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Schimmelpilz – Mangel oder falsches Nutzerverhalten

Feuchte Wände und muffige Räume: Eine Kölner Familie hat jahrelang unter hartnäckigem Schimmelbefall gelitten, bis das Amtsgericht Klarheit schaffte. Baumängel an Fenstern wurden als Hauptursache bestätigt, was zu einer Mietminderung führte. Der Vermieter steht nun in der Pflicht, die Schäden nachhaltig zu beseitigen und die geschädigten Mieter zu entschädigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Köln
  • Datum: 04.09.2024
  • Aktenzeichen: 206 C 17/23
  • Rechtsbereiche: Mietrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Mieter, der die Beseitigung der festgestellten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in der angemieteten Wohnung verlangt
    • Beklagte: Vermieterin bzw. verantwortliche Partei, die zur nachhaltigen, sach- und fachgerechten Beseitigung der Schäden verurteilt wurde
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: In der vom Kläger angemieteten Wohnung im 3. Obergeschoss links in der A.-straße traten diverse Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in mehreren Räumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Kinderzimmer, Gäste-WC) auf, die aufgetretene Mängel betreffen Fensternahe Bereiche wie Rahmen, Fensterbänke und angrenzende Wände bzw. Decken.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die beschriebenen Bauschäden nachhaltig – also inklusive der Ursachenbeseitigung – fachgerecht zu beheben.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, die aufgeführten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in den genannten Bereichen der Wohnung nachhaltig zu beseitigen.
    • Folgen: Die Entscheidung verpflichtet die Beklagte zur fachgerechten Instandsetzung der Wohnung, wodurch der Mangel beseitigt und der vertragsgemäße Wohnwert wiederhergestellt wird.

Schimmelbildung: Ursachen, Folgen und Lösungsmöglichkeiten in einem konkreten Fall

Das Phänomen Schimmelpilz führt zu intensiven Diskussionen: Tragen Baufehler oder falsches Nutzungsverhalten zur Schimmelbildung bei? Unzureichende Belüftung und hohe Wohnungsfeuchtigkeit können zudem zu erheblichen Bausubstanzschäden und einer Beeinträchtigung der Innenraumluftqualität führen.

Durch den Einsatz von Hygrometern und präventiven Maßnahmen der Schimmelbekämpfung wird versucht, langfristig stabile Lösungen zu erreichen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt.

Der Fall vor Gericht


Schimmelbefall in Kölner Mietwohnung: Gericht stellt Baumängel an Fenstern fest

Schimmelbefall durch Baufehler und Mietverhalten | Symbolbild: Flux gen.

In einem Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 206 C 17/23) wurde ein Vermieter zur nachhaltigen Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an den Fenstern einer Mietwohnung verpflichtet. Die betroffene sechsköpfige Familie hatte seit Jahren mit wiederkehrendem Schimmelbefall zu kämpfen.

Bauliche Mängel als Hauptursache an Fenstern nachgewiesen

Ein Sachverständigengutachten bestätigte, dass die Schäden rund um die Fensterrahmen und Fensterbänke auf bauliche Mängel zurückzuführen sind. Der Gutachter stellte fest, dass an den Fenstern Wärmebrücken vorhanden sind, die zwangsläufig zur Kondensatbildung führen. Diese Probleme traten in mehreren Räumen der Wohnung auf, darunter Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche und Gäste-WC.

Differenzierte Beurteilung der Schimmelursachen

Das Gericht unterschied deutlich zwischen den baulich bedingten Schäden an den Fenstern und weiteren Schimmelbildungen in der Wohnung. Während der Vermieter für die Fensterbereiche verantwortlich gemacht wurde, führte das Gericht Schimmel an anderen Stellen auf unzureichendes Lüftungsverhalten der Mieter zurück. Der Sachverständige hatte festgestellt, dass die Lüftungsvorgänge zu kurz waren und die Luftfeuchtigkeit nach dem Lüften nicht ausreichend absank.

Finanzielle Entscheidung

Das Gericht sprach dem Mieter eine Mietminderung von 15 Prozent für die baulich bedingten Schimmelschäden zu. Für Januar 2023 wurde die Minderung auf 40 Prozent erhöht, da zusätzlich ein Wasserschaden auftrat. Insgesamt muss der Vermieter 438,06 Euro an zu viel gezahlter Miete zurückerstatten. Eine weitergehende Rückforderung für frühere Zeiträume wurde abgelehnt, da der genaue Umfang der Schäden nicht ausreichend dokumentiert war.

Rechtliche Konsequenzen für den Vermieter

Neben der Mietzahlung muss der Vermieter die Mangelbeseitigung fachgerecht und nachhaltig durchführen. Dies umfasst nicht nur die oberflächliche Behandlung der Schimmelschäden, sondern auch die Beseitigung der baulichen Ursachen im Bereich der Fenster. Zudem wurde der Vermieter zur Übernahme vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 453,87 Euro verpflichtet.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht bestätigt, dass Vermieter verpflichtet sind, Feuchtigkeits- und Schimmelschäden nicht nur oberflächlich zu behandeln, sondern auch deren Ursachen nachhaltig zu beseitigen. Die bloße Behandlung mit Isolierfarbe reicht nicht aus. Das Urteil stellt klar, dass bei nachgewiesenen baulichen Mängeln der Vermieter in der Pflicht ist und sich nicht auf falsches Lüftungsverhalten der Mieter berufen kann.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine fachgerechte und nachhaltige Beseitigung von Schimmelschäden, die über das bloße Überstreichen hinausgeht. Sie können vom Vermieter verlangen, dass er die Ursachen des Schimmels untersucht und behebt – insbesondere wenn der Schimmel an mehreren Stellen auftritt. Bei anhaltenden Schimmelproblemen können Sie die Miete mindern und Schadenersatz für beschädigte Gegenstände fordern. Lassen Sie sich nicht mit oberflächlichen Ausbesserungen abspeisen und dokumentieren Sie die Schäden sorgfältig mit Fotos.

Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Klarheit bei Schimmelschäden und Baumängeln

Wer mit baulichen Mängeln und Schimmelbefall in seiner Wohnung konfrontiert ist, weiß, wie vielschichtig die Ursachen sein können. Unklare Zuständigkeitsbereiche und kombinierte Einflüsse unterschiedlicher Verursacher erfordern eine fundierte und präzise Prüfung der individuellen Situation, um bestehende Fragestellungen über Rechte und Ansprüche nachhaltig zu klären.

Unsere Expertise in der sachlichen Prüfung von Schadensfällen ermöglicht es uns, Sie bei der Analyse Ihrer Situation zu unterstützen und fundiert auf Ihre spezifischen Herausforderungen einzugehen. Mit dieser transparenten Herangehensweise legen Sie den Grundstein für eine zielgerichtete und rechtssichere Lösung.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer trägt die Beweislast bei Schimmelbefall in der Mietwohnung?

Bei Schimmelbefall in der Mietwohnung gilt ein dreistufiges System der Beweislast.

Erste Stufe – Nachweis des Mangels

Als Mieter müssen Sie zunächst nur das Vorhandensein des Schimmels nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch Fotos und Zeugenaussagen. Eine sorgfältige Dokumentation des Schimmelbefalls ist daher von großer Bedeutung.

Zweite Stufe – Ursachennachweis durch den Vermieter

Nach erfolgreicher Dokumentation des Mangels liegt die Hauptbeweislast beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Schimmel nicht durch bauliche Mängel oder andere Ursachen aus seinem Verantwortungsbereich entstanden ist. Dies geschieht meist durch ein technisches Gutachten, das bauliche Ursachen ausschließt.

Dritte Stufe – Mieterverhalten

Erst wenn der Vermieter erfolgreich nachgewiesen hat, dass keine baulichen Mängel vorliegen, müssen Sie als Mieter beweisen, dass Sie ordnungsgemäß geheizt und gelüftet haben. Dies können Sie durch Zeugenaussagen oder durch die Dokumentation Ihres Heiz- und Lüftungsverhaltens belegen.

Besonderheiten der Beweisführung

Wenn konkrete Anhaltspunkte für bauliche Mängel wie Fassadenschäden, mangelhafte Dachisolierung oder ungenügende Wärmedämmung bestehen, muss sich der Vermieter zuerst entlasten. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, trägt er die Verantwortung für die Schimmelbeseitigung.

Die Beseitigung des Schimmels selbst ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, unabhängig von der Ursache. Die Kostentragung richtet sich dann nach dem Ergebnis der Beweisführung.


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Welche Mietminderungen sind bei Schimmelbefall rechtlich möglich?

Bei Schimmelbefall in der Mietwohnung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Mietminderung nach § 536 BGB, sofern Sie den Schimmel nicht selbst verursacht haben. Die Minderung tritt automatisch kraft Gesetzes ein, sobald Sie den Mangel beim Vermieter angezeigt haben.

Voraussetzungen für die Mietminderung

Der Schimmelbefall muss die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigen. Die Beweislast für ein eventuelles Fehlverhalten des Mieters liegt beim Vermieter. Wenn übermäßiges Heizen und Lüften erforderlich wäre, um den Schimmel zu vermeiden, liegt ein Mangel vor, den Sie als Mieter nicht zu vertreten haben.

Höhe der Mietminderung nach Rechtsprechung

Die Gerichte haben je nach Ausmaß und Ort des Befalls unterschiedliche Minderungssätze festgelegt:

  • Schimmel im Bad: bis zu 30% Minderung
  • Schimmel im Kinderzimmer: 20% bei Befall an drei Wänden bis 30 cm Höhe
  • Schimmel im Keller: 10% wenn nur feuchtigkeitsresistente Gegenstände gelagert werden können
  • Großflächiger Schimmel im Wohnzimmer: bis zu 50% bei Befall von 60% der Wohnfläche
  • Schimmel an allen Außenwänden: 20% wenn kein sinnvolles Aufstellen von Möbeln möglich ist

Korrekte Vorgehensweise

Sie müssen den Schimmelbefall unverzüglich schriftlich beim Vermieter melden. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung von 2-4 Wochen. Die Minderung können Sie nicht rückwirkend geltend machen, außer wenn Sie die Miete unter Vorbehalt gezahlt haben.


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Welche Pflichten hat der Vermieter bei der Schimmelbeseitigung?

Der Vermieter ist nach § 535 BGB grundsätzlich zur fachgerechten Beseitigung von Schimmel verpflichtet, unabhängig von der Ursache des Befalls. Diese Verpflichtung besteht, da er die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten muss.

Erste Schritte nach Schimmelmeldung

Nach Erhalt einer Schimmelmeldung muss der Vermieter unverzüglich tätig werden. Er ist verpflichtet, die Ursache des Schimmelbefalls durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Die Kosten für das Gutachten trägt zunächst der Vermieter, diese können jedoch später der für den Schimmel verantwortlichen Partei in Rechnung gestellt werden.

Durchführung der Schimmelbeseitigung

Die Schimmelbeseitigung muss innerhalb von maximal 4 Wochen erfolgen. Eine fachgerechte Sanierung umfasst dabei folgende Schritte:

  • Entfernung des befallenen Materials
  • Desinfektion und Trocknung des Untergrunds
  • Feinreinigung der Wohnung
  • Durchführung einer Nachuntersuchung

Besondere Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss den Erfolg seiner Sanierungsmaßnahmen nachweisen. Bei der Beauftragung einer Fachfirma ist er verpflichtet, eine vollständige und fachgerechte Sanierung durchführen zu lassen. Nach Abschluss der Arbeiten sollte durch Messungen kontrolliert werden, ob keine Schimmelsporen mehr vorhanden sind.

Kostentragung und Verantwortlichkeit

Liegt die Ursache des Schimmels in baulichen Mängeln, muss der Vermieter die gesamten Sanierungskosten tragen. Kann nicht eindeutig festgestellt werden, ob Baumängel oder falsches Nutzerverhalten die Ursache sind, muss ebenfalls der Vermieter für die Beseitigung aufkommen.


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Wie lässt sich zwischen baulichen Mängeln und falschem Lüftungsverhalten unterscheiden?

Die Unterscheidung zwischen baulichen Mängeln und falschem Lüftungsverhalten erfordert eine genaue Betrachtung der Schimmelbildung. Nur ein Fachmann kann abschließend feststellen, ob die Ursache von Schimmel am falschen Lüften oder Heizen liegt oder aufgrund von Baumängeln verursacht wurde.

Typische Anzeichen für falsches Lüftungsverhalten

Schimmel durch falsches Lüften zeigt sich durch charakteristische Merkmale. Der Schimmel tritt zunächst an der Decke und in den Raumecken auf. Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist, dass sich der Schimmel im Anfangsstadium noch wegwischen lässt, da er durch Feuchtigkeitsniederschläge von innen auf der Oberfläche entsteht. Bei Kippfensterlüftung zeigt sich der Schaden häufig an den Wandflächen nahe dem Fensterrahmen.

Anzeichen für bauliche Mängel

Bauliche Mängel haben andere typische Erscheinungsformen. Wenn der Schimmel von unten herauf zieht oder sich mitten auf der Wand große Flecken bilden, deutet dies auf ein nasses Mauerwerk hin. In etwa 60% der Fälle sind bauliche Mängel die Hauptursache für Schimmelbildung. Bauliche Faktoren, die Schimmel begünstigen, sind:

  • Baustoffe mit geringer Diffusionsfähigkeit wie Beton und Polystyrol
  • Wasserdichte Fassadenfarben
  • Abgedichtete Fenster
  • Kälte- bzw. Wärmebrücken an Fenstern oder Balkontüren

Rechtliche Beweislast

Im Streitfall gilt die sogenannte Sphärentheorie: Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass kein Baumangel vorliegt. Erst wenn ihm dieser Nachweis gelingt, muss der Mieter sein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten nachweisen. Bei Modernisierungen, etwa dem Einbau neuer Isolierglasfenster, muss der Vermieter den Mieter über notwendige Änderungen des Lüftungsverhaltens informieren. Unterlässt er dies, trägt er ein Mitverschulden von mindestens 50% an der Schimmelbildung.


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Welche ersten Schritte sollten Mieter bei Schimmelentdeckung unternehmen?

Bei der Entdeckung von Schimmel in der Mietwohnung besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 536c BGB. Sie müssen den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich über den Schimmelbefall informieren.

Dokumentation des Schadens

Erstellen Sie eine umfassende Dokumentation des Schimmelbefalls. Fotografieren Sie alle betroffenen Stellen detailliert und notieren Sie das Datum der Entdeckung sowie die genauen Standorte. Diese Dokumentation ist für die spätere Beweisführung von entscheidender Bedeutung.

Schriftliche Mängelanzeige

Verfassen Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Versenden Sie diese per E-Mail oder noch besser per Einschreiben, um einen Nachweis über den Versand zu haben. In der Anzeige sollten Sie den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels auffordern und eine angemessene Frist setzen.

Vorläufige Schutzmaßnahmen

Bis zur Klärung der Ursache und Beseitigung des Schimmels sollten Sie:

  • Betroffene Bereiche nicht selbstständig mit chemischen Mitteln behandeln
  • Den Raum regelmäßig lüften
  • Möbel von befallenen Wänden abrücken

Fristsetzung und weitere Schritte

Die angemessene Frist zur Schimmelbeseitigung beträgt je nach Umfang des Befalls zwei bis vier Wochen. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb dieser Frist, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.

Wichtig ist auch die Klärung der Ursache des Schimmelbefalls. Der Vermieter haftet nur dann, wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist und nicht durch falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten entstanden ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mietminderung

Eine gesetzlich garantierte Reduzierung der Mietzahlung bei Mängeln der Mietsache, die die Gebrauchstauglichkeit einschränken. Basiert auf § 536 BGB und ermöglicht Mietern, die Miete entsprechend der Beeinträchtigung zu kürzen. Die Minderung erfolgt automatisch und muss nicht gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

Beispiel: Bei Schimmelbefall aufgrund baulicher Mängel kann die Miete – wie im Text – um 15% gemindert werden, bei zusätzlichen Schäden sogar um 40%.


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Wärmebrücke

Schwachstellen in der Gebäudehülle, an denen mehr Wärme nach außen abgegeben wird als in der Umgebung. Diese entstehen oft an Fensterrahmen, Balkonanschlüssen oder Außenwandecken. Durch die lokale Abkühlung der Oberfläche kann sich Kondenswasser bilden, was zu Schimmelbildung führt.

Beispiel: Im Fensterbereich führt eine Wärmebrücke zu Kondensation und in der Folge zu Schimmelbildung, weil die warme Raumluft an der kalten Stelle kondensiert.


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Mangelbeseitigung

Die rechtliche Verpflichtung des Vermieters, einen vertragswidrigen Zustand der Mietsache zu beheben. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Dies umfasst die vollständige Beseitigung der Ursache, nicht nur die Behandlung von Symptomen.

Beispiel: Bei Schimmel wegen Baumängeln muss der Vermieter nicht nur den Schimmel entfernen, sondern auch die baulichen Ursachen beseitigen.


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Hygrometer

Ein Messgerät zur Bestimmung der relativen Luftfeuchtigkeit in Räumen. Dient als wichtiges Instrument zur Prävention von Schimmelbildung und zur Dokumentation des Raumklimas. Die Messwerte helfen bei der Beurteilung, ob ausreichend gelüftet wird.

Beispiel: Ein Hygrometer zeigt an, dass die Luftfeuchtigkeit 70% beträgt – ein Wert, der Schimmelbildung begünstigt und verstärktes Lüften erforderlich macht.


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Bausubstanzschaden

Beschädigungen an der grundlegenden Struktur eines Gebäudes, die dessen Stabilität, Funktionalität oder Wohnqualität beeinträchtigen. Diese können durch Feuchtigkeit, mangelhafte Bauausführung oder Alterung entstehen und führen oft zu weiteren Folgeschäden.

Beispiel: Anhaltende Feuchtigkeit führt zu Schäden am Mauerwerk, zersetzt den Putz und schwächt die tragende Struktur.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB): Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten des Vermieters und Mieters aus dem Mietvertrag. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen und die Mietsache pfleglich zu behandeln.
    Im vorliegenden Fall muss der Vermieter die Wohnung dauerhaft frei von Feuchtigkeit und Schimmel halten, um den vertragsgemäßen Gebrauch für die Familie zu gewährleisten.
  • § 536 BGB): Nach diesem Paragraphen kann der Mieter die Miete mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung.
    Hier führen die Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme in mehreren Räumen zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität, wodurch der Mieter berechtigt ist, die Miete entsprechend zu mindern.
  • § 536a BGB): Dieser Paragraph ermöglicht dem Mieter, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Vermieter den Mangel schuldhaft nicht beseitigt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz umfasst nicht nur die Mietminderung, sondern auch weitere durch den Mangel verursachte Schäden.
    In diesem Fall erhält der Mieter eine finanzielle Entschädigung für die entstandenen Schäden und die erlittenen Einschränkungen aufgrund der anhaltenden Schimmelprobleme.
  • § 536c BGB): Nach dieser Vorschrift muss der Mieter dem Vermieter Mängel unverzüglich anzeigen, um dem Vermieter die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung zu geben. Unterlässt der Mieter die Anzeige, kann er bestimmte Rechte verlieren.
    Der Mieter hat zwischen 2018 und 2022 wiederholt die Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme schriftlich gemeldet, wodurch seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Mietminderung rechtlich abgesichert sind.
  • § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB (Instandhaltungspflicht): Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, was auch die Beseitigung von Mängeln umfasst, die während der Mietzeit auftreten.
    Im konkreten Fall verpflichtet die gerichtliche Entscheidung den Vermieter zur nachhaltigen und fachgerechten Beseitigung der Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in der Wohnung, um die Wohnqualität für den Mieter und seine Familie sicherzustellen.

Das vorliegende Urteil


– AG Köln – Az.: 206 C 17/23


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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