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Umgang mit Mietrückständen

Rechtliche Möglichkeiten für Vermieter und Chancen zur Vermeidung einer fristlosen Kündigung für Mieter

In einem Mietvertragsverhältnis haben sowohl der Vermieter als auch der Mieter gleichermaßen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen den Hauptpflichten und den Nebenpflichten. Während es die Hauptpflicht des Vermieters ist, dem Mieter das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen nutzbaren Zustand zur Verfügung zu stellen, hat der Mieter die Pflicht, den entsprechend vertraglich vereinbarten Mietzins zu zahlen. Kommt ein Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kommen die gesetzlichen Regelungen der §§ 535 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie 543 BGB unter Umständen zum Tragen.

Gründe und Entstehung von Mietrückständen: Vielschichtige Ursachen und Lösungswege

Unerwartete finanzielle Engpässe gehören zu den Hauptursachen für Mietrückstände. Eine plötzliche Arbeitslosigkeit kann dazu führen, dass Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Sie verlieren ihr regelmäßiges Einkommen und müssen plötzlich mit weniger Geld auskommen. Ohne entsprechende Rücklagen kann dies schnell zu Zahlungsschwierigkeiten führen.

Mietrückstand
Ein Mietrückstand ist heikel, da er für den Vermieter finanzielle Verluste bedeutet und das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter stören kann. Zudem kann ein anhaltender Mietrückstand unter bestimmten Bedingungen sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen, was ernsthafte Konsequenzen für den Mieter haben kann (Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

Eine weitere bedeutende Ursache ist Krankheit. Langfristige oder schwerwiegende Gesundheitsprobleme können dazu führen, dass Mieter nicht in der Lage sind, zu arbeiten und somit kein Einkommen haben. Zusätzlich können hohe Behandlungs- oder Medikamentenkosten die finanzielle Belastung noch verstärken.

Auch persönliche Schwierigkeiten können die Ursache für Mietrückstände sein. Dies könnte eine unvorhergesehene Scheidung sein, der Tod eines nahestehenden Familienmitglieds, Suchtprobleme oder andere persönliche Krisen. Solche Ereignisse können erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation eines Mieters haben und seine Fähigkeit beeinträchtigen, die Miete zu zahlen.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder in solche Situationen geraten kann und dass es keine Schande ist, Hilfe zu suchen. Es gibt verschiedene Organisationen und Beratungsstellen, die Unterstützung bieten können, darunter Sozialdienste, Schuldenberatungsstellen und gemeinnützige Organisationen. Sie können bei der Verhandlung mit Vermietern helfen, Ratschläge zur Bewältigung von Schulden geben oder auf finanzielle Hilfen hinweisen.

Besonders wichtig ist es, die Situation nicht zu ignorieren und zu hoffen, dass sie sich von selbst löst. Bei ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten sollten Mieter den Kontakt zu ihrem Vermieter suchen und die Situation erklären. In vielen Fällen kann eine Einigung erzielt werden, beispielsweise durch eine vorübergehende Reduzierung der Miete oder einen aufgeschobenen Zahlungsplan.

In diesem Kontext ist es auch relevant, dass der Vermieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB das Recht hat, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten in Verzug ist. Daher ist es im Interesse des Mieters, bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv zu handeln und nach Lösungen zu suchen, um Mietrückstände zu vermeiden oder so schnell wie möglich zu begleichen.

Mietrückstände können für Mieter erhebliche Konsequenzen haben, darunter der Verlust der Wohnung und negative Auswirkungen auf ihre Bonität. Daher ist es wichtig, dieses Thema ernst zu nehmen und aktiv nach Lösungen zu suchen. Denn letztendlich kann jeder von uns in eine Situation geraten, in der er die Miete nicht mehr zahlen kann, und wir sollten uns dessen bewusst sein und bereit sein, Hilfe zu suchen, wenn wir sie brauchen.

Fälligkeit von Mietzahlungen und die Bedeutung von Mahnungen

Die Mietzinszahlung wird stets zu dem vertraglich vereinbarten Zeitraum fällig. In der gängigen Praxis wird dieser Fälligkeitstermin nach Absprache beider Vertragsparteien entweder auf den Monatsanfang oder zu der Mitte des Monats gelegt. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, dass dieser Fälligkeitstermin auch zwingend eingehalten werden muss. Die Bearbeitungsdauer der Bank im Fall einer Überweisung muss hierbei zwingend berücksichtigt werden. Überschreitet der Mieter diesen Fälligkeitstermin, so gerät er automatisch in den Zahlungsverzug. Viele Mieter vertreten die Auffassung, dass der Vermieter zunächst eine Mahnung schicken muss und der Zahlungsverzug erst dann einsetzt. Dies ist jedoch faktisch falsch, da die Mahnung bei einer regelmäßigen Zahlung mit festen Fristen, so wie es bei der Miete der Fall ist, als entbehrlich angesehen werden kann.

Die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen

Auch wenn der Mietrückstand für den Vermieter zweifelsohne überaus ärgerlich ist und auch wirtschaftliche Konsequenzen haben kann, so berechtigt dies den Vermieter nicht automatisch gleich zu der Aussprache einer fristlosen Kündigung. Der Gesetzgeber hat in § 543 Abs. 2 Nr. 3 genaue Kriterien festgelegt, die für die fristlose Kündigung zwingend erfüllt sein müssen. Ein einmaliger Mietrückstand ist nicht ausreichend, um das Mietvertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Vielmehr muss der Mieter mindestens mit zwei Mietzinszahlungen im Rückstand sein und der Rückstand muss zudem auch eine nicht unerhebliche Höhe aufweisen, damit das Mietvertragsverhältnis durch den Vermieter fristlos gekündigt werden kann.

Gleichermaßen verhält es sich, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die Mietzahlung lediglich zum Teil zahlt und wenn dieser Teil höher ist als die Höhe einer Monatsmiete. Ist dies der Fall, so hat die Kündigung jedoch gravierende Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis. Der Vertrag wird mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Mieter muss das Mietobjekt umgehend verlassen.

Rechtliche Schritte des Vermieters bei Mietrückständen

Es kommt bedauerlicherweise in der gängigen Praxis nicht selten vor, dass ein Mieter auf Zahlungsaufforderungen respektive Mahnungen des Vermieters einfach nicht reagiert und das Mietobjekt trotz des Umstandes von Mietrückständen weiter in Besitz nimmt. Für den Vermieter bedeutet dies, dass lediglich der Rechtsweg eingeschlagen werden kann. Hierbei sollte rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da zunächst erst einmal ein rechtswirksamer Titel gegen den Mieter erwirkt werden muss. Dies ist lediglich auf dem gerichtlichen Weg im Zuge einer Räumungsklage möglich.

Sollte die Räumungsklage erfolgreich sein, kann die Vollstreckung des Urteils mithilfe eines Gerichtsvollziehers erfolgen. Dies ist in der gängigen Praxis jedoch der letzte Schritt, um einen säumigen Mieter aus dem Mietobjekt herauszubekommen. Der Rechtsweg muss jedoch von dem Vermieter auf jeden Fall eingehalten werden, da Mietrückstände auch in erheblicher Form den Vermieter nicht zu Maßnahmen in Eigenregie berechtigen.

Möglichkeiten zur Vermeidung einer fristlosen Kündigung für Mieter

Es gibt eine wahre Vielzahl von Möglichkeiten für einen Mieter, um eine fristlose Kündigung des Mietvertragsverhältnisses zu vermeiden. Der erste Schritt sollte stets die frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter sein. Merkt ein Mieter, dass es mit der Mietzahlung für einen absehbaren Zeitraum sehr eng werden könnte, so sollte der Vermieter umgehend kontaktiert werden. Die Umstände für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollten in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.

Ist das Verhältnis zu dem Vermieter gut, so kann ein Ratenzahlungsplan ein guter Lösungsansatz sein. So manch ein Vermieter zeigt sich überaus kommunikationsbereit, wenn der Mieter für die Problematik selbst Lösungsansätze bieten kann. Mit jeder Zahlung, die der Mieter leistet, werden die Möglichkeiten des Vermieters zu der fristlosen Kündigung gesetzlich eingeschränkt, da der Mieter eine Zahlung leistet und dadurch seinen Zahlungswillen deutlich signalisiert.

Hilfe und Unterstützung für Mieter bei finanziellen Schwierigkeiten

Es gibt in Deutschland einige Anlaufstellen, an die sich ein Mieter im Mietrückstand wenden kann. Ist der Mieter arbeitssuchend, so kann seitens des Jobcenters eine Hilfeleistung beantragt werden. Zudem gibt es auch Sozialdienste, bei denen ein Mieter mit finanziellen Schwierigkeiten entsprechende wirtschaftliche Hilfe erhalten kann. Wichtig hierbei ist jedoch der Umstand, dass der Mieter diese finanziellen Schwierigkeiten nicht selbst verschuldet hat.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und „Bonität“ von Mietern

Jeder Vermieter hat vor der Vermietung des eigenen Objekts natürlich ein berechtigtes Interesse daran, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen auch problemlos und zuverlässig nachkommen kann. Da gerade in den Großstädten der Wohnraum sehr knapp ist, sind Vermieter in der glücklichen Position, sich die Mieter aus einer großen Anzahl an Interessenten aussuchen zu können. Viele Vermieter fordern aus diesem Grund von den Mietinteressenten eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ab.

Mit dieser Bescheinigung kann der Mietinteressent nachweisen, dass aus einem früheren Mietvertragsverhältnis keinerlei Mietschulden entstanden sind. Hierbei handelt es sich um einen Vordruck, der von dem vorherigen Vermieter ausgefüllt wird. Eine Alternative dazu stellt die Bonitätsprüfung dar, die von einigen Vermietern vorgenommen wird. Hierzu nutzt der Vermieter Auskunfteien. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung ist der Vermieter gesetzlich dazu berechtigt, da ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Vermieterpflichten: Korrekte Abrechnung und Übersichtlichkeit

Gem. § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter die gesetzliche Verpflichtung, die Betriebskostenabrechnung des Mietvertragsverhältnisses korrekt und für den Mieter übersichtlich zu gestalten und dem Mieter diese Abrechnung jährlich zukommen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt, wenn beide Vertragsparteien miteinander vereinbart haben, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Durch eine korrekte und übersichtlich gestaltete Abrechnung können unbeabsichtigte Mietrückstände vermieden werden, da der Mieter eindeutig weiß, welchen Betrag er an den Vermieter zu zahlen hat. Nicht immer ist in der gängigen Praxis ein Mietrückstand auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen. In vielen Fällen handelt es sich auch um Missverständnisse, welche durch unübersichtliche Abrechnungen entstehen.

Zusammenfassung und Empfehlungen für Mieter und Vermieter im Umgang mit Mietrückständen

Die Zahlung des Mietzinses ist eine vertragliche Hauptpflicht des Mieters. Gerät der Mieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, beispielsweise durch den Verlust des Arbeitsplatzes, so ist der Mietrückstand nicht selten die logische Konsequenz. Bei vielen Mietern geht dann die Angst um, dass der Vermieter die fristlose Kündigung ausspricht. Diese Maßnahme ist jedoch an gewisse gesetzliche Kriterien geknüpft. Fakt ist jedoch, dass ein Vermieter im Fall eines Mietrückstandes des Mieters nicht zwingend eine Mahnung aussprechen muss. Um rechtliche Schwierigkeiten wie die fristlose Kündigung zu vermeiden, sollte der Mieter bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten umgehend den persönlichen Kontakt mit dem Vermieter suchen und konstruktive Lösungsansätze wie einen Ratenzahlungsplan unterbreiten. Zur Not kann sich ein Mieter auch an staatliche Stellen wenden und dort um Hilfe bitten.

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