Skip to content
Menü

Wohnungstausch im Mietrecht und die damit verbundenen Rechte und Pflichten

Der Wohnungstausch kommt in der gängigen Praxis recht häufig zur Anwendung, da es sich hierbei um eine sehr attraktive Möglichkeit für Mieter handelt, die eigene Wohnsituation schnell und effektiv zu verbessern. Hierbei ergeben sich nicht selten Situationen, in denen es entweder zu temporär befristeten als auch zu dauerhaften Tauschgeschäften unter den Mietern kommt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei einem derartigen Geschäft natürlich beachtet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Rahmenbedingungen allen Beteiligten bekannt sind. Das Wissen darüber, welche Pflichten und Rechte sämtliche beteiligten Personen innehaben, ist ebenso wichtig wie das Wissen, welche Risiken oder auch Fallstricke mit dem Wohnungstausch im Mietrecht einhergehen.

Hier in diesem Artikel werden wir auf eben jene Fragen ausführlich eingehen und Ihnen einen detaillierten Überblick darüber verschaffen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vorherrschen und was beachtet beim Wohnungstausch werden muss. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie als Mieter Ihre Rechte wahren können.

Definition von Wohnungstausch im Mietrecht

Das Mietrecht in Deutschland definiert den Wohnungstausch als ein Tauschgeschäft zweier Mietparteien, dessen Gegenstand die jeweiligen Mietwohnungen sind. Der Wohnungstausch darf dabei wortwörtlich genommen werden, da die Parteien ihre eigene Wohnung gegen die Wohnung des Tauschpartners eintauschen.

Bedeutung und Vorteile von Wohnungstausch

Wohnungstausch im Mietrecht
Ein Wohnungstausch im deutschen Mietrecht bezieht sich auf den gegenseitigen Wechsel von Wohnungen zwischen Mietern.  (Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Der Wohnungstausch hat gerade in Großstädten, in denen Wohnungen eine regelrechte Mangelware darstellen, eine große Bedeutung. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass das Tauschgeschäft für die beteiligten Personen Vorteile mit sich bringen kann. Während eine Partei beispielsweise eine relativ große Wohnung mit einem Mietvertrag bewohnt und die Kosten für eventuell nicht genutzten Wohnraum zahlen muss, hat die andere Partei mitunter eine viel zu kleine Wohnung für den eigenen Bedarf. Durch einen Wohnungstausch kann die Mietpartei mit der zu großen Wohnung eine kleinere Mietwohnung beziehen und dadurch Mietkosten einsparen, während die andere Partei den eigenen Platzbedarf effektiv decken kann. Gerade dann, wenn ein Ehepaar Familienzuwachs erwartet und dadurch mehr Platz benötigt, kann der Wohnungstausch die mühselige und nicht selten frustrierende Wohnungssuche in Großstädten ersparen.

Rechtliche Rahmenbedingungen eines Wohnungstausches

Es darf bei allen Vorzügen, die der Wohnungstausch für Mieter mit sich bringen kann, nicht vergessen werden, dass fremdes Eigentum als Gegenstand des Tauschgeschäfts gilt. Da in der gängigen Praxis beide Tauschpartner Mieter sind, muss die gesetzliche Grundlage für das Vertragsverhältnis bei dem Tausch der Wohnungen beachtet werden.

Gesetzliche Grundlagen

Bei einem Tauschgeschäft der Wohnungen kommt es zunächst erst einmal entscheidend darauf an, wer der Eigentümer der Wohnung ist. Befinden sich die Wohnungen im Eigentum der beiden Tauschpartner, so ist der § 480 in Verbindung mit den §§ 430 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als maßgebliche gesetzliche Grundlage für den Tausch relevant. Befinden sich beide Tauschpartner in einem Mietvertragsverhältnis, so ist die gesetzliche Grundlage für das Tauschgeschäft das Mietrecht. Der Inhalt des Mietvertrags ist in derartigen Fällen von besonderem Interesse.

Zustimmung des Vermieters

Der Wohnungstausch gehört zu denjenigen Rechtsgeschäften, bei dem die Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich ist. In der gängigen Praxis empfiehlt es sich, die Vermieter beider Mietwohnungen frühzeitig von dem beabsichtigten Vorhaben in Kenntnis zu setzen und diese nach ihren eigenen Vorstellungen zu befragen. Ohne die Zustimmung des Vermieters kann ein Wohnungstausch nicht durchgeführt werden, da der Vermieter im Fall eines nicht genehmigten Tausches die Berechtigung der Aussprache einer fristlosen Mietvertragskündigung besitzt.

Schriftliche Vereinbarung

Das Tauschgeschäft der Wohnungen sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form fixiert werden, damit für alle Beteiligten die rechtliche Sicherheit gegeben ist. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass auch die Vermieter beider Mietwohnungen zu den Beteiligten des Tauschgeschäfts gehören und dementsprechend in der schriftlichen Vereinbarung auch berücksichtigt werden. Die schriftliche Vereinbarung sollte dabei sowohl die Rahmenbedingungen des Tauschgeschäfts der Wohnungstauschenden als auch die Rahmenbedingungen der Mietvertragsverhältnisse für alle Beteiligten beinhalten.

Temporärer Wohnungstausch

Von einem temporären Wohnungstausch wird gesprochen, wenn der Tausch auf der Basis eines zeitlich befristeten Zeitrahmens erfolgen soll und beide Mietvertragsparteien die eigenen Wohnungen nach Ablauf dieses Zeitfensters wieder beziehen.

Temporärer Tausch: Rechte und Pflichten der Mieter

Unabhängig davon, ob es sich um einen temporären oder um einen unbefristeten Wohnungstausch handelt, hat der Mieter in Deutschland kein Recht darauf, dass der Vermieter diesem Tauschgeschäft zustimmt. Dies bedeutet, dass eine Einigung zwischen den Vermietern und den jeweiligen Mietern erzielt werden muss. Kommt es zu einer Einigung, haben alle Mieter die Verpflichtung, die Bedingungen des Mietvertrags zu erfüllen.

Temporärer Tausch: Rechte und Pflichten des Vermieters

Ein Vermieter hat grundsätzlich das Recht, den neuen Mieter aus rechtlich zulässigen Gründen abzulehnen. Hierbei muss es sich jedoch um Gründe handeln, die von dem Mieter so in dieser Form nicht zu ändern sind. Als gutes Beispiel hierfür kann die nicht vorhandene Solvenz des neuen Mieters dienen. Persönliche Abneigungen des Vermieters gegen den neuen Mieter sind als Ablehnungsgründe nicht zulässig.

Besonderheiten bei möblierten Wohnungen

Für den Wohnungstausch ist es die reine Größe des Mietobjekts unerheblich. Dies bedeutet, dass der Tausch von einer normalen Wohnung ebenso abläuft wie der Tausch eines möblierten Zimmers. Es ist auch nicht erheblich, ob die Wohnung möbliert ist oder ob sich die Möbel in dem Eigentum des Mieters befinden. Sollte dies der Fall sein, so muss dieser Umstand jedoch in der Tauschvereinbarung zwischen den Mietern untereinander berücksichtigt werden, um die Eigentumsverhältnisse rechtlich verbindlich abzusichern.

Dauerhafter Wohnungstausch

Als dauerhafter Wohnungstausch wird derjenige Wohnungstausch bezeichnet, der zeitlich unbefristet stattfinden soll.

Dauerhafter Tausch: Rechte und Pflichten der Mieter

Aktuell gibt es in Deutschland noch keinen rechtlichen Anspruch der Mieter darauf, einen Wohnungstausch ohne die Zustimmung des Vermieters durchzuführen. Die Bundesregierung verfolgt zwar aktuell Pläne, einen derartigen Rechtsanspruch für Mieter gesetzlich zu verankern, allerdings ist die Umsetzung dieses Vorhabens aktuell noch nicht absehbar.

Dauerhafter Tausch: Rechte und Pflichten des Vermieters

Ein Vermieter hat das Recht, die Zustimmung zu verweigern. Hierbei muss der Vermieter jedoch objektive und rechtlich zulässige Gründe vorbringen, die gegen den Mieterwechsel sprechen. Die reine Abneigung gegen bestimmte Mieterkreise ist als Ablehnungsgrund nicht zulässig. Im Rahmen eines Wohnungstausches hat der Vermieter jedoch das Recht, eine Erhöhung des Mietzinses vorzunehmen.

Besonderheiten bei Kündigung und Neuvermietung

Sollte der Mieter die Kündigung des Mietvertragsverhältnisses vornehmen, so müssen in Deutschland die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Die Kündigungsfristen sind dabei an die bisherige Dauer des Mietvertragsverhältnisses gebunden. Diese Kündigungsfristen können jedoch umgangen werden, wenn dem Vermieter ein neuer Mieter als direkter Nachmieter präsentiert wird. Dies wäre bei einem Wohnungstausch so natürlich der Fall, allerdings muss der Vermieter den Nachmieter auch akzeptieren. Der Gesetzgeber sagt jedoch, dass der Vermieter diesen Nachmieter dann akzeptieren muss, wenn durch die Fortführung des Mietvertragsverhältnisses dem bisherigen Mieter eine besonders unzumutbare Härte entstehen würde.

Risiken und Fallstricke

Der Wohnungstausch ist in der gängigen Praxis nicht so ganz risikofrei. Es gibt etliche Fallstricke, die für einen Mieter sehr gravierende Nachteile mit sich bringen können. Ein verständliches Beispiel hierfür ist der Wohnungstausch ohne die Zustimmung des Vermieters.

Vertragsstrafen und Schadensersatz

Eine Vertragsstrafe oder auch Schadensersatzansprüche des Vermieters sind denkbar, wenn der Wohnungstausch ohne das Wissen respektive die Zustimmung des Vermieters durchgeführt wurde.

Haftung bei Schäden

Die Haftung für Schäden in dem Mietobjekt übernimmt stets diejenige Partei, welche rechtlich als Vertragspartner des Vermieters gilt. Sollte der Vermieter dem Wohnungstausch zugestimmt haben und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen allen Beteiligten existieren, so haftet der Besitzer des Mietobjekts für sämtliche Schäden.

Steuerliche Aspekte

Steuerliche Aspekte müssen berücksichtigt werden, wenn eine Wertdifferenz zwischen den Wohnungen besteht und beide Tauschpartner Eigentümer der Wohnung sind. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei dem Differenzbetrag um eine Schenkung, welche steuerlich berücksichtigt werden muss.

Betrugspotential

Der Wohnungstausch findet in der gängigen Praxis über sogenannte Tauschbörsen statt, in welchen die tauschinteressierten Menschen entsprechende Inserate aufgeben. Das Ziel liegt darin, möglichst schnell einen Tauschpartner zu finden. Bedauerlicherweise gibt es auf den Tauschbörsen auch sogenannte Fakes. Hierbei handelt es sich um nicht ernst gemeinte oder gar falsche Inserate, bei denen die Wohnungen entweder nicht existieren oder erheblich teurer sind, als es in den Inseraten angegeben wird.

Weitere wichtige Fragen rund um den Tausch der Wohnung

Wie können Mietverträge angepasst werden, um einen Wohnungstausch zu berücksichtigen?

Ein Wohnungstausch kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. bei einer befristeten Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt oder um eine neue Wohngegend auszuprobieren. Um Mietverträge so anzupassen, dass sie einen Wohnungstausch berücksichtigen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Zustimmung der Vermieter: Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter und dem Vermieter der anderen Wohnung, um sicherzustellen, dass beide mit dem Wohnungstausch einverstanden sind. Stellen Sie klar, wie lange der Tausch dauern soll und ob es bestimmte Bedingungen gibt, die beachtet werden müssen.
  2. Mietverträge prüfen: Prüfen Sie beide Mietverträge auf Klauseln, die einen Wohnungstausch verbieten oder einschränken. Wenn solche Klauseln existieren, müssen Sie mit den Vermietern verhandeln, um diese Klauseln zu ändern oder auszusetzen.
  3. Schriftliche Vereinbarung: Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung, die den Wohnungstausch und alle relevanten Bedingungen festhält. Die Vereinbarung sollte unter anderem die Dauer des Tauschs, die Verantwortlichkeiten für Mietzahlungen, die Pflege der Wohnungen und die Haftung für Schäden regeln. Beide Vermieter und Mieter sollten die Vereinbarung unterzeichnen.
  4. Untermietverträge: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Untermietverträge für die Dauer des Wohnungstauschs abzuschließen. Dies kann helfen, die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien klar zu regeln. Achten Sie darauf, dass die Untermietverträge alle relevanten Bestimmungen der Hauptmietverträge enthalten.
  5. Versicherungen überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung den Wohnungstausch abdecken. Informieren Sie die Versicherungsgesellschaften über den Tausch, um mögliche Probleme zu vermeiden.
  6. Kommunikation: Halten Sie während des Wohnungstauschs Kontakt zu Ihrem Vermieter, dem anderen Mieter und dessen Vermieter. Dies ist besonders wichtig, wenn Probleme auftreten oder wenn sich die Umstände ändern, die den Wohnungstausch beeinflussen.
  7. Rückgabe der Wohnungen: Stellen Sie sicher, dass beide Parteien die Wohnungen in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sie erhalten haben. Eventuelle Schäden sollten repariert oder finanziell ausgeglichen werden.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Mietvertrag und der Mietvertrag der anderen Partei einen Wohnungstausch berücksichtigen und alle beteiligten Parteien rechtlich abgesichert sind.

Können Vermieter den Wohnungstausch verbieten oder einschränken und welche rechtlichen Voraussetzungen sind dafür notwendig?

Vermieter können den Wohnungstausch in bestimmten Fällen verbieten oder einschränken. Die rechtlichen Voraussetzungen können jedoch je nach Land und den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften variieren. Im Allgemeinen können Vermieter aus folgenden Gründen einen Wohnungstausch verbieten oder einschränken:

  1. Vertragsklauseln: Im Mietvertrag können Klauseln enthalten sein, die einen Wohnungstausch verbieten oder einschränken. In solchen Fällen müssen Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen, um den Vertrag zu ändern oder eine Ausnahme zu vereinbaren.
  2. Berechtigte Interessen des Vermieters: Vermieter haben das Recht, ihre Interessen zu schützen. Sie können daher einen Wohnungstausch ablehnen, wenn sie begründete Bedenken hinsichtlich der Eignung der Tauschpartner haben, beispielsweise aufgrund von fehlenden Referenzen, finanzieller Instabilität oder unzureichender Bonität.
  3. Beeinträchtigung der Mietsache: Vermieter können einen Wohnungstausch ablehnen, wenn sie der Meinung sind, dass dies zu einer übermäßigen Abnutzung oder Beeinträchtigung der Mietsache führen könnte. Beispiele hierfür sind die Haltung von Haustieren, die im ursprünglichen Mietvertrag nicht erlaubt waren, oder eine erhöhte Anzahl von Bewohnern, die die Wohnung beziehen.

Um Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, offen und ehrlich mit dem Vermieter über den geplanten Wohnungstausch zu sprechen und dabei auf dessen Bedenken einzugehen. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation kann dazu beitragen, mögliche Probleme zu identifizieren und Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.

Welche Auswirkungen hat ein Wohnungstausch auf die Nebenkostenabrechnung und wie werden diese berechnet?

Ein Wohnungstausch kann Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung haben, insbesondere wenn die beteiligten Parteien unterschiedliche Verbrauchsgewohnheiten haben oder die Wohnungen unterschiedliche Größen und Ausstattungen aufweisen. Um sicherzustellen, dass die Nebenkostenabrechnungen während des Wohnungstauschs korrekt berechnet werden, ist es wichtig, einige Schritte zu beachten.

Zunächst sollte man vor Beginn des Wohnungstauschs die Zählerstände für Wasser, Gas und Strom in beiden Wohnungen notieren. Dies ermöglicht es, den Verbrauch während des Tauschs genau zu verfolgen und sicherzustellen, dass jede Partei für ihren tatsächlichen Verbrauch verantwortlich ist.

Zudem ist es ratsam, die Berechnungsmethode der Nebenkostenabrechnung im Voraus zu klären. Dies sollte in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, die den Wohnungstausch regelt. Die Vereinbarung kann auch Regelungen zur Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen enthalten, falls sich der tatsächliche Verbrauch während des Tauschs erheblich von den ursprünglichen Schätzungen unterscheidet.

Des Weiteren sollten beide Parteien während des Wohnungstauschs regelmäßig die Zählerstände überprüfen und diese mit den Vermietern teilen. Dies hilft, eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu klären.

Bei der Nebenkostenabrechnung sollten die jeweiligen Vermieter die Verbräuche und Kosten während des Wohnungstauschs getrennt von den Verbräuchen und Kosten außerhalb des Tauschzeitraums berechnen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jeder Mieter nur für seinen tatsächlichen Verbrauch während des Tauschs verantwortlich ist.

Schließlich ist es wichtig, dass beide Parteien die Nebenkostenabrechnungen ihrer Vermieter sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind und den Verbrauch während des Wohnungstauschs angemessen widerspiegeln. Bei Unstimmigkeiten sollten die Mieter das Gespräch mit ihren Vermietern suchen, um eine Lösung zu finden.

Durch die Beachtung dieser Schritte können die Nebenkostenabrechnungen während eines Wohnungstauschs korrekt berechnet und mögliche Probleme vermieden werden.

Welche Zustimmung der Nachbarn und welche Nachbarschaftsrechte sind beim Wohnungstausch relevant?

Beim Wohnungstausch sind die Zustimmung der Nachbarn und deren Rechte normalerweise nicht direkt relevant. Allerdings sollten Tauschende offen und respektvoll mit Nachbarn umgehen, sie über den Tausch informieren und auf ihre Anliegen eingehen. Wichtig ist, die Hausordnung einzuhalten und Lärm, Müll und andere Belästigungen zu vermeiden, um die Rechte der Nachbarn und ein gutes Miteinander zu wahren.

Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Ein Tausch der Wohnungen kann eine sehr effiziente und schnelle Lösung für Mieter darstellen und ist gerade für Studierende oder junge Familien in Großstädten überaus interessant. Es muss jedoch beachtet werden, dass die jeweiligen Vermieter diesem Tauschgeschäft zustimmen müssen und dass der Wohnungstausch auch gewisse Risiken mit sich bringen kann. Gerade bei Tauschbörsen gibt es die Gefahr von Fakes, sodass jeder tauschinteressierte Mieter bei der Durchführung eines Tausches stets eine gewisse Vorsicht walten lassen sollte.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Mietrecht

Urteile aus dem Mietrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!