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Mietaufhebungsvertrag – Sinn, Funktion und Umsetzung

Ein Mietverhältnis ist in der gängigen Praxis auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt, weshalb auch stets ein Mietvertrag erforderlich ist. Das Mietvertragsverhältnis kann zwar sowohl von dem Mieter als auch von dem Vermieter gleichermaßen gekündigt werden, allerdings sind hierbei stets die Kündigungsfristen zu beachten. Es kann jedoch auch erforderlich werden, dass das Vertragsverhältnis schneller beendet werden muss. Der Mietaufhebungsvertrag ist hierfür die richtige Wahl, allerdings müssen bei dem Abschluss eines derartigen Vertrages gewisse Kriterien beachtet werden.

Das Wichtigste in Kürze


  • Mietaufhebungsvertrag ermöglicht die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses.
  • Ein Mietaufhebungsvertrag ist sinnvoll, wenn sich die Lebenssituation des Mieters drastisch ändert, z.B. berufliche Veränderungen oder private Trennungen.
  • Einvernehmlichkeit beider Parteien (Mieter und Vermieter) ist für den Abschluss eines solchen Vertrages erforderlich.
  • Rechtliche Folgen: Der Vertrag beendet das Mietverhältnis ohne Frist. Schriftform ist empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Inhalte des Vertrages: Daten von Mieter und Vermieter, Mietobjekt, Auszugsdatum, Details zur Übergabe, Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Mietkaution.
  • Kein Widerspruchsrecht für den Mieter gemäß § 574 BGB, darauf muss im Vertrag hingewiesen werden.
  • Bei der Erstellung des Vertrages sollte auf rechtliche Details geachtet werden; Muster aus dem Internet können als Vorlage dienen, müssen aber angepasst werden.

Wann ist ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll?

Es gibt eine wahre Vielzahl von Gründen, aus denen heraus der Mietaufhebungsvertrag Sinn ergeben kann. In der gängigen Praxis kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn sich bei dem Mieter eine völlig neue Lebenssituation ergibt und diese Situation Veränderungen erfordert.

Mietaufhebungsvertrag
Flexibilität im Mietrecht: Mietaufhebungsvertrag als Lösung (Symbolfoto: CrizzyStudio /Shutterstock.com)

Von der beruflichen Veränderung, die einen zwingend erforderlichen Umzug unausweichlich werden lässt, über die private Trennung von dem Partner – der Mietaufhebungsvertrag kann das Mietverhältnis mit dem Vermieter ohne Fristen beenden. Die Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich sowohl der Mieter als auch der Vermieter einvernehmlich für eine derartige vertragliche Lösung entscheiden.

Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ein derartiger Vertrag abgeschlossen wird, besteht für einen Mieter nicht. Sollte der Vermieter dieser Regelung nicht zustimmen, so kann der Mieter lediglich den Versuch einer Einigung unternehmen.

Die sogenannte friedliche Lösung sollte dabei so aussehen, dass beide Seiten von der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses profitieren. Ist der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages nicht möglich, so kann die Reduzierung der Kündigungsfristen die praktische Alternative zu dem Aufhebungsvertrag darstellen.

Vorteile und Nachteile eines Mietaufhebungsvertrags

Ein Mietaufhebungsvertrag bietet sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter eine Reihe von Vorteilen. Für den Mieter kann er eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit darstellen, aus einem Mietverhältnis auszusteigen, insbesondere wenn sich seine Lebensumstände plötzlich ändern. Er muss nicht die üblichen Kündigungsfristen einhalten und kann somit flexibler auf neue Situationen reagieren. Für den Vermieter kann ein solcher Vertrag die Sicherheit bieten, dass er das Mietobjekt zeitnah neu vermieten oder anderweitig nutzen kann, ohne auf das Ende der Kündigungsfrist warten zu müssen. Zudem kann er möglicherweise eine Abfindung oder andere finanzielle Vorteile aushandeln.

Allerdings gibt es auch Nachteile. Ein Mietaufhebungsvertrag erfordert die Zustimmung beider Parteien. Das bedeutet, dass wenn eine der Parteien nicht zustimmt, der Vertrag nicht zustande kommt. Zudem kann es sein, dass der Mieter, in der Hoffnung, schnell aus dem Mietverhältnis auszusteigen, finanzielle Nachteile in Kauf nimmt, wie z.B. eine hohe Abfindungszahlung.

Für den Vermieter besteht das Risiko, dass er das Objekt nicht so schnell neu vermieten kann, wie erhofft, und somit Mieteinnahmen verliert. Es ist daher für beide Parteien essentiell, die Bedingungen des Mietaufhebungsvertrags sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, ob die Vorteile die potenziellen Nachteile überwiegen.

Rechtliche Folgen eines Mietaufhebungsvertrags

Da der Mietaufhebungsvertrag sehr weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, immerhin wird das Mietverhältnis ohne Frist beendet, ist die rechtliche Wirksamkeit von besonderer Bedeutung. Dem reinen Grundsatz nach kann dieser Vertrag zwischen den Parteien auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten kommen, bringt der mündliche Vertrag den Nachteil mit sich, dass beide Parteien keinen Beweis haben. Aus Beweisgründen empfiehlt sich daher stets die Schriftform.

➨ Unklarheiten im Mietaufhebungsvertrag?

Ein Mietaufhebungsvertrag kann in vielen Lebenssituationen eine sinnvolle Lösung sein, birgt jedoch auch rechtliche Fallstricke. Ob es um die korrekte Gestaltung, die Einhaltung von Kriterien oder die rechtlichen Konsequenzen geht – eine fundierte Ersteinschätzung kann Klarheit schaffen. Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von unserer Expertise im Mietrecht. Wir unterstützen Sie dabei, sicher und informiert Entscheidungen zu treffen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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Gestaltung eines Mietaufhebungsvertrages: Was sollte drinstehen?

Damit der Vertrag seine rechtliche Wirksamkeit entfalten kann, ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Daten des Vermieters und die Daten des Mieters mit den Daten des Mietvertrags identisch sind. Das Mietobjekt muss ebenfalls in dem Vertrag aufgeführt werden. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Mietvertrag, der durch den Aufhebungsvertrag beendet werden soll. Das Auszugsdatum muss festgehalten werden. Genaue Details zu dem Auszug und der Übergabe des Mietobjekts sind ebenfalls von großer Wichtigkeit, damit es hinterher nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann. Ein ebenfalls bedeutungsvoller Aspekt sind die wirtschaftlichen Fragen im Kontext des Mietvertrags. Welche Schönheitsreparaturen durch wen durchgeführt werden müssen, sollte durch den Aufhebungsvertrag geklärt werden und zu welchem Zeitpunkt eine eventuell gezahlte Mietkaution wieder zurückgeführt wird, ist ebenfalls von Bedeutung.

Wurde der Aufhebungsvertrag gegen eine Abfindungszahlung abgeschlossen, so muss sowohl das Zahlungsziel als auch die gültige Bankverbindung des Empfängers in dem Vertrag aufgeführt werden. Sollten sich in dem Mietobjekt noch Gegenstände befinden, so müssen die Eigentumsverhältnisse sowie der Verbleib geklärt werden. Nicht vergessen werden darf auch die Betriebskostenabrechnung sowie die damit in Verbindung stehenden Zahlungsmodalitäten. Besonders wichtig ist der Umstand, dass der Mieter bei einem Aufhebungsvertrag kein Widerspruchsrecht im Sinne des § 574 BGB hat. Hierauf muss in dem Aufhebungsvertrag ausdrücklich hingewiesen werden.

Mietaufhebungsvertrag Muster: Was zu beachten ist

Da der Aufhebungsvertrag eine vertragliche Regelung mit sehr weitreichenden Konsequenzen ist, sollte auf jeden Fall vor der Unterschrift eine ausgesprochen genaue Prüfung der vertraglichen Details erfolgen. Mit der Unterschrift gehen der Vermieter und der Vermieter einen Vertrag ein, der den alten Mietvertrag aufhebt. Sämtliche Regelungen, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, haben für beide Seiten eine rechtliche Bindung. Der Mieter hat kein Widerspruchsrecht, sodass sich der Aufhebungsvertrag auch nur schwerlich rechtlich anfechten lässt. Dementsprechend sollte die Unterschrift auf diesem Vertrag auch nicht vorschnell oder leichtfertig erfolgen. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass der Mietaufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit unterliegt. Es können dementsprechend alle Klauseln aufgenommen werden, die den beiden Parteien wichtig sind.

Die rechtliche Wirksamkeit ist jedoch daran geknüpft, dass keine der beiden Parteien benachteiligt wird. Überdies erfordert der wirksame Vertrag auch die Einvernehmlichkeit. Diese Einvernehmlichkeit kann dadurch erzielt werden, dass auf die jeweilige individuelle Situation eingegangen wird. Der Gesetzgeber hat hierfür keinerlei Einschränkungen gegeben, sodass wirklich jede Situation berücksichtigt werden kann. Da es sich um einen Vertrag handelt und die Schriftform dringend empfehlenswert ist, sollte ein wenig juristisches Wissen schon vorhanden sein. Wer dieses Wissen nicht besitzt oder keinerlei Anhaltspunkte hat, wie ein derartiger Aufhebungsvertrag auszusehen hat, der kann auch auf ein Muster aus dem Internet zurückgreifen. Bei einem derartigen Muster sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Details angepasst werden und auf dem Vertrag auf gar keinen Fall die Bezeichnung „Muster“ steht. Bei so manchem Mustervertrag findet sich diese Bezeichnung als Wasserzeichen auf dem Vertrag. Ist dies der Fall, so kann der Vertrag keine rechtliche Wirksamkeit entfalten. Im absoluten Zweifel kann auch ein Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Mietaufhebungsvertrags beauftragt werden. Dies wäre jedoch mit weitergehenden Rechtsanwaltskosten verbunden.

Unterschied zwischen Mietaufhebungsvertrag und Kündigung

Ein Mietaufhebungsvertrag und eine Mietvertragskündigung dienen zwar dem gleichen Zweck – der Beendigung eines Mietverhältnisses –, unterscheiden sich jedoch in ihrer Natur und ihren Folgen erheblich. Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Dies kann unabhängig von den im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen geschehen und bietet beiden Parteien Flexibilität. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Gründe eines solchen Vertrags, und die Bedingungen werden individuell zwischen den Parteien ausgehandelt.

Eine Kündigung hingegen ist ein einseitiger Akt, bei dem eine Partei (entweder der Mieter oder der Vermieter) das Mietverhältnis gemäß den im Mietvertrag und im Gesetz festgelegten Bedingungen beendet. Hierbei müssen bestimmte Kündigungsfristen und -gründe beachtet werden. Eine Kündigung kann beispielsweise aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen erfolgen. Während der Mietaufhebungsvertrag eine schnelle und flexible Lösung bietet, stellt die Kündigung oft einen formaleren und strenger regulierten Weg dar, ein Mietverhältnis zu beenden. Es ist wichtig, die Unterschiede und die jeweiligen Vor- und Nachteile zu kennen, um die für die eigene Situation passende Option zu wählen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Mietaufhebungsvertrag

  • Was ist ein Mietaufhebungsvertrag? Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, durch die das bestehende Mietverhältnis ohne die Einhaltung gesetzlicher Fristen beendet wird. Dies setzt allerdings voraus, dass der Aufhebungsvertrag rechtskonform und einvernehmlich abgeschlossen wird.
  • Welche Regelungen können in einem Mietaufhebungsvertrag getroffen werden? Dem reinen Grundsatz nach unterliegt der Vertrag zur Aufhebung des Mietverhältnisses dem rechtlichen Prinzip der Vertragsfreiheit. Es können dementsprechend sämtliche Regelungen in den Vertrag aufgenommen werden, die sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter wichtig sind. Gewisse Aspekte können dabei als optional betrachtet werden, gewisse Fragen sollten jedoch auf jeden Fall ihren Weg in den Vertrag finden. Die wichtigen Eckdaten des Mietverhältnisses müssen auf jeden Fall in den Vertrag mit aufgenommen werden.
  • Wann kann ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll sein? Der Mietaufhebungsvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn sich die Lebenssituation des Mieters schlagartig verändert. Der Wechsel der beruflichen Anstellung, der zudem auch einen Umzug erfordert, oder die Trennung von dem Partner sind hierfür regelrechte Musterbeispiele. Das Ziel ist, dass die Mietkündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen und das Mietverhältnis möglichst kurzfristig beendet wird.
  • Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Mietaufhebungsvertrag? Der Mietaufhebungsvertrag bringt die Konsequenz mit sich, dass es zu einer sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt. Er kann so gesehen mit einer fristlosen Kündigung auf einvernehmlicher Basis gleichgesetzt werden.
  • Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Der Gesetzgeber hat für den Aufhebungsvertrag die schriftliche Form nicht zwingend vorgeschrieben. Ein derartiger Vertrag kann dementsprechend zwischen dem Vermieter und dem Mieter auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Besonders ratsam ist dies jedoch nicht, da es bei Streitigkeiten immer einen Beweis für den Vertrag geben muss. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Schriftform ausgewählt wird.
  • Was passiert, wenn eine Partei den Mietaufhebungsvertrag nicht einhält? Die Regelungen des Mietaufhebungsvertrages sind sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gleichermaßen rechtlich bindend. Sollte eine Vertragspartei die vertraglichen Regelungen nicht einhalten, so hat die andere Partei aus diesem Vertrag heraus Ansprüche und kann diese auch auf dem rechtlichen Weg geltend machen. Der Mietaufhebungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn sich beide Parteien über den Inhalt und den Abschluss des Vertrages einig sind. Ein einseitiger Abschluss eines derartigen Vertrages ist rechtlich nicht möglich.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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