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WEG-Beschluss über Erhaltungsmaßnahmen – Kostenrahmen/Kostenobergrenze

Was tun, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft den gemeinsamen Hof verschönern will, aber niemand weiß, wie viel das kosten darf? Vor dem Amtsgericht München landete genau dieser Streit. Eine Miteigentümerin klagte erfolgreich gegen einen Beschluss zur Hofumgestaltung, der ohne jeden Kostenrahmen gefasst wurde. Das Urteil zeigt: Ohne klare Finanzgrenzen ist selbst der schönste Plan im Gemeinschaftseigentum ungültig.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 1294 C 22650/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Sondereigentümerin, die den Beschluss angefochten hat, weil darin Kostenangaben fehlten.
  • Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die den Beschluss gefasst hat und die Klage abweisen lassen wollte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss die bauliche Umgestaltung eines Hofes im Gemeinschaftseigentum. Der Beschluss legte jedoch weder einen Kostenrahmen noch eine Kostenobergrenze für die Maßnahme fest.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob ein Beschluss über eine bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum rechtmäßig ist, wenn er keine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten enthält.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht erklärte den angefochtenen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Ungültigkeit damit, dass der Beschluss keine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten enthielt. Ohne diese Information können die Eigentümer die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht beurteilen, was gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt.
  • Folgen: Der Beschluss zur Hofumgestaltung ist damit ungültig und darf so nicht umgesetzt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


WEG-Beschluss zur Hofumgestaltung ohne Kostenrahmen: Ungültig laut Amtsgericht München

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hatte in einer Eigentümerversammlung beschlossen, den gemeinschaftlichen Hof umzugestalten.

Eigentümerversammlung diskutiert Hofumgestaltung, Skizze, Kosten, Staketenzaun, Beratung
Eigentümerversammlung stimmt Hofumgestaltung mit Pflanzskizze und Staketenzaun zu, Kosten für Neubepflanzung offen. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Beschluss enthielt jedoch keine Angaben zu den erwarteten Kosten oder eine Obergrenze für das Vorhaben. Eine Miteigentümerin focht diesen Beschluss erfolgreich vor dem Amtsgericht München an. Das Gericht erklärte den Beschluss für ungültig, da das Fehlen eines Kostenrahmens einen wesentlichen Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von Kostentransparenz bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum.

Ausgangslage: Geplante Umgestaltung des Hofes und Beschlussfassung der WEG

In der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft stand eine bauliche Veränderung des im Gemeinschaftseigentum befindlichen Hofes zur Debatte. Konkret ging es darum, den Hof wieder in einen Zustand zu versetzen, der als „ursprünglich“ bezeichnet wurde. In der ordentlichen Eigentümerversammlung am 29. Juli 2024 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6 ein entsprechender Beschluss gefasst.

Der Beschluss sah vor, bestimmte, in einer beigefügten Pflanzskizze (Anlage 1) detailliert aufgeführte Pflanzen (Nummern 1 bis 10 und 12 bis 24) sowie einen ebenfalls eingezeichneten Staketenzaun (Nummer 11) zu entfernen. Lichtbilder in der Anlage dokumentierten die zu entfernende Bepflanzung. Im Anschluss daran sollte eine Neubepflanzung erfolgen, deren genaue Standorte und Pflanzenarten ebenfalls in der Anlage 1 (Seiten 6 und 7) festgelegt waren.

Die Hausverwaltung wurde durch den Beschluss ermächtigt und beauftragt, für die Durchführung dieser Umgestaltungsmaßnahmen drei Angebote von Fachfirmen einzuholen. Die Finanzierung der Maßnahme sollte durch die Wohnungseigentümer erfolgen, wobei die Kostenverteilung von der Art der Mehrheit abhing: Bei einer einfachen Mehrheit sollten nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten tragen, verteilt nach ihren Miteigentumsanteilen gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Bei einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit wären alle Eigentümer entsprechend ihrer Anteile zur Kasse gebeten worden. Der Beschluss wurde schließlich mit einer einfachen Mehrheit von 58 % der abgegebenen Miteigentumsanteile angenommen. Entscheidend war jedoch: Der Beschluss selbst enthielt weder einen geschätzten Kostenrahmen noch eine verbindliche Kostenobergrenze für die geplante Hofumgestaltung.

Streitpunkt: Fehlender Kostenrahmen als Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung?

Eine Miteigentümerin war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und erhob eine Beschlussanfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht München. Ihr zentrales Argument war, dass der gefasste Beschluss nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche, gerade weil jegliche Angaben zu den finanziellen Auswirkungen fehlten. Sie machte geltend, dass die Eigentümer ohne Kenntnis der voraussichtlichen Kosten keine fundierte Entscheidung treffen könnten.

Die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, beantragte die Abweisung der Klage. Sie argumentierte, das Fehlen von Kostenangaben im initialen Beschluss sei unproblematisch. Der Beschluss diene lediglich als Grundlage, um Angebote einzuholen. Über die konkrete Auftragsvergabe und die damit verbundenen tatsächlichen Kosten müsse ohnehin in einer späteren Eigentümerversammlung gesondert abgestimmt werden. Erst dann würden die finanziellen Details feststehen und zur Entscheidung vorgelegt. Die Gemeinschaft sah den ersten Beschluss also eher als einen vorbereitenden Schritt.

Entscheidung des Amtsgerichts München: Beschluss zur Hofumgestaltung ist ungültig

Das Amtsgericht München gab der klagenden Wohnungseigentümerin Recht und erklärte den in der Eigentümerversammlung vom 29.07.2024 unter TOP 6 gefassten Beschluss zur Hofumgestaltung für ungültig. Das Gericht stellte fest, dass es sowohl örtlich (§ 43 Abs. 1 WEG) als auch sachlich (§ 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG i.V.m. § 23 Nr. 2 Buchstabe c) GVG) für die Entscheidung zuständig ist.

Die Konsequenz des Urteils ist, dass der Beschluss keine rechtliche Wirkung entfaltet und die geplante Maßnahme auf dieser Grundlage nicht durchgeführt werden darf. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der unterlegenen Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt. Das Urteil ist zudem vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Streitwert wurde auf 20.000 Euro festgesetzt, was den geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme entsprach.

Begründung des Gerichts: Kostenrahmen ist unverzichtbar für WEG-Beschlüsse über Baumaßnahmen

Das Gericht begründete seine Entscheidung ausführlich damit, dass der angefochtene Beschluss nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, weil er keinen Kostenrahmen oder eine Kostenobergrenze festlegt. Dies sei ein fundamentaler Mangel.

Die zentrale Bedeutung der Kosteninformation für Eigentümerentscheidungen

Das Gericht betonte, dass der Kostenaufwand ein zentraler Faktor bei der Entscheidung über Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ist. Die Wohnungseigentümer müssen bei ihrer Beschlussfassung nicht nur das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, sondern auch die finanzielle Leistungsfähigkeit sowohl der Gemeinschaft als Ganzes als auch jedes einzelnen Miteigentümers berücksichtigen. Ohne eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten können die Eigentümer ihr Ermessen nicht sachgerecht ausüben.

Zur Stützung seiner Auffassung verwies das Gericht auf gefestigte Rechtsprechung höherer Instanzen, darunter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) sowie verschiedener Landgerichte (LG Hamburg, LG Köln) und eines Amtsgerichts (AG Konstanz). Diese Urteile unterstreichen durchweg die Notwendigkeit, dass Eigentümer vor einer Beschlussfassung über die voraussichtlichen Kosten informiert werden müssen.

Im konkreten Fall der Hofumgestaltung hatten die Eigentümer bei der Abstimmung keinerlei Anhaltspunkte über die Höhe der auf sie zukommenden Kosten. Obwohl der Beschluss detaillierte Vorgaben zur Ausführung enthielt und die Verwaltung zur Angebotseinholung beauftragte – das Gericht bezeichnete ihn als „Durchführungsbeschluss“ –, fehlte diese essenzielle Information. Ein Beschluss, bei dem die finanziellen Konsequenzen für die Eigentümer nicht absehbar sind, widerspricht nach Ansicht des Gerichts klar den Prinzipien einer ordnungsgemäßen Verwaltung (unter Verweis auf ein früheres Urteil des AG München, Az. 481 C 6343/16 WEG).

Argument der späteren Kostenentscheidung greift nicht

Das Gericht setzte sich auch explizit mit dem Hauptargument der Wohnungseigentümergemeinschaft auseinander, wonach die fehlenden Kostenangaben unschädlich seien, da ja noch ein separater Beschluss über die Auftragsvergabe folgen müsse. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

Es stellte klar, dass auch bei einem sogenannten „Grundlagenbeschluss“, der den Weg für eine Maßnahme ebnet, die finanzielle Machbarkeit geprüft werden muss. Die Eigentümer müssen bereits vor der grundsätzlichen Entscheidung wissen, welcher Kostenrahmen realistisch ist. Nur so können sie beurteilen, ob die Gemeinschaft und sie selbst die finanzielle Last tragen können und wollen. Die Entscheidung, ob eine Maßnahme überhaupt durchgeführt werden soll, hängt maßgeblich von den erwarteten Kosten ab. Diese Information darf nicht erst im zweiten Schritt, bei der Auswahl des konkreten Angebots, relevant werden.

Da der angefochtene Beschluss diese grundlegende Anforderung – die Angabe eines Kostenrahmens oder einer Obergrenze – nicht erfüllte, war er fehlerhaft und musste für ungültig erklärt werden. Aufgrund dieses wesentlichen Mangels sah das Gericht davon ab, die weiteren von der Eigentümerin vorgebrachten Anfechtungsgründe noch zu prüfen. Der fehlende Kostenrahmen allein reichte für die Ungültigerklärung des Beschlusses aus.

Abschließende prozessuale Feststellungen und Streitwert

Die Entscheidung über die Prozesskosten basiert auf § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO), wonach die unterlegene Partei die Kosten trägt. Die Regelung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 709 Satz 1 ZPO.

Der Streitwert von 20.000 Euro wurde gemäß § 49 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) festgesetzt. Dabei orientierte sich das Gericht an der Bedeutung der Sache für die Parteien. Maßgeblich waren die geschätzten Gesamtkosten der Umgestaltungsmaßnahme. Dieser Wert wurde herangezogen, weil er niedriger war als das 7,5-fache des Interesses der klagenden Eigentümerin an der Vermeidung der Maßnahme. Ihr Einzelinteresse, berechnet auf Basis ihres Miteigentumsanteils (210.000/1.000.000) an den geschätzten Kosten von 20.000 Euro, betrug 4.200 Euro. Das 7,5-fache davon (31.500 Euro) hätte den Gesamtwert der Maßnahme überstiegen, weshalb die niedrigeren Gesamtkosten als Streitwert angesetzt wurden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen bei Beschlüssen über bauliche Maßnahmen zwingend einen Kostenrahmen oder eine Obergrenze festlegen, da Eigentümer nur so eine fundierte Entscheidung treffen können. Das Amtsgericht München erklärte einen Beschluss zur Hofumgestaltung für ungültig, weil jegliche Angaben zu den finanziellen Auswirkungen fehlten – selbst wenn die konkrete Auftragsvergabe später beschlossen werden sollte. Diese Entscheidung stärkt die Rechte einzelner Eigentümer auf Kostentransparenz und verpflichtet WEGs, finanzielle Auswirkungen von Baumaßnahmen von Anfang an offenzulegen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist ein Kostenrahmen bei Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen so wichtig?

Bei Beschlüssen, die Erhaltungsmaßnahmen an Ihrer Wohnanlage betreffen – das können zum Beispiel Reparaturen am Dach, an der Fassade oder an den Fenstern des Gemeinschaftseigentums sein – geht es immer auch um Geld. Ein Kostenrahmen gibt eine Schätzung der voraussichtlichen Ausgaben für die geplante Maßnahme.

Die Kenntnis dieser voraussichtlichen Kosten ist für Sie als Wohnungseigentümer von entscheidender Bedeutung. Stellen Sie sich vor, Sie müssten über eine größere Investition abstimmen, ohne zu wissen, wie viel sie ungefähr kosten wird. Sie können nur dann eine informierte Entscheidung treffen, wenn Sie die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses auf Ihr persönliches Budget und auf die gesamte Gemeinschaft abschätzen können.

Ein klarer Kostenrahmen ermöglicht Ihnen die notwendige finanzielle Transparenz und Planbarkeit. Er versetzt Sie in die Lage, abzuwägen, ob die geplante Maßnahme wirtschaftlich vertretbar ist und ob Sie die damit verbundenen Kosten tragen können. Dies schützt Sie davor, einer Maßnahme zuzustimmen, deren tatsächliche Kosten später zu unvorhergesehenen und belastenden Überraschungen führen.

Ohne die Vorlage eines Kostenrahmens vor oder spätestens im Rahmen der Beschlussfassung fehlt den Eigentümern eine wesentliche Grundlage, um ihr Stimmrecht sachgerecht auszuüben und eine fundierte Entscheidung im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft zu treffen. Deshalb ist dieser finanzielle Überblick so wichtig.


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Welche Konsequenzen hat es, wenn ein WEG-Beschluss ohne Kostenrahmen gefasst wird?

Wenn ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gefasst wird, der keine klaren Angaben zu den erwarteten Kosten oder einen finanziellen Rahmen enthält, kann dies rechtliche Folgen haben.

Eine der Hauptkonsequenzen ist, dass ein solcher Beschluss anfechtbar sein kann. Das bedeutet, ein Wohnungseigentümer, der mit dem Beschluss nicht einverstanden ist, kann diesen gerichtlich überprüfen lassen.

Warum sind fehlende Kostenangaben problematisch?

Für Wohnungseigentümer ist es wichtig zu wissen, welche finanzielle Belastung ein Beschluss mit sich bringt, bevor sie zustimmen oder ablehnen. Ein Beschluss ohne Kostenrahmen erschwert diese Einschätzung erheblich. Die Eigentümer können die wirtschaftlichen Auswirkungen für sich selbst und die Gemeinschaft nicht verlässlich beurteilen.

Gerichte haben in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen entschieden, dass ein Beschluss, der eine Maßnahme beschließt, ohne gleichzeitig die damit verbundenen Kosten zumindest schätzungsweise zu beziffern, gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen kann. Solche Urteile, wie beispielsweise vom Amtsgericht München, zeigen die Bedeutung eines transparenten Kostenrahmens.

Die Folge einer erfolgreichen Anfechtung

Wird ein solcher Beschluss erfolgreich angefochten, kann das Gericht ihn für ungültig erklären. Das bedeutet, der Beschluss wird so behandelt, als wäre er nie gefasst worden. Die auf diesem Beschluss basierenden Maßnahmen oder Aufträge können dann ihrerseits keine wirksame Grundlage haben. Dies kann zu Unsicherheiten und weiteren rechtlichen Problemen in der WEG führen.

Wie kann ein solcher Mangel behoben werden?

Um rechtliche Sicherheit zu schaffen, muss ein Beschluss, der Kosten verursacht, in der Regel einen klar definierten Kostenrahmen oder eine nachvollziehbare Kostenschätzung enthalten. Wenn ein fehlerhafter Beschluss ohne Kostenrahmen gefasst wurde, ist es oft notwendig, einen neuen Beschluss zu fassen. Dieser neue Beschluss sollte dann alle notwendigen Informationen, einschließlich des finanziellen Rahmens, transparent darstellen, damit die Eigentümer eine informierte Entscheidung treffen können.


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Was bedeutet „ordnungsgemäße Verwaltung“ im Zusammenhang mit WEG-Beschlüssen?

Stellen Sie sich Ihr Wohnhaus mit mehreren Eigentumswohnungen vor. Das Dach, die Fassade, der Garten oder die Heizungsanlage – all das gehört allen Eigentümern gemeinsam. Dieses Gemeinschaftseigentum muss natürlich gepflegt, instand gehalten und verwaltet werden. Genau hier kommt der Begriff „ordnungsgemäße Verwaltung“ ins Spiel.

„Ordnungsgemäße Verwaltung“ ist ein zentraler Begriff im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Er beschreibt den Standard, nach dem das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet werden muss. Es geht darum, das Eigentum zu erhalten, seinen Wert zu sichern und die Interessen aller Eigentümer angemessen zu berücksichtigen. Das umfasst notwendige Instandhaltungen und Instandsetzungen (Reparaturen), aber auch Entscheidungen über Modernisierungen oder die Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

Was einen Beschluss „ordnungsgemäß“ macht

Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung ist nur dann gültig, wenn er den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Das bedeutet, die Entscheidung muss im Interesse der Gemeinschaft liegen und bestimmte Kriterien erfüllen. Es ist nicht nur eine Frage der Mehrheit, sondern auch der Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Zu den wichtigen Kriterien für einen „ordnungsgemäßen“ Beschluss gehören typischerweise:

  • Die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahme (z.B. ist die Reparatur wirklich nötig?).
  • Die Wirtschaftlichkeit: Ist die vorgeschlagene Lösung finanziell vernünftig und nicht unnötig teuer?
  • Die Abwägung der Interessen aller Eigentümer, auch derer, die möglicherweise nicht zustimmen.
  • Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Entscheidungsprozesses.

Warum fehlende Kostenangaben ein Problem sind

Ein häufiger Grund, warum ein Beschluss als nicht ordnungsgemäß angesehen wird, ist ein fehlender, unzureichender oder veralteter Kostenrahmen. Wenn Sie als Eigentümer über eine Maßnahme, die Geld kostet (wie z.B. eine Fassadenrenovierung oder eine Heizungsreparatur), abstimmen sollen, müssen Sie wissen, welche finanziellen Auswirkungen das für Sie und die Gemeinschaft hat.

Ein Beschluss, der gefasst wird, ohne dass die voraussichtlichen Kosten bekannt sind, ermöglicht den Eigentümern keine informierte und wirtschaftlich fundierte Entscheidung. Sie stimmen quasi „ins Blaue“ hinein. Das widerspricht dem Prinzip der ordnungsgemäßen Verwaltung, weil es die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer nicht ausreichend schützt und die Entscheidungsgrundlage unvollständig ist. Eine fundierte Entscheidung erfordert, dass zumindest eine seriöse Kostenschätzung oder ein Angebot vorliegt, über das abgestimmt werden kann.

Beschlüsse, die nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen, können rechtlich angefochten werden. Stellt ein Gericht fest, dass der Beschluss tatsächlich nicht „ordnungsgemäß“ war – zum Beispiel, weil wesentliche Informationen wie die Kosten fehlten – dann kann dieser Beschluss für ungültig erklärt werden.


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Wie können Wohnungseigentümer sicherstellen, dass ein Beschluss über Erhaltungsmaßnahmen rechtssicher ist?

Wenn eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern über wichtige Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheiden muss, wie zum Beispiel eine Dachsanierung oder Fassadenarbeiten, ist es wichtig, dass der dazu gefasste Beschluss auf einer soliden und transparenten Grundlage steht. Ein gut vorbereiteter Beschluss ist weniger anfällig für spätere Anfechtungen.

Klare Grundlage schaffen

Damit ein Beschluss über Erhaltungsmaßnahmen rechtssicher ist, sollte die Entscheidung nicht „ins Blaue hinein“ getroffen werden. Es ist wichtig, dass den Wohnungseigentümern alle notwendigen Informationen vorliegen, bevor sie abstimmen. Dazu gehören in der Regel:

  • Eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme: Was genau soll gemacht werden? Welchen Umfang hat die Reparatur oder Sanierung?
  • Die geschätzten Kosten für die Maßnahme.

Kostenvoranschläge und Finanzierung

Für die Kostenschätzung ist es üblich und ratsam, mehrere vergleichbare Angebote oder Kostenvoranschläge von verschiedenen Fachfirmen einzuholen. Diese sollten detailliert darstellen, welche Arbeiten zu welchem Preis ausgeführt werden.

Auf Basis dieser Angebote kann dann ein Kostenrahmen für die Maßnahme im Beschluss festgelegt werden. Dies gibt den Eigentümern eine klare Vorstellung davon, welche finanzielle Belastung auf sie zukommt. Ebenso wichtig ist die Klärung der Finanzierung. Wie sollen die Kosten gedeckt werden? Durch die Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage oder durch eine Sonderumlage? Auch dieser Punkt sollte im Beschluss klar geregelt sein.

Transparenz und Information

Alle Wohnungseigentümer sollten rechtzeitig und umfassend über die geplante Maßnahme und die vorliegenden Kostenvoranschläge informiert werden. Die relevanten Unterlagen (Angebote, Sanierungskonzepte etc.) sollten allen Eigentümern zur Verfügung stehen, damit sie sich vor der Versammlung ein eigenes Bild machen können. Eine offene Diskussion in der Eigentümerversammlung über die Notwendigkeit, den Umfang und die Kosten der Maßnahme trägt ebenfalls zur Rechtssicherheit bei, da mögliche Fragen oder Bedenken vor der Abstimmung geklärt werden können.

Eindeutiger Beschlusswortlaut

Der eigentliche Beschluss, über den abgestimmt wird, muss klar und eindeutig formuliert sein. Er sollte genau bezeichnen, welche Maßnahme beschlossen wird, welcher Kostenrahmen dafür gilt und wie die Finanzierung erfolgt. Allgemeine oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass der Beschluss rechtlich angreifbar wird.

Durch diese Schritte – sorgfältige Vorbereitung, Einholung von Informationen, Klärung der Kosten und Finanzierung sowie transparente Kommunikation und ein klarer Beschlusswortlaut – schaffen Sie als Gemeinschaft eine wichtige Grundlage für einen rechtssicheren Beschluss über Erhaltungsmaßnahmen.


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Welche Rechte haben Wohnungseigentümer, wenn sie mit einem WEG-Beschluss nicht einverstanden sind?

Wenn Sie als Wohnungseigentümer mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht einverstanden sind, weil Sie ihn für falsch oder nachteilig halten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Beschluss rechtlich überprüfen zu lassen.

Wann kann ein Beschluss angefochten werden?

Ein Beschluss kann vor Gericht angefochten werden, wenn er gegen geltende Gesetze verstößt oder nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

  • Ein Verstoß gegen Gesetze liegt vor, wenn der Beschluss etwas erlaubt oder verbietet, das laut Gesetz nicht zulässig ist.
  • „Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“ bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Entscheidung der WEG fair, wirtschaftlich sinnvoll und im Interesse der Gemeinschaft als Ganzes sein muss. Ein Beschluss, der nur einzelne benachteiligt oder willkürlich erscheint, kann dagegen verstoßen.

Welche Frist ist wichtig?

Um einen Beschluss anzufechten, müssen Sie sehr schnell handeln. Es gibt eine kurze Frist, die unbedingt eingehalten werden muss. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Beschluss in der Regel bestandskräftig, auch wenn er fehlerhaft sein mag.

Wie stehen die Erfolgsaussichten?

Die Erfolgsaussichten einer Anfechtung hängen stark vom Einzelfall und dem genauen Grund für die Anfechtung ab. Das Gericht prüft, ob der Beschluss tatsächlich gegen Gesetze oder die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt. Ein einfacher Meinungsunterschied reicht dabei nicht aus. Es müssen schon konkrete, nachweisbare Mängel des Beschlusses vorliegen.

Gibt es Alternativen?

Bevor oder anstatt ein Gerichtsverfahren zu beginnen, das oft Zeit und Geld kostet, können alternative Wege zur Streitbeilegung in Betracht gezogen werden. Eine Möglichkeit ist die Mediation. Dabei versucht ein neutraler Dritter (ein Mediator), Sie und die anderen Eigentümer oder den Verwalter dabei zu unterstützen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mediation kann helfen, die Kommunikation zu verbessern und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Teile eines Gebäudes oder Grundstücks, die nicht zu einer einzelnen Wohnung gehören, sondern allen Eigentümern gemeinschaftlich gehören. Dazu gehören etwa das Treppenhaus, die Fassade, das Dach oder der Hof. Entscheidungen über Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinsam getroffen werden, da sie alle Eigentümer betreffen und finanzielle Auswirkungen für alle haben können.

Beispiel: Wenn der Hof umgestaltet werden soll, ist das eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum und erfordert einen Beschluss der WEG.


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Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung sind rechtliche Anforderungen, die regeln, wie das Gemeinschaftseigentum verantwortungsvoll und sachgerecht verwaltet werden muss. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen Maßnahmen notwendig, wirtschaftlich vernünftig und im Interesse aller Eigentümer sein. Dazu gehört auch, dass Kosten und Nutzen einer Maßnahme klar und transparent dargestellt werden, damit die Eigentümer eine informierte Entscheidung treffen können.

Beispiel: Ein Beschluss, der eine Hofumgestaltung ohne Angabe der geschätzten Kosten fasst, verstößt gegen diese Grundsätze, weil die Eigentümer ihre Zustimmung nicht auf einer ausreichenden Informationsbasis treffen können.


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Miteigentumsanteile gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 WEG

Miteigentumsanteile sind die rechtlich festgelegten Anteile, die jedem Wohnungseigentümer am Gemeinschaftseigentum zustehen. Sie bestimmen zum Beispiel, wie die Kosten für Gemeinschaftsmaßnahmen verteilt werden und wie viel Stimmrecht ein Eigentümer bei Beschlüssen in der WEG hat. § 16 Absatz 1 Satz 2 WEG regelt, dass die Kosten entsprechend dieser Anteile verteilt werden, wenn keine andere Vereinbarung besteht.

Beispiel: Wenn die Hofumgestaltung 20.000 Euro kostet und ein Eigentümer 10 % Miteigentumsanteile hat, trägt er typischerweise 2.000 Euro der Kosten.


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Beschlussanfechtungsklage

Eine Beschlussanfechtungsklage ist eine gerichtliche Klage, mit der ein Wohnungseigentümer die Überprüfung eines WEG-Beschlusses verlangt, weil er dessen Rechtmäßigkeit oder Ordnungsmäßigkeit bezweifelt. Die Klage kann geltend machen, dass der Beschluss gegen geltendes Recht oder die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt. Erfolgt die Anfechtung rechtzeitig (meist innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung), kann das Gericht den Beschluss für ungültig erklären.

Beispiel: Eine Eigentümerin klagt gegen den Hofumbau-Beschluss, weil keine Kostenschätzung enthalten ist und sie daher keine fundierte Zustimmung geben konnte.


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Kostenrahmen (bei WEG-Beschlüssen)

Ein Kostenrahmen ist eine verbindliche Angabe oder Schätzung der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die im Rahmen eines Beschlusses der WEG festgelegt wird. Er dient dazu, finanzielle Transparenz für alle Eigentümer zu schaffen, damit diese die Tragbarkeit der Maßnahme beurteilen können. Ohne einen klar definierten Kostenrahmen kann ein Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßen und somit anfechtbar sein.

Beispiel: Eine Hofumgestaltung ohne Angaben zu den erwarteten Kosten ist für die Eigentümer kaum bewertbar; ein zuvor eingeholter Kostenvoranschlag schafft die notwendige Entscheidungsgrundlage.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 21 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung: Regelt, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sorgfältig und im Interesse aller Eigentümer erfolgen muss, einschließlich verantwortungsvoller finanzieller Planung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Fehlen eines Kostenrahmens verletzt diesen Grundsatz, weil die Eigentümer ohne Kostentransparenz keine fundierte und wirtschaftliche Entscheidung treffen können.
  • § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG – Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen: Bestimmt, dass die Kosten, die der Instandhaltung oder baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entstehen, nach den Miteigentumsanteilen verteilt werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kostenlast für die Umgestaltung sollte entsprechend auf die Eigentümer verteilt werden, weshalb eine realistische Kostenschätzung zur Beurteilung der individuellen finanziellen Belastung unerlässlich ist.
  • § 23 Nr. 2 Buchstabe c GVG i.V.m. § 43 WEG – Zuständigkeit der Gerichte: Legt fest, dass für Streitigkeiten über Wohnungseigentum die Amtsgerichte sachlich und örtlich zuständig sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Amtsgericht München war somit berechtigt, die Klage der Miteigentümerin zu prüfen und den Beschluss für ungültig zu erklären.
  • Grundsätze der Kosteninformation und Wirtschaftlichkeit aus Rechtsprechung BGH und OLG: Der Bundesgerichtshof betont in seiner Rechtsprechung die Notwendigkeit der Kostentransparenz bei baulichen Maßnahmen, damit Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausüben können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stützte sich auf diese gefestigten Standards, um den Beschluss wegen fehlender Kostenschätzung als Verstoß gegen die ordnungsgemäße Verwaltung zu bewerten.
  • § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) – Kostentragung im Verfahren: Regelt, dass die unterliegende Partei die Prozesskosten zu tragen hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Wohnungseigentümergemeinschaft musste die Kosten des Rechtsstreits tragen, da sie den Beschluss ohne ausreichende Kostenangaben fasste.
  • § 49 Satz 2 GKG (Gerichtskostengesetz) – Streitwertermittlung: Bestimmt die Grundlagen der Streitwertfestsetzung nach dem Interesse der Parteien und der Bedeutung der Sache. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht setzte den Streitwert auf die geschätzten Gesamtkosten der Umgestaltung fest, was die wirtschaftliche Relevanz der Kosteninformation noch unterstreicht.

Das vorliegende Urteil


AG München – Az.: 1294 C 22650/24 WEG – Urteil vom 13.03.2025


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