Beschreibung Mietmangel | Mietminderung | Quelle/Urteil |
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Keine Minderung bei Unterbeheizung von 1°C (19°C statt 20°C) | LG Hamburg, WuM 80, 126 | |
Bei Unterbeheizung (16-18°C statt 20°C) | 17 % | LG Hamburg, WuM 61,38 |
Bei Undichtigkeit aller Fenster und damit verbundener ständiger Feuchtigkeit in der Wohnung | 50 % | AG Leverkusen, WuM 81, 9 |
Umbau (vollständiger) der Mietwohnung | 100 % | AG Köln, ZMR 88, 87 |
Ist die Wohnung ständig überheizt, liegt ein Mangel vor | LG Hannover, WuM 81, 8 | |
Ist die Heizkesselleistung zu hoch (Überdimensionierung), arbeitet die Anlage unwirtschaftlich, kann die Miete gekürzt werden | OLG Düsseldorf, WuM 34, 54; AG Friedberg, WuM 88, 259 |
*)Wichtiger Hinweis:
Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns -> Kontakt. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.
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