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Mietminderungsgründe – N

Beschreibung MietmangelMietminderungQuelle/Urteil
Überhöhter, gesundheitsgefährdender Nitratgehalt des Trinkwassers10 %AG Osnabrück, WuM 89, 12
Bei Neubaufeuchtigkeit können die Heizkosten gekürzt werden (siehe auch Feuchtigkeit) LG Lübeck, WuM 83, 239; LG Mannheim, WuM 77, 138; AG Köln, WuM 88, 371
Bei Neubaufeuchtigkeit ist eine Mietminderung berechtigt (siehe auch Feuchtigkeit) LG Essen, ZMR 70, 303
Tropft Wasser infolge einer Naturkatastrophe (Schneesturm) durch die Decke30 %AG Kiel, WuM 80, 235
Um die ungestörte Nachtruhe sicherzustellen, kann die Sperrstunde für Gaststätten auf 22.00 Uhr vorverlegt werdenVGH Baden-Württemberg, DWW 86, 297

Mietmängel A-Z

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*)Wichtiger Hinweis:
Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns -> Kontakt. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.

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