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Schlüssel von Mietwohnung nachmachen: Dürfen Mieter das eigenmächtig?

Wer jemals vor einer verschlossenen Haustür gestanden hat, dem wird die Bedeutung des Wohnungsschlüssels schlagartig bewusst. Ohne den Schlüssel bleibt der Zugang zu der Wohnung respektive dem Haus ohne die kostspielige Hilfe eines Schlüsseldienstes verwehrt. Ebendarum sorgen viele Mieter lieber vor und lassen sich die Schlüssel zu der Mietwohnung eigenmächtig nachmachen. Hiermit geht jedoch rechtlich die Frage einher, ob der Mieter überhaupt dazu berechtigt ist. Fakt ist, dass es diesbezüglich keine genaue gesetzliche Regelung gibt. Dementsprechend sollte der Mieter dieses Ansinnen im Vorwege besser mit dem Vermieter besprechen.

Das Wichtigste in Kürze


Mieter haben das Recht, einfache Schlüssel für ihre Mietwohnung zu kopieren, müssen jedoch bei Sicherheitsschlüsseln und speziellen Schließanlagen die Zustimmung des Vermieters einholen. Bei Verlust oder unbefugtem Kopieren von Sicherheitsschlüsseln können rechtliche Konsequenzen folgen.

  1. Rechtliche Grundlagen: Das Mietrecht im BGB bildet die Basis für die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, einschließlich der Schlüsselübergabe.
  2. Pflichten des Vermieters: Bei Mietbeginn muss der Vermieter alle erforderlichen Schlüssel übergeben und für deren Funktionstüchtigkeit sorgen.
  3. Kopieren von Schlüsseln: Mieter dürfen einfache Schlüssel ohne vorherige Zustimmung kopieren, benötigen jedoch für Sicherheitsschlüssel die Genehmigung des Vermieters.
  4. Informationspflichten: Mieter müssen den Vermieter über das Nachmachen von Schlüsseln informieren, insbesondere die Anzahl der Duplikate.
  5. Verantwortung und Kosten: Die Kosten für das Nachmachen von Schlüsseln trägt grundsätzlich der Mieter, es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen.
  6. Rückgabe von Schlüsseln: Bei Mietende müssen alle Schlüssel, einschließlich der Duplikate, an den Vermieter zurückgegeben werden.
  7. Haftung bei Verlust: Die Haftung des Mieters bei Schlüsselverlust hängt von der Art der Fahrlässigkeit ab und kann zum Ersatz der Schließanlage führen.
  8. Präventive Maßnahmen: Mieter können Risiken durch die Verwendung von Schlüsseltresoren und das Hinterlegen von Ersatzschlüsseln bei Vertrauenspersonen minimieren.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage eines jeden Mietverhältnisses stellt das Mietrecht dar, welches ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Maßgeblich sind die §§ 535 – 580a BGB.

Wohnungsschlüssel nachmachen

Mieter dürfen einfache Schlüssel ohne Zustimmung des Vermieters kopieren. Bei Schlüsseln mit Kopierschutz oder Schließanlagen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat bei Auszug Anspruch auf alle Schlüssel. (Symbolfoto: Yeti studio /Shutterstock.com)

Der Mietvertrag, der auf dem Mietrecht basiert, dient als Grundlage für das rechtliche Verhältnis des Mieters zu dem Vermieter. Aus diesem Vertrag heraus verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter das Mietobjekt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bei einem Wohnraummietobjekt gehören dementsprechend auch die Schlüssel auch dazu. Ohne die Schlüssel kann der Mieter das Mietobjekt nicht vertragsgemäß nutzen.

Dem Vermieter kommen in Bezug auf die Schlüssel bei der Übergabe jedoch noch weitergehende Pflichten zu. Alleinig die Übergabe ist nicht ausreichend, da der Vermieter dem Mieter sämtliche erforderlichen Schlüssel zur Verfügung stellen muss. Hiermit sind sowohl die Wohnungsschlüssel als auch die Schlüssel zu der Haupttür nebst etwaiger Kellerschlüssel respektive Schlüssel für Gemeinschaftseinrichtungen gemeint. Die Kontrolle der Funktionstüchtigkeit bei der Übergabe ist ebenfalls eine Verpflichtung des Vermieters. Sollte ein Schlüssel nicht funktionieren, so liegt die Reparatur in der Verantwortung des Vermieters. Zudem hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Aufklärungspflichten im Hinblick auf etwaige besondere Sicherheitsaspekte der Schlüssel.

Anzahl der Schlüssel

Das Mietrecht schreibt nicht ausdrücklich vor, wie viele Schlüssel der Vermieter dem Mieter für das Mietobjekt zur Verfügung stellen muss. Der Inhalt des Mietvertrages ist dementsprechend entscheidend. In der gängigen Praxis wird einer Mietpartei als alleinstehende Person von dem Vermieter zwei Wohnungs- sowie Haupttürschlüssel nebst einem Briefkastenschlüssel und einem Schlüssel für Gemeinschaftseinrichtungen respektive dem Keller übergeben. Sollten zusätzliche Mietparteien in die Wohnung einziehen, so wird je weiterem Mieter ein zusätzlicher Schlüssel übergeben.

Schlüssel nachmachen

Wer als Mieter einen Schlüssel nachmachen möchte, der sollte zunächst erst einmal den genauen Inhalt des Mietvertrages prüfen. Existieren in dem Vertrag keine genauen Regelungen, so kann ein Vermieter durch das vorherige Einholen der Vermieterzustimmung auf Nummer sicher gehen. In der gängigen Praxis wird hier eine Differenzierung vorgenommen zwischen den sogenannten einfachen Schlüsseln und den Sicherheitsschlüsseln für spezielle Schließanlagen. Bei einfachen Schlüsseln hat der Vermieter, solange er vorab darüber in Kenntnis gesetzt wird, für gewöhnlich keine Einwände.

Bei speziellen Sicherheitsschlüsseln oder gar Sicherungskarten, mit denen Hochsicherheitsschlosssysteme geöffnet werden können, verhält sich der Umstand anders. Sollte der Vermieter die Zustimmung verweigern, so muss er dem Mieter einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen. Eigenmächtig handeln sollte der Mieter in diesen Fällen unter keinen Umständen.

Informationspflichten und Genehmigungen

Es obliegt dem Mieter, den Vermieter über das Ansinnen des Schlüsselnachmachens in Kenntnis zu setzen. Handelt es sich um einen einfachen Schlüssel, der beispielsweise für eine Haushaltshilfe benötigt wird, so muss der Mieter bis zur Erteilung der Zustimmung des Vermieters warten. Hier ist es ausreichend, wenn der Vermieter darüber informiert wird, dass Schlüssel nachgemacht wurden. Diese Information muss jedoch die genaue Anzahl der nachgemachten Schlüssel beinhalten.

Rechtliche Konsequenzen bei unbefugtem Nachmachen von Sicherheitsschlüsseln

Das unbefugte Nachmachen von Sicherheitsschlüsseln kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Strafrecht könnte, je nach Umständen, eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs in Betracht kommen, wenn der nachgemachte Schlüssel dazu verwendet wird, unbefugt in Räumlichkeiten einzudringen. Auch das Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB könnte relevant sein, wenn elektronische Schließsysteme manipuliert werden.

Zivilrechtlich kann der Mieter, der ohne Erlaubnis einen Sicherheitsschlüssel nachmacht, zum Schadensersatz verpflichtet sein, insbesondere wenn dadurch die Sicherheit der Wohnanlage kompromittiert wird. Dies kann den Austausch der Schließanlage umfassen, wenn durch den Verlust des Schlüssels eine Missbrauchsgefahr besteht.

Kündigung und Abmahnung

Das unbefugte Nachmachen von Schlüsseln kann ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein, insbesondere wenn dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter schwerwiegend gestört wird.

Vor allem das unbefugte Nachmachen von Sicherheitsschlüsseln ist rechtlich oft sehr problematisch und kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Mieter sollten sich daher , wie bereits erwähnt, stets die Erlaubnis des Vermieters einholen und sich der potenziellen straf- und zivilrechtlichen Risiken bewusst sein.

Kosten und Verantwortlichkeiten

Sollte es erforderlich werden, dass ein Schlüssel nachgemacht werden muss, so hängt die Verantwortung hierfür sowie die Kostenfrage von der jeweiligen Situation ab. Vor der ersten Schlüsselübergabe im Zuge des Mietbeginns obliegt die Verantwortung für das etwaig erforderliche Nachmachens eines Schlüssels bei dem Vermieter. Dieser hat dann auch die Kosten hierfür zu tragen. Sollte der Mieter nach dem Beginn des Mietverhältnisses einen Schlüssel nachmachen wollen, so muss er auch die Kosten hierfür übernehmen.

Es obliegt der Verantwortung des Mieters, einen professionellen Anbieter zu finden und den Auftrag zu erteilen. Sofern Schlösser an dem Mietobjekt ausgetauscht werden müssen kommt es auf die genauen Gründe an, die den Schlosstausch erforderlich werden lassen. Hat der Mieter das Schloss beschädigt, so gilt das Verursacherprinzip und der Mieter muss den Schlosstausch bezahlen. Im Zweifel kann ein rechtsanwaltlicher Rat Abhilfe schaffen.

Rückgabe von Schlüsseln

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, sämtliche Schlüssel dem Vermieter im Zuge der Wohnungsübergabe zu übergeben. Dies beinhaltet auch die nachgemachten Exemplare. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt hat der Vermieter die Berechtigung, die Schlösser des Mietobjekts austauschen zu lassen und die Kosten hierfür dem Mieter aufzuerlegen. Die Übergabe der Schlüssel sollte, ähnlich wie zu Beginn des Mietverhältnisses, schriftlich mittels eines Schlüsselübergabeprotokolls, dokumentiert werden.

Sonderfälle und Streitigkeiten

Kaum ein anderer Gegenstand wird so häufig von dem Besitzer verloren wie der Schlüssel. Ist dies der Fall, so muss der Vermieter auf jeden Fall darüber informiert werden. In der gängigen Praxis erfolgt dann ein Austausch der Schlösser. Aus rechtlicher Sicht hat der Mieter als Verursacher diese Kosten zu tragen. Es ist jedoch auch denkbar, dass eine anderweitige Lösung zwischen dem Vermieter und dem Mieter gefunden wird. Die gute und frühzeitige Kommunikation ist in diesem Fall grundlegend wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Sollten sich Streitigkeiten dennoch nicht vermeiden lassen kann der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt ratsam sein. Wir stehen mit unserer juristischen Fachkompetenz und Erfahrung sehr gerne hierfür zur Verfügung.

Haftung des Mieters bei Verlust eines Schlüssels

Wenn ein Mieter einen Schlüssel verliert, kann dies je nach Situation unterschiedliche Haftungsfolgen haben. Die Haftung des Mieters hängt davon ab, ob der Verlust auf einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

Einfache Fahrlässigkeit

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Mieter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ohne dabei besonders leichtsinnig zu handeln. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Schlüssel aus einer Tasche fällt, weil diese nicht ordnungsgemäß verschlossen war. In solchen Fällen haftet der Mieter für den Verlust und muss für die Kosten eines Ersatzschlüssels aufkommen. Ein Austausch der gesamten Schließanlage ist jedoch nur dann erforderlich, wenn eine Missbrauchsgefahr besteht.

Grobe Fahrlässigkeit

Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn der Mieter die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Beispiele hierfür sind das Hinterlegen des Schlüssels unter der Fußmatte oder das Liegenlassen im Auto. In solchen Fällen haftet der Mieter nicht nur für die Kosten eines Ersatzschlüssels, sondern möglicherweise auch für den Austausch der gesamten Schließanlage, falls dies zur Wahrung der Sicherheit notwendig ist.

Vorsatz

Wenn der Mieter den Schlüssel absichtlich verliert oder beschädigt, liegt Vorsatz vor. In diesem Fall haftet der Mieter vollumfänglich für alle entstehenden Kosten, einschließlich des Austauschs der Schließanlage, sofern dies erforderlich ist.

Tipps zur Minimierung der Haftung

Um das Risiko einer Haftung zu minimieren, können Mieter verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Verwendung eines Schlüsseltresors: Ein sicherer Ort zur Aufbewahrung der Schlüssel kann das Risiko eines Verlustes verringern.
  • Hinterlegung eines Ersatzschlüssels bei einer Vertrauensperson: Dies kann im Falle eines Verlustes des Hauptschlüssels hilfreich sein.
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Einige Versicherungen decken den Verlust von Schlüsseln ab. Es ist ratsam, den Versicherungsschutz diesbezüglich zu überprüfen.

Typische Situationen und Haftung

  • Verlust des Schlüssels im Urlaub: Abhängig von den Umständen kann dies als einfache oder grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
  • Diebstahl des Schlüssels aus der Wohnung: Wenn der Mieter keine Fahrlässigkeit zu verantworten hat, wie z.B. bei einem Einbruch, liegt in der Regel keine Haftung vor.

Es ist festzuhalten, dass die Haftung des Mieters bei Schlüsselverlust von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Durch vorsichtiges Handeln und präventive Maßnahmen kann das Risiko eines Verlustes und damit einer Haftung minimiert werden.

Vorgehen bei Schlüsselverlust

Wenn Sie als Mieter den Schlüssel Ihrer Mietwohnung verloren haben, gibt es bestimmte Schritte, die Sie befolgen sollten, sowie Rechte und Pflichten, die sowohl Sie als auch Ihr Vermieter haben. Hier ist eine detaillierte Anleitung, was zu tun ist:

Schritte bei Schlüsselverlust

  1. Unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters: Informieren Sie Ihren Vermieter so schnell wie möglich über den Verlust des Schlüssels. Dies ist wichtig, da der Vermieter für die Sicherheit des Hauses verantwortlich ist.
  2. Polizei informieren (optional): Wenn der Schlüssel zusammen mit persönlichen Dokumenten gestohlen wurde, sollten Sie auch die Polizei informieren.
  3. Klärung der weiteren Schritte: Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob ein Ersatzschlüssel angefertigt oder das Schloss bzw. die Schließanlage ausgetauscht werden soll.

Rechte und Pflichten

  • Mieterpflichten: Als Mieter sind Sie verpflichtet, sorgfältig mit den übergebenen Schlüsseln umzugehen. Bei Verlust des Schlüssels kann der Vermieter unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen, insbesondere wenn durch den Verlust ein Missbrauch des Schlüssels möglich ist. Die Kosten für den Ersatzschlüssel oder den Austausch des Schlosses können Ihnen auferlegt werden, sofern Sie den Verlust verschuldet haben.
  • Vermieterpflichten: Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung sicher ist. Er kann entscheiden, ob das Schloss ausgetauscht wird, muss aber die Kosten dafür tragen, es sei denn, der Mieter hat den Verlust verschuldet. Vertragsklauseln, die den Mieter unabhängig vom Verschulden zur Zahlung verpflichten, sind unwirksam.

Kosten bei Schlüsselverlust

Die Kosten variieren je nach Situation. Für einen einfachen Schlüsselersatz können Kosten von etwa 10 bis 20 Euro anfallen. Muss jedoch das Schloss oder gar die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden, können die Kosten deutlich höher sein, hauptsächlich bei Sicherheitsschlössern oder Zentralschließanlagen. In einigen Fällen kann Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. Prüfen Sie Ihre Police auf entsprechende Deckungen.

Sonderfall Zentralschließanlage

Bei Verlust eines Schlüssels für eine Zentralschließanlage kann der Austausch der gesamten Anlage erforderlich sein. Ob Sie als Mieter die Kosten tragen müssen, hängt davon ab, ob ein Missbrauch des Schlüssels möglich ist und ob Sie den Verlust verschuldet haben.

Bei Schlüsselverlust ist es wichtig, schnell zu handeln und den Vermieter zu informieren. Die Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob ein Missbrauch des Schlüssels möglich ist und ob der Mieter den Verlust verschuldet hat. In einigen Fällen kann eine Versicherung die Kosten decken.

Fazit

Die Schlüssel einer Wohnung haben eine ganz besondere Priorität und sind in einem Mietverhältnis essenziell wichtig für die vertragsgemäße Nutzung des Objekts. Vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses obliegt es dem Vermieter dafür zu sorgen, dass der Mieter sämtliche erforderlichen funktionierenden Schlüssel erhält. Eine genaue gesetzlich festgeschriebene Anzahl gibt es in Deutschland nicht.

Sollte der Mieter sich Schlüssel nachmachen lassen wollen, so ist die vorherige Kommunikation mit dem Vermieter erforderlich. Es gelten die Regelungen, die in dem Mietvertrag festgeschrieben wurden. Gibt es keine Regelungen, so kann der Mieter jedoch im Fall eines berechtigten Interesses die Schlüssel auf eigene Kosten nachmachen lassen. Der Vermieter muss allerdings über die Anzahl der nachgemachten Exemplare informiert werden. Wird das Vertragsverhältnis beendet, so müssen alle Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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