✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Abstellen von Gegenständen wie Waschmaschinen und Schuhregalen im Treppenhaus ist gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick unzulässig, und die Beklagten sind verpflichtet, diese Gegenstände zu entfernen.
- Titel der Webseite: Abstellen von Hausrat im Treppenhaus unzulässig | AG Köpenick – Az.: 4 C 143/17 – Urteil vom 06.10.2017
- Die Beklagten wurden aufgefordert, die vor ihrer Wohnungstür im Treppenhaus abgestellten Gegenstände (Waschmaschine und Schuhregal) zu entfernen.
- Die Beklagten sind auch verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Berufung wurde nicht zugelassen.
- Die Entscheidung ist unanfechtbar, und die Klage ist begründet.
- Die Klägerin hat den Beklagten mit dem schriftlichen Mietvertrag vom 27. Juli 2016 die Nutzung der Mieträume überlassen, aber der Gebrauch des Treppenhauses in der Weise, dass dort Gegenstände abgestellt werden dürfen, ist nicht enthalten.
- Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus kann im Falle eines Brandes Fluchtwege versperren und ist auch aus Brandschutzgründen unzulässig.
- Obwohl die Beklagten aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht entfernen können, besteht der Anspruch weiterhin, und sie müssen Hilfspersonen einsetzen.
AG Köpenick – Az.: 4 C 143/17 – Urteil vom 06.10.2017
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die vor der Wohnungseingangstür der Mietwohnung im Hause Straße, Berlin, Stock (Wohnungsnummer:) befindlichen Gegenstände (Waschmaschine und Schuhregal) zu entfernen.
2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Gründe
Die Klage ist begründet.
Der Klägerin steht aus dem Mietvertrag der Parteien gegen die Beklagten ein Anspruch auf Entfernung der Waschmaschine und des Schuhregals zu, die die Beklagten vor ihrer Wohnungstür abgestellt haben. Die Klägerin hat den Beklagten mit dem schriftlichen Mietvertrag vom 27. Juli 2016 die Nutzung der Mieträume überlassen, hierzu gehört aber nicht der Gebrauch der Treppenhäuser in der Weise, dass dort Gegenstände abgestellt werden dürfen. Einerseits werden hier im Falle eines möglichen Brandes Fluchtwege versperrt, andererseits ist das Abstellen eines Holzregals auch aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.
Die Beklagten stellen auch nicht in Abrede, dass die in Rede stehenden Gegenstände grundsätzlich nicht vor der Wohnungstür stehen dürfen, sie berufen sich vielmehr darauf, dass die Klägerin in ihrem Schreiben vom 28. Juni 2017 angekündigt habe, die Gegenstände selbst zu entfernen. Diese Erklärung ist indes nicht im Sinne einer Verpflichtung der Klägerin oder eines Vertragesangebotes auszulegen, das die Beklagten angenommen haben könnten. Die Erklärung stellt vielmehr lediglich eine Androhung dar, die die Verpflichtung der Beklagten nicht entfallen lässt. Auch der Umstand, dass die Beklagten aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht entfernen können, schließt den Anspruch nicht aus, insoweit müssen sie sich Hilfspersonen bedienen.
Die prozessualen Nebenentscheidungen ergehen gemäß §§ 91 Abs. 1, 708 Nr. 11, 713 ZPO.
Die Berufung war nicht zuzulassen, weil kein Fall von § 511 Abs. 4 ZPO vorliegt.
✔ Begriffe kurz erklärt
Darf ich Hausrat im Treppenhaus abstellen?
Das Abstellen von Hausrat im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht gestattet, da es zu Behinderungen und potenziellen Sicherheitsrisiken führen kann, insbesondere im Falle eines Brandes. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für bestimmte Gegenstände wie Gehhilfen, Rollstühle und Kinderwagen, die im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, sofern sie nicht den Zugang oder die Nutzung des Treppenhauses behindern. Diese Gegenstände sollten möglichst platzsparend, zum Beispiel zusammengeklappt, positioniert werden.
Es gibt spezielle Regelungen in Bezug auf den Brandschutz, die das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus regeln. Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft kann bestimmte Regeln festlegen, die im Treppenhaus gelten, und diese werden üblicherweise in der Hausordnung festgehalten. Mieter sollten sich an die in der Hausordnung festgelegten Regeln halten, um Konflikte und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das Abstellen von Müll im Treppenhaus ist beispielsweise nicht erlaubt. Müll sollte nur kurzzeitig im Treppenhaus gelagert werden, andernfalls kann der Vermieter den Mieter abmahnen und sogar kündigen. Auch fahrbare Gegenstände wie Fahrräder und Roller sind im Treppenhaus nicht erlaubt.
Es ist ratsam, sich mit dem Vermieter oder der Verwaltung in Verbindung zu setzen, wenn es Unklarheiten darüber gibt, welche Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Die genauen Regelungen können von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein, und es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen des jeweiligen Gebäudes zu verstehen.
Insgesamt ist es wichtig, das Treppenhaus frei von Hindernissen zu halten, um die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu gewährleisten.
§ Relevante Rechtsbereiche für dieses Urteil:
- [Mietrecht]: In diesem Fall geht es um die Bestimmungen des Mietrechts bezüglich des Abstellens von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhäusern. Die Beklagten wurden aufgefordert, die Gegenstände zu entfernen, da diese gegen die mietrechtlichen Bestimmungen verstoßen.
- [Brandschutzrecht]: Brandschutz spielt eine wichtige Rolle, da das Abstellen von Gegenständen in Fluchtwegen, wie dem Treppenhaus, im Falle eines Brandes eine erhebliche Gefahr darstellen kann. Das Abstellen eines Holzregals wurde besonders hervorgehoben, da es zusätzliche Brandschutzbedenken gibt.
- [Zivilprozessrecht]: Die prozessualen Nebenentscheidungen und die Erwähnung von bestimmten Paragraphen (§§ 91 Abs. 1, 708 Nr. 11, 713 ZPO und § 511 Abs. 4 ZPO) beziehen sich auf das Zivilprozessrecht, welches die Verfahrensregeln für die Durchführung des Rechtsstreits festlegt.
➨ Unzulässiges Abstellen von Hausrat: Was nun?
Die juristische Welt des Mietrechts birgt viele Stolpersteine, wie das unzulässige Abstellen von Hausrat im Treppenhaus. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Köpenick (Az.: 4 C 143/17) unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von mietrechtlichen Regelungen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Ob es um das Abstellen von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen oder andere mietrechtliche Belange geht, professionelle Unterstützung kann Klarheit schaffen und Sie vor ungewollten Folgen bewahren.
Wir bieten eine erste Einschätzung Ihrer Situation an, gefolgt von einer umfassenden Beratung, um eine rechtliche Lösung zu erarbeiten. Unsere Expertise in Mietrecht und Wohneigentumsrecht ist Ihr Vorteil in der Sicherung Ihrer Rechte und der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihre Angelegenheiten rechtlich klären zu lassen. Unsere professionelle Beratung steht Ihnen zur Seite.