Mietminderungsgründe – E
Beschreibung Mietmangel | Mietminderung | Quelle/Urteil |
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Nach dem Einbau neuer Energiesparfenster muss der Vermieter Vorkehrungen gegen Feuchtigkeitsschäden treffen | AG Dortmund, WuM 86, 295 | |
Die Verschiebung des Taupunktes nach dem Einbau neuer Fenster liegt im Risikobereich des Vermieters | LG Oldenburg, Az.: 1 S 959/85 | |
Nach dem Einbau neuer Fenster müssen auch Bad und Schlafzimmer häufiger als bisher beheizt werden | LG Hannover, WuM 85, 22 | |
Einrüstung der Fassade | 3% | LG Berlin, Az.: 63 S 439/93 |
Ist das Wohnzimmer unbenutzbar, weil Einsturzgefahr infolge eines Wasserschadens besteht | 30 % | AG Bochum, WuM 79, 74 |
Vollständiger Ausfall der Elektrik (Warmwasseranlage, Licht, Kochgelegenheit) wegen eines Kabelbrandes | 100% | AG Berlin-Neukölln, MM 88, 151 |
Wenige kältere Tage außerhalb der Heizperiode muss der Mieter hinnehmen oder mit einem Elektroofen zu heizen | LG Kassel, WuM 64, 71 |
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*)Wichtiger Hinweis:
Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns -> Kontakt. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.
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