Für eine Mieterin war ihre Erdgeschosswohnung der einzig sichere Rückzugsort vor einer schweren psychischen Erkrankung, doch dieser Schutzraum geriet unter Druck. Die Eigentümer forderten ein umfassendes Zutrittsrecht für geplante Hausbesichtigungen zum Verkauf, angekündigt binnen drei Werktagen. Die Mieterin lehnte ab; ärztliche Atteste bestätigten, dass die Vorstellung fremder Personen in ihrem Zuhause akute Suizidgefahr auslösen könnte.
Übersicht
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Ein Zuhause als Schutzraum: Durften Vermieter trotz schwerer Krankheit ihrer Mieterin die Wohnung zeigen?
- Was genau wollten die Vermieter von der Mieterin?
- Warum wehrte sich die Mieterin mit aller Kraft?
- Welche grundlegenden Rechte standen im Konflikt?
- Warum konnte die schwere Krankheit der Mieterin den Zutritt nicht gänzlich verhindern?
- Wie gelang es dem Gericht, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Rechte hat ein Betreuter bei Zwangsmaßnahmen?
- Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung?
- Welche Rolle spielt der Betreuer bei der Durchsetzung der Rechte des Betreuten?
- Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung?
- Welche psychischen Gesundheitssysteme und Dienstleistungen stehen Betreuten zur Verfügung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 1007/19 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Vermieter wollte die Wohnung einer Mieterin Interessenten zeigen. Die Mieterin war aber schwer psychisch krank und konnte keine fremden Personen in ihrer Wohnung ertragen.
- Die Frage: Darf ein Vermieter trotz einer schweren Krankheit des Mieters verlangen, dass die Wohnung für Interessenten gezeigt wird?
- Die Antwort: Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Das Gericht erlaubte die Besichtigungen, legte aber feste Regeln zum Schutz der Mieterin fest.
- Das bedeutet das für Sie: Auch bei Krankheit müssen Sie Besichtigungen Ihrer Mietwohnung dulden. Der Vermieter muss dabei aber extrem rücksichtsvoll vorgehen und enge Grenzen einhalten.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Amtsgericht Hersbruck
- Datum: 11. August 2020
- Aktenzeichen: 4 C 1007/19
- Verfahren: Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Vermieter einer Wohnung. Sie wollten die Wohnung verkaufen und forderten deshalb Zugang zur Besichtigung.
- Beklagte: Die Mieterin der Wohnung. Sie weigerte sich, den Zutritt zu gewähren, da sie unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Vermieter wollten ihre vermietete Wohnung verkaufen. Die Mieterin verweigerte Besichtigungen wegen einer schweren psychischen Erkrankung.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Dürfen Vermieter ihre vermietete Wohnung für Verkaufsbesichtigungen betreten, auch wenn die Mieterin wegen einer schweren psychischen Erkrankung große Probleme damit hat?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Klage wurde teilweise stattgegeben und teilweise abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht bejahte grundsätzlich das Besichtigungsrecht der Vermieter zum Wohnungsverkauf, musste es aber zum Schutz der erkrankten Mieterin stark einschränken.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Mieterin muss Besichtigungen unter strengen Auflagen dulden, während die Vermieter nur ein eingeschränktes Zutrittsrecht erhalten und die Mieterin einen Teil der Anwaltskosten tragen muss.
Der Fall vor Gericht
Ein Zuhause als Schutzraum: Durften Vermieter trotz schwerer Krankheit ihrer Mieterin die Wohnung zeigen?
Manchmal werden die eigenen vier Wände, der Inbegriff von Geborgenheit und Rückzugsort, zum Mittelpunkt eines unerwartet harten Rechtsstreits. So geschehen in einem Fall, der vor dem Amtsgericht einer bayerischen Kleinstadt landete. Im Zentrum stand eine Bewohnerin, die ihre Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses gemietet hatte. Für sie war dieses Zuhause weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf; es war ein essenzieller Schutzraum, der ihr inmitten einer schweren psychischen Erkrankung Halt gab.

Doch ihre Vermieter hatten andere Pläne, die diesen Schutzraum infrage stellten und die Mieterin an ihre Grenzen brachten. Sie beabsichtigten, die Immobilie zu verkaufen, und dafür, so sahen sie es, musste die Wohnung potenziellen Käufern zugänglich gemacht werden. Eine scheinbar alltägliche Situation, die jedoch wegen der besonderen Umstände der Bewohnerin schnell eine dramatische Wendung nahm und eine grundlegende Frage aufwarf: Wiegen das Recht des Eigentümers auf Verwertung seines Besitzes und die Notwendigkeit von Besichtigungen schwerer als die Unversehrtheit des Mieters und die Heiligkeit seiner Wohnung?
Was genau wollten die Vermieter von der Mieterin?
Die Eigentümer des Hauses, die Vermieter der betroffenen Wohnung, hatten ihre Pläne klar vor Augen: Sie wollten die Immobilie veräußern. Um diesen Verkauf zu ermöglichen und einen geeigneten Käufer zu finden, sei es unerlässlich, so ihre Argumentation, dass Interessenten und die von ihnen beauftragten Immobilienmakler die Wohnung besichtigen könnten. Ihr Anliegen stützten die Vermieter auf eine Klausel im Mietvertrag, die sie mit der Mieterin am 9. Juni 2017 abgeschlossen hatten. Diese Vertragspassage sah vor, dass der Vermieter oder seine Beauftragten die Mieträume bei „besonderem Anlass“, wie eben einem beabsichtigten Verkauf, zu „verkehrsüblicher Tageszeit“ und nach „vorheriger rechtzeitiger Ankündigung“ betreten dürfen.
Die Vermieter waren mit ihren Forderungen detailliert: Sie verlangten, dass die Mieterin ihnen oder einem namentlich benannten Makler oder Kaufinteressenten den Zutritt zur Wohnung gewährt. Dies sollte nach einer schriftlichen Ankündigung von mindestens drei Werktagen erfolgen, an einem Werktag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr. Besonders wichtig war ihnen, dass nicht nur die Wohnungstür, sondern auch alle Zimmertüren und sogar die Tür zum Kellerabteil geöffnet werden sollten, um eine umfassende Besichtigung zu gewährleisten. Außerdem forderten sie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten, die ihnen durch die Weigerung der Mieterin entstanden waren.
Warum wehrte sich die Mieterin mit aller Kraft?
Der Grund für die entschlossene Weigerung der Mieterin war tiefgreifend und persönlich: Sie litt unter einer erheblichen psychischen Erkrankung. Die Vorstellung, dass fremde Personen ihre Wohnung betreten würden, verursachte ihr immensen seelischen Stress. Sie erklärte vor Gericht, dass sie den Zutritt Fremder zu ihrem privaten Bereich nicht verkraften würde und in einem solchen Fall sogar akute Suizidgefahr bestünde. Zur Untermauerung ihrer schwierigen psychischen Verfassung legte die Mieterin ärztliche Atteste einer Fachklinik vor.
Für die Mieterin war der Gedanke an Besichtigungen eine unerträgliche Bedrohung ihrer Gesundheit und ihres letzten Rückzugsortes. Sie beantragte daher die vollständige Abweisung der Klage der Vermieter. Ihre Argumentation war klar: Ihr Gesundheitszustand müsse ein generelles Betretungsrecht der Vermieter und Dritter vollständig ausschließen oder zumindest dazu führen, dass die Klage abgewiesen wird. Es war ein verzweifelter Ruf nach Schutz vor einer Situation, die sie als existentielle Bedrohung empfand.
Welche grundlegenden Rechte standen im Konflikt?
Das Gericht stand vor einer vielschichtigen Aufgabe. Es musste zwei grundlegende, in der Verfassung verankerte Rechte gegeneinander abwägen, die hier direkt aufeinandertrafen: Auf der einen Seite das Eigentumsrecht der Vermieter, das ihnen grundsätzlich die Möglichkeit gibt, über ihr Eigentum zu verfügen und es auch zu verkaufen. Dieses Recht ist im Grundgesetz in Artikel 14 festgeschrieben. Auf der anderen Seite stand die Unverletzlichkeit der Wohnung der Mieterin, geschützt durch Artikel 13 des Grundgesetzes, der das Zuhause als privaten Schutzraum garantiert. Hinzu kam das Recht der Mieterin auf körperliche Unversehrtheit, verankert in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes – ein besonders schwerwiegendes Argument angesichts der von ihr geltend gemachten Suizidgefahr.
Das Gericht betonte, dass der Zivilprozess dazu diene, die gesetzlich gebotene Interessenabwägung zwischen den Streitparteien vorzunehmen. Es musste also eine Lösung finden, die den berechtigten Interessen beider Seiten so weit wie möglich Rechnung trug, ohne die Rechte einer Partei völlig zu entleeren. Dabei galt der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass ein Betretungsrecht des Vermieters, selbst wenn es vertraglich vereinbart ist, immer nur „schonend ausgeübt“ werden darf. Das bedeutet, es muss rücksichtsvoll geschehen und auf das unbedingt Notwendige beschränkt bleiben.
Warum konnte die schwere Krankheit der Mieterin den Zutritt nicht gänzlich verhindern?
Obwohl das Gericht die ernsthaften psychischen Probleme der Mieterin anerkannte und betonte, dass diese „nicht zu übersehen“ seien, kam es zu dem Schluss, dass dies das grundsätzliche Betretungsrecht der Vermieter nicht auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzen konnte. Die Begründung des Gerichts war hier vielschichtig:
- Dauerhaftigkeit des Zustands: Da der Gesundheitszustand der Mieterin sich voraussichtlich nicht ändern würde, hätte eine vollständige Verweigerung des Zutritts zur Folge gehabt, dass das Eigentumsrecht der Vermieter, ihre Immobilie zu verkaufen, „auf unabsehbare Zeit unberücksichtigt bleiben“ oder sogar „vollständig ins Leere laufen“ würde. Dies sei im Rahmen der grundgesetzlich gebotenen Interessenabwägung nicht zulässig.
- Kein „absolut geschützter Raum“: Das Gericht argumentierte, dass eine Mietwohnung keinen „absolut geschützten Raum“ darstelle, in dem jeglicher Kontakt mit Fremden vollständig ausgeschlossen werden kann. Es verwies darauf, dass beispielsweise auch Reparaturen oder Wartungsarbeiten notwendig sein könnten, die den Zutritt von Handwerkern erfordern würden und nicht gänzlich zu verhindern wären.
- Abgrenzung zum Zivilprozess: Die Frage, inwieweit die Mieterin unter ihren medizinischen Gegebenheiten überhaupt in einem „normalen“ Lebensumfeld verbleiben könne, das eine Eigengefährdung minimiert, sei keine Angelegenheit, die im Rahmen dieses Zivilprozesses zu entscheiden sei. Das Gericht wies damit darauf hin, dass die Grenze des Zivilrechts erreicht war und andere Rechtsbereiche, wie das Betreuungs- oder Gesundheitsrecht, für solche tiefergehenden Fragen zuständig sein könnten.
- Gescheiterte Einigungsversuche: Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Streit sich bereits seit fast einem Jahr hinzog und verschiedene außergerichtliche Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die auch die Interessen der Mieterin berücksichtigte, gescheitert waren. Eine juristische Entscheidung sei daher unumgänglich gewesen.
Wie gelang es dem Gericht, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen?
Das Gericht entschied, den Vermietern grundsätzlich ein Zutrittsrecht zuzusprechen, dieses jedoch massiv einzuschränken, um der besonderen psychischen Situation der Mieterin gerecht zu werden und dem Gebot der „schonenden Ausübung“ nachzukommen. Die Klage der Vermieter wurde daher nur teilweise stattgegeben, die weitergehenden Forderungen wurden abgewiesen.
Im Einzelnen sah die vom Gericht gefundene Lösung folgende Beschränkungen und Auflagen vor:
- Ankündigungsfrist: Die Vermieter müssen den Termin für eine Besichtigung schriftlich und mindestens eine Woche vor dem geplanten Zeitpunkt ankündigen. Die ursprünglich von den Vermietern geforderten drei Werktage wurden damit deutlich verlängert, um der Mieterin mehr Zeit zur Vorbereitung und mentalen Einstellung zu geben.
- Zeitfenster: Die Besichtigungstermine dürfen ausschließlich an Werktagen zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr stattfinden.
- Personenanzahl: Es dürfen maximal zwei Personen anwesend sein – also entweder die Vermieter selbst oder ein Makler mit einem einzelnen Kaufinteressenten. Die Vermieter hatten ursprünglich verlangt, dass auch mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig Zutritt erhalten dürfen.
- Dauer der Besichtigung: Die Besichtigung ist auf eine maximale Dauer von 45 Minuten zu beschränken. Dies ist eine feste Zeitvorgabe, die die psychische Belastung für die Mieterin minimieren soll.
- Umfang des Zutritts: Der Zutritt bezieht sich auf alle Räume der Wohnung. Die Vermieter durften damit alle Bereiche zeigen, um den Verkauf zu ermöglichen.
Durch diese präzisen Vorgaben versuchte das Gericht, einen sensiblen Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Vermieter am Verkauf ihres Eigentums und dem ebenso schützenswerten Recht der Mieterin auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung und ihre körperliche Unversehrtheit zu finden. Die Kosten des Rechtsstreits hatte die Mieterin zu tragen, da sie die Klage als solche nicht verhindern konnte. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt, bot der Mieterin aber die Möglichkeit, die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung abzuwenden.
Die Urteilslogik
Ein Gericht gleicht stets das Eigentumsrecht des Vermieters mit dem grundgesetzlich geschützten Raum der Mieterwohnung und der körperlichen Unversehrtheit des Bewohners ab.
- Rechte Abwägen: Gerichte wägen widerstreitende Grundrechte wie das Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung sorgfältig gegeneinander ab, um eine Lösung zu finden, die keines der Rechte vollständig entwertet.
- Dauerhafter Schutzraum: Eine Mietwohnung gilt nicht als absoluter Schutzraum, der bei dauerhafter Krankheit des Mieters den Zutritt für Verkaufszwecke auf unbestimmte Zeit gänzlich verhindern kann.
- Rücksichtsvoller Zutritt: Einem Vermieter steht zwar ein Recht zum Betreten der Mietwohnung zu, doch muss er dieses stets rücksichtsvoll und unter strengen Auflagen ausüben, um die Belastung des Mieters zu minimieren.
Die Rechtsordnung betont stets die Notwendigkeit, individuelle Schutzbedürfnisse mit übergeordneten Rechten durch eine schonende Rechtsausübung in Einklang zu bringen.
Benötigen Sie Hilfe?
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Das Urteil in der Praxis
Selten habe ich ein Urteil gesehen, das so akribisch versucht, Verfassungsrechte auf den Millimeter genau abzuwägen. Dieses Gerichtsurteil ist ein Meisterstück der Interessenabwägung und zeigt eindringlich, wie der Rechtsstaat auch in extremen Härtefällen pragmatische Lösungen finden kann. Es macht klar: Selbst schwerste psychische Erkrankungen hebeln das Eigentumsrecht nicht gänzlich aus, zwingen Vermieter aber zu einer bisher ungekannten Sensibilität und strengen Limitierung bei der Ausübung ihrer Besichtigungsrechte. Die minutiösen Auflagen – von der verlängerten Ankündigungsfrist über die Personenbegrenzung bis zur strikten Zeitvorgabe – setzen einen neuen Standard für die „schonende Ausübung“ und sind Pflichtlektüre für jeden, der mit Immobiliengeschäften in sensiblen Mietverhältnissen zu tun hat.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Rechte hat ein Betreuter bei Zwangsmaßnahmen?
Wenn eine besonders schutzbedürftige Person von einer Maßnahme betroffen ist, die ihre Privatsphäre oder Unversehrtheit berührt, ist das Gericht gehalten, die entgegenstehenden Interessen sorgfältig abzuwägen und Schutzvorkehrungen zu treffen. Man kann sich das vorstellen wie bei einem Fußballspiel, wo der Schiedsrichter zwischen den Regeln und dem fairen Spiel abwägt, um niemanden über Gebühr zu benachteiligen. Auch wenn ein Betreuter möglicherweise nicht direkt seine Wünsche äußern kann, werden Maßnahmen immer so gestaltet, dass seine Grundrechte, wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und die körperliche Unversehrtheit, berücksichtigt werden.
Im Fall einer schwer psychisch erkrankten Mieterin, deren Wohnung für Besichtigungen zugänglich gemacht werden sollte, hat ein Gericht entschieden, dass die Maßnahmen nur sehr schonend ausgeübt werden dürfen. Dies äußert sich in klaren Beschränkungen und Auflagen. So wurden dem Vermieter beispielsweise eine deutlich längere Ankündigungsfrist von mindestens einer Woche auferlegt und das Zeitfenster für Besichtigungen auf Werktage zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr beschränkt.
Zudem durften maximal zwei Personen anwesend sein, und die Besichtigungsdauer war auf höchstens 45 Minuten begrenzt. Diese Einschränkungen dienten dazu, die psychische Belastung für die betroffene Person zu minimieren. Der Zweck solcher gerichtlichen Entscheidungen ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen verschiedenen Grundrechten zu finden und das Wohl der schutzbedürftigen Person trotz notwendiger Maßnahmen zu sichern.
Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung?
Die bereitgestellten Informationen deuten darauf hin, dass eine Betreuung in Betracht gezogen werden kann, wenn eine Person aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung potenziell nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben ohne erhebliche Selbstgefährdung zu führen. Dies ist jedoch eine Frage, die über zivilrechtliche Auseinandersetzungen hinausgeht und spezialisierte Rechtsbereiche betrifft.
Man kann sich dies vorstellen wie bei einem Mannschaftssport: Der Schiedsrichter kümmert sich um die Regeln des Spiels auf dem Feld (analog zum Zivilgericht, das Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern regelt). Die grundlegende Frage, ob ein Spieler aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt spielfähig ist und sich nicht selbst gefährdet, wird jedoch von medizinischem Fachpersonal oder der Ligaleitung (analog zum Betreuungs- oder Gesundheitsrecht) geklärt.
Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass das Zivilrecht an seine Grenzen stößt, wenn die psychische Verfassung einer Person so gravierend ist, dass sie ihr normales Lebensumfeld nicht mehr ohne akute Gefahr für sich selbst meistern kann. Das Gericht wies explizit darauf hin, dass für solche „tiefergehenden Fragen“ das Betreuungs- oder Gesundheitsrecht zuständig ist. Eine Betreuung könnte demnach in Erwägung gezogen werden, um das Wohl und die Unversehrtheit der betroffenen Person zu schützen, wenn die Selbstständigkeit aufgrund einer Erkrankung stark eingeschränkt ist und eine Eigengefährdung droht.
Der übergeordnete Zweck dieser Rechtsbereiche ist es, Personen, die aufgrund ihres Zustandes nicht mehr eigenverantwortlich für sich sorgen können, den notwendigen Schutz und die Unterstützung zu gewährleisten.
Welche Rolle spielt der Betreuer bei der Durchsetzung der Rechte des Betreuten?
Die bereitgestellte Wissensbasis enthält keine Informationen zur spezifischen Rolle eines Betreuers bei der Durchsetzung der Rechte eines Betreuten. Der vorliegende Text konzentriert sich auf einen Mietrechtsstreit, der die Abwägung von Eigentumsrechten der Vermieter und den Grundrechten einer schwer psychisch kranken Mieterin betrifft.
Ein konkretes alltagsnahes Beispiel oder eine Analogie, die das Prinzip der Betreuerrolle verdeutlicht, kann aus dem gegebenen Text nicht abgeleitet werden, da dieser Fall keine Betreuung thematisiert. Die Wissensbasis beschreibt detailliert, wie ein Gericht die Interessen eines Vermieters am Verkauf der Immobilie mit den Rechten einer Mieterin auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung und körperliche Unversehrtheit abwägt.
Es wird lediglich am Rande erwähnt, dass Fragen zur Fähigkeit einer schwer kranken Person, in einem „normalen“ Lebensumfeld zu verbleiben, unter Umständen auch Aspekte des Betreuungs- oder Gesundheitsrechts berühren könnten. Diese Erwähnung dient jedoch lediglich als Hinweis auf andere mögliche Rechtsbereiche und beschreibt nicht die konkreten Aufgaben, Funktionen oder Verantwortlichkeiten eines Betreuers. Daher kann aus der Wissensbasis nicht entnommen werden, wie ein Betreuer die Rechte eines Betreuten fördert, schützt oder durchsetzt, oder welche Maßnahmen er dafür ergreifen sollte.
Der übergeordnete Sinn und Zweck der Rolle eines Betreuers kann auf Basis dieses Textes nicht erklärt werden, da die erforderlichen Details zur Ausgestaltung dieser Funktion nicht enthalten sind.
Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung?
Die vorliegende Wissensbasis beschreibt keine spezifischen, rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung. Sie beleuchtet jedoch Situationen, in denen das Betreuungsrecht relevant werden kann, insbesondere wenn die Grenzen des Zivilrechts bei der Bewältigung persönlicher Lebensumstände erreicht sind.
Stellen Sie sich vor, ein Fußballspiel ist im Gange, und plötzlich wird ein Spieler so schwer verletzt, dass die üblichen Spielregeln nicht mehr ausreichen, um ihm zu helfen. Der Schiedsrichter kann das Spiel zwar leiten, aber für die schwere Verletzung des Spielers sind die Regeln des Spiels nicht zuständig. Es braucht dann einen Arzt und andere medizinische Regeln, die über das Spielfeld hinausgehen. Ähnlich ist es, wenn die Probleme einer Person die Möglichkeiten des Zivilrechts übersteigen und andere Rechtsgebiete, wie das Betreuungsrecht, erforderlich werden.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Mieterin, die unter einer erheblichen psychischen Erkrankung litt und bei der akute Suizidgefahr bestand, wenn fremde Personen ihre Wohnung betreten sollten. Das Gericht stellte fest, dass die Grenze des Zivilrechts erreicht war, da es nicht entscheiden konnte, inwieweit die Mieterin unter ihren medizinischen Gegebenheiten überhaupt in einem „normalen“ Lebensumfeld verbleiben und eine Eigengefährdung minimieren kann.
Für solche tiefgreifenden Fragen, die die Fähigkeit einer Person zur Bewältigung des Alltags und zum Schutz der eigenen Unversehrtheit betreffen, verwies das Gericht auf andere Rechtsbereiche, wie das Betreuungsrecht. Diese Abgrenzung der Zuständigkeiten im Recht dient dem übergeordneten Zweck, für komplexe und tiefgreifende persönliche Herausforderungen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu bieten, die über die Grenzen des Zivilprozesses hinausgehen.
Welche psychischen Gesundheitssysteme und Dienstleistungen stehen Betreuten zur Verfügung?
Die zur Verfügung gestellte Wissensbasis enthält keine spezifischen Informationen über psychische Gesundheitssysteme und Dienstleistungen, die Betreuten zur Verfügung stehen. Der vorliegende Text konzentriert sich auf einen Rechtsstreit im Mietrecht und die Abwägung von Eigentumsrechten und Mieterschutz.
Man kann sich dies vorstellen wie ein Handbuch, das detailliert die Regeln eines Sportspiels erklärt, aber keine Informationen darüber liefert, welche medizinischen Dienste für die Athleten verfügbar sind. Das Handbuch beleuchtet in diesem Fall die Spielregeln des Konflikts, nicht die externen Unterstützungssysteme.
Der in der Wissensbasis beschriebene Fall befasst sich primär mit einem Interessenkonflikt zwischen dem Recht eines Vermieters, seine Immobilie zu verwerten, und dem Schutz der Wohnung sowie der körperlichen Unversehrtheit einer Mieterin, die unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Obwohl die Mieterin ärztliche Atteste einer Fachklinik vorlegte, stellte das Gericht klar, dass die Frage nach der generellen Betreuung oder den benötigten Gesundheitssystemen nicht Gegenstand dieses zivilrechtlichen Verfahrens war.
Der übergeordnete Zweck des Textes ist es, darzulegen, wie im Rahmen eines Zivilprozesses unterschiedliche grundlegende Rechte gegeneinander abgewogen werden, um einen fairen Ausgleich zwischen den beteiligten Parteien zu finden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht ist ein Rechtsbereich, der Personen schützt und unterstützt, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Sein Zweck ist es, das Wohl der betroffenen Person zu sichern und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten, indem ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird. Es ist ein staatlicher Schutzmechanismus für besonders vulnerable Personen.
Beispiel: Im Artikel wies das Gericht darauf hin, dass die Frage, ob die Mieterin wegen ihrer schweren psychischen Erkrankung überhaupt in einem „normalen“ Lebensumfeld verbleiben kann, in den Bereich des Betreuungs- oder Gesundheitsrechts fällt und nicht im Mietrechtsstreit entschieden werden konnte.
Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht ist ein grundlegendes Recht, das es einer Person erlaubt, über eine Sache – wie eine Immobilie – umfassend zu verfügen, sie zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen. Es ist im Grundgesetz geschützt und ermöglicht es Eigentümern, wirtschaftliche Entscheidungen über ihren Besitz zu treffen. Allerdings ist dieses Recht nicht absolut und kann durch andere Rechte, wie Mieterschutz, eingeschränkt werden.
Beispiel: Die Vermieter beriefen sich auf ihr Eigentumsrecht (Art. 14 GG), um die Besichtigung ihrer Immobilie zum Zwecke des Verkaufs durchzusetzen, was jedoch mit dem Schutz der Mieterwohnung kollidierte.
Interessenabwägung
Die Interessenabwägung ist ein juristisches Verfahren, bei dem Gerichte und Behörden widerstreitende Rechte und Belange verschiedener Parteien gegeneinander abwägen, um eine gerechte und verhältnismäßige Entscheidung zu treffen. Es geht darum, einen fairen Ausgleich zu finden, wenn mehrere grundlegende Rechte oder berechtigte Interessen miteinander in Konflikt geraten und keines davon vollständig bevorzugt werden kann.
Beispiel: Das Gericht musste im Fall der Mieterin eine Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Vermieter und dem Recht der Mieterin auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie körperliche Unversehrtheit vornehmen, um eine Lösung zu finden, die beiden Seiten Rechnung trägt.
Körperliche Unversehrtheit
Die körperliche Unversehrtheit ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht, das den Schutz der körperlichen und seelischen Gesundheit eines Menschen vor Beeinträchtigungen durch andere garantiert. Dieses Recht soll sicherstellen, dass niemand ohne rechtliche Grundlage physisch oder psychisch verletzt wird und dass der Staat die notwendigen Voraussetzungen für ein gesundes Leben schützt.
Beispiel: Die Mieterin berief sich auf ihre körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), da die Besichtigungen aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung akute Suizidgefahr bei ihr auslösen würden, was das Gericht als besonders schwerwiegendes Argument berücksichtigte.
Schonende Ausübung
Die schonende Ausübung beschreibt einen Rechtsgrundsatz, der besagt, dass ein Recht, auch wenn es grundsätzlich besteht, so rücksichtsvoll und mit so geringen Beeinträchtigungen wie möglich für andere ausgeübt werden muss. Dieser Grundsatz soll verhindern, dass die Geltendmachung eines Rechts unverhältnismäßig und unnötig zu Lasten Dritter geht. Es geht um eine maßvolle Anwendung.
Beispiel: Das Gericht betonte, dass das Betretungsrecht der Vermieter, selbst wenn es vertraglich vereinbart ist, immer nur „schonend ausgeübt“ werden darf, und schränkte es daher mit kurzen Besichtigungszeiten und langen Ankündigungsfristen massiv ein.
Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, das die Wohnung als privaten Schutzraum vor unbefugtem Eindringen durch staatliche oder private Dritte schützt. Dieses Recht soll jedem Bürger einen Bereich der privaten Lebensgestaltung garantieren, in den ohne gesetzliche Grundlage oder richterliche Anordnung niemand eindringen darf.
Beispiel: Die Mieterin wehrte sich gegen die Besichtigungen ihrer Wohnung, da sie diesen Zutritt Fremder als massive Verletzung ihrer Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) empfand, die ihr inmitten ihrer Krankheit als letzter Rückzugsort diente.
Zivilprozess
Ein Zivilprozess ist ein gerichtliches Verfahren, in dem Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen über private Rechte – wie Mietverträge oder Eigentumsfragen – verhandelt und entschieden werden. Er dient dazu, Rechtsansprüche durchzusetzen oder abzuwehren und eine rechtlich bindende Lösung für Konflikte zu finden, bei denen es nicht um Straftaten geht.
Beispiel: Der Rechtsstreit zwischen der Mieterin und ihren Vermietern über das Besichtigungsrecht wurde in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht geklärt, der dazu diente, eine gesetzlich gebotene Interessenabwägung zwischen den Parteien vorzunehmen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 13 GG und Art. 2 Abs. 2 GG)
Jeder Mensch hat das Recht auf einen geschützten Privatbereich in den eigenen vier Wänden und auf den Schutz seiner Gesundheit.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Grundrechte schützen die schwer kranke Mieterin vor unzumutbaren Eingriffen in ihre Privatsphäre und Gesundheit, da der Zutritt Fremder für sie eine existentielle Bedrohung darstellte.
- Eigentumsrecht (Art. 14 GG)
Eigentümer dürfen grundsätzlich frei über ihr Eigentum verfügen und es nutzen, auch durch Verkauf.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieses Recht ermöglicht es den Vermietern, ihre Immobilie zu verkaufen und erfordert in der Regel, dass Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen können.
- Betretungsrecht des Vermieters (Allgemeines Mietrecht)
Vermieter haben unter bestimmten Umständen das Recht, die vermieteten Räume zu betreten, insbesondere bei einem geplanten Verkauf.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieses Recht ist entscheidend für die Vermieter, um die Wohnung potenziellen Käufern zu zeigen und damit ihren Verkaufswunsch umzusetzen.
- Grundsatz der schonenden Ausübung (Allgemeines Rechtsprinzip)
Rechte müssen so ausgeübt werden, dass die Interessen und Rechte anderer Personen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Grundsatz verpflichtete das Gericht, das Betretungsrecht der Vermieter mit strengen Auflagen zu versehen, um die psychische Belastung der Mieterin zu minimieren.
Das vorliegende Urteil
AG Hersbruck – Az.: 4 C 1007/19 – Endurteil vom 11.08.2020
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