Fällt die Heizung im Winter aus oder breitet sich Schimmel aus, ist eine Mietminderung oft nötig. Viele Mieter sind jedoch unsicher, denn schon kleine Fehler bei der Meldung können teuer werden. Ein falscher Schritt kann dazu führen, dass Sie Ihre Rechte verlieren. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Kürzung, sondern vor allem das richtige Vorgehen. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Mängel sicher melden und Ihre Ansprüche durchsetzen.
Übersicht
- Auf einen Blick
- Wann genau ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
- Mangel, Verschleiß oder selbst schuld? Wer zahlt für was?
- Wie melde ich einen Mangel richtig, um meine Rechte zu sichern?
- Wie lange dürfen Sie auf die Reparatur warten?
- Was kann ich tun, wenn mein Vermieter nicht repariert?
- Was muss ich bei Kleinreparaturen und dem Zutrittsrecht beachten?
- Welche 5 Schritte muss ich bei einem Mangel genau befolgen?
- Die Grundregeln
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Zahlt mein Vermieter für eine defekte Armatur oder gilt das als Kleinreparatur?
- Darf ich meine Miete sofort mindern, wenn mein Vermieter Mängel ignoriert?
- Wie muss ich einen Mangel schriftlich melden, um meine Mietminderung zu sichern?
- Wie lange muss ich dem Vermieter Zeit geben, einen Heizungsausfall zu beheben?
- Was mache ich, wenn mein Vermieter die Frist verstreichen lässt und nicht repariert?

Auf einen Blick
- Worum es geht: Mietrechtlich muss Ihr Vermieter dafür sorgen, dass Ihre Wohnung jederzeit voll nutzbar ist und keine gravierenden Mängel aufweist. Wenn wichtige Dinge wie Heizung, Warmwasser oder das Dach kaputtgehen, spricht man von einem Mangel. Sie haben ein Recht darauf, dass der Vermieter den Schaden auf eigene Kosten behebt.
- Das größte Risiko: Melden Sie einen Schaden zu spät, kann es teuer werden. Verschlimmert sich das Problem dadurch, müssen Sie womöglich für die Mehrkosten aufkommen. Kürzen Sie außerdem die Miete ohne Absprache zu stark, riskieren Sie eine fristlose Kündigung.
- Die wichtigste Regel: Melden Sie jeden Mangel unverzüglich und nachweisbar, am besten schriftlich per Einschreiben. Beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich und fordern Sie Ihren Vermieter auf, den Schaden bis zu einer angemessenen Frist zu reparieren. Ohne diese korrekte Anzeige verlieren Sie wesentliche Rechte wie die Möglichkeit zur Mietminderung.
- Typische Situationen: Klassische Mängel, für die der Vermieter zuständig ist, sind der Totalausfall der Heizung im Winter oder des Warmwassers. Auch eindringendes Wasser durch ein undichtes Dach sowie größerer, gesundheitsschädlicher Schimmelbefall fallen in die Verantwortung des Vermieters.
- Erste Schritte: Dokumentieren Sie den Schaden sofort ausführlich mit Fotos oder Videos als Beweis. Senden Sie dem Vermieter die schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung. Reagiert der Vermieter nicht, ist eine rechtliche Einschätzung der nächste sichere Schritt. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen, bevor Sie die Miete kürzen oder selbst einen Handwerker beauftragen.
- Häufiger Irrtum: Ein verbreiteter Fehler ist die Annahme, man müsse für Reparaturen von normaler Abnutzung und Verschleiß (z.B. ein alter, tropfender Wasserhahn) aufkommen. Der Vermieter trägt die Kosten für die Instandhaltung; Mieter zahlen nur für selbst verursachte Schäden oder wirksam vereinbarte Kleinreparaturen.
Wann genau ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
Ein Mietvertrag ist ein einfaches Versprechen: Sie zahlen pünktlich Ihre Miete, und Ihr Vermieter stellt Ihnen im Gegenzug eine Wohnung zur Verfügung, die Sie ohne wesentliche Einschränkungen nutzen können. Juristen nennen diesen Idealzustand den „vertragsgemäßen Gebrauch“. Doch was passiert, wenn die Realität von diesem Versprechen abweicht? Wenn im tiefsten Winter die Heizung ausfällt, sich Schimmel an der Wand bildet oder das Wasser von der Decke tropft?
Hier treffen Ihr Recht auf eine intakte Wohnung und die Pflicht des Vermieters zur Reparatur aufeinander. Die gesetzliche Grundlage ist klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung nicht nur übergeben, sondern sie während der gesamten Mietzeit in einem guten Zustand erhalten.
Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt Ihre Rechte und Pflichten. Sie lernen, wie Sie einen Mangel richtig melden und welche Fristen gelten. Zudem erfahren Sie, welche wirksamen Mittel Ihnen das Gesetz gibt, um eine Reparatur durchzusetzen.
Mangel, Verschleiß oder selbst schuld? Wer zahlt für was?
Bevor Sie aktiv werden, müssen Sie die Situation richtig einordnen. Nicht jeder Defekt in der Wohnung ist automatisch ein Mangel, für den der Vermieter sofort aufkommen muss. Das Gesetz unterscheidet hier sehr genau, wer die Verantwortung – und damit die Kosten – trägt.
| Art des Problems | Wer ist verantwortlich (und zahlt)? | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Mangel | Immer der Vermieter | Heizungsausfall, Schimmel, undichtes Dach, defekte Therme |
| Verschleiß / Abnutzung | Immer der Vermieter | Altersschwacher Wasserhahn, abgenutzter Teppichboden, vergilbte Tapete |
| Selbstverschuldeter Schaden | Immer der Mieter | Verstopfter Abfluss durch falsche Nutzung, Sprung in der Fliese durch fallenden Gegenstand, Brandloch im Parkett |
| Schönheitsreparaturen | Mieter (nur bei wirksamer Klausel im Mietvertrag) | Streichen von Wänden und Decken, Lackieren von Innentüren und Heizkörpern |
| Kleinreparaturen | Mieter (nur bei wirksamer Klausel und bis zur Kostengrenze) | Defekter Lichtschalter, tropfender Wasserhahn, kaputter Fenstergriff |
Was ist ein Mangel im juristischen Sinn?
Ein Mangel liegt vor, wenn der Zustand Ihrer Wohnung schlechter ist als im Mietvertrag vereinbart. Wichtig ist, dass Ihre Nutzung dadurch eingeschränkt wird. Fällt zum Beispiel die Heizung aus, können Sie nicht mehr richtig heizen. Auch gesundheitsgefährdender Schimmel oder ein undichtes Dach sind Mängel. Für die Beseitigung ist grundsätzlich immer der Vermieter zuständig.
Wann ist es nur normaler Verschleiß?
Mit der Zeit nutzt sich eine Wohnung ab, was völlig normal ist. Ein Teppich hat nach Jahren Laufspuren und Fugen im Bad sehen nicht mehr neu aus. Diese normale Abnutzung, auch Verschleiß genannt, ist bereits mit Ihrer Miete bezahlt. Laut Gesetz (§ 538 BGB) müssen Sie für Schäden durch normales Wohnen nicht zahlen. Der Austausch eines alten Wasserhahns ist also Sache des Vermieters.
Was zählt als Schönheitsreparatur?
Oft wird die Instandsetzungspflicht des Vermieters mit den Schönheitsreparaturen des Mieters verwechselt. Schönheitsreparaturen beziehen sich rein auf die Optik der Wohnung, also typischerweise das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern sowie inneren Türen und Fenstern. Ob Sie als Mieter überhaupt dazu verpflichtet sind, hängt von einer wirksamen Klausel im Mietvertrag ab. Die Beseitigung eines echten Mangels – wie ein Riss in der Wand oder ein defekter Rollladen – ist jedoch immer eine Instandsetzungspflicht des Vermieters und niemals eine Schönheitsreparatur.
Wann muss ich als Mieter selbst bezahlen?
Die Verantwortung des Vermieters endet, wenn Sie einen Schaden selbst verursachen. Das gilt, wenn Sie unachtsam (fahrlässig) oder absichtlich (vorsätzlich) handeln. Verstopfen Sie zum Beispiel den Abfluss durch falsche Abfälle, müssen Sie die Reparatur zahlen. Fällt Ihnen etwas Schweres auf eine Fliese, gilt das Gleiche. Der Vermieter kann die Reparatur veranlassen, wird die Kosten aber von Ihnen zurückfordern.
Wie melde ich einen Mangel richtig, um meine Rechte zu sichern?

Wenn Sie einen Mangel entdecken, ist die Mängelanzeige der wichtigste erste Schritt. Sie ist die rechtliche Grundlage für alles, was folgt. Ohne eine korrekte Meldung können Sie Ihre Rechte verlieren oder sogar schadensersatzpflichtig werden. Diese Pflicht ist in § 536c BGB klar geregelt.
In welcher Form muss ich den Mangel melden?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form für die Mängelanzeige vor. Sie könnten den Mangel also theoretisch auch am Telefon melden. Praktisch ist das jedoch ein großer Fehler. Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass und wann Sie den Vermieter informiert haben.
Wählen Sie deshalb immer einen nachweisbaren Weg:
- Einschreiben mit Rückschein: Der sicherste Weg. Sie erhalten einen Beleg über die Zustellung.
- E-Mail mit Lesebestätigung: Besser als nichts, aber nicht hundertprozentig rechtssicher.
- Persönliche Übergabe mit Zeugen: Sie können das Schreiben auch direkt übergeben und den Empfang auf einer Kopie quittieren lassen oder einen Zeugen mitnehmen.
Was muss in der Mängelanzeige stehen?
Ihre Mängelanzeige muss drei wesentliche Punkte enthalten, um wirksam zu sein:
- Genaue Beschreibung des Mangels: Beschreiben Sie so präzise wie möglich, was defekt ist und wo sich der Mangel befindet. Statt „Heizung geht nicht“ schreiben Sie besser: „Seit dem [Datum] ist die Heizung im Wohn- und Schlafzimmer vollständig ausgefallen. Die Heizkörper bleiben auch bei aufgedrehtem Thermostat kalt.“ Fotos oder Videos sind eine wertvolle Ergänzung.
- Aufforderung zur Beseitigung: Fordern Sie den Vermieter unmissverständlich auf, den Mangel zu beheben. Eine reine Information reicht nicht aus.
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Schadens. Dies ist der entscheidende Hebel, um später selbst aktiv werden zu können. Was „angemessen“ ist, hängt von der Dringlichkeit ab (mehr dazu im weiteren Verlauf mehr).
Was passiert bei einer verspäteten Mängelanzeige?
Melden Sie einen Mangel nicht sofort, kann das ernste Folgen haben. Verschlimmert sich der Schaden durch Ihre späte Meldung, kann der Vermieter Schadensersatz fordern. Ein Beispiel: Aus einem kleinen Wasserfleck wird ein großer Wasserschaden. Außerdem dürfen Sie die Miete nicht für die Zeit mindern, in der der Vermieter nichts von dem Problem wusste.
Aufwandsersatz: Verdienstausfall wegen Handwerkertermin
Ein Beispiel für Aufwandsersatz: Sie müssen sich für den Handwerkertermin einen halben Tag Urlaub nehmen. Den dadurch entstandenen Verdienstausfall können Sie unter Umständen vom Vermieter zurückfordern, insbesondere dann, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist oder den Mangel schuldhaft verursacht hat. Ein genereller Anspruch auf Ersatz für aufgewendete Freizeit oder bezahlten Urlaub besteht jedoch in der Regel nicht.
Wie lange dürfen Sie auf die Reparatur warten?
Nachdem Sie die Mängelanzeige mit Fristsetzung abgeschickt haben, beginnt das Warten. Doch wie lange ist „angemessen“? Das Gesetz nennt keine konkreten Zeiträume. Die Rechtsprechung hat jedoch klare Leitlinien entwickelt, die sich an der Dringlichkeit des Problems orientieren.
Sonderfall „Gefahr im Verzug“: Grundsätzlich müssen Sie dem Vermieter immer eine Frist zur Reparatur setzen. Eine Ausnahme gilt jedoch bei akuter Gefahr, z. B. einem Wasserrohrbruch. Ist zur Abwendung größerer Schäden sofortiges Handeln nötig und der Vermieter nicht erreichbar, dürfen Sie unter Umständen direkt einen Notdienst beauftragen, ohne eine Frist abzuwarten.
Welche Frist zur Reparatur ist angemessen?
Die Angemessenheit einer Frist hängt immer vom Einzelfall ab. Es macht einen Unterschied, ob eine einzelne Steckdose defekt ist oder die gesamte Wohnung im Winter eiskalt bleibt.
- Dringende Notfälle (Gefahr im Verzug): Bei akuter Gefahr oder erheblicher Beeinträchtigung der Wohnqualität muss der Vermieter sofort oder innerhalb kürzester Zeit reagieren. Beispiele sind ein Rohrbruch, ein Totalausfall der Heizung im Winter oder ein Kurzschluss in der Elektrik. Hier gelten Fristen von wenigen Stunden bis zu 3-4 Tagen als angemessen.
- Erhebliche Mängel: Bei Mängeln, die die Nutzung stark einschränken, aber keine akute Gefahr darstellen (z.B. ein kaputter Kühlschrank in einer möblierten Wohnung, ein defekter Rollladen), ist eine Frist von bis zu 14 Tagen üblich.
- Geringfügige Mängel: Bei kleineren Problemen (tropfender Wasserhahn, rissige Fliese) können auch Fristen von mehreren Wochen noch angemessen sein.
Was tun, wenn der Vermieter die Frist ignoriert?
Stellen Sie sich die abgelaufene Frist wie den Startschuss bei einem Rennen vor. Sobald dieser Schuss fällt, ist der Vermieter offiziell im Verzug. Dieser Status ist Ihr Signal: Ab jetzt dürfen Sie die nächsten, wirksamen Schritte einleiten, zum Beispiel selbst einen Handwerker beauftragen (Selbstvornahme).

Praxistipp: Dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation mit dem Vermieter, den Zustand des Mangels (mit datierten Fotos) und alle vergeblichen Reparaturversuche. Diese Dokumentation ist im Streitfall Gold wert.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter nicht repariert?
Ignoriert Ihr Vermieter die Mängelanzeige und verstreicht die gesetzte Frist, müssen Sie das nicht hinnehmen. Das Gesetz gibt Ihnen zwei wirksame Instrumente an die Hand, um Druck auszuüben: die Mietminderung und die Selbstvornahme.
Ihre Handlungsoptionen, wenn der Vermieter nicht reagiert
| Option | Beschreibung | Risiko | Empfohlen, wenn... |
|---|---|---|---|
| Mietminderung | Sie kürzen die Miete um einen prozentualen Anteil, der der Beeinträchtigung entspricht. | Hoch: Bei zu hoher Kürzung riskieren Sie eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen. | ...der Mangel eindeutig ist und die Minderungsquote durch Gerichtsurteile gut belegt ist. Nur nach Rechtsberatung! |
| Zahlung unter Vorbehalt | Sie zahlen die volle Miete, kündigen aber an, das zu viel Gezahlte später zurückzufordern. | Sehr gering: Es entstehen keine Mietrückstände. | ...Sie das Kündigungsrisiko komplett vermeiden und sich alle Rechte offenhalten wollen. Dies ist fast immer die sicherste Methode. |
| Zurückbehaltungsrecht | Sie behalten einen Teil der Miete (3-5x Minderungsbetrag) als Druckmittel ein und zahlen ihn nach der Reparatur nach. | Gering: Geringeres Kündigungsrisiko als bei der Minderung, da die Zahlungsabsicht klar ist. | ...Sie ein starkes, aber sicheres Druckmittel aufbauen wollen, ohne die Miete endgültig zu kürzen. |
| Selbstvornahme | Sie beauftragen nach Fristablauf selbst einen Handwerker und verrechnen die Kosten mit der Miete. | Mittel: Sie müssen die Kosten vorstrecken und das Risiko tragen, dass der Vermieter die Notwendigkeit oder Höhe der Kosten bestreitet. | ...der Vermieter in Verzug ist und es sich um einen überschaubaren, notwendigen Eingriff handelt. |
| Instandsetzungsklage | Sie verklagen den Vermieter gerichtlich auf Durchführung der Reparatur. | Gering (finanziell): Bei Erfolg trägt der Vermieter alle Kosten. Es dauert aber lange. | ...es um teure oder komplexe Mängel geht und der Vermieter sich dauerhaft weigert. |
Wie funktioniert die Mietminderung?
Sobald ein Mangel die Nutzung Ihrer Wohnung einschränkt, sinkt Ihre Miete automatisch. Das regelt § 536 BGB. Sie müssen die Mietminderung also nicht extra beantragen. Das Recht darauf entsteht von selbst, sobald Sie den Mangel gemeldet haben.
Wie hoch darf die Minderung sein?
Die Höhe der Minderung hängt davon ab, wie stark Sie durch den Mangel beeinträchtigt sind. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Sätze, aber zahlreiche Gerichtsurteile bieten eine Orientierung. Die hier genannten Werte sind Beispiele aus der Rechtsprechung und können im Einzelfall abweichen:
- Totalausfall von Heizung und Warmwasser im Winter: Minderungen von 70 % bis 100 % sind möglich.
- Schimmelbefall: Je nach Ausmaß, Gesundheitsgefährdung und betroffenen Räumen sind Minderungen von 10 % bis über 80 % möglich. Beispielsweise sprach das Landgericht Berlin einem Mieter eine Minderung von 15 % für Schimmel im Schlafzimmer zu (LG Berlin, Az. 65 S 524/13), aber nur, weil der Vermieter seine Pflicht zur Instandhaltung verletzt hatte und nicht allein wegen fehlender Lüftungshinweise.
- Wasserschaden: Bei großflächigen Schäden sind Kürzungen von 25 % bis 30 % anerkannt. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete auf null gemindert werden.
Vorsicht, Falle: Die Kündigungsgefahr
Stellen Sie sich die Mietminderung wie eine Waage vor. Auf der einen Seite liegt die Beeinträchtigung durch den Mangel, auf der anderen Ihre Mietkürzung. Das Ziel ist ein faires Gleichgewicht. Legen Sie zu viel Gewicht auf Ihre Seite (kürzen also zu stark), kippt die Waage. Erreichen die so entstehenden Mietrückstände eine kritische Höhe, kann der Vermieter Ihnen gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB fristlos kündigen. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- (a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand sind oder
- (b) über einen längeren Zeitraum einen Mietrückstand anhäufen, der die Summe von zwei Monatsmieten erreicht.
Um dieses Kündigungsrisiko zu vermeiden, stehen Ihnen neben der direkten Mietminderung sicherere juristische Instrumente zur Verfügung:
Welche sichereren Alternativen gibt es zur Mietminderung und Selbstvornahme?
Neben der riskanten Mietminderung und der kostspieligen Selbstvornahme bietet das Gesetz zwei weitere, oft sicherere Wege, um den Vermieter zum Handeln zu zwingen: das Zurückbehaltungsrecht und die Instandsetzungsklage.
Das Zurückbehaltungsrecht: Miete als Druckmittel einsetzen
Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ist eine mächtige, aber oft übersehene Alternative. Anders als bei der Minderung, bei der Sie die Miete dauerhaft kürzen, behalten Sie hier einen Teil der Miete nur vorübergehend als Sicherheit ein. Sobald der Vermieter den Mangel behoben hat, müssen Sie den einbehaltenen Betrag vollständig nachzahlen.
Der Vorteil: Das Risiko einer Kündigung ist deutlich geringer. Während eine zu hohe Minderung zu Mietrückständen führt, kommunizieren Sie mit der Zurückbehaltung klar, dass Sie zahlungswillig sind, sobald der Vermieter seine Pflicht erfüllt. Gerichte erlauben es Mietern, als Druckmittel einen Betrag in Höhe des Drei- bis Fünffachen der monatlichen Minderungsquote zurückzuhalten. Ist also eine Minderung von 100 Euro gerechtfertigt, dürften Sie 300 bis 500 Euro der Miete einbehalten, bis der Schaden repariert ist. Die Höhe muss „angemessen“ sein und hängt vom Einzelfall ab. Auch beim Zurückbehaltungsrecht besteht ein Restrisiko bei Übertreibung, im Streitfall müssen Sie die Höhe begründen können.
Wichtig: Sie müssen dem Vermieter unmissverständlich (und nachweisbar) mitteilen, dass Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und den Betrag nach Mängelbeseitigung nachzahlen werden.
Die Instandsetzungsklage: Den Vermieter gerichtlich zur Reparatur zwingen
Wenn Sie die Kosten einer Reparatur nicht vorstrecken können oder wollen und der Vermieter untätig bleibt, ist die Klage auf Instandsetzung der formell korrekte Weg. Sie verklagen den Vermieter vor dem zuständigen Amtsgericht auf die Vornahme der Reparatur. Das Gericht prüft den Sachverhalt und kann den Vermieter per Urteil zur Beseitigung des Mangels verpflichten.
Der Vorteil:
Sie tragen kein Kostenrisiko für die Handwerker und müssen die Reparatur nicht selbst organisieren. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Vermieter nicht nur die Reparatur, sondern auch die gesamten Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Dieser Weg ist besonders bei teuren und komplexen Mängeln (z.B. Schimmel, defekte Heizungsanlage) sinnvoll. Parallel zur Klage können Sie weiterhin die Miete mindern oder unter Vorbehalt zahlen.
Der Nachteil:
So elegant die Instandsetzungsklage juristisch klingt, in der Praxis ist sie mit erheblichen Nachteilen verbunden. Der größte: die Zeit. Gerichtsverfahren dauern oft sechs Monate bis mehrere Jahre – in denen Sie weiterhin mit dem Mangel leben müssen. Eine kaputte Heizung im Winter oder Schimmel im Schlafzimmer dulden Sie währenddessen weiter.
Hinzu kommt das Kostenrisiko: Verlieren Sie den Prozess oder gewinnen nur teilweise, zahlen Sie nicht nur Ihren eigenen Anwalt, sondern auch den des Vermieters sowie die Gerichtskosten. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das schnell mehrere Tausend Euro kosten – oft mehr als die Reparatur selbst gekostet hätte.
Nicht zuletzt verschärft eine Klage das Mietverhältnis endgültig. Die Beziehung zum Vermieter ist danach meist zerrüttet, was das Wohnen unangenehm macht. Für kleinere oder mittlere Mängel ist die Instandsetzungsklage daher meist überdimensioniert. Sie eignet sich vor allem für gravierende, teure Mängel, wenn alle anderen Wege gescheitert sind und Sie bereit sind, notfalls auch die Wohnung zu wechseln.
Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen?

Wenn der Vermieter nach Ablauf der Frist immer noch nicht tätig wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Heft selbst in die Hand nehmen. Dieses Recht nennt sich Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB).
Die strengen Voraussetzungen für die Selbstvornahme
Sie dürfen nicht einfach einen Handwerker rufen. Es muss eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Vermieter ist in Verzug: Sie haben den Mangel angezeigt, eine angemessene Frist gesetzt, und diese Frist ist ergebnislos verstrichen.
- Es besteht Gefahr im Verzug: Die sofortige Beseitigung des Mangels ist zwingend notwendig, um die Wohnung oder Ihre Gesundheit zu schützen (z.B. bei einem Wasserrohrbruch), und der Vermieter ist nicht erreichbar.
Der korrekte Ablauf
Halten Sie sich an diesen Ablauf, um die Kosten später erstattet zu bekommen:
- Kündigen Sie die Selbstvornahme an: Informieren Sie den Vermieter (nachweisbar!), dass Sie nach Ablauf einer letzten kurzen Frist nun selbst einen Handwerker beauftragen werden.
- Holen Sie Kostenvoranschläge ein: Um die Angemessenheit der Kosten zu belegen, sollten Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachfirmen einholen.
- Beauftragen Sie die Reparatur: Erteilen Sie den Auftrag und bewahren Sie alle Rechnungen sorgfältig auf.
Die Kosten für die Reparatur können Sie anschließend mit der Miete verrechnen oder vom Vermieter direkt zurückfordern.
Was muss ich bei Kleinreparaturen und dem Zutrittsrecht beachten?
Neben den großen Konflikten gibt es einige Sonderfälle und Detailfragen, die im Alltag immer wieder zu Streit führen.
Was sind Kleinreparaturen und wer zahlt sie?
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet den Mieter, die Kosten für kleinere Reparaturen selbst zu tragen. Eine solche Klausel ist aber nur wirksam, wenn sie drei Bedingungen kumulativ erfüllt:
Checkliste: Ist Ihre Kleinreparaturklausel gültig?
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Damit Sie für Kleinreparaturen zahlen müssen, müssen alle drei der folgenden Bedingungen erfüllt sein. Ist auch nur eine davon nicht erfüllt, ist die gesamte Klausel unwirksam und der Vermieter muss die Reparatur vollständig bezahlen:
- Begrenzung auf häufig genutzte Teile: Die Klausel bezieht sich ausschließlich auf Teile der Mietsache, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (z.B. Wasserhähne, Lichtschalter, Fenstergriffe, WC-Spülkästen).
- Feste Kostengrenze pro Reparatur: Der Vertrag nennt einen angemessenen Maximalbetrag pro Einzelreparatur. Gerichte sehen hierbei Beträge zwischen 100 € und 120 € in der Regel als wirksam an.
- Feste Kostengrenze pro Jahr: Es gibt eine Obergrenze für die Summe aller Kleinreparaturen pro Jahr. Diese darf in der Regel 6 % bis 8 % der Jahreskaltmiete oder einen festen Betrag von ca. 200-250 € nicht übersteigen.
Ist auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist die gesamte Klausel unwirksam, und der Vermieter muss alle Reparaturen zahlen.
Was ist der Unterschied zu einer Modernisierung?
Eine Reparatur darf nicht einfach als Modernisierung bezeichnet werden, um Kosten auf Sie abzuwälzen. Muss ein altes, undichtes Fenster ersetzt werden, ist das eine Reparatur (Instandhaltung). Baut der Vermieter aber ein modernes Energiesparfenster ein, kann ein Teil davon eine Modernisierung sein. Diesen Modernisierungsanteil muss er aber korrekt und fristgerecht ankündigen.
Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?
Ihr Vermieter oder von ihm beauftragte Handwerker dürfen Ihre Wohnung nicht ohne Vorankündigung betreten. Er muss Besichtigungen und Reparaturtermine rechtzeitig ankündigen (in der Regel 24 bis 48 Stunden vorher, bei Berufstätigen auch länger). Sie müssen den Zutritt für notwendige Arbeiten dulden. Allerdings müssen Sie nicht aktiv mithelfen, also keine Möbel rücken oder die Wohnung für die Handwerker vorbereiten. Entstehen Ihnen dadurch Aufwände, können Sie vom Vermieter Ersatz verlangen.
Ein Beispiel für Aufwandsersatz: Sie müssen sich für den Handwerkertermin einen halben Tag Urlaub nehmen. Den dadurch entstandenen Verdienstausfall können Sie unter Umständen vom Vermieter zurückfordern.
Welche 5 Schritte muss ich bei einem Mangel genau befolgen?
Wenn Sie einen Mangel in Ihrer Wohnung feststellen, sichert ein systematisches Vorgehen Ihre Rechte am besten. Handeln Sie überlegt und dokumentieren Sie jeden Schritt.
-
- Mangel sofort dokumentieren: Machen Sie detaillierte Fotos oder Videos vom Schaden. Notieren Sie sich das Datum und die Uhrzeit der Entdeckung.
- Vermieter nachweisbar informieren (Mängelanzeige): Setzen Sie ein schriftliches Dokument auf. Beschreiben Sie den Mangel präzise und fordern Sie den Vermieter zur Beseitigung auf.
- Eine angemessene Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter je nach Dringlichkeit eine realistische Frist zur Reparatur (z.B. 14 Tage).
Reaktion abwarten und Miete ggf. anpassen: Reagiert der Vermieter nicht, zahlen Sie die Miete nur noch unter Vorbehalt oder mindern Sie diese um einen angemessenen Betrag. Um das im Artikel beschriebene Kündigungsrisiko zu vermeiden, prüfen unsere Rechtsanwälte die angemessene Höhe einer Mietminderung für Sie.
- Bei Untätigkeit weitere Schritte prüfen: Ist die Frist abgelaufen, ohne dass etwas passiert ist, können Sie nach erneuter Ankündigung eine Selbstvornahme in Erwägung ziehen oder auf Instandsetzung klagen.
Ein konsequentes und korrektes Vorgehen ist entscheidend, um Ihr Recht auf einwandfreies Wohnen durchzusetzen.
Mängelanzeige ohne Erfolg? Sichern Sie jetzt Ihre Rechte
Wenn der Vermieter nach der Mängelanzeige nicht reagiert, beginnt eine kritische Phase. Eine falsche Mietminderung kann zur Kündigung führen. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Situation, bewerten die angemessene Höhe der Mietminderung und definieren die nächsten sicheren Schritte, um Ihre Rechte ohne Risiko durchzusetzen.
Die Grundregeln
Das Mietrecht verpflichtet den Vermieter, die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem guten Zustand zu erhalten. Sie muss nutzbar und frei von Mängeln sein.
- Mangel oder Verschleiß? Das Gesetz unterscheidet klar: Für Mängel, die die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen, muss der Vermieter sofort aufkommen. Normaler Verschleiß durch Alterung ist dagegen schon mit der Miete bezahlt.
- Ihre Rechte geltend machen: Sie müssen den Vermieter mit einer nachweisbaren Mängelanzeige zum Handeln auffordern. Setzen Sie ihm dabei eine angemessene Frist zur Reparatur.
- Wenn der Vermieter die Frist verstreichen lässt: Reagiert der Vermieter nicht fristgerecht, ist er in Verzug. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Reparatur selbst auf Kosten des Vermieters zu beauftragen (Selbstvornahme). Das Recht zur Mietminderung besteht hingegen schon ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige.
Nur mit konsequentem Vorgehen und sorgfältiger Dokumentation können Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.
Experten Kommentar
Der größte Fehler bei Mängeln ist oft, zu schnell und ohne Plan zu handeln. Wer einfach die Miete kürzt, riskiert viel. Ihre stärksten Rechte als Mieter hängen von einem einzigen Dokument ab: der korrekten, nachweisbaren Mängelanzeige mit Fristsetzung. Ohne diesen schriftlichen Beweis sind Ihre Forderungen kaum durchsetzbar. Im schlimmsten Fall riskieren Sie sogar die Kündigung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zahlt mein Vermieter für eine defekte Armatur oder gilt das als Kleinreparatur?
Der Vermieter muss für die defekte Armatur aufkommen, falls die Reparaturkosten die vertraglich vereinbarte Obergrenze überschreiten. Diese finanzielle Grenze liegt in aktuellen Mietverträgen oft bei bis zu 150 Euro pro Einzelfall. Nur wenn die Rechnung darunter liegt und die Kleinreparaturklausel im Vertrag wirksam ist, sind Sie als Mieter zur Zahlung verpflichtet.
Wasserhähne oder Duschköpfe gehören zu den Dingen, die Sie als Mieter oft direkt benutzen. Deshalb können die Kosten für kleine Reparaturen per Mietvertrag auf Sie übertragen werden. Das geht aber nur, wenn die Klausel im Vertrag eine genaue Obergrenze für die Kosten pro Reparatur und pro Jahr nennt. Fehlt eine dieser Grenzen, ist die Klausel unwirksam und der Vermieter muss alles zahlen.
Wichtig ist: Wird die vereinbarte Kostengrenze auch nur leicht überschritten, ändert sich alles. Liegt die Grenze bei 100 Euro, die Rechnung aber bei 101 Euro, muss der Vermieter die vollen 101 Euro zahlen. Sie müssen sich nicht an den Kosten beteiligen. Schon ein Euro mehr macht also den Unterschied. Holen Sie deshalb immer einen Kostenvoranschlag ein.
Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag auf den exakten Höchstbetrag pro Einzelfall, bevor Sie einen Reparaturauftrag erteilen.
Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Darf ich meine Miete sofort mindern, wenn mein Vermieter Mängel ignoriert?
Ja, Ihr Recht auf Mietminderung entsteht automatisch, sobald ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung mindert (§ 536 BGB). Sie müssen dieses Recht nicht gesondert beantragen. Allerdings müssen Sie den Mangel dem Vermieter nachweisbar angezeigt haben, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Schätzen Sie die Minderungsquote zu hoch ein, riskieren Sie eine fristlose Kündigung.
Das Gesetz betrachtet die Miete als Gegenleistung für eine mangelfreie Wohnung. Ist der Zustand mangelhaft, sinkt automatisch der Wert der Leistung. Die Höhe der Minderung richtet sich danach, wie stark die Nutzbarkeit durch den Schaden eingeschränkt ist. Ein Totalausfall der Heizung im tiefen Winter kann eine Minderung von 70 bis 100 Prozent rechtfertigen. Bei einem leichteren Wasserschaden sind Kürzungen von 10 bis 30 Prozent üblich.
Der größte Fallstrick bei der sofortigen Kürzung ist die Gefahr des Mietrückstands. Können Sie die von Ihnen gewählte Minderungsquote vor Gericht nicht beweisen, geraten Sie in Rückstand. Erreicht Ihr Mietrückstand eine kritische Höhe, kann der Vermieter Ihnen fristlos kündigen. Dies ist der Fall, wenn der Rückstand die Summe von zwei Monatsmieten erreicht oder wenn Sie für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug sind. Um dieses gravierende Risiko zu vermeiden, zahlen Sie die volle Miete weiterhin. Kennzeichnen Sie die Überweisung jedoch explizit als „Zahlung unter Vorbehalt“ wegen des konkreten Mangels.
Wählen Sie für die nächste Zahlung den Verwendungszweck ‚Miete
[Monat] unter Vorbehalt der Rückforderung wegen defekter Heizung‘, um Ihre Ansprüche juristisch zu sichern.
Wie muss ich einen Mangel schriftlich melden, um meine Mietminderung zu sichern?
Die korrekte Mängelanzeige ist das juristische Fundament für Mietminderung und alle weiteren Schritte. Die Regel: Ihre Meldung muss nachweisbar beim Vermieter eingehen und drei Kernelemente enthalten. Nur eine nachweisbare Meldung sichert Ihnen rückwirkend das Recht auf Mietminderung für den gesamten Zeitraum des Mangels. Verwenden Sie deshalb idealerweise das Einschreiben mit Rückschein, da dieses den Zugang beim Empfänger belegt.
Im Falle eines Rechtsstreits liegt die Beweislast vollständig bei Ihnen. Sie müssen darlegen, wann der Vermieter von dem Mangel erfahren hat, denn einfache Anrufe oder E-Mails ohne Lesebestätigung sind vor Gericht oft wertlos. Das Schreiben muss den Mangel präzise beschreiben, ihn lokalisieren und seine Auswirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erklären. Schreiben Sie also nicht nur „Heizung defekt“, sondern detailliert, welche Räume wie stark betroffen sind oder wie sich der Schaden äußert.
Fordern Sie den Vermieter klar zur Reparatur auf. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist. Reagiert er nicht rechtzeitig, gerät er rechtlich in „Verzug“. Das ist wichtig: Erst dann dürfen Sie zum Beispiel selbst einen Handwerker beauftragen (Selbstvornahme). Diese Pflicht zur Meldung steht in § 536c BGB.
Fügen Sie Ihrer schriftlichen Mängelanzeige immer detaillierte, datierte Fotos oder Videos bei, um die Beweiskraft sofort zu erhöhen.
Wie lange muss ich dem Vermieter Zeit geben, einen Heizungsausfall zu beheben?
Ein Totalausfall der Heizung in der kalten Jahreszeit gilt als dringender Notfall, da die Nutzbarkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Die Frist, die Sie dem Vermieter zur Behebung setzen müssen, ist in diesem Fall sehr kurz. Gerichte halten hier Fristen von wenigen Stunden bis zu maximal 3 bis 4 Tagen für angemessen. Setzen Sie eine Frist immer in Abhängigkeit von der Schwere des Mangels und der Außentemperatur.
Die Angemessenheit der Frist orientiert sich grundsätzlich an der Dringlichkeit des Problems. Während Sie dem Vermieter für einen tropfenden Wasserhahn 14 Tage Zeit geben können, wird bei einem Heizungsausfall sofortiges Handeln erwartet. Lässt der Vermieter diese sehr kurze Frist ungenutzt verstreichen, gerät er juristisch in Verzug. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Sie eine hohe Mietminderung (70 bis 100 Prozent) beanspruchen und notfalls selbst einen Handwerker beauftragen können.
Für die juristische Dokumentation ist es ratsam, die Mängelanzeige zusätzlich zum Einschreiben sofort per E-Mail oder Messenger zu versenden. Nur so können Sie schnellstmöglich beweisen, dass der Vermieter vom Notfall wusste. Dokumentieren Sie unbedingt die Außen- und Innentemperaturen, da diese Fakten die Dringlichkeit untermauern und von Gerichten berücksichtigt werden.
Setzen Sie die Frist präzise und halten Sie alle Kommunikationsschritte schriftlich fest, um Ihre Rechte vollumfänglich zu sichern.
Was mache ich, wenn mein Vermieter die Frist verstreichen lässt und nicht repariert?
Lässt der Vermieter die gesetzte Frist verstreichen, ist er rechtlich im Verzug. Das ist der Startschuss für Ihr Recht zur Selbstvornahme. Das bedeutet: Sie dürfen nun selbst einen Handwerker beauftragen, weil der Vermieter seine Reparaturpflicht nicht erfüllt hat. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 536a Abs. 2 BGB.
Sie dürfen nicht ohne Vorwarnung handeln. Sie müssen dem Vermieter schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass Sie nach diesem Verzug nun zur Selbstvornahme übergehen und einen Fachbetrieb beauftragen werden. Diese zweite Ankündigung ist entscheidend, da Sie dem Vermieter eine letzte Chance geben müssen, die Arbeit vielleicht günstiger selbst zu organisieren. Versäumen Sie diese Mitteilung, riskieren Sie, dass der Vermieter die Kostenübernahme ablehnt.
Um die Angemessenheit der Kosten zu belegen, sollten Sie idealerweise mehrere Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Firmen einholen. Wählen Sie anschließend das günstigste Angebot aus und lassen Sie die Reparatur durchführen. Nachdem der Mangel beseitigt wurde, können Sie die entstandenen Kosten vom Vermieter zurückfordern oder sie einfach mit der nächsten fälligen Mietzahlung verrechnen.
Senden Sie umgehend eine nachweisbare Mitteilung an Ihren Vermieter, in der Sie die Selbstvornahme unter Berufung auf § 536a Abs. 2 BGB klar ankündigen und mit der Einholung von Kostenvoranschlägen beginnen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ-Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

