Darf der Vermieter eine SCHUFA-Bonitätsauskunft vom Mieter verlangen?
Die Wohnungssuche gestaltet sich vielerorts in Deutschland zunehmend schwieriger, da das vorhandene Angebot die Nachfrage um ein Vielfaches übersteigt. Dementsprechend sind Vermieter in der glücklichen Position, sich die Mieter für das begehrte Mietobjekt regelrecht aussuchen zu können. Ein wesentlicher Aspekt bei der Auswahl des passenden Mieters für das Mietobjekt ist zweifelsohne die finanzielle Gesamtsituation des Mietinteressenten. Kein Vermieter möchte gern ein Mietverhältnis mit einem Mieter eingehen, der sich das Mietobjekt unter Umständen finanziell nicht leisten kann. Um die Gefahr von Mietausfällen zu mindern fordern daher viele Vermieter von ihren Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft ab. Anhand der Schufa-Auskunft lässt sich ein sehr guter Einblick in die finanzielle Gesamtsituation des Mietinteressenten gewinnen, doch gibt es im Zusammenhang mit der Schufa-Auskunft für Mieter und Vermieter einige Kriterien zu beachten.
Um was handelt es sich bei der Schufa eigentlich?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz Schufa) ist ein Unternehmen, welches seit geraumer Zeit wirtschaftliche Daten über die Menschen in Deutschland sammelt und verarbeitet. In früheren Tagen war die Schufa fast ausschließlich als gängiges Informationsmittel für Banken vorbehalten, wenn ein Mensch einen Kredit bei einer Bank aufnehmen wollte. Die Schufa-Auskunft ist ein enorm wichtiger Bestandteil im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person, da die Schufa diese Kreditwürdigkeit anhand eines entsprechenden Schufa-Scores ausdrückt. Mittlerweile jedoch hat sich der Kreis, mit dem das Unternehmen zusammenarbeitet, enorm erweitert. Die Finanzierung des Unternehmens, welches im Jahr 1927 als Privatunternehmen gegründet wurde, hat sich jedoch im Verlauf der Zeit massiv erweitert. Heutzutage arbeiten sowohl Banken als auch Sparkassen nebst Versandhändlern und Telefonanbietern eng mit der Schufa zusammen.
Der Mensch sollte seinen Schufa-Status kennen
Es ist schon ein Stück weit kurios, dass die wenigsten Menschen im Verlauf ihres Lebens überhaupt persönlich mit der Schufa in Kontakt kommen. Solange ein Mensch seine Kreditverbindlichkeiten oder auch Rechnungen pünktlich in vollem Umfang bezahlt gibt es auch keinerlei Grund, sich im Hinblick auf die Schufa sorgen zu machen. Dennoch sollte der Umfang der gesammelten Daten, die in dem Schufa-Verzeichnis des Menschen Einzug finden, durchaus bekannt sein. In der Schufa werden sämtliche Verbindlichkeiten sowie auch vertragliche Bindungen des Menschen eingetragen und zu einem großen Gesamtbild verarbeitet. Die Schufa verfügt laut eigenen Angaben über eine Datenbank, die mittlerweile rund 66,4 Millionen Menschen in Deutschland beinhaltet. Gänzlich kritikfrei ist jedoch die Schufa auch nicht, da dem Unternehmen immer wieder Intransparenz im Hinblick auf die Verarbeitung der gesammelten Daten vorgeworfen wird. Überdies geschehen, angesichts einer derartig großen Datenbank, auch bei der Schufa immer wieder Fehler in Form von Namensverwechselungen oder fehlerhaften Einträgen. Diese Fehler können für die betreffende Person dann überaus negative Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb jeder Mensch einen sehr genauen Einblick in seine aktuelle Schufa-Situation haben sollte. Dies ist jedoch ohne Weiteres möglich, da die Schufa jedem Menschen einen kostenpflichtigen Zugang zu den eigenen Daten anbietet.
Diverse Verbraucherschützer sprechen immer wieder die Empfehlung aus, das Auskunftsrecht gegenüber der Schufa auch tatsächlich wahrzunehmen. Neben dem kostenpflichtigen Online-Zugang gibt es auch die sogenannte kostenlose Schufa-Auskunft auf der rechtlichen Grundlage des § 34 BDSG.
Hat ein Vermieter überhaupt einen Rechtsanspruch darauf, von dem Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft zu verlangen?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch eines Vermieters darauf, eine entsprechende Schufa-Auskunft von einem Mietinteressenten einzufordern. Auch darf der Vermieter nicht eigenständig entsprechende Informationen über den Mietinteressenten bei der Schufa direkt einholen, selbst wenn der Vermieter bei der Schufa ein aktives Mitglied ist.
Die Einholung einer entsprechenden Bonitätsauskunft des Mietinteressenten ist in Deutschland lediglich dann zulässig, wenn der Mietinteressent ausdrücklich seine Einwilligung dazu gibt.
In der gängigen Praxis sieht die Realität jedoch ein wenig anders aus. Sehr viele Vermieter nutzen den Umstand der Wohnungsnot in Großstädten bzw. der überhöhten Nachfrage gegenüber dem begrenzten Angebot dahingehend aus, von einem Mieterinteressenten die Vorlage einer Schufa-Auskunft zu verlangen. Es wird zwar stets darauf hingewiesen, dass diese Angabe auf freiwilliger Basis geschieht, allerdings wird es ohne die Schufa-Auskunft in den seltensten Fällen ein Mietvertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter in einem Ballungsgebiet wie einer Großstadt geben.
Wenn ein Mietinteressent aus den verschiedensten Gründen heraus eine Schufa-Auskunft bei dem potenziellen Vermieter vorlegen „muss“, so können in der Schufa-Auskunft durchaus gewisse Passagen geschwärzt werden. Diejenigen Angaben wie beispielsweise Kreditkarten- oder auch Kontonummern muss der potenzielle Vermieter nicht zwingend wissen.
Es gibt durchaus eine Alternative zu der Abfrage einer Schufa-Auskunft, welche von sehr vielen Vermietern auch wahrgenommen wird. Durch eine sogenannte Mietkautionsbürgschaft kann das finanzielle Ausfallrisiko, welches im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Mieters entsteht, wirksam abgemildert werden. Die jeweiligen Versicherungsgeber nehmen in einem derartigen Fall die wirtschaftliche Überprüfung des Versicherungsnehmers in Verbindung mit der Schufa wahr und werden den Versicherungsvertrag auch nur dann zum Abschluss bringen, wenn dieses wirtschaftliche Risiko überschaubar ist.
Was bedeutet der Schufa-Score eigentlich?
Die wirtschaftliche Gesamtsituation einer Person wird bei der Schufa in Form eines Basisscore-Wertes dargestellt, welcher in Prozentpunkten errechnet wird. Dieser Basisscore-Wert drückt dabei die Ausfallwahrscheinlichkeit der entsprechenden Person aus, sodass eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden kann.
Die Schufa-Scorewerte und ihre Aussage im Überblick
- mehr als 97, 5 Prozent bezeichnet ein sehr geringes wirtschaftliches Ausfallrisiko
- 97,5 bis 95 Prozent bezeichnen ein geringes bis sehr überschaubares wirtschaftliches Ausfallrisiko
- 95 bis 90 Prozent bezeichnen ein zufriedenstellendes bis leicht erhöhtes wirtschaftliches Ausfallrisiko
- 90 bis 80 Prozent bezeichnen ein deutlich erhöhtes bis leicht hohes wirtschaftliches Ausfallrisiko
- 80 bis 50 Prozent bezeichnen ein sehr hohes wirtschaftliches Ausfallrisiko
- unter 50 Prozent bezeichnen ein sehr kritisches wirtschaftliches Ausfallrisiko
Der Schufa-Score hat nur eine sehr bedingte Aussagekraft
Obgleich sich die Schufa durchaus bemüht hat, durch die entsprechenden Prozentpunkte einen Ansatzpunkt für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit einer Person zu schaffen, so darf ein wichtiger Aspekt bei der ganzen Angelegenheit niemals vergessen werden: Der Schufa-Basisscore gibt lediglich einen Überblick in Form einer Momentaufnahme. Bei der Berechnung des Schufa-Basisscores wird beispielsweise die Einnahmensituation eines Menschen überhaupt nicht berücksichtigt und auch die finanziellen Rücklagen des Menschen finden dabei keine Berücksichtigung. Überdies gehört das Rechenverfahren, welches die Schufa zur Ermittlung des Basisscores verwendet, stets auch zu den größten Kritikpunkten bei dem Unternehmen. Das Rechenverfahren im Zusammenhang mit dem Schufa-Basisscore ist nicht transparent.
Sollte eine entsprechende Schufa-Auskunft eines Mietinteressenten vorliegen sind Vermieter sehr gut beraten, wenn die Einträge auch entsprechend gewertet werden. Es gibt durchaus Einträge in der Schufa, welche als positiv zu werten sind. Kommt ein potenzieller Mietinteressent mit einer Vielzahl von Kreditverbindlichkeiten diesen Kreditverbindlichkeiten zuverlässig und auch pünktlich nach, so zeugt dies von einem hohen Verantwortungsbewusstsein und einem guten Umgang mit Geld. Sollten jedoch negative Einträge in der Schufa vorhanden sein wie beispielsweise ein aufgrund missbräuchlicher Nutzung gekündigtes Bankkonto oder eine Vertragskündigung aufgrund von verspäteten Zahlungen, so sollte ein Vermieter auch entsprechende Vorsicht walten lassen. Gleichermaßen verhält es sich auch mit gerichtlichen Mahnbescheiden, denen nicht widersprochen wurde oder mit Einträgen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen oder Offenbarungseiden.
Falls Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben sollten können Sie sehr gern mit uns Kontakt aufnehmen.