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Wohnung und Garage – selbstständige Verträge oder ein einheitliches Mietverhältnis

Darf der Vermieter den geliebten Garagenstellplatz kündigen, obwohl die Wohnung bleibt? Ein Hamburger Gericht musste klären, ob Stellplatz und Wohnung rechtlich unzertrennlich sind oder ob Autofahrer bald im Regen stehen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte von Mietern und Vermietern, wenn es um mehr als nur vier Wände geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Hamburg-Altona
  • Datum: 02.05.2024
  • Aktenzeichen: 318a C 115/24
  • Verfahrensart: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Verfügungsklägerin: Langjährige Mieterin und Mitglied der Verfügungsbeklagten, die einen Antrag auf Einstweilige Verfügung in Zusammenhang mit ihrem Tiefgaragenstellplatzmietvertrag gestellt hat.
    • Verfügungsbeklagte: Eigentümerin des Gebäudekomplexes, die sowohl den Wohnungsmietvertrag als auch den Tiefgaragenstellplatzmietvertrag mit der Verfügungsklägerin abgeschlossen hat.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Verfügungsklägerin wohnt seit 2006 in einem Gebäude der Verfügungsbeklagten und schloss damals einen Wohnungsmietvertrag sowie einen separaten Mietvertrag über einen Tiefgaragenstellplatz ab. Der Mietvertrag für den Stellplatz sieht vor, dass beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen können und die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Nach einem Umzug blieb der Stellplatzmietvertrag unverändert bestehen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Verfügungsklägerin durch den Antrag auf einstweilige Verfügung wirksamen Rechtsschutz hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Kündigungsmodalitäten des Tiefgaragenstellplatzmietvertrags erlangen kann.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 8.04.2024 wurde zurückgewiesen; die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig Vollstreckbar, wobei die Verfügungsklägerin die Möglichkeit hat, durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags die Vollstreckung abzuwenden, und der Streitwert beträgt 960,00 €.
  • Folgen: Die Verfügungsklägerin muss die festgesetzten Kosten des Rechtsstreits übernehmen und gegebenenfalls die geforderte Sicherheitsleistung erbringen, um eine sofortige Vollstreckung zu verhindern. Zudem wurde der Streitwert auf 960,00 € festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Wohnung mieten und Garage mieten: Einzelfall vor dem AG Hamburg-Altona

Vermieter übergibt Mietkündigung für den Garagenstellplatz an besorgten Mieter im Flur eines Wohnhauses.
Mietverträge für Wohnung und Garage | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona (Az.: 318a C 115/24 vom 02.05.2024). Im Zentrum steht die Frage, ob ein Mietvertrag für eine Wohnung und ein Mietvertrag für eine Garage als selbstständige Verträge oder als ein einheitliches Mietverhältnis zu betrachten sind. Diese Unterscheidung ist besonders relevant, wenn es um Kündigungen und den damit verbundenen rechtlichen Schutz für Mieter geht.

Die Ausgangslage: Zwei Verträge, eine Frage

Die Verfügungsklägerin, seit den 1990er Jahren Mitglied der Verfügungsbeklagten, bewohnt seit 2006 eine Wohnung im Gebäude der Verfügungsbeklagten. Ursprünglich schlossen die Parteien im Jahr 2006 einen Mietvertrag für die Wohnung und gleichzeitig einen separaten Vertrag über die Nutzung eines Tiefgaragenstellplatzes in der „Tiefgarage […]-Weg“. Im Laufe der Zeit zog die Mieterin innerhalb des Gebäudes in eine andere Wohnung um, was zu einem neuen Mietvertrag für die Wohnung führte. Der Stellplatzmietvertrag blieb jedoch unverändert bestehen.

Der Streitpunkt: Einheitliches Mietverhältnis oder Selbstständige Verträge?

Der Kern des Streits liegt in der Frage, ob die beiden Mietverträge – der für die Wohnung und der für den Stellplatz – als rechtlich voneinander unabhängig anzusehen sind oder ob sie ein einheitliches Mietverhältnis bilden. Diese Frage ist entscheidend, da sie Auswirkungen auf die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters und die Rechte des Mieters hat. Insbesondere bei einem einheitlichen Mietverhältnis wäre eine Kündigung des Stellplatzes ohne gleichzeitige Kündigung der Wohnung deutlich erschwert. Viele Mieter gehen davon aus, dass eine solche Verbindung besteht und erwarten einen entsprechenden Kündigungsschutz.

Die Argumentation der Mieterin: Verbindung von Wohnraum und Stellplatz

Die Mieterin argumentierte, dass zwischen dem Mietvertrag für die Wohnung und dem Mietvertrag für die Garage ein untrennbarer Zusammenhang besteht. Sie führte an, dass der Stellplatz ausschließlich in Verbindung mit der Wohnung genutzt werde und somit ein Mietverhältnis kombinieren würde. Diese Sichtweise hätte zur Folge, dass eine separate Kündigung des Stellplatzes unzulässig wäre, solange der Mietvertrag für die Wohnung fortbesteht. Die Mieterin pochte auf ihre Rechte als Mieterin, die durch die Verbindung von Wohnungsrecht und Garagenrecht gestärkt würden.

Die Position des Vermieters: Getrennte Mietverträge und unterschiedliche Bedingungen

Der Vermieter hingegen vertrat die Auffassung, dass es sich um zwei selbstständige Verträge handelt. Er argumentierte, dass die Verträge unabhängig voneinander abgeschlossen wurden und unterschiedliche Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Mietpreise und Kündigungsfristen, aufweisen. Der Vermieter betonte die Vertragsgestaltung Mietverhältnisse und dass die rechtlichen Aspekte Mietvertrag klar die Eigenständigkeit beider Verträge untermauern würden.

Die Entscheidung des Gerichts: Betonung der vertraglichen Eigenständigkeit

Das Amtsgericht Hamburg-Altona wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die beiden Mietverträge – der für die Wohnung und der für den Stellplatz – als selbstständige Verträge anzusehen sind. Diese Entscheidung stützt sich im Wesentlichen auf die folgenden Überlegungen:

  • Formale Trennung: Die Verträge wurden als separate Dokumente abgeschlossen, was ein Indiz für ihre rechtliche Eigenständigkeit ist.
  • Unterschiedliche Bedingungen: Die Verträge enthielten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Miete, der Nebenkosten und der Kündigungsfristen. Dies deutet darauf hin, dass die Parteien die Verträge als voneinander unabhängig betrachteten.
  • Keine zwingende Verbindung: Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Nutzung des Stellplatzes zwingend an die Anmietung der Wohnung gebunden war. Es wurde nicht dargelegt, dass die Mieterin den Stellplatz nicht auch ohne die Wohnung hätte anmieten können.

Rechtsnormen und Argumentation des Gerichts

Das Gericht führte zur Begründung seiner Entscheidung insbesondere § 535 BGB (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags) an. Es stellte fest, dass die Mieterin nicht ausreichend dargelegt hat, dass zwischen dem Mietvertrag für die Wohnung und dem Mietvertrag für die Garage eine untrennbare wirtschaftliche oder rechtliche Verbindung besteht, die eine getrennte Betrachtung der Verträge ausschließen würde. Das Gericht betonte, dass die bloße Tatsache, dass beide Verträge gleichzeitig abgeschlossen wurden, nicht ausreicht, um ein einheitliches Mietverhältnis zu begründen.

Die Folgen des Urteils: Klarheit für Vermieter und Mieter Rechte

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter Rechte. Es verdeutlicht, dass bei der Vermietung von Wohnung mit Garage oder Stellplatz genau darauf geachtet werden muss, ob die Parteien ein einheitliches Mietverhältnis oder selbstständige Verträge vereinbaren wollen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Vereinbarungen klar und eindeutig im Vertrag festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Für Mieter bedeutet dies, dass sie sich nicht automatisch auf einen Kündigungsschutz für den Stellplatz verlassen können, wenn dieser separat von der Wohnung angemietet wurde. Es zeigt auch wie wichtig es ist, Mietverhältnisse vermischen zu vermeiden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Bedeutung für Mieter in emotional aufgeladenen Wohnsituationen

Für Mieter, die sich in emotional aufgeladenen Wohnsituationen befinden und unsicher sind, was ihre Rechte und Pflichten betrifft, ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis. Es zeigt, dass die rechtlichen Aspekte Mietvertrag komplex sein können und dass es ratsam ist, sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei der Kündigung von Mietverträgen, die Wohnraum und Stellplatz verbinden, sollten Mieter ihre Rechte genau prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.

Weitere Informationen und Ratgeber

Um sich umfassend über das Mietrecht zu informieren und sich vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen, empfiehlt es sich, die Angebote von Mietervereinen und Verbraucherzentralen zu nutzen. Diese bieten Beratungen und Informationen zu allen Fragen rund um das Wohnungsrecht und helfen Mietern, ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass separat abgeschlossene Stellplatzmietverträge auch unabhängig vom Wohnungsmietvertrag gekündigt werden können, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Die bloße Tatsache, dass beide Verträge zeitgleich geschlossen wurden oder der Stellplatz für den Mieter wichtig ist, führt nicht automatisch zu einer rechtlichen Verbindung der Verträge. Auch eine längere Duldung von Vertragsverstößen (hier: Abstellen einer Dachbox) verhindert nicht das Kündigungsrecht des Vermieters.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter müssen Sie besonders aufmerksam sein, wenn Sie separate Verträge für Wohnung und Stellplatz unterschreiben. Prüfen Sie genau die Kündigungsklauseln im Stellplatzmietvertrag, da dieser möglicherweise unabhängig von Ihrer Wohnung gekündigt werden kann. Auch wenn Ihr Vermieter bestimmte Vertragsverletzungen (wie das Abstellen von Gegenständen) längere Zeit toleriert hat, kann er sein Kündigungsrecht später noch ausüben. Achten Sie daher strikt auf die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen für Ihren Stellplatz, um eine Kündigung zu vermeiden.

Benötigen Sie Hilfe?

Kompetenz bei komplexen Mietvertragsfragen

Die Aufteilung von Mietverträgen, etwa im Zusammenhang mit Wohnung und Garage, kann zu Unsicherheiten führen. Unterschiedliche Vertragsmodalitäten und individuelle Regelungen erfordern eine sachliche Analyse, um die genauen rechtlichen Auswirkungen richtig zu erfassen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre vertraglichen Strukturen transparent zu durchleuchten und zu bewerten. Mit einer fundierten Herangehensweise legen wir besonderen Wert darauf, Ihnen bei der Bewertung Ihrer Situation und der Ermittlung möglicher Handlungsspielräume unterstützend zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns, um in einem persönlichen Gespräch Ihre Angelegenheit eingehend zu erörtern.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gelten Mietverträge für Wohnung und Garage als einheitliches Mietverhältnis?

Grundsätzliche Regelung

Ein einheitliches Mietverhältnis liegt vor, wenn Wohnung und Garage nach dem Willen der Vertragsparteien rechtlich und wirtschaftlich zusammengehören sollen. Dies ist besonders relevant für Ihren Kündigungsschutz und mögliche Mieterhöhungen.

Klare Anzeichen für ein einheitliches Mietverhältnis

Die wichtigsten Indikatoren für ein einheitliches Mietverhältnis sind:

  • Wenn sich Wohnung und Garage auf demselben Grundstück befinden
  • Bei zeitgleichem Abschluss beider Mietverträge
  • Wenn die Garage im Wohnungsmietvertrag als Zubehör oder Bestandteil genannt wird
  • Bei gemeinsamer Regelung von Kündigungsfristen für Wohnung und Garage

Besondere Konstellationen

Selbst bei getrennten Vertragsformularen kann ein einheitliches Mietverhältnis vorliegen. Die getrennte Zahlung der Mieten oder separate Vertragsformulare sprechen nicht automatisch gegen eine Einheitlichkeit.

Rechtliche Auswirkungen

Wenn ein einheitliches Mietverhältnis besteht, hat dies folgende wichtige Konsequenzen:

Die Garage genießt den gleichen sozialen Mieterschutz wie die Wohnung. Eine separate Kündigung der Garage ist nicht möglich. Mieterhöhungen müssen sich immer auf den gesamten Mietgegenstand beziehen. Die Garagenmiete kann nicht isoliert erhöht werden.

Eine Ausnahme besteht, wenn sich die Garage mehr als 150 Meter von der Wohnung entfernt befindet. In diesem Fall spricht die Vermutung für zwei getrennte Mietverhältnisse.


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Welche Kündigungsfristen gelten bei separaten Mietverträgen für Wohnung und Garage?

Bei separaten Mietverträgen für Wohnung und Garage ist die rechtliche Situation differenziert zu betrachten. Die Kündigungsfristen hängen maßgeblich von der räumlichen Lage der Garage und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Garage auf demselben Grundstück

Wenn sich die Garage auf demselben Grundstück wie die Wohnung befindet, gelten folgende Regelungen:

Unterschiedliche Kündigungsfristen: Wurden im Garagenmietvertrag andere Kündigungsfristen oder Mietzahlungstermine als im Wohnraummietvertrag vereinbart, können beide Verträge separat gekündigt werden.

Identische Fristen: Bei gleichen Kündigungsfristen und Zahlungsmodalitäten bilden Wohnung und Garage eine rechtliche Einheit und können nur gemeinsam gekündigt werden.

Garage auf anderem Grundstück

Bei einer Garage auf einem anderen Grundstück gilt:

Separate Kündigung: Die Garage muss in diesem Fall immer separat gekündigt werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist: Es gilt die Frist von drei Monaten zum Monatsende nach § 580a BGB, sofern keine abweichenden Regelungen im Vertrag getroffen wurden.

Besonderheiten der Garagenkündigung

Formvorschriften: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Kündigungsgrund: Bei einer separaten Garagenkündigung muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.

Fristberechnung: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für das Ende des übernächsten Monats erfolgen.

Vertragsgestaltung

Individuelle Vereinbarungen: Im Garagenmietvertrag können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden.

Änderungskündigung: Bei gewünschter Mieterhöhung kann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, die eine fristgerechte Kündigung mit einem neuen Vertragsangebot verbindet.


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Welche Rechte haben Mieter bei einer Kündigung des Garagenmietvertrags?

Unterscheidung nach Vertragsart

Die Rechte als Mieter hängen zunächst davon ab, ob die Garage zusammen mit einer Wohnung oder separat gemietet wurde. Bei einem einheitlichen Mietvertrag für Wohnung und Garage genießen Sie den vollen Mieterschutz des Wohnraummietrechts. Dies gilt auch, wenn zwei separate Verträge bestehen, aber Wohnung und Garage sich auf demselben Grundstück befinden.

Kündigungsschutz bei einheitlichem Mietvertrag

Wenn Ihre Garage Teil des Wohnungsmietvertrags ist, profitieren Sie von wichtigen Schutzrechten:

  • Der Vermieter benötigt einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund nach § 573 BGB
  • Sie haben ein Widerspruchsrecht bei unzumutbarer Härte nach § 574 BGB
  • Eine Teilkündigung nur der Garage ist nicht möglich

Widerspruchsrecht und Fristen

Bei einer Kündigung durch den Vermieter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch einlegen. Dabei gilt:

  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen
  • Die Frist beträgt zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist
  • Der Vermieter muss Sie über das Widerspruchsrecht informieren

Rechte bei separatem Garagenmietvertrag

Bei einer eigenständig vermieteten Garage gelten andere Regelungen:

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate nach § 580a BGB
  • Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben
  • Sie können die Garage auch aus dem Mietvertrag ausschließen, wenn der Vermieter zustimmt

Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen wichtiger Gründe, etwa wenn die Garage nicht mehr nutzbar ist, entfällt die Kündigungsfrist.


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Was sollten Mieter beim Abschluss von Mietverträgen für Wohnung und Garage beachten?

Grundsätzliche Vertragsvarianten

Bei der Anmietung von Wohnung und Garage stehen zwei Vertragsmodelle zur Wahl. Ein gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung und Garage bietet den umfassendsten Mieterschutz, da hier das Wohnraummietrecht gilt. Separate Mietverträge ermöglichen dagegen mehr Flexibilität, bieten aber weniger Schutz.

Vorteile des gemeinsamen Mietvertrags

Wenn Sie einen gemeinsamen Mietvertrag für Wohnung und Garage abschließen, genießen Sie wichtige Vorteile: Die Garage kann nicht separat gekündigt werden und unterliegt dem gleichen Kündigungsschutz wie die Wohnung. Der Vermieter benötigt für eine Kündigung einen gesetzlichen Grund, etwa Eigenbedarf. Auch Mieterhöhungen können nur einheitlich für beide Mietobjekte erfolgen.

Separate Verträge – Worauf zu achten ist

Falls Sie getrennte Mietverträge abschließen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Schriftliche Fixierung aller Vereinbarungen: Auch wenn ein Garagenmietvertrag formlos gültig ist, empfiehlt sich die Schriftform.
  • Eindeutige Nutzungsregelungen: Der Vertrag sollte klar definieren, wie die Garage genutzt werden darf.
  • Festlegung der Kündigungsfristen: Verhandeln Sie möglichst längere Kündigungsfristen.
  • Klare Kostenregelung: Legen Sie fest, wer Betriebskosten und Reparaturen trägt.

Rechtliche Besonderheiten

Ein einheitliches Mietverhältnis entsteht nicht automatisch, wenn der Vermieter bei Anmietung der Wohnung eine spätere Garagennutzung in Aussicht stellt. Für die rechtliche Einordnung als einheitlicher Vertrag müssen hinreichende Abweichungen vorliegen, etwa unterschiedliche Vertragslaufzeiten oder verschiedene Mieter. Die Vertragsgestaltung muss eindeutig sein – achten Sie darauf, dass die Garage im Vertrag nicht als separat kündbar gekennzeichnet ist.


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Wo können Mieter Unterstützung bei Streitigkeiten um Garagen- und Wohnungsmietverträge erhalten?

Mietervereine und Mieterorganisationen

Mietervereine bieten eine professionelle Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Garagen- und Wohnungsmietverträge. Sie verfügen über umfassende Erfahrung in der Beurteilung von mietrechtlichen Fragen und können die rechtliche Situation einschätzen.

Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen sind eine wichtige Anlaufstelle für Mieter. Sie bieten eine neutrale Beratung zu mietrechtlichen Fragen und können bei der Einschätzung von Vertragsklauseln unterstützen. Besonders bei Fragen zur Gestaltung von Mietverträgen oder bei Unklarheiten bezüglich der Nutzungsrechte einer Garage sind sie kompetente Ansprechpartner.

Alternative Streitschlichtung

Bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern kann eine außergerichtliche Einigung durch Schlichtungsstellen angestrebt werden. Diese Option ist meist kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Viele Städte und Gemeinden bieten solche Schlichtungsstellen an, die bei der Lösung von Mietstreitigkeiten vermitteln können.

Mieterschutzbund

Der Mieterschutzbund ist eine weitere wichtige Institution, die sich für die Rechte der Mieter einsetzt. Die Organisation bietet Unterstützung bei der Prüfung von Mietverträgen und kann bei Streitigkeiten um die Nutzung oder Kündigung von Garagen beraten. Besonders wenn es um die Frage geht, ob ein einheitliches Mietverhältnis zwischen Wohnung und Garage vorliegt, können die Experten des Mieterschutzbundes wichtige Hilfestellung leisten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Einstweilige Verfügung

Eine vorläufige gerichtliche Entscheidung zur schnellen Sicherung von Rechten in dringenden Fällen. Sie wird erlassen, wenn ohne sofortige richterliche Hilfe erhebliche Nachteile drohen. Geregelt in §§ 935-945 ZPO. Die Entscheidung erfolgt deutlich schneller als im normalen Gerichtsverfahren, ist aber nur vorläufig.

Beispiel: Ein Mieter beantragt eine einstweilige Verfügung, um die Kündigung seines Garagenstellplatzes vorläufig zu stoppen, bis in einem Hauptverfahren endgültig entschieden wird.


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Verfügungsklägerin/Verfügungsbeklagte

Bezeichnung für die Parteien in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung. Die Verfügungsklägerin ist diejenige, die den Antrag stellt, die Verfügungsbeklagte ist die Gegenseite. Diese Begriffe entsprechen Kläger und Beklagter im normalen Gerichtsverfahren. Geregelt in § 253 ZPO.

Beispiel: Die Mieterin ist Verfügungsklägerin, weil sie die einstweilige Verfügung beantragt. Die Vermieterin ist Verfügungsbeklagte, weil sie sich gegen den Antrag verteidigt.


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Streitwert

Der vom Gericht festgelegte Wert des Streitgegenstands in Euro. Er bestimmt die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Bei Mietstreitigkeiten oft ein Vielfaches der Jahresmiete. Geregelt in §§ 3-9 ZPO und dem Gerichtskostengesetz.

Beispiel: Bei einem Streit um einen Garagenstellplatz mit monatlich 80 € Miete setzt das Gericht den Streitwert auf 960 € fest (12 Monatsmieten).


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Vollstreckbar

Bedeutet, dass eine gerichtliche Entscheidung sofort zwangsweise durchgesetzt werden kann, auch wenn noch Rechtsmittel möglich sind. Die Gegenseite kann dies durch Hinterlegung einer Sicherheit (meist 110% der Forderung) verhindern. Geregelt in §§ 708-720 ZPO.

Beispiel: Wenn das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, muss die Klägerin die Verfahrenskosten sofort zahlen, kann dies aber durch Hinterlegung von 110% des Betrags zunächst abwenden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 542 BGB (Kündigungsrecht): Das Gesetz regelt die grundsätzliche Möglichkeit der ordentlichen Kündigung von Mietverhältnissen unter Einhaltung der vereinbarten Fristen. Bei der Vermietung von Stellplätzen gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kündigung des Stellplatzmietvertrags erfolgte fristgerecht gemäß der vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
  • § 139 BGB (Teilnichtigkeit): Die Vorschrift regelt die rechtliche Selbstständigkeit von Verträgen, auch wenn diese zeitgleich geschlossen wurden. Separate Mietverträge über Wohnraum und Stellplätze können grundsätzlich unabhängig voneinander gekündigt werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Stellplatzmietvertrag ist rechtlich eigenständig und kann unabhängig vom Wohnungsmietvertrag gekündigt werden, da im Vertrag explizit die separate Kündigung vereinbart wurde.
  • § 242 BGB (Treu und Glauben): Diese Generalklausel verpflichtet zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Vertragspartners und verbietet rechtsmissbräuchliches Verhalten. Eine längere Duldung von Vertragsverstößen kann zu einer verwirkten Kündigungsmöglichkeit führen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die vorherige Duldung der Dachbox durch die Vermieterin führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, da mehrfach abgemahnt wurde und eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt wurde.
  • § 535 BGB (Inhalt des Mietvertrags): Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter muss die vereinbarten Nutzungsregeln einhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Anbringung der Dachbox verstieß gegen die vertragliche Stellplatzordnung und berechtigte die Vermieterin zur Kündigung nach erfolgloser Abmahnung.

Das vorliegende Urteil


AG Hamburg-Altona – Az.: 318a C 115/24 – Urteil vom 02.05.2024


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