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Wohnraummietvertrag wann sind Pauschalen und wann Vorauszahlungen vereinbart?

Wegen eines Streits um 80 Euro Nebenkosten muss ein Mieter seinen Bungalow in Hamburg räumen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied, dass die Zahlungen als Pauschale und nicht als Vorauszahlung zu verstehen waren, womit der Mieter mit 1.600 Euro im Rückstand war. Trotz fristloser Kündigung hat der Mieter noch bis Ende Oktober Zeit, eine neue Bleibe zu finden.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • In der Entscheidung geht es um einen Mietstreit zwischen Vermieter und Mieter in Bezug auf die Räumung eines Bungalows und ausstehende Mietzahlungen.
  • Der Vermieter fordert sowohl die Räumung der Wohnung als auch die Zahlung rückständiger Mieten.
  • Schwierigkeiten ergeben sich aus Unstimmigkeiten über Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen, die nicht erstellt wurden.
  • Das Gericht hat den Mieter zur Räumung des Bungalows verurteilt und die Zahlung von rückständiger Miete angeordnet.
  • Die Entscheidung basiert darauf, dass der Mieter über längere Zeit Mietrückstände angesammelt hat und keine Einigung bezüglich der Nebenkosten zustande kam.
  • Die Erteilung einer Räumungsfrist bis Ende Oktober 2024 gibt dem Mieter eine gewisse Orientierung zur Behebung der Situation.
  • Der Mieter trägt die Kosten des Rechtsstreits, was seine finanzielle Last erhöhen könnte.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Vermieter schnell handeln kann, falls der Mieter nicht zahlt oder auszieht.
  • Die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, bietet dem Mieter einen finanziellen Spielraum.
  • Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Mietverhältnisse zukünftig genauer dokumentiert werden müssen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mietrecht im Fokus: Wichtige Urteile zu Mietverträgen und Nebenkosten

Der Wohnraummietvertrag ist ein zentrales Element des Mietrechts und regelt die Bedingungen, unter denen Mietverhältnisse entstehen und verlaufen.

Mietstreit wegen Nebenkostenpauschale
Im Mietstreit um einen 3½-Zimmer-Bungalow entschied das Gericht, dass die 80 Euro als Nebenkostenpauschale und nicht als Vorauszahlung zu betrachten sind, was zur Räumung des Mieters und zur Zahlung von rückständiger Miete führte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein wichtiger Aspekt dabei sind die Kostenarten, die im Mietvertrag festgelegt werden. Besonders relevant sind die Nebenkostenpauschalen und Vorauszahlungen, die unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben können. Während Pauschalen den Vorteil bieten, dass die Kosten über einen festen Betrag abgerechnet werden, können Vorauszahlungen je nach Verbrauch variieren und unterliegen bestimmten mietrechtlichen Bestimmungen.

Mietzinsvereinbarungen und die genaue Ausgestaltung der Mietvertrag Klauseln sind entscheidend, um im Laufe der Mietdauer Missverständnisse zu vermeiden. Beispielweise müssen die Betriebskostenabrechnungen klar definiert sein, um zu gewährleisten, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte und Pflichten verstehen. Im Rahmen der Mietrechtsberatung ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Pauschalen und Vorauszahlungen zu kennen, um sowohl als Mieter als auch als Vermieter gut informiert zu sein.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der aufzeigt, wie verschiedene Regulierungen und Vereinbarungen in einem Wohnraummietvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen können.

Der Fall vor Gericht


Mietstreit endet mit Räumungsurteil: Mieter muss Bungalow bis Oktober verlassen

In einem kürzlich entschiedenen Fall am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek wurde ein Mieter zur Räumung eines 3½-Zimmer-Bungalows verurteilt. Der Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter drehte sich um ausstehende Mietzahlungen und die Interpretation des Mietvertrags bezüglich der Nebenkosten.

Hintergrund des Mietstreits

Der Mietvertrag für den Bungalow wurde am 01.09.2016 geschlossen. Die monatliche Miete betrug 800 Euro, wobei 720 Euro als Kaltmiete und 80 Euro als „warm“ im Vertrag vermerkt waren. Strittig war die Frage, ob es sich bei den 80 Euro um eine Nebenkostenpauschale oder eine Vorauszahlung handelte.

Der Mieter zahlte bis November 2022 regelmäßig die vereinbarte Miete. Ab Dezember 2022 kam es zu Mietrückständen, da der Mieter nur noch die Hälfte der Miete zahlte. Er begründete dies mit einem Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Nebenkostenabrechnungen.

Gerichtliche Entscheidung

Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters und verurteilte den Mieter zur Räumung und Herausgabe des Bungalows. Zusätzlich muss der Mieter rückständige Miete in Höhe von 1.600 Euro zahlen.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich bei den 80 Euro um eine Nebenkostenpauschale handelte. Begründet wurde dies damit, dass im Mietvertrag weder „Pauschalbetrag“ noch „Vorauszahlung“ angekreuzt war, sondern lediglich vermerkt wurde, dass bestimmte Nebenkosten „inbegriffen“ seien. Zudem wurden über Jahre hinweg anstandslos 800 Euro monatlich gezahlt, ohne dass Abrechnungen gefordert wurden.

Fristlose Kündigung und Räumungsfrist

Der Vermieter hatte am 07.03.2023 die fristlose Kündigung ausgesprochen, da sich der Mieter zu diesem Zeitpunkt mit 1.600 Euro im Mietrückstand befand. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit dieser Kündigung.

Trotz des Räumungsurteils gewährte das Gericht dem Mieter eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2024. Diese großzügige Frist wurde mit der angespannten Wohnungsmarktlage in Hamburg und den gesundheitlichen Einschränkungen des Mieters begründet.

Warnung an den Mieter

Das Gericht wies den Mieter darauf hin, dass die Räumungsfrist auf Antrag des Vermieters verkürzt werden kann, wenn die laufende Nutzungsentschädigung nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird oder der Mieter massive Anfeindungen oder Drohungen gegen den Vermieter richtet.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen im Mietrecht. Bei unklaren Formulierungen im Mietvertrag wird das langjährige Zahlungsverhalten der Parteien zur Vertragsauslegung herangezogen. Ein einseitiges Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Nebenkostenpauschalen ist nicht gerechtfertigt. Trotz berechtigter fristloser Kündigung kann das Gericht eine großzügige Räumungsfrist gewähren, um soziale Härten abzumildern.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, Ihren Mietvertrag genau zu verstehen und alle Zahlungen pünktlich zu leisten. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Nebenkosten um eine Pauschale oder Vorauszahlung handelt, klären Sie dies frühzeitig mit Ihrem Vermieter. Bedenken Sie, dass ein einseitiges Zurückhalten der Miete, selbst bei Unstimmigkeiten, zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Das Gericht berücksichtigt jedoch auch persönliche Umstände und kann großzügige Räumungsfristen gewähren. Nutzen Sie diese Zeit, um eine neue Wohnung zu finden und ausstehende Mieten zu begleichen. Bei gesundheitlichen oder finanziellen Problemen suchen Sie frühzeitig professionelle Hilfe, um eine Eskalation zu vermeiden.


Weiterführende Informationen

In der Welt des Mietrechts sind Fragen zu Nebenkosten und deren Abrechnung häufig ein Streitpunkt. Besonders im Zusammenhang mit der Nebenkostenpauschale gibt es viele Unsicherheiten und rechtliche Fallstricke. Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen prägnante Antworten auf die häufigsten Fragen und hilft Ihnen, Klarheit in diesem komplexen Thema zu gewinnen. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter besser zu verstehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Wie unterscheidet man im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale von einer Vorauszahlung?

Im Mietvertrag lässt sich eine Nebenkostenpauschale von einer Vorauszahlung anhand spezifischer Formulierungen und Merkmale unterscheiden:

Nebenkostenpauschale

Bei einer Pauschale finden Sie im Vertrag Formulierungen wie „Pauschale für Betriebskosten“ oder „pauschale Nebenkosten“. Entscheidend ist, dass kein Hinweis auf eine spätere Abrechnung erfolgt. Die Pauschale ist ein fester Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gezahlt wird.

Wenn Sie im Mietvertrag lesen, dass „mit der Zahlung der Pauschale sämtliche Nebenkosten abgegolten sind“, handelt es sich eindeutig um eine Pauschale. In diesem Fall darf der Vermieter keine jährliche Abrechnung erstellen und weder Nachzahlungen fordern noch Guthaben auszahlen.

Nebenkostenvorauszahlung

Bei einer Vorauszahlung werden Sie im Vertrag Begriffe wie „Vorauszahlung auf Nebenkosten“ oder „Abschlagszahlung für Betriebskosten“ finden. Charakteristisch ist der Hinweis auf eine jährliche Abrechnung.

Formulierungen wie „Der Mieter leistet monatliche Vorauszahlungen, die jährlich abgerechnet werden“ oder „Über die Vorauszahlungen wird einmal jährlich abgerechnet“ deuten klar auf eine Vorauszahlung hin. In diesem Fall muss der Vermieter eine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Die Unterscheidung basiert auf § 556 Abs. 2 BGB, der beide Varianten erlaubt. Bei Unklarheiten gilt die mieterfreundlichere Auslegung. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob eine Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart wurde, wird im Zweifel von einer Vorauszahlung ausgegangen.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Mietvertrag eine Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart wurde, prüfen Sie genau die verwendeten Formulierungen. Achten Sie besonders darauf, ob eine jährliche Abrechnung erwähnt wird. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Vermieter um Klarstellung bitten.


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Was kann ich tun, wenn ich keine Nebenkostenabrechnung erhalte?

Wenn Sie keine Nebenkostenabrechnung erhalten, haben Sie als Mieter mehrere Möglichkeiten:

Fordern Sie die Abrechnung schriftlich an. Setzen Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist von etwa 4-6 Wochen zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf.

Zurückbehaltungsrecht: Erhalten Sie trotz Aufforderung keine Abrechnung, können Sie die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten. Zahlen Sie weiterhin die Grundmiete, aber legen Sie die Vorauszahlungen auf ein separates Konto. Sobald Sie die Abrechnung erhalten, müssen Sie die einbehaltenen Beträge nachzahlen.

Verjährung beachten

Der Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Vermieter die Abrechnung hätte erstellen müssen. Beispiel: Für das Abrechnungsjahr 2022 muss die Abrechnung bis zum 31.12.2023 erstellt werden. Der Anspruch auf diese Abrechnung verjährt am 31.12.2026.

Rechtliche Schritte

Wenn Ihr Vermieter trotz Aufforderung und Fristsetzung keine Abrechnung erstellt, können Sie gerichtliche Schritte einleiten. Sie haben die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht eine Klage auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung einzureichen.

Wichtig: Auch wenn Sie keine Abrechnung erhalten, müssen Sie eventuelle Guthaben aktiv einfordern. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese automatisch auszuzahlen.

Bedenken Sie, dass diese Schritte nur gelten, wenn in Ihrem Mietvertrag Vorauszahlungen vereinbart sind. Bei einer Nebenkostenpauschale besteht kein Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung.


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Wann kann ein Vermieter wegen Mietrückständen fristlos kündigen?

Ein Vermieter kann wegen Mietrückständen fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in erheblichem Maße in Verzug gerät. Das Gesetz sieht hierfür zwei konkrete Situationen vor:

Zwei aufeinanderfolgende Termine

Wenn Sie als Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug sind, kann der Vermieter fristlos kündigen. Ein nicht unerheblicher Teil der Miete liegt vor, wenn der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt.

Stellen Sie sich vor, Ihre monatliche Miete beträgt 1000 Euro. Wenn Sie im Januar 600 Euro und im Februar 300 Euro zahlen, sind Sie mit insgesamt 1100 Euro im Rückstand. In diesem Fall wäre eine fristlose Kündigung möglich.

Längerer Zeitraum

Eine fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn Sie in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug sind, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Wenn Sie beispielsweise über mehrere Monate hinweg jeweils nur einen Teil der Miete zahlen und sich die Rückstände auf zwei Monatsmieten summieren, kann der Vermieter fristlos kündigen.

Wichtige Ausnahmen

Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen:

  • Eine fristlose Kündigung ist nicht wirksam, wenn der Vermieter vor dem Zugang der Kündigung die vollständige Zahlung erhält.
  • Wenn Sie als Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage alle fälligen Mieten zahlen, wird die Kündigung unwirksam. Diese sogenannte „Schonfristzahlung“ gilt jedoch nicht, wenn Sie in den letzten zwei Jahren schon einmal von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben.
  • Haben Sie die Miete berechtigterweise gemindert, etwa wegen erheblicher Mängel in der Wohnung, zählt der geminderte Betrag nicht als Mietrückstand.

Formelle Anforderungen

Beachten Sie, dass der Vermieter die fristlose Kündigung schriftlich erklären muss. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Zudem muss der Vermieter in der Kündigung den Grund für die fristlose Kündigung angeben und die Höhe der Mietrückstände konkret benennen.

Wenn Sie in eine solche Situation geraten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Versuchen Sie, die ausstehenden Mieten so bald wie möglich zu begleichen, um eine Räumung zu vermeiden. In vielen Fällen sind Vermieter bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, wenn Sie aktiv auf sie zugehen und Ihre Zahlungsbereitschaft signalisieren.


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Welche Rechte habe ich als Mieter bei einer fristlosen Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung haben Sie als Mieter verschiedene Rechte, die Ihnen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen bieten. Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss vom Vermieter begründet werden.

Prüfung der Kündigungsgründe

Zunächst haben Sie das Recht, die Gründe für die fristlose Kündigung genau zu prüfen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen gerechtfertigt, etwa bei erheblichem Zahlungsverzug oder massiver Störung des Hausfriedens. Wenn die Gründe nicht stichhaltig sind, können Sie der Kündigung widersprechen.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie für Sie eine unzumutbare Härte darstellt. Dies gilt allerdings nur bei einer ordentlichen Kündigung, nicht bei einer berechtigten fristlosen Kündigung. Härtegründe können beispielsweise hohes Alter, schwere Krankheit oder eine bevorstehende Prüfung sein. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erklärt werden.

Abhilfemöglichkeit bei Zahlungsverzug

Wenn die fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückständen erfolgt, haben Sie ein besonderes Recht: Sie können die Kündigung durch Zahlung der ausstehenden Miete unwirksam machen. Diese Möglichkeit besteht bis zu zwei Monate nach Zustellung einer Räumungsklage. Begleichen Sie in diesem Fall alle Rückstände inklusive der entstandenen Prozesskosten, wird die Kündigung unwirksam.

Recht auf angemessene Räumungsfrist

Selbst bei einer berechtigten fristlosen Kündigung haben Sie als Mieter das Recht auf eine angemessene Räumungsfrist. Der Vermieter muss Ihnen eine Frist von in der Regel mindestens zwei Wochen einräumen, um die Wohnung zu räumen. In Härtefällen kann diese Frist auch länger sein.

Überprüfung der Formvorschriften

Sie haben das Recht, die Einhaltung der Formvorschriften zu überprüfen. Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsgründe benennen. Fehlen diese Angaben, ist die Kündigung möglicherweise unwirksam.

Wenn Sie von einer fristlosen Kündigung betroffen sind, sollten Sie umgehend handeln. Prüfen Sie die Kündigungsgründe sorgfältig und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch, um Ihre Interessen zu schützen.


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Welche Folgen hat es, wenn Miete und Nebenkosten nicht gezahlt werden?

Wenn Sie als Mieter Ihre Miete und Nebenkosten nicht zahlen, drohen Ihnen schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn Sie mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug sind. Als erheblich gilt dabei ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete.

Mahnung und Verzug

Zunächst geraten Sie bei Nichtzahlung in Zahlungsverzug. Der Vermieter kann Ihnen eine Mahnung schicken und Verzugszinsen berechnen. Diese betragen derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Zusätzlich können Mahngebühren anfallen.

Kündigung und Räumungsklage

Bei anhaltender Nichtzahlung droht die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Reagieren Sie nicht darauf, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Wohnung zwangsweise verlassen und tragen die Kosten für das gerichtliche Verfahren sowie die Zwangsräumung.

Schufa-Eintrag und finanzielle Folgen

Ein Mietrückstand kann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen, was Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigt. Dies kann Probleme bei zukünftigen Mietverträgen, Kreditanträgen oder Ratenkäufen verursachen. Zudem können Inkassobüros eingeschaltet werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Handlungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie umgehend mit Ihrem Vermieter kommunizieren. Oft lassen sich Lösungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren. Suchen Sie auch Beratung bei Schuldnerberatungsstellen oder dem Sozialamt, die Ihnen bei finanziellen Engpässen helfen können.

Beachten Sie: Die Zahlung von Miete und Nebenkosten hat höchste Priorität. Versäumen Sie diese Zahlungen nicht, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wohnraummietvertrag

Ein Wohnraummietvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Regelungen für das Mietverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter festlegt. Es enthält Informationen über Miete, Nebenkosten und weitere Pflichten beider Parteien. Beispiel: Wenn Sie eine Wohnung mieten, schließen Sie einen Wohnraummietvertrag ab, der regelt, wie viel Miete Sie zahlen müssen und welche Nebenkosten anfallen. Der Wohnraummietvertrag ist für den Mietrechtsstreit von zentraler Bedeutung, da er die Grundlage für die rechtlichen Ansprüche beider Parteien bildet.


Nebenkostenpauschale

Eine Nebenkostenpauschale ist ein fester Betrag, den der Mieter zusätzlich zur Miete für Nebenkosten bezahlt. Dieser Betrag bleibt konstant und wird nicht an den tatsächlichen Verbrauch angepasst. Beispiel: Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale von 80 Euro pro Monat steht, zahlen Sie diesen Betrag unabhängig davon, ob Sie weniger oder mehr als 80 Euro an Nebenkosten verbrauchen. In dem vorliegenden Fall wurde die Zahlung als Nebenkostenpauschale gedeutet, was bedeutete, dass sie nicht zurückgefordert werden konnte, auch wenn keine genaue Abrechnung vorlag.


Mietrückstand

Ein Mietrückstand liegt vor, wenn der Mieter seinen vertraglich vereinbarten Mietzahlungen nicht nachkommt und dadurch Schulden beim Vermieter entstehen. Beispiel: Wenn Ihre Miete 800 Euro pro Monat beträgt und Sie diesen Betrag nicht rechtzeitig zahlen, entsteht ein Mietrückstand. In diesem Fall war der Mieter mit 1.600 Euro im Rückstand, was zu einer fristlosen Kündigung führte.


Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist die sofortige Beendigung eines Mietverhältnisses, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Dies kann geschehen, wenn der Mieter gravierende Pflichtverletzungen begeht, wie z.B. wiederholte Mietrückstände. Beispiel: Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum keine Miete zahlt. In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter fristlos gekündigt, weil der Mieter mit 1.600 Euro im Rückstand war.


Räumungsfrist

Eine Räumungsfrist ist der Zeitraum, den ein Mieter nach einem Gerichtsurteil zur Verfügung hat, um die gemieteten Räumlichkeiten zu verlassen. Dies gibt dem Mieter die Möglichkeit, eine neue Unterkunft zu finden. Beispiel: In diesem Fall gewährte das Gericht dem Mieter eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2024, um ihm genügend Zeit für einen Umzug zu geben. Solche Fristen können von Gerichten gewährt werden, um soziale Härten zu mindern.


Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es einem Mieter, seine Miete unter bestimmten Bedingungen zurückzuhalten, da er Anrecht auf eine Leistungsstörung durch den Vermieter hat. Beispiel: Wenn ein Mieter keine Nebenkostenabrechnung erhält, könnte er versuchen, die Miete entsprechend zu kürzen. In dem vorliegenden Fall wollte der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht nutzen, was jedoch nicht gerechtfertigt war und von dem Gericht nicht anerkannt wurde.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB (Mietvertragsrecht): Dieser Paragraph regelt die Grundlagen des Mietverhältnisses, insbesondere die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter. Er legt fest, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren und der Mieter im Gegenzug die vereinbarte Miete zu zahlen. In diesem Fall kommt die Regelung zur Anwendung, da der Beklagte wiederholt seiner Pflicht zur Mietzahlung nicht nachgekommen ist, was zu der Klage des Klägers führte.
  • § 543 BGB (Fristlose Kündigung): Dieser Paragraph ermöglicht es dem Vermieter, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist nicht gewährt wurde. Die fristlosen Kündigungen, die der Kläger aufgrund der ausstehenden Mietzahlungen ausgesprochen hat, stützen sich auf diese Regelung und zeigen, dass der Beklagte nicht rechtzeitig gezahlt hat.
  • § 569 BGB (Ordentliche Kündigung): Hier wird geregelt, unter welchen Umständen eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags möglich ist. Hierbei spielt die Dauer des Zahlungsrückstands eine Schlüsselrolle. Der Kläger hat die ordentliche Kündigung als Alternative zur fristlosen Kündigung beantragt, was bedeutet, dass er auch die gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung in Betracht zog.
  • § 556 BGB (Miete und Nebenkosten): Dieser Paragraph legt fest, wie Miete und Nebenkosten im Rahmen von Mietverträgen behandelt werden. Bei Mietverhältnissen, die Nebenkosten enthalten, sind die Vermieter verpflichtet, Abrechnungen vorzulegen, wenn keine Pauschalen vereinbart wurden. Hier besteht Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, ob die vereinbarte Summe von 800 Euro kalt eine Nebenkostenpauschale umfasst, was den Streit zwischen dem Kläger und dem Beklagten maßgeblich beeinflusst.
  • § 719 ZPO (Zwangsvollstreckung): Dieser Paragraph ermöglicht die Vollstreckung von Urteilen. Die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts, die dem Beklagten eine Räumungsfrist gewährt, ist unter dieser gesetzlichen Grundlage zu betrachten. Die Regelungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit sind für den Beklagten entscheidend, da er sich gegen die Zwangsräumung wehren möchte, während der Kläger bereits die Voraussetzungen für die Durchsetzung seines Anspruchs geschaffen hat.

Das vorliegende Urteil

AG Hamburg-Wandsbek – Az.: 715 C 91/23 – Urteil vom 23.04.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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