Mietrecht & WEG-Recht Siegen – Kanzlei Kotz
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien werden zunächst von den vertraglichen Regelungen des gemeinsamen Mietvertrages bestimmt. Wenn der Mietvertrag nebst Zusatzvereinbarungen keine ausreichenden oder gar unzulässige Vorschriften enthält, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts.
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Ihr erfahrener Partner im Mietrecht und WEG-Recht
Mietverhältnisse bergen eine Menge Konfliktpotential. Die Parteien haben häufig unterschiedliche Auffassungen darüber, was sie als Mieter bzw. Vermieter dürfen und welche Ansprüche und Pflichten sie nach dem Gesetz haben.
Die Vielzahl der Mieter- und Eigentümerschutzverbände, verdeutlicht die große Unsicherheit in diesem Rechtsbereich und die Häufigkeit, mit der hier um Geld und die persönliche Lebensqualität gestritten wird. Jahr für Jahr landen zahllose Fälle aus dem Mietrecht vor Gericht, wodurch sich eine sehr detaillierte Rechtsprechung herausgebildet hat. Sowohl das Mietrecht als auch die Gerichte stärken tendenziell die Rechte der Mieters.
Diese sind gut beraten, sich bei Mieterhöhungen, Kündigen (insbesondere auf Eigenbedarf), Mietmängeln und ähnlichen mietrechtstypischen Problemen (wie z.B. Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechungen bzw. Betriebskostenabrechnungen oder Mietkaution) zur Wehr zu setzen und sich einen Anwalt zu nehmen. Eine anwaltliche Erstberatung ist kostengünstig, schafft schnelle Klarheit über die Rechtslage und zeigt Möglichkeiten auf, die eigenen Ansprüche rechtssicher durchzusetzen.
Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.
Rechtstipps aus dem Mietrecht
Mietminderungen bei Mietmängel sorgen für Konflikte
Nach den Bestimmungen des Mietrechts ist jeder Vermieter dazu verpflichtet, die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zu halten. In der Regel treten aber früher oder später Mängel an der Mietsache auf, die vom Vermieter unverzüglich behoben werden müssen. Die Liste der möglichen Mietmängel ist lang und reicht von feuchtigkeitsbedingter Schimmelbildung über defekte Heizungsanlagen, bis hin zu Lärmbelästigungen durch Nachbarn. Wird der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung durch Mängel beeinträchtigt, hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern. Laut Gesetz darf der Mieter die Miete sofort nach dem Auftritt des Mietmangels mindern. Es empfiehlt sich aber zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm Zeit zur Mängelbeseitigung zu geben.
Mietminderungstabelle als grober Richtwert
Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, sollte sich der Mieter nicht scheuen die Miete zu mindern. Hierbei ist jedoch mit Augenmaß vorzugehen. Die Höhe der Mietminderung muss in einem angemessen Verhältnis zur Beeinträchtigung der Mietsache stehen. Hierzu gibt es Mietminderungstabellen die auf entsprechenden Gerichtsurteilen basieren und eine gute Richtschnur zur Höhe der Mietminderung bilden. Eine Mietminderungstabelle hilft grob einzuschätzen, wie hoch eine Mietminderung ausfallen sein darf. Die Bandbreite reicht von einer geringfügigen Minderung der Miete bei einer defekten Hausflurbeleuchtung, bis hin zum kompletten Einbehalt der Miete bei schwerwiegenden Mietmängeln wie etwa einem kompletten Heizungsausfall im Winter.
Die Mieterrechte bei der Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung gehört zu den wenigen Fällen, in denen das deutsche Mietrecht dem Mieter nur wenig Schutzmöglichkeiten bietet. Das Interesse des Vermieters, den Wohnraum selbst zu nutzen oder diesen nahestehenden Familienangehörigen zu überlassen, wird nach dem deutschen Mietrecht höher eingestuft als das Interesse des Mieters am Bestand des Mietverhältnisses. Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter ihm mitteilt, dass er die Wohnung seiner Tochter überlassen möchte, die ihr Studium in dieser Stadt beginnt oder dass er selbst einziehen möchte?
Für diese Kündigung bestehen formale Voraussetzungen, die vom Vermieter einzuhalten sind. So muss das Kündigungsschreiben vom Vermieter eigenhändig unterschrieben sein und im Original zugestellt werden. Die Sachgründe für die Kündigung müssen nachvollziehbar und detailliert dargelegt werden und der Rechtslage entsprechen. Eine Kündigung, die nicht den Vorgaben entspricht, muss vom Mieter nicht akzeptiert werden. Auch eine Überprüfung der sachlichen Gründe ist anzuraten: Der gekündigte Mieter hat das Recht zu überprüfen, ob die in der Kündigung angegebenen Gründe tatsächlich vorliegen. Die Kündigung kann zudem unwirksam sein, weil die Gründe widersprüchlich oder vorgeschoben sind. Auch wenn der Vermieter die Wohnung nur befristet nutzen möchte, oder die Nutzung schon vor Abschluss des Mietvertrags geplant war, kann die Kündigung angegriffen werden.
Ist die Eigenbedarfskündigung einmal zugegangen, hat der Mieter raschen Handlungsbedarf, da er Fristen einzuhalten hat. Wir unterstützen Sie gerne mit einem Beratungsgespräch, in dem auch die weitere Vorgehensweise abgeklärt werden kann.
Nicht jede Mieterhöhung muss akzeptiert werden
In jedem Mietverhältnis, das eine gewisse Dauer überschreitet, wird eine Mieterhöhung fällig. Die Gründe für die Erhöhung sind vielfältig; oft handelt es sich um eine Mietanhebung aufgrund von Vertragsvereinbarungen (z. B. bei einem Staffelmietvertrag) oder um eine Anpassung an den neuen örtlichen Mietspiegel. In anderen Fällen möchte der Vermieter nach einer Modernisierung einen höheren Mietzins erzielen. – Welche Rechte hat nun der Mieter, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung einfordert?
Das deutsche Mietrecht erlaubt Mieterhöhungen durch den Vermieter unter Umständen auch gegen den Willen des Mieters, jedoch gibt es eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, die hierbei zu beachten sind. Es lohnt sich, die angekündigte Mieterhöhung auf alle Gesichtspunkte hin zu überprüfen. Eine Reihe von Fristen ist einzuhalten sowie formale Vorschriften. Auch gibt es unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem, ob es sich um einen Vertrag nach Gewerberaummietrecht oder Wohnraummietrecht handelt. Außerdem sind Obergrenzen für eine Erhöhung festgelegt. Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen muss nur nach ganz bestimmten Maßnahmen akzeptiert werden.
Für die betroffenen Mieter ist es oft nicht ganz einfach, sich innerhalb der festgelegten Fristen einen vollständigen Überblick über die Sachlage zu verschaffen. Wir sind gerne behilflich, die relevanten Unterlagen zu sichten und eine sachkundige Einschätzung des Falles abzugeben.
Betriebskostenabrechnungen sollten überprüft werden
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten oder Mietnebenkosten ist wohl der häufigste Grund für Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Die Kosten entstehen dem Vermieter aus dem Grundeigentum und dem Gebrauch der Gebäude; einen Teil davon darf er auf den Mieter umlegen, wenn dies so vereinbart ist. Generell ist anzumerken, dass diese Kosten für gemietete Räume tatsächlich in den letzten Jahren gestiegen sind, jedoch gehen die Meinungen häufig darüber auseinander, was tatsächlich abgerechnet werden darf und wie einzelne Kosten umgelegt und berechnet werden.
Zweifelt ein Mieter die Korrektheit der vorgelegten Abrechnung an, so sollten folgende Punkte überprüft werden: Ist die Betriebskostenabrechnung formell und rechnerisch korrekt und ist sie fristgerecht zugegangen? Sind die einzelnen Positionen laut Betriebskostenverordnung tatsächlich zulässig? Nach welchem Verteilerschlüssel werden beispielsweise die Heizkosten berechnet? Stimmen die angegebene Wohnfläche und die anderen Angaben zur Wohnung? Sind alle Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt worden? – Der Mieter hat insbesondere ein gutes Argument an der Hand, wenn die Zahlen der Betriebskostenabrechnung gedanklich und rechnerisch nicht nachvollziehbar sind.
Es ist ratsam, gerade für dieses umfangreiche und konfliktträchtige Gebiet professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für die Einschätzung des Einzelfalls ist schließlich auch die Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung notwendig, die aufgrund der zahlreichen Rechtsverfahren zu diesem Thema immer weiterentwickelt wird. Wir bieten eine Überprüfung Ihres Falles an und beraten Sie gerne, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Wissenswertes über die Mietkaution
Bei Abschluss eines Mietvertrages vereinbaren Mieter und Vermieter in der Regel die Hinterlegung einer Mietkaution. Die Kaution schützt die Interessen des Vermieters für den Fall, dass der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, z. B. seine Miete nicht zahlt. Übliche Formen dieser Sicherheitsleistung sind die Barkaution, ein Mietersparbuch oder eine Bürgschaft. Welche dieser Formen gewählt wird, ist Verhandlungssache.
In diesem Bereich kommt es häufig zu Missverständnissen und Konflikten, da beide Seiten unterschiedliche Interessen haben: Der Vermieter bevorzugt eine Variante, die unkompliziert zu verwalten ist und die ihm wenig Hindernisse beim Zugriff auf die Kaution in den Weg legt. Der Mieter hingegen legt Wert darauf, dass die Kautionssumme gut angelegt ist und dass er ausreichend Kontrolle ausüben kann. Gesetzliche Vorschriften gibt es bezüglich der Höhe der Kautionsleistung und der Verwaltung der Kautionssumme.
Wer sich vor Abschluss des Mietvertrags nicht sicher ist, welche Kautionsform für ihn die günstigste ist, sollte dies mit einem Fachmann erörtern. Wir informieren Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und beraten Sie, wenn es Fragen zu einer bestehenden Kaution gibt.
Kompetente Hilfe bei allen rechtlichen Problemen
Wenn Sie Probleme mit ihrem Vermieter haben und einen rechtlichen Beistand suchen, sind Sie bei uns, der Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen, an der richtigen Adresse. Sie können sich jederzeit an Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz wenden, er zählt das Mietrecht zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Drängende Fragen klären wir auch gerne mit Ihnen im Rahmen unserer günstigen Onlinerechtsberatung. Neben dem Mietrecht können Sie sich natürlich auch zu Fragen aus andere Rechtsgebieten vertrauensvoll an uns wenden oder sich auf unseren weiteren Webseiten informieren. Wer nicht zu Miete wohnen möchte, sondern selber die eigenen vier Wände bauen möchte, der finden unter anderem auf unserer Webseite Baurecht Siegen wertvolle Hinweise und Tipps, damit der Weg zum Traumhaus nicht ein böse erwachen gibt!
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