Skip to content
Menü

Mietminderungsgründe – T

Beschreibung MietmangelMietminderungQuelle/Urteil
Trockenboden - nicht benutzbar2,5 %LG Hamburg, ZMR 77, 193
Bei Trittschall, der sich in der unteren Wohnung übermäßig stark bemerkbar macht10 - 15 %LG Karlsruhe, DWW 87, 234; AG Braunschweig, WuM 83, 122
Ob Mängel des Treppenhauses zur Mietminderung berechtigen, hängt davon ab, in welchem Zustand das Treppenhaus sich bei Abschluss des Mietvertrages befandKG Berlin, WuM 84, 42
Ein Treppenhaus, das als Baustelle genutzt wird und renovierungsbedürftig ist, berechtigt zur MietminderungLG Osnabrück, WuM 86, 93
Wird eine Toilette nur durch eine Absaugvorrichtung entlüftet und schaltet der Vermieter die Anlage ab5 %AG Köln, WuM 80, 163
Wird die zweite Toilette, die zu einer Wohnung gehört, vom Vermieter abgeschlossen - 7 %AG Nidda, WuM 83, 236
Sind Toilette und Küche nicht benutzbar50 %LG Berlin, MM 10/83, 14
Einzige Toilette nicht benutzbar80 %LG Berlin, MM 88, 213
Tiere: Mäuse10 %AG Rendsburg, Az.: 3 C 551/87
Tiere: Hunde20 %AG Münster, WuM 95, 534
Tiere: Silberfische20 %AG Lahnstein, WuM 88, 55
Tiere:Katzen15 %AG Bonn, WuM 86, 212
Teppichboden der beschädigt ist15 %OLG Celle, WuM 95, 584
Teppichboden (vom Vermieter verlegt), der sich vom Untergrund ablöst und für Stolpergefahr sorgt4,65 %AG Köln, WuM 88, 108
Verunreinigung des Balkons durch Taubenkot berechtigt zur MietminderungAG Hamburg, WuM 88, 121
Bei Lärmbelästigungen durch Taubenschlag mit mehreren hundert Tauben neben der Mietwohnung 5, 20-25 %AG Dortmund, WuM 80, 6; AG Lüdinghausen, Az.: 4 C 126/64; AG Hamburg, Az.: 40a C 2574/87
Lärm durch im Haus befindliche Tanzschule nach 22.00 Uh20 %AG Köln, WuM 88, 56

Mietmängel A-Z

A B C D E F G H I J
K L M N O P Q R S T
U V W X Y Z

*)Wichtiger Hinweis:
Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns -> Kontakt. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.

Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Mietrecht

Urteile aus dem Mietrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!