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Anbringung eines außen an der Balkonbrüstung befestigten Balkonkraftwerks bei Mietwohnung

Balkonkraftwerk sorgt für Zoff im Kölner Mietshaus! Eine Mieterin brachte ihre Vermieterin vor Gericht, weil diese eigenmächtig eine Solaranlage an ihrem Balkon installiert hatte. Das Amtsgericht Köln entschied zugunsten der Vermieterin und ordnete den Rückbau der Anlage an, da Sicherheitsbedenken bestanden und die Mieterin keine entsprechenden Nachweise erbringen konnte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Köln
  • Datum: 11.07.2024
  • Aktenzeichen: 208 C 460/23
  • Verfahrensart: Mietrechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Vermieterin der Wohnung in Köln. Sie verlangt die Beseitigung eines Balkonkraftwerks an der Außenseite des Balkons der von ihr vermieteten Wohnung, da sie der Ansicht ist, dass keine Genehmigung zur Anbringung besteht und keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
  • Beklagte: Mieterin der Wohnung und ihr Enkelsohn. Sie haben das Balkonkraftwerk ohne Zustimmung der Vermieterin angebracht und bestehen darauf, dass sie einen Anspruch auf die Genehmigung zur Anbringung haben, da das Balkonkraftwerk fachmännisch installiert ist.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beklagte, Mieterin der Wohnung, und ihr Enkel haben ohne Einwilligung der Vermieterin ein Balkonkraftwerk an der Außenseite des Balkons angebracht. Die Vermieterin forderte die Beseitigung der Anlage, da keine Zustimmung eingeholt und die Fachgerechte Installation sowie eine Sicherheitsleistung nicht nachgewiesen wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagten einen Anspruch auf die Genehmigung zur Anbringung des Balkonkraftwerks haben und ob die Anbringung trotz fehlender Sicherheitsvorkehrungen zulässig ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, das Balkonkraftwerk zu beseitigen und den ursprünglichen baulichen Zustand wiederherzustellen. Die Beklagte zu 1 (Mieterin) wurde zu einer Zahlung von 159,94 Euro nebst Zinsen verurteilt.
  • Begründung: Der Anspruch der Mieterin auf Erlaubniserteilung besteht grundsätzlich, jedoch nicht, wenn es dem Vermieter nicht zugemutet werden kann. Da keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen nachgewiesen wurden, ist das Risiko für die Vermieterin zu hoch. Der Vortrag zu nachgereichten Informationen war verspätet und konnte nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die Solaranlage entfernen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gibt jedoch der Beklagten die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

Gerichtsentscheidung bringt Klarheit zu Balkon-Solaranlagen für Mieter

Die Energiewende ist mehr als ein politisches Schlagwort – sie findet zunehmend direkt in den eigenen vier Wänden statt. Besonders Mieter entdecken innovative Möglichkeiten der Stromerzeugung, wie Balkonkraftwerke, die eine nachhaltige Energiegewinnung auch ohne Hauseigentum ermöglichen.

Balkon-Solaranlagen bieten Mietern eine einzigartige Chance, aktiv zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig die eigenen Stromkosten zu senken. Die kompakten Photovoltaik-Module können relativ einfach an Balkonbrüstungen installiert werden und speisen den erzeugten Strom direkt in die Wohnungs-Stromversorgung ein. Rechtliche Fragen zur Nutzung und Installation bleiben jedoch oft ungeklärt und werfen Fragen nach den Rechten von Mietern und Vermietern auf.

Eine aktuelle Gerichtsentscheidung verspricht nun Klarheit in diesem spannenden Rechtsbereich der Energiegewinnung im Mietwesen.

Der Fall vor Gericht


Amtsgericht Köln fordert Abbau eines eigenmächtig installierten Balkonkraftwerks

Zwei Frauen auf Balkon mit Solarpanel, diskutieren über Sicherheitshinweise; rote Geranien und Bistrotisch sichtbar.
Mieterstreit um unzulässige Balkonkraftwerk-Installation | Symbolfoto: Flux gen.

Ein Mieterstreit um ein unerlaubt installiertes Balkonkraftwerk beschäftigte das Amtsgericht Köln. Die Vermieterin einer Kölner Wohnung klagte erfolgreich gegen ihre Mieterin und deren Enkel, nachdem diese ohne vorherige Genehmigung eine Photovoltaikanlage an der Außenseite des Balkons im zweiten Obergeschoss montiert hatten.

Ungenehmigte Installation trotz neuer Gesetzeslage

Der Enkel der Hauptmieterin hatte zwei Solarpaneele an der Balkonbrüstung befestigt, ohne zuvor die erforderliche Erlaubnis der Vermieterin einzuholen. Die Vermieterin forderte daraufhin mit Schreiben vom 2. August 2023 und einem weiteren Rechtsanwaltsschreiben vom 30. November 2023 die Entfernung der Anlage. Nach Ablehnung dieser Forderung durch die Mieterseite brachte die Vermieterin den Fall vor Gericht.

Fehlende Sicherheitsnachweise als zentraler Streitpunkt

Die Vermieterin argumentierte vor Gericht, dass die fachgerechte Installation der Anlage weder dargelegt noch nachgewiesen wurde. Zudem machte sie geltend, dass eine solche Anlage für sie nur bei Vorliegen einer Sicherheitsleistung und dem Nachweis einer Versicherung durch die Beklagte zumutbar sei. Die Mieterseite hingegen verwies auf einen grundsätzlichen Anspruch auf Genehmigung der Anlage und beteuerte eine fachmännische Installation.

Gerichtliche Entscheidung zu Gunsten der Vermieterin

Das Amtsgericht Köln gab der Klage statt und verpflichtete die Beklagten zum vollständigen Rückbau der Solaranlage. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf den seit 17. Oktober 2024 geltenden § 554 Abs. 1 S. 1 BGB, der Mietern zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Erlaubnis zur Installation von Steckersolargeräten einräumt. Dieser Anspruch bestehe jedoch nicht, wenn die Installation dem Vermieter nach Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann.

Sicherheitsbedenken gaben den Ausschlag

Das Gericht sah in der deutlich sichtbaren Anbringung der Solarpaneele an der Balkonbrüstung ein erhebliches Schadensrisiko bei Unwetter. Eine Genehmigung sei der Vermieterin nur bei entsprechender Absicherung durch eine Versicherung und Sicherheitsleistung zuzumuten, um mögliche Schäden am Haus oder Verletzungen Dritter abzusichern. Da die Beklagten weder solche Sicherheiten noch detaillierte Angaben zur fachgerechten Installation und den technischen Eigenschaften der Anlage vorlegten, mussten nach Ansicht des Gerichts die Interessen der Mieter an Umweltschutz und Energiekostenersparnis zurückstehen. Die Beklagten wurden zur Beseitigung der Anlage und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verurteilt. Zusätzlich muss die Hauptmieterin Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 159,94 Euro zuzüglich Zinsen tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass Mieter zwar grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks haben, dieser aber an wichtige Voraussetzungen geknüpft ist. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn keine ausreichenden Sicherheiten (Versicherung, Sicherheitsleistung) vorliegen. Besonders bei sichtbaren Installationen an der Außenfassade muss der Mieter die fachgerechte Installation nachweisen und technische Details offenlegen, um mögliche Schäden und Haftungsrisiken abzusichern.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchten, müssen Sie vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einholen und dabei konkrete Nachweise vorlegen: Eine Versicherung für mögliche Schäden, eine Sicherheitsleistung sowie detaillierte Unterlagen zur fachgerechten Installation und technischen Ausführung. Ohne diese Absicherungen kann der Vermieter die Installation auch nach dem neuen Gesetz ablehnen und Sie müssten ein bereits installiertes Balkonkraftwerk wieder entfernen. Handeln Sie daher unbedingt erst nach Absprache mit dem Vermieter und sorgen Sie für die notwendigen Sicherheiten.

Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Hürden bei der Installation Ihres Balkonkraftwerks?

Das Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Vermieter bei der Installation eines Balkonkraftwerks ist. Gerade die Nachweispflicht zur fachgerechten Installation und die Frage der notwendigen Sicherheiten können schnell zu Konflikten führen. Um spätere Streitigkeiten und hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen.

Wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Balkonkraftwerk sicher und legal zu installieren. Sprechen Sie uns an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die optimale Vorgehensweise zu finden.

Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich für die Installation eines Balkonkraftwerks als Mieter erfüllen?

Nach der Gesetzesänderung vom Oktober 2024 haben Sie als Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Dennoch müssen Sie bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Informationspflicht gegenüber dem Vermieter

Sie müssen Ihren Vermieter über die geplante Installation informieren. Eine ausdrückliche Zustimmung ist nicht mehr erforderlich, aber der Vermieter darf über die Art und Weise der Montage mitbestimmen. Der Vermieter kann die Installation nur aus triftigen Gründen ablehnen, etwa bei:

  • Historischen oder denkmalgeschützten Fassaden
  • Nachweislicher Gefährdung der Bausubstanz
  • Erheblicher Beeinträchtigung anderer Mieter

Technische und Sicherheitsanforderungen

Der Vermieter kann bestimmte Auflagen für die Installation festlegen:

  • Fachgerechte Installation nach VDE-Normen
  • Einhaltung der Sicherheitsstandards
  • Vorlage eines Versicherungsnachweises vom Hersteller

Registrierung und Anmeldung

Die Installation eines Balkonkraftwerks erfordert eine offizielle Registrierung. Sie müssen:

  • Die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden
  • Die technischen Daten der Anlage dokumentieren
  • Die maximale Leistung von 800 Watt am Wechselrichter einhalten

Bauliche Voraussetzungen

Bei der Installation müssen Sie folgende Aspekte beachten:

  • Die Anlage muss windsicher befestigt werden
  • Kabel müssen vor Witterungseinflüssen und mechanischen Schäden geschützt sein
  • Die Brandschutzbestimmungen müssen eingehalten werden
  • Die Verkehrssicherungspflicht muss gewährleistet sein

Es empfiehlt sich, eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abzuschließen, die die Details der Installation und des Betriebs regelt. Diese sollte die technischen Spezifikationen, Wartungspflichten und Haftungsfragen umfassen.


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Welche Sicherheitsanforderungen und Versicherungen sind für ein Balkonkraftwerk notwendig?

Technische Sicherheitsanforderungen

Ein Balkonkraftwerk muss grundlegende Sicherheitsstandards erfüllen. Der Wechselrichter muss einen zertifizierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gemäß VDE-AR-N-4105 besitzen. Dieser NA-Schutz trennt das Gerät bei Spannungsschwankungen automatisch vom Stromnetz, um Personen vor elektrischen Schlägen zu schützen.

Für die elektrische Sicherheit gelten folgende Vorgaben:

  • Maximale Leistung von 2 Kilowatt für Solarmodule
  • Maximale Einspeiseleistung von 800 Watt für den Wechselrichter
  • Verwendung einer speziellen Energiesteckvorrichtung oder eines festen Anschlusses

Die Installation muss fachgerecht erfolgen und darf die Sicherheit des Gebäudes nicht gefährden. Bei Sicherheitsbedenken kann der Vermieter die Installation durch einen Fachbetrieb verlangen.

Versicherungsschutz

Für Balkonkraftwerke ist keine separate Photovoltaikversicherung erforderlich. Stattdessen greifen drei Versicherungsarten:

Die Hausratversicherung deckt Schäden am Balkonkraftwerk selbst ab, etwa durch:

  • Sturm und Hagel
  • Feuer und Blitzschlag
  • Überspannungsschäden
  • Diebstahl

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die das Balkonkraftwerk bei Dritten verursacht. Wenn beispielsweise ein Modul herunterfällt und ein geparktes Auto beschädigt.

Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden, wenn das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Dokumentation und Anmeldung

Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Eine Nichtanmeldung kann Strafzahlungen von bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Leistung nach sich ziehen.

Haftung und Verantwortung

Als Betreiber eines Balkonkraftwerks tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass von der Anlage keine Gefahr für Dritte ausgeht. Eine regelmäßige Überprüfung der Befestigung und der elektrischen Komponenten wird empfohlen.

Bei der Montage sollten Sie die Herstellervorgaben strikt befolgen und die Installation dokumentieren. Dies ist besonders wichtig für eventuelle Schadensfälle und Versicherungsansprüche.


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Was droht bei einer nicht genehmigten Installation eines Balkonkraftwerks?

Bei einer nicht genehmigten Installation eines Balkonkraftwerks in einer Mietwohnung drohen verschiedene rechtliche Konsequenzen:

Mietrechtliche Folgen

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung des Vermieters installieren, stellt dies eine unerlaubte bauliche Veränderung dar. Der Vermieter kann in diesem Fall:

  • Die sofortige Entfernung der Anlage verlangen
  • Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Ihre Kosten fordern
  • Bei Weigerung einen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen

Ordnungsrechtliche Konsequenzen

Eine nicht angemeldete Anlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes dar. Dies kann folgende Konsequenzen haben:

  • Ein theoretisches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
  • In der Praxis Strafzahlungen zwischen 20 und 500 Euro
  • Zusätzliche monatliche Strafzahlungen von bis zu 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung an den Netzbetreiber

Haftungsrechtliche Risiken

Bei nicht genehmigten Anlagen tragen Sie erhebliche Haftungsrisiken:

  • Volle Haftung für Schäden am Gebäude
  • Kostenübernahme für Reparaturarbeiten bei Netzproblemen
  • Schadensersatzansprüche betroffener Dritter
  • Möglicher Verlust des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen

Technische Auflagen

Auch nachträglich können erhebliche Kosten entstehen:

  • Verpflichtende Begutachtungen der Statik und Elektrik
  • Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen
  • Austausch nicht konformer Bauteile
  • Kosten für Fachgutachten zur Prüfung der Sicherheit

Die Installation eines Balkonkraftwerks ohne Genehmigung kann somit nicht nur teuer werden, sondern birgt auch erhebliche rechtliche und technische Risiken. Seit Oktober 2024 haben Sie als Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen.


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Wie kann ich meinen Vermieter von der Installation eines Balkonkraftwerks überzeugen?

Seit dem 17. Oktober 2024 haben Sie als Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Der Vermieter darf die Installation nur noch aus triftigen Gründen ablehnen. Dennoch ist es sinnvoll, den Vermieter durch überzeugende Argumente und eine gute Vorbereitung für Ihr Vorhaben zu gewinnen.

Vorbereitung des Gesprächs

Sammeln Sie vorab alle wichtigen Unterlagen für ein konstruktives Gespräch:

  • Technische Datenblätter der geplanten Anlage mit Sicherheitszertifikaten
  • Skizze der geplanten Installation
  • Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung
  • Dokumentation der fachgerechten Installation

Überzeugende Argumente

Wertsteigerung der Immobilie: Ein Balkonkraftwerk erhöht den Wert der Immobilie und macht sie für zukünftige Mieter attraktiver.

Rechtliche Situation: Verweisen Sie auf das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az. 37 C 2283/20), das die Installation eines Balkonkraftwerks als rechtmäßig bestätigt hat.

Sicherheitsaspekte: Betonen Sie die strengen Sicherheitsstandards:

  • Verwendung zertifizierter Komponenten
  • Fachgerechte Installation
  • Versicherungsschutz durch Ihre Haftpflichtversicherung

Konstruktive Gesprächsführung

Bieten Sie Mitsprache an: Der Vermieter darf bei der Art der Montage mitbestimmen. Zeigen Sie sich offen für Vorschläge zur optischen Integration der Anlage.

Dokumentation: Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Technische Details: Erläutern Sie die professionelle Installation:

  • Maximale Einspeiseleistung von 800 Watt
  • Verwendung normgerechter Komponenten
  • Möglichkeit der Überprüfung durch einen Elektriker

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Welche technischen Nachweise und Dokumentationen benötige ich für die Genehmigung eines Balkonkraftwerks?

Für die Genehmigung eines Balkonkraftwerks benötigen Sie verschiedene technische Nachweise und Dokumentationen, die die Sicherheit und Konformität Ihrer Anlage belegen.

Erforderliche technische Unterlagen

Für die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur benötigen Sie folgende technische Angaben:

  • Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
  • Gesamtleistung der Solarmodule in Watt
  • Wechselrichterleistung in Watt (maximal 800 Watt)
  • Ihre Zählernummer

Technische Spezifikationen und Zertifikate

Die Anlage muss bestimmte technische Standards erfüllen:

  • CE-Kennzeichnung der Komponenten
  • Konformitätserklärungen für Wechselrichter und Solarmodule
  • Nachweis der VDE-Konformität nach DIN VDE AR-N 4105

Dokumentation der Installation

Bei der Installation müssen Sie folgende Nachweise bereithalten:

  • Fotodokumentation der installierten Anlage
  • Kaufbeleg oder Rechnung des Balkonkraftwerks
  • Technische Datenblätter aller Komponenten

Sicherheitsnachweise

Für die sichere Montage sind diese Sicherheitsdokumente relevant:

  • Nachweis der Tragfähigkeit der Balkonbrüstung
  • Bestätigung der fachgerechten Elektroinstallation, falls eine Wieland-Steckdose installiert wurde
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Die technischen Unterlagen müssen die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte belegen: Die Gesamtleistung der Solarmodule darf maximal 2000 Watt betragen, während die Wechselrichterleistung auf 800 Watt begrenzt ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Steckersolargerät (Balkonkraftwerk)

Eine kleine Photovoltaikanlage, die über eine normale Steckdose Strom ins Hausnetz einspeist. Sie besteht meist aus 1-2 Solarmodulen mit maximal 800 Watt Leistung und einem Wechselrichter. Besonders für Mieter geeignet, da sie ohne größere bauliche Eingriffe am Balkon oder der Terrasse montiert werden kann. Nach § 554 BGB haben Mieter seit Oktober 2024 grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation. Wichtig sind dabei Sicherheitsnachweise und technische Vorschriften. Beispiel: Ein 600-Watt-Modul an der Balkonbrüstung kann jährlich etwa 600 kWh Strom erzeugen.


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Sicherheitsleistung

Eine finanzielle Absicherung, die ein möglicher Schuldner im Voraus erbringen muss, um potenzielle Schäden oder Ansprüche abzusichern. Geregelt in §§ 232 ff. BGB. Bei Balkonkraftwerken kann der Vermieter diese zum Schutz vor möglichen Schäden am Gebäude verlangen. Die Leistung kann durch Bankbürgschaft, Kaution oder Versicherung erbracht werden. Beispiel: Ein Mieter hinterlegt 2.000 Euro als Sicherheit für mögliche Sturmschäden durch sein Balkonkraftwerk.


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Außergerichtliche Rechtsverfolgung

Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor einem Gerichtsverfahren, insbesondere durch anwaltliche Tätigkeit. Hierunter fallen etwa Beratung, Korrespondenz oder Mahnungen. Die Kosten können nach § 280 BGB als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn der Gegner im Unrecht war. Beispiel: Ein Anwalt fordert per Schreiben die Entfernung einer ungenehmigten Installation – die Kosten trägt bei Erfolg der Gegner.


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Rückbau

Die vollständige Beseitigung einer baulichen Veränderung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Im Mietrecht oft als Folge unerlaubter Umbauten durch den Mieter nach § 546 BGB gefordert. Umfasst nicht nur die Demontage, sondern auch die Beseitigung von Befestigungen und die Reparatur eventueller Schäden. Beispiel: Nach dem Abbau eines Balkonkraftwerks müssen alle Bohrlöcher verschlossen und die Balkonbrüstung ausgebessert werden.


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Fachgerechte Installation

Eine nach technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften korrekt ausgeführte Montage durch qualifiziertes Personal. Bei Balkonkraftwerken besonders wichtig wegen der Verbindung von Konstruktion und Elektrik. Erfordert die Einhaltung von DIN-Normen, VDE-Vorschriften und baulichen Sicherheitsstandards. Der Nachweis erfolgt durch Dokumentation und Fachfirmen-Bescheinigungen. Beispiel: Ein zertifizierter Elektriker installiert das Balkonkraftwerk nach Herstellervorgaben und dokumentiert alle Prüfschritte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 554 Abs. 1 BGB): Dieser Paragraph regelt die Anpassung des Mietvertrages bei einer Gebrauchsüberlassung von Einrichtungen, die dem Mietinteressenten einen modernen Gebrauch der Mietsache ermöglichen. Im vorliegenden Fall hätte der Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Anbringung des Balkonkraftwerks, jedoch hat das Gericht entschieden, dass die Genehmigung aufgrund der hohen Schadensrisiken und fehlenden Absicherungen nicht zumutbar ist.
  • § 1004 BGB): Dieser Paragraph ermöglicht dem Eigentümer, bei anhaltenden Störungen durch den Besitzer die Beseitigung der Beeinträchtigung zu verlangen. In diesem Fall wurde die Installation des Balkonkraftwerks ohne Zustimmung des Vermieters als Besitzstörung gewertet, wodurch der Vermieter das Recht hatte, die Entfernung der Anlage und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu fordern.
  • §§ 280 ff. BGB): Diese Vorschriften betreffen den Schadensersatz bei Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis. Das Gericht hat die Beklagten zur Zahlung von Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung verurteilt, da die Anbringung des Balkonkraftwerks ohne Zustimmung des Vermieters eine Pflichtverletzung darstellte, die Schadensersatzansprüche begründet.
  • § 296a ZPO): Dieser Paragraph behandelt die verspätete Einreichung von Schriftsätzen und deren Berücksichtigung durch das Gericht. Im vorliegenden Fall wurden wichtige Schriftsätze der Beklagten nach Ablauf der gesetzten Frist eingereicht, sodass das Gericht diese gemäß § 296a ZPO nicht mehr berücksichtigen musste.
  • Versicherungspflicht bei baulichen Veränderungen: Obwohl kein spezifischer Paragraph genannt wird, ergibt sich aus dem Urteil die Notwendigkeit, bei der Installation von Balkonkraftwerken eine entsprechende Versicherung und Sicherheitsleistung nachzuweisen. Dies dient dazu, Haftungsrisiken für den Vermieter zu minimieren und die Sicherheit der baulichen Anlage zu gewährleisten, was im vorliegenden Fall nicht erfolgt ist.

Das vorliegende Urteil


AG Köln – Az.: 208 C 460/23 – Urteil vom 11.07.2024


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