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WEG – Ein- und Umbaugenehmigungen müssen konkret sein

Ungültige Beschlüsse in Wohnungseigentümerversammlungen
Das Urteil eines Hamburger Amtsgerichts verdeutlicht die hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen an Beschlüsse von Wohnungseigentümerversammlungen, da unzureichend konkrete Entscheidungen zu Baumaßnahmen, Verwalterverträgen und Abrechnungen zu deren Ungültigkeit führten. (Symbolfoto: Flux gen.)

In einem beispiellosen Urteil kippt ein Hamburger Gericht 16 Beschlüsse einer Eigentümerversammlung. Von der Verwalter-Entlastung bis zum Gaskamin-Einbau – nichts war rechtens. Selbst der Versuch, eine renitente Eigentümerin zur Räson zu bringen, scheiterte kläglich.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung wurde gerichtlich angefochten.
  • Die Beschlüsse betrafen unter anderem die Genehmigung von Abrechnungen, die Entlastung der Verwaltung und eine Vertragsverlängerung des Verwalters.
  • Der entscheidende Streitpunkt war, ob die gefassten Beschlüsse den rechtlichen Anforderungen entsprachen.
  • Das Gericht erklärte die Beschlüsse für ungültig und entschied somit zugunsten der Klägerin.
  • Die Entscheidung basiert auf der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben oder formeller Fehler in den Beschlüssen.
  • Die Beklagte, die für die Eigentümerversammlung verantwortlich ist, trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Ungültigkeit der Beschlüsse auch Auswirkungen auf die gesamten Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung hat.
  • Ohne gültige Beschlüsse verfügen die Eigentümer möglicherweise nicht über die erforderlichen Rechtssicherheiten für verwaltende Maßnahmen.
  • Eigentümer, die mit den Beschlüssen nicht einverstanden waren, haben eine Grundlage, um gegen ähnliche zukünftige Beschlüsse vorzugehen.
  • Das Urteil könnte Eigentümern helfen, ihre Rechte besser zu verstehen und rechtliche Schritte zur Anfechtung oder Überprüfung von Beschlüssen einzuleiten.

Baugenehmigung im Fokus: Anforderungen und rechtliche Konsequenzen im Einzelfall

Die Genehmigung von Bauvorhaben ist ein essenzieller Bestandteil der Stadtplanung und unterliegt strengen Rechtsvorschriften. Bei der Beantragung einer Baugenehmigung müssen Bauherren eine Vielzahl von Bauvorschriften und der lokalen Bauordnung beachten. Dieser Prozess, das sogenannte Genehmigungsverfahren, gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Bau- und Umbaugenehmigungen erteilt werden. Insbesondere die Antragstellung für eine Einbaugenehmigung oder eine Nutzungsänderung setzt eine sorgfältige Planung voraus und oft die Beteiligung von Architekten.

Die Planungssicherheit ist in diesem Kontext von großer Bedeutung, da nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Berücksichtigung von Auflagen maßgeblich für den Genehmigungsablauf ist. Ein fehlerhafter oder unklarer Bauantrag kann dazu führen, dass wichtige Aspekte der Gebäudeveränderung in der Beurteilung des Bauamtes unberücksichtigt bleiben, was wiederum zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen kann. Umso wichtiger ist es zu verstehen, dass Ein- und Umbaugenehmigungen klar und konkret formuliert sein müssen, um rechtliche und praktische Probleme zu vermeiden.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie die Anforderungen an die Genehmigungen in der Praxis interpretiert werden können und welche rechtlichen Konsequenzen daraus entstehen.

Der Fall vor Gericht


Ungültige Beschlüsse bei Eigentümerversammlung: Gericht erklärt zahlreiche Entscheidungen für nichtig

Ein Amtsgericht in Hamburg hat mehrere Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung für ungültig erklärt. Die Klage einer Eigentümerin gegen insgesamt 16 Beschlüsse der Versammlung vom 22. September 2022 war erfolgreich. Das Gericht sah in allen angefochtenen Entscheidungen Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.

Formale Mängel und inhaltliche Unklarheiten

Besonders kritisch bewertete das Gericht die Genehmigung der Jahresabrechnung. Den Eigentümern fehle seit der WEG-Reform 2020 die Kompetenz dazu. Auch die Entlastung von Verwaltung und Beirat sei deshalb nicht rechtmäßig gewesen.

Der Beschluss zur Verlängerung des Verwaltervertrags scheiterte an mangelnder Bestimmtheit. Aus dem Wortlaut ging nicht eindeutig hervor, bis wann genau die Verwaltung bestellt wurde. Zudem sah das Gericht wichtige Gründe gegen eine erneute Bestellung der bisherigen Verwaltung, da diese in der Vergangenheit nicht neutral agiert und mehrere gerichtliche Verfahren verursacht habe.

Bauliche Veränderungen ohne ausreichende Grundlage

Mehrere Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen wurden ebenfalls gekippt. So fehlten beim geplanten Einbau eines Gaskaminofens wesentliche Informationen zu Ausführung und Anschluss. Auch der Beschluss zum Neubau einer Garage enthielt keine Festlegungen zu Art, Ausmaß und Beschaffenheit.

Unzulässige Maßnahmen gegen einzelne Eigentümerin

Das Gericht erklärte auch Beschlüsse für ungültig, die sich gegen die klagende Eigentümerin richteten. So sollte diese zum Rückbau ihrer Wohnungstür verpflichtet werden, obwohl sie diese nach eigener Aussage gar nicht ausgetauscht hatte. Auch die geplante Abmahnung durch einen Anwalt sei nicht gerechtfertigt gewesen.

Fehlende Vergleichsangebote und unklare Kostenregelungen

Bei mehreren Maßnahmen, wie der Renovierung des Treppenhauses oder der Erneuerung der Elektroinstallation, bemängelte das Gericht das Fehlen von Vergleichsangeboten. Zudem waren Kostenregelungen teilweise unklar oder nicht nachvollziehbar.

Das Urteil verdeutlicht die hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen an Beschlüsse von Eigentümerversammlungen. Eigentümer sollten bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen sorgfältig vorgehen, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen nach der WEG-Reform 2020. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit sorgfältiger Vorbereitung und präziser Formulierung von Beschlüssen, um deren Anfechtbarkeit zu vermeiden. Eigentümergemeinschaften und Verwalter müssen besonders auf die Einhaltung formaler Vorschriften, die ausreichende Informationsgrundlage für Entscheidungen und die Neutralität der Verwaltung achten, um rechtssichere Beschlüsse zu fassen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Rechte einzelner Wohnungseigentümer erheblich. Als Eigentümer müssen Sie nun bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung besonders auf Klarheit und Detailgenauigkeit achten. Bauliche Veränderungen, wie der Einbau eines Gaskaminofens oder der Neubau einer Garage, erfordern jetzt präzise Angaben zu Ausführung, Kosten und beauftragten Unternehmen. Auch bei Renovierungen oder Sicherheitsmaßnahmen sind detaillierte Informationen und Vergleichsangebote unerlässlich. Beschlüsse, die diese Kriterien nicht erfüllen, können Sie anfechten. Zudem haben Sie als Minderheitseigentümer besseren Schutz vor nicht neutralen Verwaltungen. Insgesamt bedeutet dies für Sie mehr Transparenz und Mitspracherecht bei Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft.


Weiterführende Informationen

Sie sind Wohnungseigentümer und fragen sich, ob Beschlüsse der Eigentümerversammlung rechtens sind? Ungültige Beschlüsse in Wohnungseigentümerversammlungen können zu erheblichen Problemen führen. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zu diesem Thema und erfahren, wie Sie sich im Zweifel am besten verhalten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche rechtlichen Anforderungen müssen Beschlüsse einer Eigentümerversammlung erfüllen?

Beschlüsse einer Eigentümerversammlung müssen mehrere rechtliche Anforderungen erfüllen, um Gültigkeit zu erlangen:

Ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung

Die Eigentümerversammlung muss ordnungsgemäß einberufen worden sein. Seit der WEG-Reform 2020 beträgt die Einberufungsfrist mindestens drei Wochen. Die Einladung kann nun auch in Textform, z.B. per E-Mail, erfolgen. Während der Versammlung muss die Tagesordnung eingehalten werden. Beschlüsse zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind in der Regel unwirksam.

Beschlussfähigkeit

Seit der WEG-Reform 2020 ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer. Dies vereinfacht die Beschlussfassung erheblich. Wenn Sie als Eigentümer Einfluss auf die Entscheidungen nehmen möchten, ist Ihre Teilnahme an der Versammlung nun wichtiger denn je.

Mehrheitserfordernisse

Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für bestimmte Entscheidungen, wie etwa grundlegende Änderungen der Gemeinschaftsordnung, können jedoch qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit erforderlich sein. Beachten Sie, dass seit der WEG-Reform 2020 bauliche Veränderungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können.

Bestimmtheit des Beschlusses

Der Beschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Das bedeutet, er muss klar und eindeutig formuliert sein, sodass alle Eigentümer verstehen können, worüber abgestimmt wird und welche Konsequenzen der Beschluss hat. Besonders bei Beschlüssen über bauliche Veränderungen ist es wichtig, dass Sie als Eigentümer genau wissen, welche Maßnahmen in welchem Umfang beschlossen werden.

Ordnungsgemäße Verwaltung

Beschlüsse müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Sie dürfen nicht gegen Gesetze oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Stellen Sie sich vor, ein Beschluss würde die Nutzung des Gemeinschaftseigentums unzulässig einschränken – ein solcher Beschluss wäre anfechtbar.

Protokollierung

Der gefasste Beschluss muss ordnungsgemäß protokolliert werden. Das Protokoll sollte den genauen Wortlaut des Beschlusses, das Abstimmungsergebnis und eventuelle Stimmrechtsbeschränkungen enthalten. Als Eigentümer haben Sie das Recht, Einsicht in das Protokoll zu nehmen.

Anfechtungsfrist

Selbst wenn ein Beschluss nicht alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, wird er wirksam, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung angefochten wird. Wenn Sie als Eigentümer Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses haben, müssen Sie innerhalb dieser Frist handeln.


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Wie können Wohnungseigentümer ungültige Beschlüsse anfechten?

Wohnungseigentümer können ungültige Beschlüsse durch eine Anfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht anfechten. Dieser rechtliche Schritt ermöglicht es Ihnen, einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig erklären zu lassen.

Fristen und formale Anforderungen

Wenn Sie einen Beschluss anfechten möchten, müssen Sie zwei wichtige Fristen beachten:

  1. Die Klageschrift muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Gericht eingehen.
  2. Die Begründung der Klage muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung erfolgen.

Beispiel: Wurde ein Beschluss am 15. Januar gefasst, muss die Klageschrift bis zum 15. Februar beim Gericht eingehen und die Begründung bis zum 15. März vorliegen.

Zuständiges Gericht und Klagegegner

Die Anfechtungsklage ist beim Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk sich das Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft befindet. Als Klagegegner sind alle übrigen Miteigentümer zu benennen, wobei es ausreicht, eine Liste der Eigentümer beim Gericht einzureichen.

Gründe für eine Anfechtung

Sie können einen Beschluss anfechten, wenn er formelle oder inhaltliche Mängel aufweist. Formelle Mängel können beispielsweise Fehler bei der Einladung zur Eigentümerversammlung sein, die sich auf das Beschlussergebnis auswirken.

Wirkung der Anfechtungsklage

Eine fristgerecht erhobene Anfechtungsklage hat zunächst keine aufschiebende Wirkung auf den angegriffenen Beschluss. Der Beschluss bleibt gültig, bis das Gericht ihn aufhebt oder für ungültig erklärt. In dringenden Fällen können Sie zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Umsetzung des Beschlusses vorläufig zu stoppen.

Kosten und Risiken

Die Kosten für eine Anfechtungsklage trägt zunächst der klagende Eigentümer. Bei erfolgreicher Anfechtung werden die Kosten jedoch auf alle Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile verteilt.

Bedenken Sie, dass eine Anfechtungsklage ein komplexer rechtlicher Vorgang ist. Die Erfolgsaussichten hängen von der Schwere des Mangels und den konkreten Umständen ab. Eine sorgfältige Abwägung ist daher ratsam, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.


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Welche Folgen hat die Ungültigkeit eines Beschlusses für die Eigentümergemeinschaft?

Die Ungültigkeit eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft hat weitreichende Konsequenzen:

Rückwirkende Aufhebung des Beschlusses

Ein für ungültig erklärter Beschluss wird rückwirkend (ex tunc) aufgehoben. Dies bedeutet, dass der Beschluss rechtlich so behandelt wird, als wäre er nie gefasst worden. Wenn Sie als Eigentümer von einem solchen Beschluss betroffen sind, können Sie sich darauf berufen, dass dieser von Anfang an keine Wirkung entfaltet hat.

Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung

Nach der Ungültigerklärung eines Beschlusses muss die Eigentümergemeinschaft in der Regel einen neuen Beschluss zu dem betroffenen Sachverhalt fassen. Dies entspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung. Wenn Sie als Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran haben, können Sie die erneute Beschlussfassung sogar einfordern. In manchen Fällen ist es möglich, dies gerichtlich durchzusetzen.

Folgenbeseitigung und finanzielle Auswirkungen

Ein wichtiger Aspekt ist der sogenannte Folgenbeseitigungsanspruch. Dieser zielt darauf ab, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den ungültigen Beschluss bestehen würde. Stellen Sie sich vor, aufgrund eines nun ungültigen Beschlusses wurden bereits Baumaßnahmen durchgeführt. In diesem Fall kann die Rückabwicklung kompliziert sein.

Bezüglich der finanziellen Folgen gilt: Wurden aufgrund des ungültigen Beschlusses bereits Zahlungen geleistet, können diese grundsätzlich zurückgefordert werden. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Wenn beispielsweise eine Baumaßnahme trotz Anfechtung des Beschlusses durchgeführt wurde und Sie als Eigentümer den Vollzug nicht durch einstweiligen Rechtsschutz verhindert haben, können Sie möglicherweise nicht von allen Kosten freigestellt werden.

Auswirkungen auf laufende Verfahren und Verträge

Die Ungültigkeit eines Beschlusses kann auch Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren oder abgeschlossene Verträge haben. Wenn ein Beschluss, der Grundlage für ein Gerichtsverfahren war, für ungültig erklärt wird, kann dies zur Einstellung des Verfahrens führen. Bei Verträgen, die auf Basis des ungültigen Beschlusses geschlossen wurden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese noch Bestand haben oder rückabgewickelt werden müssen.


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Wie können Eigentümer sicherstellen, dass Beschlüsse zu baulichen Veränderungen rechtsgültig sind?

Um die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen zu baulichen Veränderungen sicherzustellen, müssen Eigentümer auf mehrere Aspekte achten:

Präzise Beschreibung der Maßnahme

Der Beschluss muss die geplante bauliche Veränderung detailliert und eindeutig beschreiben. Dazu gehören:

  • Genaue Art und Umfang der Maßnahme
  • Verwendete Materialien
  • Zeitplan für die Durchführung
  • Betroffene Bereiche des Gemeinschaftseigentums

Je konkreter die Beschreibung, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten über den Umfang der genehmigten Arbeiten.

Vollständige Kostenaufstellung

Eine transparente und vollständige Kostenaufstellung ist essenziell. Diese sollte beinhalten:

  • Anschaffungs- und Installationskosten
  • Zu erwartende Folgekosten (z.B. Wartung, Instandhaltung)
  • Kostenverteilung unter den Eigentümern gemäß § 21 WEG

Fehlt eine klare Kostenregelung, kann dies zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen.

Einhaltung der Beschlussfassungsregeln

Die formellen Voraussetzungen für eine gültige Beschlussfassung müssen eingehalten werden:

  • Ordnungsgemäße Einberufung der Eigentümerversammlung
  • Beschlussfähigkeit der Versammlung
  • Erreichen der erforderlichen Mehrheit (in der Regel einfache Mehrheit nach § 20 Abs. 1 WEG)
  • Korrekte Protokollierung des Beschlusses

Berücksichtigung von Sonderrechten

Wenn Sie eine bauliche Veränderung planen, prüfen Sie, ob Sondernutzungsrechte oder andere Sonderrechte einzelner Eigentümer betroffen sind. In solchen Fällen ist oft die Zustimmung der betroffenen Eigentümer erforderlich.

Verhältnismäßigkeit und Nachteilsabwägung

Der Beschluss darf keine unbillige Benachteiligung einzelner Eigentümer zur Folge haben und die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten (§ 20 Abs. 4 WEG). Achten Sie darauf, dass die Interessen aller Eigentümer angemessen berücksichtigt werden.

Dokumentation und Archivierung

Eine sorgfältige Dokumentation aller Unterlagen zur baulichen Veränderung ist wichtig:

  • Beschlusstext
  • Planungsunterlagen
  • Kostenvoranschläge
  • Protokoll der Eigentümerversammlung

Diese Dokumente sollten allen Eigentümern zugänglich gemacht und im Beschlusssammlung-Buch aufbewahrt werden.

Wenn Sie diese Punkte beachten, erhöhen Sie die Chancen auf einen rechtsgültigen Beschluss erheblich. Im Zweifelsfall kann die Einholung einer Stellungnahme des Verwaltungsbeirats oder eines Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht sinnvoll sein, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zusätzlich abzusichern.


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Welche Rolle spielt die Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen?

Die Verwaltung spielt eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen. Sie ist für die Organisation, Einberufung und Leitung der Versammlung verantwortlich.

Vorbereitung der Eigentümerversammlung

Bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung hat die Verwaltung folgende Aufgaben:

  • Einberufung der Versammlung: Die Verwaltung muss mindestens einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen. Sie legt den Termin fest und verschickt die Einladungen an alle Eigentümer.
  • Erstellung der Tagesordnung: Die Verwaltung erstellt die Tagesordnung und fügt dieser die notwendigen Unterlagen bei. Wenn Sie als Eigentümer Tagesordnungspunkte vorschlagen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig an die Verwaltung wenden.
  • Vorbereitung von Beschlussvorlagen: Für wichtige Entscheidungen bereitet die Verwaltung Beschlussvorlagen vor. Diese enthalten alle relevanten Informationen, damit Sie als Eigentümer fundiert abstimmen können.

Durchführung der Eigentümerversammlung

Während der Eigentümerversammlung übernimmt die Verwaltung folgende Aufgaben:

  • Leitung der Versammlung: Die Verwaltung führt in der Regel durch die Versammlung. Sie eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und arbeitet die Tagesordnungspunkte ab.
  • Protokollführung: Die Verwaltung ist für die Erstellung des Versammlungsprotokolls verantwortlich. Dieses muss alle gefassten Beschlüsse enthalten und von der Verwaltung sowie mindestens einem Eigentümer unterschrieben werden.
  • Durchführung von Abstimmungen: Die Verwaltung leitet die Abstimmungen und zählt die Stimmen aus. Sie stellt auch fest, ob ein Beschluss angenommen oder abgelehnt wurde.

Grenzen der Befugnisse

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verwaltung trotz ihrer zentralen Rolle nicht allein entscheidungsbefugt ist. Die Eigentümergemeinschaft trifft die Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse. Die Verwaltung setzt diese Beschlüsse lediglich um.

Wenn Sie als Eigentümer mit der Arbeit der Verwaltung unzufrieden sind, können Sie dies in der Eigentümerversammlung ansprechen. Bei schwerwiegenden Problemen haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Abberufung der Verwaltung zu stellen.

Kontrolle durch die Eigentümer

Als Eigentümer haben Sie das Recht, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Sie können:

  • Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen
  • Fragen zur Tagesordnung oder zu Beschlussvorlagen stellen
  • Die Aufnahme bestimmter Punkte in die Tagesordnung beantragen

Die Verwaltung ist verpflichtet, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um sich aktiv in die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft einzubringen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Beschluss (im Kontext der Eigentümerversammlung): Ein Beschluss ist eine Entscheidung, die in einer Eigentümerversammlung getroffen wird. Diese Versammlung besteht aus den Eigentümern der Wohnungen oder Häuser einer bestimmten Eigentümergemeinschaft. Ein Beschluss kann unterschiedliche Themen betreffen, wie z.B. bauliche Veränderungen, die Entlastung des Verwalters oder die Jahresabrechnung. Damit ein Beschluss gültig ist, müssen bestimmte formale Kriterien und Mehrheiten eingehalten werden, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt sind.
  • Entlastung (von Verwaltung und Beirat): Entlastung bedeutet im juristischen Kontext die offizielle Billigung der Tätigkeit des Verwalters und des Beirats durch die Eigentümerversammlung. Durch die Entlastung sprechen die Eigentümer dem Verwalter und dem Beirat ihr Vertrauen aus und bestätigen, dass bisherige Handlungen und Entscheidungen ordnungsgemäß und im Interesse der Gemeinschaft erfolgt sind. Dies schützt Verwalter und Beirat vor späteren Haftungsansprüchen für bereits getroffene Entscheidungen.
  • Verwaltervertrag: Ein Verwaltervertrag ist ein Vertrag zwischen einer Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Dieser Vertrag legt fest, welche Aufgaben der Verwalter übernehmen soll, wie lange der Vertrag läuft und welche Vergütung der Verwalter erhält. Der Vertrag kann neben der regulären Verwaltung auch spezielle Aufgaben regeln, wie z.B. die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen. Eine Verlängerung des Verwaltervertrages muss in der Regel durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.
  • Bauliche Maßnahmen: Bauliche Maßnahmen umfassen bauliche Veränderungen oder Instandhaltungsarbeiten an gemeinschaftlichem Eigentum wie Gebäuden oder Anlagen. Dazu zählen Neubauten, Umbauten, Renovierungen und Modernisierungen. Für solche Maßnahmen ist oft die Zustimmung der Eigentümerversammlung notwendig. Diese Maßnahmen müssen präzise geplant und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen und gemeinschaftlichen Regelungen entsprechen.
  • Abmahnung: Eine Abmahnung ist eine formale Mitteilung, durch die jemand auf ein Fehlverhalten hingewiesen wird und aufgefordert wird, dieses Verhalten zu ändern. In der Eigentümergemeinschaft kann eine Abmahnung z.B. ausgesprochen werden, wenn ein Eigentümer gegen Regeln der Gemeinschaft oder vertragliche Vereinbarungen verstößt. Eine Abmahnung kann eine Voraussetzung dafür sein, weitergehende rechtliche Schritte, wie Schadensersatzforderungen oder den Ausschluss aus der Gemeinschaft, einzuleiten.
  • Anfechtung (von Beschlüssen): Anfechtung bedeutet, dass ein Eigentümer einen Beschluss der Eigentümerversammlung durch ein Gericht überprüfen lässt, weil der Eigentümer der Meinung ist, dass der Beschluss rechtswidrig ist. Gründe für eine Anfechtung können formale Fehler, inhaltliche Unklarheiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Gemeinschaftsordnungen sein. Wird die Anfechtung beim Gericht eingereicht und akzeptiert, kann der angefochtene Beschluss für ungültig erklärt werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 22 WEG (Wohnungseigentumsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Er legt fest, dass Beschlüsse nur dann gültig sind, wenn die dafür vorgeschriebenen Formalien und die erforderlichen Mehrheiten eingehalten wurden. So müssen zum Beispiel die Ladungsfrist und die Bekanntmachung der Tagesordnung eingehalten werden. Auch müssen die einzelnen Beschlussfassungen den entsprechenden Quoren entsprechen, die in der WEG-Verordnung vorgeschrieben sind.
  • § 23 WEG: Dieser Paragraph regelt die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Demnach können Eigentümer einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, wenn er gegen das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung verstößt oder wenn ein Verfahrensfehler vorliegt.
  • § 28 WEG: Dieser Paragraph befasst sich mit der Verwalterbestellung. Er regelt die Dauer des Verwaltervertrages und die Möglichkeit, diesen vorzeitig zu verlängern. Die Verlängerung des Vertrages kann nur durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen, sofern der Verwaltervertrag dies ausdrücklich vorsieht.
  • § 21 Abs. 1 WEG: Dieser Paragraph regelt die Aufgaben und Pflichten des Verwalters. Er ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Führung der gemeinschaftlichen Finanzen.
  • § 14 Nr. 1 WEG: Dieser Paragraph behandelt die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer. Sie sind verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum zu erhalten und zu pflegen. Dazu gehört auch die Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes des Gebäudes. Im konkreten Fall geht es um den Austausch einer Wohnungstür, die sich vom Erscheinungsbild der anderen Türen im Treppenhaus unterscheidet.

Das vorliegende Urteil

AG Hamburg-St. Georg – Az.: 980b C 23/22 WEG – Urteil vom 28.07.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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