Beschreibung Mietmangel | Mietminderung | Quelle/Urteil |
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Überhöhter, gesundheitsgefährdender Nitratgehalt des Trinkwassers | 10 % | AG Osnabrück, WuM 89, 12 |
Bei Neubaufeuchtigkeit können die Heizkosten gekürzt werden (siehe auch Feuchtigkeit) | LG Lübeck, WuM 83, 239; LG Mannheim, WuM 77, 138; AG Köln, WuM 88, 371 | |
Bei Neubaufeuchtigkeit ist eine Mietminderung berechtigt (siehe auch Feuchtigkeit) | LG Essen, ZMR 70, 303 | |
Tropft Wasser infolge einer Naturkatastrophe (Schneesturm) durch die Decke | 30 % | AG Kiel, WuM 80, 235 |
Um die ungestörte Nachtruhe sicherzustellen, kann die Sperrstunde für Gaststätten auf 22.00 Uhr vorverlegt werden | VGH Baden-Württemberg, DWW 86, 297 |
*)Wichtiger Hinweis:
Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns -> Kontakt. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.
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