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Wohnungsgeberbestätigung: Was Sie wissen müssen

Meldepflicht leicht gemacht: Die Wohnungsgeberbestätigung im Überblick

Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich – neuer Wohnort, neue Umgebung, neue Nachbarn. Doch bevor Sie sich in Ihrem neuen Zuhause einrichten können, steht ein wichtiger Behördengang an: die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Und dafür benötigen Sie seit 2015 eine Wohnungsgeberbestätigung. Was genau es mit diesem Dokument auf sich hat, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie Sie den Meldeprozess reibungslos gestalten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wohnungsgeberbestätigung
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Wohnungsgeberbestätigung ist seit 2015 Pflicht für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
  • Zweck ist die Verhinderung von Scheinanmeldungen und die Sicherstellung korrekter Meldedaten.
  • Pflichtangaben sind Name und Anschrift des Vermieters, Einzugsdatum und die Namen der einziehenden Personen.
  • Vermieter müssen die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen.
  • Fehlende oder falsche Angaben können Bußgelder und Verzögerungen bei der Anmeldung verursachen.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung kann elektronisch übermittelt werden, was den Prozess erleichtert.
  • Mieter sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
  • Untermieter und WG-Bewohner benötigen ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter.
  • Bei Verweigerung der Ausstellung kann sich der Mieter an die Meldebehörde wenden.

Rechtliche Grundlagen der Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist seit November 2015 ein verpflichtender Bestandteil des deutschen Meldewesens und dient als Nachweis des tatsächlichen Einzugs einer Person. Sie soll die Qualität der Melderegister verbessern und dazu beitragen, dass Meldedaten korrekt erfasst werden.

Die Wohnungsgeberbestätigung verhindert falsche Anmeldungen und strukturiert den Meldeprozess nachvollziehbar. Mieter benötigen sie zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, was eine wichtige Voraussetzung für viele weitere administrative Vorgänge ist.

Einführung und Zweck der Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung wurde 2015 eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern und die Qualität der Melderegister zu verbessern. Dies sollte ungenaue Daten und negative Konsequenzen, wie unrechtmäßige Inanspruchnahme staatlicher Leistungen, vermeiden.

Durch die Wohnungsgeberbestätigung unterstützt der Vermieter aktiv die Meldung des neuen Mieters, um sicherzustellen, dass nur Personen angemeldet werden, die tatsächlich eingezogen sind, und um den Schutz vor Identitätsdiebstahl zu erhöhen. Der Zweck dieser Regelung ist es nicht nur, die Richtigkeit der Meldedaten zu gewährleisten, sondern auch die Integrität des gesamten Meldesystems zu sichern. Die klare Festlegung der Verantwortlichkeiten sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit im Meldewesen.

Inhalt und Form der Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein. Gesetzlich vorgeschrieben sind wesentliche Angaben wie der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, der Einzugszeitpunkt sowie die Namen der einziehenden Personen. Diese Informationen dienen der eindeutigen Identifizierung der Wohnsituation und sind notwendig, damit das Einwohnermeldeamt die Anmeldung ordnungsgemäß durchführen kann. Der ordnungsgemäße Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist von großer Bedeutung, da fehlende oder unvollständige Angaben die Bearbeitung der Anmeldung verzögern können.

Pflichtangaben in der Wohnungsgeberbestätigung

Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Anschrift der Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Namen der meldepflichtigen Personen
  • Name des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist

Diese Angaben sind erforderlich, um eine korrekte Meldung sicherzustellen. Ohne diese Informationen kann die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Wohnungsgeberbestätigung dient speziell dem Nachweis des Einzugs und ist für jede Anmeldung notwendig.

Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Formular herunterladen

Formvorschriften und Gültigkeitsdauer

Die Wohnungsgeberbestätigung kann sowohl in Papierform als auch elektronisch ausgestellt werden. Es gibt kein zwingendes offizielles Formular, jedoch müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein, damit das Dokument rechtsgültig ist. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum sowie die Namen der einziehenden Personen. Die Bescheinigung sollte rechtzeitig zur Anmeldung vorgelegt werden, da der Mieter sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden muss. Eine zeitnahe Erstellung der Bescheinigung vermeidet Verzögerungen. Elektronische Übermittlungen werden zunehmend von den Meldebehörden akzeptiert, was den Prozess sowohl für Vermieter als auch Mieter erleichtert.

Die elektronische Wohnungsgeberbestätigung kann in der Regel als PDF-Datei übermittelt werden. Achten Sie darauf, dass die Datei digital signiert ist. Die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung stellt eine erhebliche Vereinfachung dar, da sie Behördengänge verkürzt und den Verwaltungsaufwand reduziert. Dennoch ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Daten korrekt und vollständig übermittelt werden, damit es zu keinen Problemen bei der Anmeldung kommt. Eine fehlerhafte Übermittlung kann nicht nur den Anmeldevorgang verzögern, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Pflichten und Rechte des Wohnungsgebers

Der Wohnungsgeber muss dem Mieter die Bestätigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen. Diese Mitwirkungspflicht ist von zentraler Bedeutung, um die ordnungsgemäße Anmeldung des Mieters zu ermöglichen und die Aktualität des Melderegisters sicherzustellen. Falschangaben oder eine verspätete Ausstellung können erhebliche Nachteile für den Mieter bedeuten.

Eine ungenaue oder verspätete Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch für den Mieter erhebliche Nachteile bedeuten, etwa die verzögerte Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Probleme bei der Beantragung staatlicher Leistungen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Wohnungsgeber seine Verpflichtungen kennt und gewissenhaft erfüllt.

Die Meldebehörde hat das Recht, den Wohnungsgeber zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen. Dies soll sicherstellen, dass der Mieter nicht durch die Nachlässigkeit oder die absichtliche Verweigerung des Wohnungsgebers benachteiligt wird. Für beide Parteien, Mieter und Vermieter, ist es daher ratsam, eng zusammenzuarbeiten und die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Rechte und Pflichten des Mieters im Meldeprozess

Mieter sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dazu benötigen sie die vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbestätigung sowie einen gültigen Identitätsnachweis, beispielsweise einen Personalausweis oder Reisepass. Bei Nichteinhaltung der Frist von zwei Wochen können Bußgelder verhängt werden, abhängig von Dauer und Grund der Verspätung. Bei plausiblen Begründungen zeigt sich die Meldebehörde jedoch meist kulant.

Sollte der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht rechtzeitig ausstellen, hat der Mieter das Recht, sich an die Meldebehörde zu wenden. Die Behörde kann den Vermieter auffordern, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Dies gewährleistet, dass der Mieter seinen Meldepflichten nachkommen kann, auch wenn der Vermieter nicht kooperativ ist. Es ist daher von Vorteil, dass der Mieter über seine Rechte informiert ist und weiß, wie er im Falle von Schwierigkeiten vorgehen kann.

Wohnungsgeberbestätigung bei Untermiete und Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften und Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter in der Regel der Wohnungsgeber, der für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung verantwortlich ist. Die Bescheinigung muss alle relevanten Angaben enthalten, um eine problemlose Anmeldung des Untermieters oder Mitbewohners zu ermöglichen. Kommt es zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohngemeinschaft, muss der Hauptmieter eine neue Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, damit die Daten im Melderegister aktuell bleiben und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Es ist zudem erforderlich, dass alle Personen, die in einer Wohngemeinschaft wohnen, korrekt im Melderegister eingetragen sind. Sollte es zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohngemeinschaft kommen, muss der Hauptmieter zeitnah eine neue Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, um die Aktualität der Daten sicherzustellen. Dies hilft, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Verpflichtungen gegenüber der Meldebehörde ordnungsgemäß zu erfüllen.

Rechtslage bei Verweigerung der Wohnungsgeberbestätigung

Es kann vorkommen, dass der Wohnungsgeber die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung verweigert. In einem solchen Fall hat der Mieter das Recht, sich an die zuständige Meldebehörde zu wenden. Die Meldebehörde kann den Wohnungsgeber auffordern, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, und bei fortgesetzter Weigerung sogar Bußgelder verhängen. Sollte der Vermieter weiterhin nicht kooperieren, kann die Meldebehörde ein Bußgeldverfahren gegen den Vermieter einleiten.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Mieter nicht rechtlos ist. Der Hauptweg für den Mieter besteht darin, sich an die Meldebehörde zu wenden, die dann die notwendigen Schritte einleiten kann, um die Ausstellung der Bestätigung zu erwirken.

Digitalisierung im Meldewesen: Elektronische Wohnungsgeberbestätigung

Mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich auch die Verfahren im Meldewesen geändert. Die Wohnungsgeberbestätigung kann in vielen Gemeinden mittlerweile auch elektronisch übermittelt werden. Diese Entwicklung erleichtert den Meldeprozess sowohl für Vermieter als auch für Mieter und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Rechtliche Grundlagen der elektronischen Wohnungsgeberbestätigung

Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung ist im Bundesmeldegesetz verankert. Dadurch können Vermieter die Bestätigung digital an die zuständige Meldebehörde weiterleiten, was die Einhaltung der Meldepflichten erheblich erleichtert. Technische Voraussetzungen sind unter anderem der Zugang zu einem Online-Meldeportal sowie eine Authentifizierung mittels eines sicheren Verfahrens, etwa über ein Nutzerkonto bei der jeweiligen Gemeinde. Der Ablauf der Übermittlung umfasst die Eingabe aller erforderlichen Daten in das Meldeportal, die elektronische Signatur zur Bestätigung der Angaben und die verschlüsselte Übermittlung an die zuständige Meldebehörde. Die elektronische Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung schafft Effizienz, spart Zeit und verringert den Papierverbrauch. Wichtig ist, dass die Daten vollständig und korrekt übermittelt werden, um den Meldeprozess nicht zu behindern.

Vermieter, die die elektronische Übermittlung nutzen, sollten sicherstellen, dass die Systeme, die sie verwenden, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies schließt unter anderem eine ordnungsgemäße Authentifizierung ein, damit sichergestellt ist, dass nur autorisierte Personen auf die persönlichen Daten zugreifen können.

Datenschutzrechtliche Aspekte bei der elektronischen Übermittlung

Bei der elektronischen Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung spielt der Datenschutz eine besonders wichtige Rolle. Es muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten sicher und vertraulich behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln den Umgang mit solchen Daten.

Es ist für Vermieter verpflichtend, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung verschlüsselt erfolgt. Auf diese Weise wird verhindert, dass Unbefugte auf sensible Daten zugreifen können. Datenschutzverletzungen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter nachhaltig beeinträchtigen.

Rechtsmittel und Verfahren bei Streitigkeiten

Streitigkeiten rund um die Wohnungsgeberbestätigung können verschiedene Ursachen haben – sei es eine verweigerte Ausstellung durch den Wohnungsgeber oder die Nichtanerkennung durch die Meldebehörde. In solchen Fällen gibt es rechtliche Schritte, die sowohl Mieter als auch Vermieter ergreifen können.

Rechtliche Schritte bei Verweigerung oder Verzögerung der Bestätigung

Wenn der Vermieter die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung verweigert oder verzögert, steht dem Mieter der Weg über die Meldebehörde offen. Die Meldebehörde kann den Vermieter dazu auffordern, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Sollte der Vermieter weiterhin nicht kooperieren, kann die Behörde Bußgelder verhängen.

Mieter können zudem eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter richten, in der sie ihn zur Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Sollte der Vermieter auch darauf nicht reagieren, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann entweder im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens oder als zivilrechtlicher Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung geschehen.

Rechtliche Möglichkeiten des Vermieters bei Verdacht auf Missbrauch

Auch Vermieter können rechtliche Schritte ergreifen, wenn sie den Verdacht haben, dass die Wohnungsgeberbestätigung missbräuchlich verwendet wird, etwa für Scheinanmeldungen. Der Wohnungsgeber hat das Recht, die zuständige Meldebehörde zu informieren, wenn er feststellt, dass ein Mieter die Bescheinigung zu unrechtmäßigen Zwecken nutzt.

Die Meldebehörde kann in solchen Fällen eine Überprüfung der Wohnsituation vornehmen, um sicherzustellen, dass die gemeldete Person tatsächlich in der angegebenen Wohnung lebt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den betroffenen Mietern Sanktionen wie Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Für den Vermieter ist es wichtig, Verdachtsmomente sorgfältig zu dokumentieren, um bei der Behörde glaubhafte Beweise vorlegen zu können.

Fazit und Empfehlungen für Mieter und Vermieter

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein unerlässliches Dokument im Meldewesen, das sowohl Mieter als auch Vermieter verpflichtet. Für Mieter bedeutet die rechtzeitige Vorlage dieses Dokuments, dass sie ihren neuen Wohnsitz ordnungsgemäß anmelden können. Für Vermieter ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen zu kennen und diese sorgfältig zu erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden und den Mietern eine reibungslose Anmeldung zu ermöglichen.

Eine gute Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter sowie die rechtzeitige Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen sind entscheidend, um Probleme zu vermeiden. Beide Parteien sollten sich ihrer Pflichten bewusst sein und die Fristen genau einhalten. Mit der zunehmenden Digitalisierung bietet sich zudem die Möglichkeit, den gesamten Prozess zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein seit 2015 verpflichtender Nachweis des Einzugs einer Person in eine Wohnung. Sie dient der Verbesserung der Melderegister und verhindert Scheinanmeldungen. Der Wohnungsgeber (meist der Vermieter) muss diese innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen. Sie enthält Pflichtangaben wie Namen und Anschriften sowie das Einzugsdatum.

Beispiel: Familie Müller zieht in eine neue Mietwohnung ein. Der Vermieter stellt ihnen die Wohnungsgeberbestätigung aus, die sie bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorlegen müssen.

Gesetzliche Grundlage: § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Meldepflicht

Die Meldepflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Sie dient der Erfassung und Aktualisierung von Einwohnerdaten.

Beispiel: Student Max zieht für sein Studium in eine neue Stadt. Er muss sich innerhalb von 14 Tagen beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Gesetzliche Grundlage: § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist die kommunale Behörde, die für die Registrierung und Verwaltung der Meldedaten der Einwohner zuständig ist. Hier müssen Bürger An-, Um- und Abmeldungen vornehmen.

Beispiel: Frau Schmidt meldet sich nach ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt ihrer neuen Stadt an und legt dort ihre Wohnungsgeberbestätigung vor.

Zusammenhang: Das Einwohnermeldeamt ist die zentrale Stelle für die Umsetzung der Meldepflicht und die Verarbeitung der Wohnungsgeberbestätigung.

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Melderegister

Das Melderegister ist die von den Meldebehörden geführte Datenbank, in der die Meldedaten aller in einer Kommune gemeldeten Personen gespeichert sind. Es dient als Grundlage für viele behördliche und statistische Zwecke.

Beispiel: Nach der Anmeldung von Familie Müller werden ihre Daten im Melderegister der Stadt erfasst und gespeichert.

Gesetzliche Grundlage: §§ 3-6 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Scheinanmeldung

Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn sich jemand an einer Adresse meldet, ohne tatsächlich dort zu wohnen. Dies ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel: Herr Meyer meldet sich in einer Wohnung an, obwohl er dort nicht wohnt, um Sozialleistungen zu beziehen. Dies stellt eine Scheinanmeldung dar.

Zusammenhang: Die Wohnungsgeberbestätigung soll Scheinanmeldungen verhindern und die Korrektheit der Meldedaten sicherstellen.

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Wohnungsgeber

Der Wohnungsgeber ist die Person, die einer anderen Person eine Wohnung (auch nur zur Nutzung) überlässt. In der Regel ist dies der Vermieter oder bei Untervermietung der Hauptmieter.

Beispiel: Frau Schmidt vermietet ihre Eigentumswohnung an Herrn Müller. Sie ist in diesem Fall die Wohnungsgeberin.

Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Mitwirkungspflicht

Die Mitwirkungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Wohnungsgebers, bei der Anmeldung des Mieters mitzuwirken, indem er die Wohnungsgeberbestätigung ausstellt.

Beispiel: Vermieter Herr Schulz muss seinem neuen Mieter Herrn Klein die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, damit dieser sich ordnungsgemäß anmelden kann.

Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Bußgeld

Ein Bußgeld ist eine Geldstrafe, die bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden kann. Im Kontext des Meldewesens kann es sowohl für Mieter bei verspäteter Anmeldung als auch für Vermieter bei Verweigerung der Wohnungsgeberbestätigung fällig werden.

Beispiel: Vermieter Herr Müller weigert sich, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Meldebehörde verhängt daraufhin ein Bußgeld gegen ihn.

Gesetzliche Grundlage: § 54 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Elektronische Übermittlung

Die elektronische Übermittlung bezeichnet im Kontext des Meldewesens die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbestätigung digital an die Meldebehörde zu übermitteln. Dies erleichtert den Prozess und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Beispiel: Großvermieter „Wohnen GmbH“ übermittelt die Wohnungsgeberbestätigungen für alle neuen Mieter direkt digital an das Einwohnermeldeamt.

Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie ist auch bei der elektronischen Übermittlung von Meldedaten relevant und stellt sicher, dass diese Daten sicher und vertraulich behandelt werden.

Beispiel: Bei der elektronischen Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung muss der Vermieter sicherstellen, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen.

Zusammenhang: Die DSGVO spielt eine wichtige Rolle beim Schutz persönlicher Daten im Meldewesen, insbesondere bei der elektronischen Übermittlung von Wohnungsgeberbestätigungen.

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