben bei:
- Schäden an der Mietsache
- Mängeln, die eine Gefahr darstellen
- Beabsichtigter Untervermietung
- Änderungen der Personenzahl im Haushalt
Folgen verspäteter Auskünfte
Wenn der Mieter eine vom Vermieter gesetzte angemessene Frist zur Auskunftserteilung versäumt, kann dies zum Verzug führen. Der Vermieter kann dann:
- Eine Abmahnung aussprechen
- Bei schwerwiegenden Verstößen das Mietverhältnis kündigen
- Zusätzliche Kosten (z.B. Anwaltskosten) geltend machen
Besondere Auskunftspflichten
Bei bestimmten Sachverhalten gelten spezielle Fristen:
Der Mieter muss die Zustimmung zur Untervermietung mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einzug des Untermieters einholen.
Bei einer Modernisierungsankündigung des Vermieters muss der Mieter Härtegründe bis zum Ablauf des Monats mitteilen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.
Wenn der Vermieter Auskunft über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen verlangt, ist diese Information innerhalb eines Monats zu erteilen.
Wie detailliert müssen die Auskünfte über Untermietverhältnisse sein?
Der Mieter muss dem Vermieter folgende grundlegende Informationen über potenzielle Untermieter mitteilen:
- Name und Vorname des Untermieters
- Geburtsdatum
- Letzte Anschrift
- Ausgeübte berufliche Tätigkeit
Zeitpunkt der Auskunftspflicht
Die Informationen müssen vor Beginn des Untermietverhältnisses übermittelt werden. Dies ermöglicht dem Vermieter, die Voraussetzungen für die Erlaubnis einer Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 S. 2 BGB zu prüfen.
Besonderheiten bei genereller Untermieterlaubnis
Auch wenn im Mietvertrag eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung erteilt wurde, kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Pflicht ergeben, den Vermieter über neue Untermieter zu informieren. Dies gilt besonders dann, wenn der Vermieter ein erkennbares schützenswertes Interesse an diesen Informationen hat.
Grenzen der Auskunftspflicht
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf:
- Kopien von Untermietverträgen
- Regelmäßige Mitteilungen über Untermietverhältnisse ohne konkreten Anlass
- Informationen über den Zweck der Untervermietung
Bei Ein-Zimmer-Wohnungen genügt es nach der neuesten BGH-Rechtsprechung, wenn der Mieter einen Teil seiner persönlichen Gegenstände in der Wohnung belässt und einen Schlüssel behält.
Was sind die rechtlichen Folgen falscher Auskünfte über Untermietverhältnisse?
Falsche Auskünfte über Untermietverhältnisse können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie als Mieter bewusst falsche Angaben machen, stellt dies eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten dar.
Vertragsverletzung und Vertrauensbruch
Die Parteien eines Mietverhältnisses sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Dazu gehört auch die wahrheitsgemäße Information über Umstände, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses von Bedeutung sind. Bei falschen Angaben über Untermietverhältnisse liegt eine Pflichtverletzung vor, die das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nachhaltig zerrüttet.
Kündigungsrecht des Vermieters
Wenn Sie als Mieter falsche Angaben machen, kann der Vermieter das Mietverhältnis sowohl außerordentlich fristlos als auch ordentlich kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Verhaltensweisen abgemahnt wurden.
Schadensersatzpflicht
Bei falschen Angaben können Sie als Mieter schadensersatzpflichtig werden. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Sie dem Untermieter verschweigen, dass es sich um ein Untermietverhältnis handelt. Der getäuschte Untermieter kann sich dann auf Grundlagenirrtum oder absichtliche Täuschung berufen und den Vertrag anfechten.
Auskunftspflicht und Transparenz
Als Mieter müssen Sie dem Vermieter wesentliche Vertragsinhalte offenlegen, darunter:
- Die Person des Untermieters
- Die Anzahl der Bewohner
- Den Gebrauchszweck
- Den Umfang der Gebrauchsüberlassung
- Die Dauer des Untermietverhältnisses
Eine Verletzung dieser Auskunftspflichten kann zur Verwirkung des Rechts auf Untervermietung führen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Auskunftspflicht
Die Auskunftspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, relevante Informationen gegenüber einer anderen Vertragspartei bereitzustellen. Im Mietrecht betrifft dies sowohl Vermieter als auch Mieter. Sie kann finanzielle Informationen, den Zustand der Mietsache oder, wie in diesem Fall, Details zu Untermietverhältnissen umfassen. Wenn eine der Parteien dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann dies rechtliche Konsequenzen wie die Kündigung des Mietvertrags nach sich ziehen. § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Grundsatz von Treu und Glauben, spielt hierbei oft eine Rolle. Beispiel: Wenn ein Mieter seine hohen Einnahmen aus Untervermietungen dem Vermieter nicht offenlegt, kann dies als Verletzung der Auskunftspflicht gewertet werden.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist die Beendigung eines Vertrags ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Sie ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Im Mietrecht kann eine solche Kündigung erfolgen, wenn der Mieter wesentliche vertragliche Pflichten verletzt, wie etwa die Auskunftspflicht. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 543 BGB. Beispiel: Die Vermieterin kündigt den Mietvertrag, weil der Mieter die erforderlichen Informationen über seine Untermieterlöse nicht liefert, was das Vertrauensverhältnis zerstört.
Gerichtliche Entscheidung
Eine gerichtliche Entscheidung ist das Ergebnis eines Prozesses, in dem ein Gericht über einen Streitfall entscheidet. Im gegebenen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Entscheidung getroffen, die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags zu bestätigen. Diese Entscheidung ist bindend und führte zur Verpflichtung des Mieters, die angemieteten Flächen zu räumen und bestimmte Informationen nachzureichen. Gerichtliche Entscheidungen sind oft das letzte Mittel zur Klärung rechtlicher Streitigkeiten nach dem Scheitern außergerichtlicher Lösungen.
Untermietverhältnisse
Untermietverhältnisse entstehen, wenn ein Mieter die angemietete Wohnung oder Teile davon mit Zustimmung des Vermieters an Dritte weitervermietet. Dabei gelten für den Hauptmieter bestimmte Verpflichtungen, wie die Offenlegung wesentlicher Details der Untermietverhältnisse gegenüber dem Vermieter. Die Voraussetzung zur Untermiete sowie der Umfang von Auskunftspflichten sind häufig im Hauptmietvertrag geregelt. Beispiel: Ein Mieter eines großen Objekts in Köln muss der Vermieterin berichten, wie viele Personen Untermieter sind und welche Beträge gezahlt werden, da dies möglicherweise die Miete beeinflusst.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Vertrag wirksam ist. Im Kontext eines Mietvertrags handelt es sich um den vereinbarten Zeitraum, in dem der Mieter die Mietsache nutzen darf und Miete zu zahlen hat. Dauerhafte Mietverträge können aufgrund von Pflichtverletzungen gekündigt werden, auch innerhalb der festgelegten Laufzeit. Beispiel: Der langjährige Mietvertrag über die Bahnbögen in Köln war ursprünglich bis 2044 angesetzt, wurde aber vorzeitig beendet aufgrund der Verletzung der Auskunftspflicht.
Berufung
Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, das es einer Partei erlaubt, eine gerichtliche Entscheidung einer höheren Instanz zur Überprüfung vorzulegen, in der Hoffnung auf eine Änderung oder Aufhebung des Urteils. Im beschriebenen Fall hat das OLG Köln die Berufung des Mieters gegen die Kündigungsentscheidung verworfen, sodass die Vorinstanzentscheidung rechtskräftig wurde. Berufungen ermöglichen es den Parteien, Fehler in der Rechtsanwendung der ersten Instanz korrigieren zu lassen, sind jedoch nicht in jedem Fall zugelassen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 543 BGB (Kündigungsrecht des Vermieters): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann. Sie sieht insbesondere vor, dass eine Kündigung bei einem schweren Zahlungsverzug oder einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters möglich ist. Im vorliegenden Fall könnte die Kündigung durch die Beklagte im Zusammenhang mit einem bestehenden Mietverhältnis relevant sein, wenn die Klägerin ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.
- § 569 BGB (Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses): Hier wird das Procedere für die ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen beschrieben, einschließlich der erforderlichen Fristen. In diesem Fall wird unter anderem erörtert, ob die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung ordnungsgemäß war und ob die im Schreiben genannten Kündigungsgründe tiefgreifend genug sind, um eine Beendigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen.
- § 575 BGB (Zeitmietverträge): Diese Regelung befasst sich mit der Beendigung von Zeitmietverträgen, die an bestimmte Laufzeiten gebunden sind. Im vorliegenden Fall sind mehrere Mietverträge und deren Laufzeiten zu berücksichtigen, um festzustellen, ob das Mietverhältnis durch eine der Kündigungen tatsächlich beendet wurde oder ob es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, der besonderen Schutz genießt.
- § 556 BGB (Mietpreis und Anpassen der Miete): Diese Vorschrift legt fest, wie die Miete festgesetzt und geändert werden darf. In diesem Fall sind möglicherweise besondere Vereinbarungen zur Miete oder Pacht zwischen den Parteien maßgeblich, insbesondere hinsichtlich der im Zusammenhang mit den Renovierungen und den Zustand der Mietobjekte aufzubringenden Kosten und Verpflichtungen.
- § 707 BGB (Vereinigung von Pachtverträgen): Diese Bestimmung kommt zur Anwendung, wenn es um Pachtverhältnisse geht, wo spezielle Regelungen zu Mietzahlungen und der Beendigung von Pachtverträgen getroffen werden. Im aktuell betrachteten Fall könnte der Pachtvertrag eine entscheidende Rolle spielen, da er spezifische Bestimmungen enthält, die im Kontext von Kündigungen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Parteien äußerst relevant sind.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Köln – Az.: 1 U 24/22 – Urteil vom 10.11.2023
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